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RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:41
von Friendo
Hallo liebes Forum.
Ich habe heute einen Brief von der BH erhalten, ich möge einen Nachweis über den Beitritt in einen Schützenclub einreichen.
Ich habe bei der Rechtfertigung nur Sportschießen und SV angegeben. Doch beim Psycho doc habe ich es erwähnt, In einem club beizutreten..
Die WBK habe ich seit 17.10 und wollte fragen ob das Rechtens ist, wenn die das nachfordern.
MfG
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:41
von rupi
nein ist es nicht
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:46
von Friendo
rupi hat geschrieben:nein ist es nicht
das heisst ich soll denen sagen, das ich diesen Beweis nicht nachreiche und was ist das schlimmste was mir passieren kann?
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:49
von yoda
Ich würd einfach mal anrufen und fragen für was das gut sein soll, zum sportschießen braucht man schließlich keinen Verein. In welchem Bundesland ist deine BH ?
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:50
von KGR84
Wo isn das?
Was dir passieren kann, ist anhand dieser Aufforderung schwer zu sagen, nichts was rechtens ist zumindest.
Kannst max. Probleme bekommen, wennst wieder etwas von ihnen brauchst (Erweiterung oder Austellung eines WPs z.b.)
Hast du nen Rechtsschutz (Verband z.B.)?
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:53
von Friendo
KGR84 hat geschrieben:Wo isn das?
Was dir passieren kann, ist anhand dieser Aufforderung schwer zu sagen, nichts was rechtens ist zumindest.
Kannst max. Probleme bekommen, wennst wieder etwas von ihnen brauchst (Erweiterung oder Austellung eines WPs z.b.)
Hast du nen Rechtsschutz (Verband z.B.)?
BH Hartberg-Fürstenfeld.
Nein ich hab keinen Rechstschutz.. aber ich werde mich morgen mal Telefonisch bei denen melden und so schlimm würd ich das nicht finden, falls ich einem Club beitreten sollte..
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 18:55
von rupi
die Frage ist wozu du das solltest
man kann den Schießsport auch ohne Schützenverein betreiben
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 19:01
von Friendo
rupi hat geschrieben:die Frage ist wozu du das solltest
man kann den Schießsport auch ohne Schützenverein betreiben
ich versteh den sinn dahinter auch nicht.. aber Die BH´s sind oftmals nicht ganz koscher..

Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 19:03
von pembino
Sowas hab ich ja noch nie gehört!

Frechheit!
Passieren kann dir gar nix, also z.b. dass sie dir die WBK wieder entziehen. Erstens weil, wie schon erwähnt, muss man nicht bei einem Verein sein um den Schießsport zu betreiben und zweitens hast als Grund ja auch SV angegeben. Da könnens nix tun was rechtens wäre.
Das einzige was sein kann ist, dass sie dich in Zukunft bei einer Erweiterung o.ä. halt noch mehr frotzeln. Man sollte aber solche Methoden oder Vorgehensweisen erst gar nicht einreißen lassen.
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 19:19
von KGR84
Ich habe auf irgend ner Seite, wo Beschlüsse gestanden sind, sogar mal gelesen, dass es für eine BH nicht zulässig ist, für erweiterungen Verinszwang vorzuschreiben.
In Wien wird es trotzdem gemacht, und keiner sagt was dagegen.
Wenn ich nur dieses Gesetzestext, oder was das war noch finden würde.
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 19:22
von Friendo
KGR84 hat geschrieben:Ich habe auf irgend ner Seite, wo Beschlüsse gestanden sind, sogar mal gelesen, dass es für eine BH nicht zulässig ist, für erweiterungen Verinszwang vorzuschreiben.
In Wien wird es trotzdem gemacht, und keiner sagt was dagegen.
Wenn ich nur dieses Gesetzestext, oder was das war noch finden würde.
wäre super wenn du den Text finden würdest.
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 20:21
von Kapselpracker
Ein Vereinszwang besteht nicht, aber es erleichtert die Sache ungemein um einen erweiterten Bedarf an Schusswaffen, durch Empfehlung Dritter (Verein und dessen Obmann) glaubhaft machen zu können.
mfg Andi
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 20:33
von GreaseMonkey
Es geht aber um eine Neuaustellung oder?
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 20:44
von pembino
@KGR84: das was du meinst steht sogar im Runderlass (im Prinzip vom BMI eine Arbeitsanweisung an die BH´s) zum WaffG. Hier zu finden:
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... erlass.pdf auf Seite 39 in der pdf-Datei.
Dies sollte für die BH´s eigentlich verbindlich sein.
@Friendo: ich würde mir das ausdrucken und der Dame oder dem Herrn auf der BH freundlich aber bestimmt darauf hinweisen und ggf. ihnen vorlegen. Glaub mir, sowas wirkt manchmal wunder (wenns merken dass man kein Volldepp is der eh nix weiß und mit dem man machen kann was man will). Man muss nicht Mitglied in einem Verein sein um die Rechtfertigung des Sportschießens zu erbringen/beweisen, es reichen auch Ergebnislisten. Bei Erweiterungen ist die Mitgliedschaft natürlich sehr hilfreich.
Und machen könnens gar nix (z.B. Entzug der WBK), da du ja auch SV angegeben hast. Auch wenn man später einmal mehr Plätze (mit der Begründung Sportschießen) hat und den Schießport aufgibt (also kein Verein mehr usw.) könnens einem die Plätze meines Wissens nicht mehr wegnehmen/aberkennen. Was man hat, das hat man. Zumindest wäre mir so ein Fall nicht bekannt bzw. findet man davon auch nichts im Gesetz oder sonstwo.
Re: RSb Brief von der BH
Verfasst: Di 11. Nov 2014, 20:48
von Friendo
Danke für eure mühen.
ich werde einfach einem club beitreten, da ich in Zukunft garantiert mehr mit dem waffenreferat zu tun haben werde
