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CHIAPPA ALASKAN

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Sa 15. Okt 2022, 23:18

Promo hat geschrieben:
Sa 15. Okt 2022, 17:19
Ich zitiere mich selbst aus einem anderen Thread:
Promo hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 10:18
Gemäß § 17 Abs. 1 Z. 2 ist der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunige Zerlegen eingerichtet sind, verboten. Hierzu hält der Runderlass des Bundesministerium für Inneres ("Das neue österreichische Waffenrecht" in der 4. Auflage von Grosinger/Siegert/Szymanski, Verein 978-3-214-17583-2, Seite 89) Folgendes fest:
Wildererwaffen-Faltflinten
a) Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996 sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind, verboten.
Da das Waffengesetz eine konkrete Aussage "über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß" nicht enthält, wäre das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z 2 an sich in jedem einzelnen Fall gesondert zu prüfen.
b) Um jedoch der Praxis einerseits im Regelfalle eine solche Einzelprüfung zu ersparen und um andererseits eine möglichst einheitliche Vollziehung der o. a. Gesetzesbestimmung zu gewährleisten, wären Schusswaffen, die durch Zusammenklappen oder Zusammenschieben derart verkürzt werden können, dass sie in diesem Zustand eine Gesamtlänge von 60 cm oder weniger aufweisen, generell als verbotene Waffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 2 Waffengesetz 1996 anzusehen.
Die gegenständliche Waffe ist weder für das Zusammenschieben noch Zusammenklappen geeignet, weswegen lit. b - welcher auf den kürzest-möglichen feuerbereiten Zustand abzielt - nicht anwendbar. Infolge dessen wäre im Verdachtsfalle eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Der Begriff "Wildererwaffen" stellt grundsätzlich auf einen Umbau einer Waffe hinsichtlich schneller Zerlegbarkeit ab, welche mittels nachträglicher Umbaumaßnahmen bewerkstelligt wird. Nachdem diese Waffe ab Werk so gebaut wurde (und wird), kann mE hierbei nicht von einer Wildererwaffe ausgegangen werden.

Somit bleibt die Frage ob die Zerlegbarkeit "über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß" hinaus geht übrig. Hierzu wären Vergleiche mit anderen Waffenmodellen anzustellen. Gibt es das idente Prinzip schon länger bei anderen Waffenmodellen, beispielsweise auch bereits vor 50/100 Jahren? Werden derartige seit Jahren bei uns veräußert?

*edit*

Das Forum macht weiter oben aus dem Wort "I.S.B.N.", Abkürzung von International Standard Book Number das Wort "Verein". Kann ich leider nicht ändern.

Der grosinger is eh lieb

Ich hab aktuelle bescheidmaessige einstufungen zum thema wildererwaffen vorliegen.
Die sagen halt was komplett gegenteiliges
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Promo » Mo 17. Okt 2022, 10:08

Ich kenne auch Einstufungen von Takedown .22ern wo nach KPU und Gutachten des Amtssachverständigen die Waffen wieder retourniert wurden. Einheitlich ist leider gar nichts, aber üblicherweise lehnen sich Behörden halt auch am Grosinger an, wenn sie etwas machen.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Mo 17. Okt 2022, 10:12

Promo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 10:08
Ich kenne auch Einstufungen von Takedown .22ern wo nach KPU und Gutachten des Amtssachverständigen die Waffen wieder retourniert wurden. Einheitlich ist leider gar nichts, aber üblicherweise lehnen sich Behörden halt auch am Grosinger an, wenn sie etwas machen.
hast du da was schriftliches dazu evt?

und grosinger hat auch bei seiner einschaetzung (nichts anderes sind naemlich die inhalte im rechtskommentar) dass das mitfuehren vorgeladener magazine mit einer pistole grundsaetzlich als fuehren zu bewerten ist auch unrecht gehabt

der juristische dienst im BMI sagt - schriftlich - genau das gegenteil ...
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Promo » Mo 17. Okt 2022, 17:46

Das von mir Geschriebene entstammt dem Runderlass des BMI, das hat Grosinger nur zitiert. Außerdem ist es gleichlautend in der WaffG Literatur von anderen Autoren (älteren Semesters).

Ich hatte zum genannten Fall das Gutachten, da es aber nicht mich betrifft, darf ich es nicht weiter reichen.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Di 18. Okt 2022, 11:01

Promo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 17:46
Ich hatte zum genannten Fall das Gutachten, da es aber nicht mich betrifft, darf ich es nicht weiter reichen.
ich habe eine genau gegenlautende schriftliche rechtsauskunft vom E. via BMI
kannst du haben wennst willst ...
aktuell, aus 2020 oder so

und jetzt koenn ma dann noch diskutieren was mehr wiegt
- ein halbzitat im rechtskommentar (im prinzip literatur, ned mehr) und ein offenbar aehnlich lautendes, vermutlich sich sogar auf das zitat im rechtskommentar beziehendes privatgutachten
- oder eine im ordentlichen amtsweg erwirkte schriftliche rechtsauskunft vom amtssachverstandigen
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Promo » Di 18. Okt 2022, 18:21

Ich habe kongruent:
1.) Literatur 1 (Grosinger, Siegert, Szymanski)
2.) Literatur 2 (Hikisch)
3.) Runderlass BMI
4.) Gutachten BMI zu einem bestimmten Takedown .22 lr als Kat.C (ich kenne auch die Einstufung als Kat.A des Norinco J-20 aus dem März 1993)
5.) Diverse durch die BPD Wien bei Dorotheum/Springer/etc. eingelieferte Takedown .22 lr Waffen

