ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Dekkard
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 21
Registriert: Do 6. Feb 2014, 10:40

Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Dekkard » Di 9. Dez 2014, 16:06

Das Thema wurde zwar schon besprochen, aber ich hätte da ein paar Detailfragen:

Schiessen am eigenen Grundstück - wir haben einen Bauernhof (Zweitwohnsitz) mit mehreren HA eigenem Grund. Es kommt so gut wie nie irgendwer dorthin, allerdings hat dort mal ein Einsiedler gehaust - wegen dem habe ich auch die WBK gemacht, da er später ein Gewaltverbrechen beging (zum Glück nichts was mit uns zu tun hatte).

Mir wurde gesagt, ich dürfe dort schiessen, sofern es "sicher" ist, und das Grundstück eingezäunt ist.

Natürlich habe ich auch gegenteiliges gehört. Dass es behördlich genehmigt werden muss. Wie sieht es denn da jetzt genau aus?

Wir haben eine Stelle, wo geografisch gesehen ein optimaler "Kugelfang" ist, also dort würde sich wohl kaum eine Kugel irgendwohin verirren, ausser tief in die Erde.

Vielleicht hat auch jemand einfach einen Link, wo Details zu dem Thema stehen!

Danke

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von gewo » Di 9. Dez 2014, 16:23

Dekkard hat geschrieben:Wir haben eine Stelle, wo geografisch gesehen ein optimaler "Kugelfang" ist, also dort würde sich wohl kaum eine Kugel irgendwohin verirren, ausser tief in die Erde.
Vielleicht hat auch jemand einfach einen Link, wo Details zu dem Thema stehen!
Danke


hi

wir sind zum glueck nicht in deutschland
es gibt in AT keine schiesstandrichtlinien fuer das private schiessen auf privatem grundstueck

es muss sichergestellt sein dass kein geschoss das grundstueck verlaesst und dass niemand gefaehrdet wird
auch laerm ist natuerlich ein thema

der oertlichen polizei bescheid zu geben ist vernueftig

wennst was verbindliches in haenden haben willst kann es helfen ein paar hundert euro in ein kleines pro-forma gutachten eines schiesstandsachverstaendigen zu investieren
dann hast du eine einschaetzung in der hand unter welchen voraussetzungen welche gefahren vorliegen

in aller regel scheitert es am ende aber sowieso am lokalen jaeger
denn du darfst das wild nicht verstoeren
auch nicht am eigenen grundstueck
und auch dann nicht wenn dort jagdruhe herrschen sollte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Dekkard
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 21
Registriert: Do 6. Feb 2014, 10:40

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Dekkard » Di 9. Dez 2014, 20:20

OK, also da wurde mir - wie so oft bei der Thematik - viel falsches gesagt, wie es scheint. Auch beim Springer meinte der Verkäufer, am eigenen Grundstück kann ich machen was ich will, solange es eingezäunt ist. Dürfte so auch nicht ganz stimmen.

Das Haus ist echt sehr abgelegen - aber für den Jäger ist nichts ZU abgelegen, die Erfahrung hab ich schon gemacht - der Typ weiß echt ALLES was sich im Wald abspielt, fast schon unheimlich! ;)

Naja, ich werde es wohl zu Beginn so machen: ich schiesse am besten nur dann, wenn ich an dem Tag selber Schüsse höre (immer mal der Fall, das nennt sich wohl Jagdsaison) und zu Silvester. Dass man wohin schiesst wo die Kugel sich nicht irgendwohin verirren kann, ist sowieso logisch.

Danke für die Info!

Benutzeravatar
Steirer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1212
Registriert: Do 17. Jun 2010, 22:27
Wohnort: BM

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Steirer » Di 9. Dez 2014, 22:36

Dekkard hat geschrieben:Das Haus ist echt sehr abgelegen - aber für den Jäger ist nichts ZU abgelegen, die Erfahrung hab ich schon gemacht - der Typ weiß echt ALLES was sich im Wald abspielt, e !

Dann rede auf jeden Fall mit ihm!
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Lindenwirt » Di 9. Dez 2014, 22:44

gewo hat geschrieben:in aller regel scheitert es am ende aber sowieso am lokalen jaeger
denn du darfst das wild nicht verstoeren
auch nicht am eigenen grundstueck
und auch dann nicht wenn dort jagdruhe herrschen sollte


Als Jäger stelle ich diese Behauptung mal in Frage. Natürlich wird der Jagdausübungsberechtigte hellhörig wenn im Revier geschossen wird, ich kann mir vorstellen aber in erster Linie wegen des Verdachts der Wilderei.
Rein vom Gesetz her kannst du neben dem Hochstand lauthals singen wenn dieser gerade besetzt ist oder sonstigen Krawall verursachen, das ist Fakt auch wenn ihr dann wohl keine dicken Freunde werdet. Sowas wie Ruhestörung der Jagd gibt es nicht. Viele Jagdgegner wissen das und nutzen das auch aus, da kannst du als Jäger gar nichts machen außer nett lächeln und abbaumen.

