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Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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helmsp
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Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von helmsp » Mo 23. Feb 2015, 10:33

Moin,
gesucht aber nicht die Antwort gefunden die ich mir erhofft habe, ergo kurz und knackig.
Muss ich eine bestimmte Zeit "absitzen" (Gerüchte sagen 5 Jahre) bevor ich eine Erweiterung von 2 auf 4 beantragen kann oder geht es schon "sofort"?
Ich habe die WBK erst seit 2013, kann schnell ein Vereinsschreiben besorgen und habe ca. 20 Listen.
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Hane
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Hane » Mo 23. Feb 2015, 10:37

Du kannst gleich erweitern, aber nicht nach dem neuen Paragraphlittera sondern normal nach dem alten.

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von andishp » Mo 23. Feb 2015, 10:39

Nein, du musst nicht warten.
Ich hatte die WBK noch keine 2 Jahre und konnte auch erweitern.
Ich hatte auch um die 20 Listen, ein Schreiben warum ich was brauche und Bestätigungen
von den Vereinen.

Nachtrag:
Ein Gutachten von einem Sachverständigen habe ich auch gebraucht.
Zuletzt geändert von andishp am Mo 23. Feb 2015, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Floody
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Floody » Mo 23. Feb 2015, 11:05

Je nach zuständiger Behörde... In Wien habe ich immer 1 Jahr gewartet.

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von rupi » Mo 23. Feb 2015, 11:08

Kollege bei uns wollte unter einem Jahr ersterweitern
hatte knapp 20 Listen
ist abgelehnt worden
member the old PD design ? oh I member

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Garreth81 » Mo 23. Feb 2015, 12:32

Falls du in einem Verein Mitglied bist hilft dir das vielleicht?

viewtopic.php?t=20062&p=337939
LG
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Hailwood
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Hailwood » So 1. Mär 2015, 22:32

Hab in Wien nach 2 Jahren von 2 auf 5 erweitert, habe alle Plätze mit Ergebnisslisten nicht älter als 6 Monate untermauert, eine A4 Seite Begründung geschrieben, mir ein Schreiben meines Vereins (Plinking Club Seidler) ausstellen lassen. Hat zwar gedauert (2 Monate) Erweiterung ist aber problemlos durchgegangen.

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Magnum828
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Magnum828 » Mo 2. Mär 2015, 01:54

Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.
Alle Ladedaten ohne Gewähr!

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von gewo » Mo 2. Mär 2015, 09:14

hi

in einem OGH urteil betreffend erweiterung soll die rede sein von einer "schiessportlichen entwicklung" (nein, ich suchs jetzt ned raus)

im begriff "... entwicklung" steckt eine zeitliche komponente welche unterschiedlich ausgelgt wird
je nach platzanzahl und sachbearbeiter zwischen 6-9 monaten und mehreren jahren

laesst sich schlussendlich erst in der berufungsinstanz klaeren wenn die erweiterung wirklich verweigert wird

erweiterung geht im regelfall nach ca einem jahr so plus minus ohne probleme

angenommen MUSS der antrag jedenfalls werden!
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Magpul1979 » Mo 2. Mär 2015, 19:58

Ich hab nach 10 Monaten von 2 auf 5 erweitern lassen (mit 8 Ergebnislisten).
(Graz Umgebung)
8 Tage später hab ich die neue WBK Per Post bekommen :dance:
S'git nüt wo's nit git.

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Fuchs1975 » So 8. Mär 2015, 08:57

Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg

Fuchs1975
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Fuchs1975 » So 8. Mär 2015, 09:11

gewo hat geschrieben:hi

in einem OGH urteil betreffend erweiterung soll die rede sein von einer "schiessportlichen entwicklung" (nein, ich suchs jetzt ned raus)

im begriff "... entwicklung" steckt eine zeitliche komponente welche unterschiedlich ausgelgt wird
je nach platzanzahl und sachbearbeiter zwischen 6-9 monaten und mehreren jahren

laesst sich schlussendlich erst in der berufungsinstanz klaeren wenn die erweiterung wirklich verweigert wird

erweiterung geht im regelfall nach ca einem jahr so plus minus ohne probleme

angenommen MUSS der antrag jedenfalls werden!


Hi
wo findet man so ein OGH urteil zum nachlesen ?

lg

Plinkster
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Plinkster » So 8. Mär 2015, 09:33

Fuchs1975 hat geschrieben:
Hi
wo findet man so ein OGH urteil zum nachlesen ?

lg


Entweder auf www.ris.bka.gv.at/Judikatur/ die entsprechende Instanz auswählen und dann mit verschiedenen Schlagworten probieren bis man das passende gefunden hat, oder auf www.jusline.at das Waffengesetz suchen, §23 öffnen und am Seitenende unter "Entscheidungen zu §23" die gewünschten anklicken und sich durch die Liste durcharbeiten.
Ich vermute allerdings, es war ein VwGH und kein OGH Urteil? @gewo

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Magnum828
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Magnum828 » So 8. Mär 2015, 17:55

Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg


(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Lies dir auf Jusline ein paar Urteile durch. Da ist klar ersichtlich, dass wenn eine Rechtfertigung durch Sportschießen wirklich glaubhauft gemacht werden kann, die erweiterung auch genehmigt wird (sofern nix anderes dagegen spricht).
Alle Ladedaten ohne Gewähr!

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Fuchs1975 » So 8. Mär 2015, 18:04

Magnum828 hat geschrieben:
Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg


(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Lies dir auf Jusline ein paar Urteile durch. Da ist klar ersichtlich, dass wenn eine Rechtfertigung durch Sportschießen wirklich glaubhauft gemacht werden kann, die erweiterung auch genehmigt wird (sofern nix anderes dagegen spricht).


Hi

und in der nächsten Zeile steht aber frühestens nach 5 Jahren um max 2 Plätze bei glaubhaftmachung

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