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Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:18
von Master-chief1000
Da ich neu hier im Forum bin hoffe ich das Thema richtig reingestellt zu haben und bitte andernfalls um Korrektur. :)

Meine Frage wäre folgende, da ich schon mehrere Waffen Kat. C/D besitze und mich schon auf meine WBK freue da ich im Februar 21 werde wollte ich schon einmal das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein machen.
Nun habe ich aber schon oft gelesen von benötigten Bestätigungen bezüglich geleisteten Grundwehrdienst welchen ich noch nicht geleistet habe.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich die WBK erst nach dem GWD beantragen kann bzw. warum, denn so wie ich das sehe besteht die 15 Jährige Sperre erst mit der Unterzeichnung zur ablehnung von Waffengewalt worauf der Zivildienst folgt.
Btw habe ich vor den GWD zu machen und habe auch einen Tauglichkeitsbescheid (reicht der Behörde vielleicht sogar dieser :?: ).

Würde mich über Hilfe sehr freuen :think:

LG

Masterchief

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:22
von ordonanzler
erst nach abgeleisteten GWD möglich

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:26
von rupi
ordonanzler hat geschrieben:erst nach abgeleisteten GWD möglich

das stimmt doch garnicht

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:26
von Master-chief1000
Danke für die rasche Antwort. ;)
Trotzdem stellt sich für mich die Frage warum, denn im Waffengesetz habe ich keine Stelle gefunden wo dieser eine Voraussetzung für die WBK wäre.
Beziehungsweise ist er auch bei der Behörde nicht unter den Voraussetzungen angeführt. :cry:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:28
von ordonanzler
rupi hat geschrieben:
ordonanzler hat geschrieben:erst nach abgeleisteten GWD möglich

das stimmt doch garnicht


hätte ich anders verstanden - lasse mich aber gern eines besseren belehren :

Welche Dokumente sind beim Antrag vorzulegen:
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Meldezettel
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Nachweis des akademischen Grades
• Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)
• ein Lichtbild
Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über Zivildienst
• Rechtfertigung (bei der Waffenbesitzkarte). Hier genügt die Berufung auf den Gesetzestext (Bereithalten der Waffe in Wohnung, Haus oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung, § 22(1) WaffG), aber auch Sportschießen, Sammeln,...
• Nachweis des Bedarfs (beim Waffenpass)
• Psychologisches Gutachten (darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (sog. Waffenführerschein,
Kurs beim Waffenfachhandel – darf nicht älter als 6 Monate sein)

quelle
http://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf

LG

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:31
von Winston
Ich hab meine WBK auch vor dem GWD beantragt und bekommen. Ich hab einfach die Bestätigung für die Eignung des GWD abgegeben und das hat auch vollkommen ausgereicht.

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:31
von Master-chief1000
Danke für die Begründung!
stellt sich nur die Frage ob die Angaben dieser Quelle rechtlich Relevant sind oder nicht :P

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:32
von rupi
und wie machen dass dann Männer die garnicht zum Bundesheer eingezogen werden ?
die dürfen dann keine WBK machen ?
oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?
etc.

da gibts schon Möglichkeiten
und ohne Zivibescheid hat er auch kein "Ziviverbot"

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:32
von Master-chief1000
Winston hat geschrieben:Ich hab meine WBK auch vor dem GWD beantragt und bekommen. Ich hab einfach die Bestätigung für die Eignung des GWD abgegeben und das hat auch vollkommen ausgereicht.

Also Tauglichkeitsbescheid mitnehmen und ich muss mir keine Sorgen mache? :D

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 13:37
von gewo
rupi hat geschrieben:oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?


hi

es gibt mit 16 jahren keine WBK, bestenfalls einen WP nach ermessen (jagdausuebung)

angestellte im waffenhandel und im transportwesen benoetigen keine waffenrechtlichen dokumente zur innehabung von waffen die gegenstand ihrer geschaeftstaetigkeit sind

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 14:12
von rupi
also ich kenn 2 Büchsenmacher die mit 16 die WBK bekommen haben mit einem Platz
is halt scho ein bissl her

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Fr 28. Nov 2014, 14:44
von gewo
rupi hat geschrieben:also ich kenn 2 Büchsenmacher die mit 16 die WBK bekommen haben mit einem Platz
is halt scho ein bissl her



hi

wie gesagt ... laut waffengesetz fuer mitarbeiter im handel und im transport nicht erforderlich

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 12:36
von Chrissi
Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 12:47
von gewo
Chrissi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:36
Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
sollte kein problem sein
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen

gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Verfasst: Mo 12. Jul 2021, 14:03
von Chrissi
gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:47
Chrissi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:36
Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
sollte kein problem sein
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen

gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich
Hallo Gewo,

Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe das auch so wie du. Auch bei der Auskunft meiner Interessenvertretung wurde mir ebenfalls gesagt, das es eigentlich kein Problem sein sollte.

Leider vermute ich aber auch, dass es Welche geben wird. Was würdest du mir als nächsten Schritt empfehlen? Soll ich mit einem Waffenhändler in meiner Gegend reden (der die BH kennt) oder vielleicht mit der SB persönlich reden?