Wegen dem Schiessplatz, falls die Jagd an dieser Stelle nicht ruht (also nicht wildsicher eingefriedet ist, hier reicht kein üblicher Maschendrahtzaun) hilft das alles nichts, dann darf dort niemand ohne dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Erlaubnis (Jagderlaubnisschein, sprich "Ausgeher", bzw. Jagdgast) mit einer Waffe hantieren. Wald darf man allerdings nicht einfrieden! Das muss dann schon ein entsprechender Platz sein. Alles jedenfalls nicht so einfach. ;)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von gewo » Di 9. Dez 2014, 23:47

Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:in aller regel scheitert es am ende aber sowieso am lokalen jaeger
denn du darfst das wild nicht verstoeren
auch nicht am eigenen grundstueck
und auch dann nicht wenn dort jagdruhe herrschen sollte


Als Jäger stelle ich diese Behauptung mal in Frage. Natürlich wird der Jagdausübungsberechtigte hellhörig wenn im Revier geschossen wird, ich kann mir vorstellen aber in erster Linie wegen des Verdachts der Wilderei.
Rein vom Gesetz her kannst du neben dem Hochstand lauthals singen wenn dieser gerade besetzt ist oder sonstigen Krawall verursachen, das ist Fakt auch wenn ihr dann wohl keine dicken Freunde werdet. Sowas wie Ruhestörung der Jagd gibt es nicht. Viele Jagdgegner wissen das und nutzen das auch aus, da kannst du als Jäger gar nichts machen außer nett lächeln und abbaumen.

Wegen dem Schiessplatz, falls die Jagd an dieser Stelle nicht ruht (also nicht wildsicher eingefriedet ist, hier reicht kein üblicher Maschendrahtzaun) hilft das alles nichts, dann darf dort niemand ohne dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Erlaubnis (Jagderlaubnisschein, sprich "Ausgeher", bzw. Jagdgast) mit einer Waffe hantieren. Wald darf man allerdings nicht einfrieden! Das muss dann schon ein entsprechender Platz sein. Alles jedenfalls nicht so einfach. ;)


http://www.kaerntner-jaegerschaft.at/tl ... 11_web.pdf

seite 10 und 11
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3021
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Maggo » Mi 10. Dez 2014, 05:37

Vergiss bitte auch nicht den Ortsbauernobmann, denn Pfarrgemeinderat, und den Musikkapellenobmann zu fragen ob sie es stört das du auf deinen Grundstück schießt. :D

Das Wild muss Aktiv und wissentlich gestört werden ,sonst wäre alles was ich am Grundstück tu und mache, jeder Bauer der um 22:00 Pflügt oder Mäht,jeder Skitourengeher der auf den Bergen seine Touren im Wald dreht,jeder Pilzsucher der auf Wild antrifft plötzlich auch ein Verwaltungsstraftäter.


Wegen dem Schiessplatz, falls die Jagd an dieser Stelle nicht ruht (also nicht wildsicher eingefriedet ist, hier reicht kein üblicher Maschendrahtzaun) hilft das alles nichts, dann darf dort niemand ohne dem Jagdausübungsberechtigten oder dessen Erlaubnis (Jagderlaubnisschein, sprich "Ausgeher", bzw. Jagdgast) mit einer Waffe hantieren. Wald darf man allerdings nicht einfrieden! Das muss dann schon ein entsprechender Platz sein. Alles jedenfalls nicht so einfach. ;)


Wildsicherere Einzäunung wird es auch mit einer Einfriedung nicht geben, Das Wald nicht eingezäunt werden darf ist ein Irrtum,unter gewissen Voraussetzung ist es erlaubt,in jedem Eingefriedeten Grundstück und in einer geschlossenen Ortschaft ruht die Jagd.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Lindenwirt » Mi 10. Dez 2014, 07:33

Maggo hat geschrieben:Das Wald nicht eingezäunt werden darf ist ein Irrtum,unter gewissen Voraussetzung ist es erlaubt,in jedem Eingefriedeten Grundstück und in einer geschlossenen Ortschaft ruht die Jagd.


Natürlich gibt es wieder Ausnahmen, sind ja in Österreich, grundsätzlich ist es aber verboten!
s. auch http://www.agrar.steiermark.at/cms/ziel/100811757/DE/

Zitat:
"Forstrechtliche Sperren:
Im Wald ist die Errichtung von Sperren (mittels Zäunen, Verbotsschildern etc.) prinzipiell nicht zulässig.
Es sind aber Ausnahmen definiert.
So darf z.B. ein Waldeigentümer in Zusammenhang mit seinem Wohnhaus eine gewisse, kleine Fläche Wald genauso einzäunen wie forstbetriebliche Einrichtungen (Forstgärten, Gerätelagerplätze etc.), durchgehende Neu- oder Wiederbewaldungsflächen (bis zu einer Baumhöhe von drei Metern), Holzernteflächen für die Dauer der Fällungsarbeiten, Windwurfflächen etc.
Forstrechtliche Sperren sind aber auch aufgrund anderer Rechtsmaterien zulässig (z.B. Sperre für bewilligte jagdliche Zwecke nach dem Jagdgesetz, Sperre für Quellschutzgebiete).
"

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Lindenwirt » Mi 10. Dez 2014, 07:51

gewo hat geschrieben:http://www.kaerntner-jaegerschaft.at/tl ... 11_web.pdf
seite 10 und 11


So, habs mir durchgelesen. Interessant.
In OÖ weiß ich aber eben von Fällen wo Jagdgegner gezielt Lärm verursacht haben und denen nicht beizukommen war. Ob hier unterschiedliche Gesetzgebung oder unterschiedliche Auslegung der Gesetzeslage Schuld war weiß ich allerdings nicht.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von gewo » Mi 10. Dez 2014, 09:57

Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:http://www.kaerntner-jaegerschaft.at/tl ... 11_web.pdf
seite 10 und 11


So, habs mir durchgelesen. Interessant.
In OÖ weiß ich aber eben von Fällen wo Jagdgegner gezielt Lärm verursacht haben und denen nicht beizukommen war. Ob hier unterschiedliche Gesetzgebung oder unterschiedliche Auslegung der Gesetzeslage Schuld war weiß ich allerdings nicht.


hi

hat eher mit (regionaler) parteipolitik zu tun
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von doc steel » Mi 10. Dez 2014, 12:03

wenn, dann würde ich mir das betreffende landesjagdgesetz durchlesen.
(is ja auch so a schas, der schon seit ewigen zeiten vereinheitlicht gehört)

grundsätzlich gilt aber schon, dass du auf deinen grundstück machen kannst was du willst, wenn du
a) niemand gefährdest und
b) niemand sonstigen schaden, egal welcher art zufügst.

punkt a) wäre ja schnell abgearbeitet aber bei
punkt b) gibts halt je nach animosität, eine menge interpretationsmöglichkeiten

alles wo man dir ankommen könnte, wäre eben der schon erwähnte lärm, wo mangels nachbarschaft nur mehr die örtliche jägerschaft in betracht kommt.
da empfiehlt es sich, dassd di mit denen amal zammsaufst und fürn winter a paar sackl topinambur oder s material für an hochstand zahlst, dann wird des scho.

moron
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 87
Registriert: Sa 12. Mär 2016, 14:40

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von moron » So 13. Mär 2016, 20:11

Hmmmmm, ich habe ein Haus im Waldviertel, mitten in der Ortschaft genau neben der Kirche. Es ist eingezäunt und hat einen Erdkeller. Darf ich in diesem Keller einfach schießen oder sollte ich da eher mit "wasweisichwem" reden? Der "Lärm" wird sicher hörbar sein. Als falls ich mit jemandem reden soll/muss welche rechtliche Basis ist anzuwenden?

M.

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4545
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von rhodium » Mo 14. Mär 2016, 23:31

@moron

Hast eine gute Lüftung? Das wird sonst schnell eine enorme Gesundheitsbelastung.

Benutzeravatar
Myon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2927
Registriert: Fr 11. Okt 2013, 17:47
Wohnort:

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von Myon » Di 15. Mär 2016, 06:45

Ist doch egal....mitten im Ort wo man die Lärmbelastung hören wird.... hat sich eh schon erledigt damit.

moron
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 87
Registriert: Sa 12. Mär 2016, 14:40

Re: Schiessen auf dem eigenen Grundstück?

Beitrag von moron » Di 15. Mär 2016, 18:22

rhodium hat geschrieben:@moron

Hast eine gute Lüftung? Das wird sonst schnell eine enorme Gesundheitsbelastung.


Nein, ist halt ein alter Erdäpfelkeller. Da ich das dazugehörige Nebengebäude aber eh umbauen möchte kann ich ja eine Lüftung miteinplanen. Übermäßiges Schiesen hab ich dort eh nicht geplant, ev. ein paar Schuss für Munitionstests und das nur mit FFW.

M.

Antworten