Aufgrund dessen bin ich persönlich der Auffassung, dass es sich bei der gegenständlichen Waffe um eine Kat.C Waffe handelt. Rechtsverbindlich bekommt man es nur, wenn man einen Einstufungsantrag nach § 44 beantragt (welcher dann auch für Restösterreich gilt ab Rechtskraft). Der sollte aber qualifiziert sein, damit kein Blödsinn raus kommt.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Di 18. Okt 2022, 19:00

Promo hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 18:21
Ich habe kongruent:
1.) Literatur 1 (Grosinger, Siegert, Szymanski)
2.) Literatur 2 (Hikisch)
3.) Runderlass BMI
4.) Gutachten BMI zu einem bestimmten Takedown .22 lr als Kat.C (ich kenne auch die Einstufung als Kat.A des Norinco J-20 aus dem März 1993)
5.) Diverse durch die BPD Wien bei Dorotheum/Springer/etc. eingelieferte Takedown .22 lr Waffen
du weisst eh dass mir das ganze recht egal ist

aber der ordnung halber:

2.) orientiert sich an 1.)
wie das halt so im leben ist

den 3.) interpretierst du so wie du es lesen willst
ich interpretiere ihn anders

4.) kenn ich nicht, so lange man ned weiss wie die einzelumstaende sind kann ich dazu nix sagen
wie du aber selbst schreibst gibt es fuer genau diese waffentype bzw diese gewehrart eine aeltere einstufung als Kat A/ verboten

ueber 5.) huellen wir uns mal in stillschweigen, du weisst dass das kein argument ist, oder ...


und mir liegt andererseits eine schriftliche BMI rechtsauskunft aus ca 2020 vor die im detail ausfuehrt warum derartige waffen kat A sind

hatte es wirklich im zeitablauf eine derartige aenderung der einschaetzung der verantwortlichen gegeben dann haette man das wohl in die 2019er novelle mit reingetan und haette das verbot der take-down versionen abgeschafft, gemeinsam mit der abschaffung des verbotes der gewehrscheinwerfer und gemeinsam mit der abschaffung des verbotes der schalldaempfer und so weiter.


und evt ist ja der umstand interessant
- der oesterreichische chiappa importeur (soweit ich auf die schnelle gesehen habe) keine einzige chiappa takedown im sortiment hat. die am markt kommen alle ueber drei ecken aus DE wo es die verbotsnorm der schnellzerlegbarkeit ned gibt
- der oesterreichische bergara importeur (soweit mir bekannt ist) keine einzige bergara takedown im sortiment hat. die am markt kommen alle ueber drei ecken aus DE wo es die verbotsnorm der schnellzerlegbarkeit ned gibt
- ein importeuer eines AR halbautomaten mit lauf schnellausbauknopf (werkzeuglose demontage) den vertrieb dieser waffen nach aufkommen der diskussion ueber dieses thema blitzartig eingestellt hat
- ein bekannter importeur - den ich hier ned vorfuehren will weil die leut dort grundsaetzlich recht kompeteten sind - im sommer diesen jahres ein quasi irrtuemlich in den oesterreich vertrieb uebernommenes 22lr survial klappgewehr wieder zureuckgezogen/ zurueckgeholt und mit einer zerlegesperre versehen hat weil sie draufgekommen sind dass es den §17/1/2 gibt

also soooooo klar wie das von manchen hier dargestellt ist, ist es bei weitem ned
von da her ....

es zahlt sich aber fuer mich schlicht nicht aus das thema zu verfolgen

ich hab im jahr vielleicht drei anfragen zu take downs
es ist fuer mich billiger zu sagen "mach ma ned" als dass ich um €€€,- a gutachten zahle von den ich ueberhaupt ned weiss ob es am ende meine vermutung bestaetigt dass die dinger kat A sind (was ma dann genau nix bringt ausser dass ich die kosten gehabt hab) oder ob rauskommt dass sie heutzutage nimmer kat A sind.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Flying Dog » Mi 26. Okt 2022, 09:56

gewo hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 19:00

- ein importeuer eines AR halbautomaten mit lauf schnellausbauknopf (werkzeuglose demontage) den vertrieb dieser waffen nach aufkommen der diskussion ueber dieses thema blitzartig eingestellt hat
Wenn es sich um das handelt, was hier schon mehrfach besprochen wurde - faszinierend dass es immer wieder als Paradebeispiel auftaucht - wie gesagt: Meine hat keinen Lauf-Schnellausbauknopf.

Im Übrigen wurde nicht der "Vertrieb" aufgrund sinnbefreiter Diskussionen eingestellt, sondern der Hersteller hat sich aufgrund der werbetechnisch zu starken Konkurrenz generell vom zivilen Markt zurückgezogen. Sehr leicht herauszufinden, wenn man mit den verantwortlichen Personen direkt Kontakt aufnimmt und sich nicht primär auf Hörensagen verlässt. Die Betreffenden sind alle freundlich, geben ohne weiteres Auskunft und sprechen zum größten Teil sogar Deutsch.
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Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Flying Dog » Mi 23. Nov 2022, 08:26

Ich darf das Thema noch einmal aufwärmen...

gewo hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 21:05
Bei einem unterhebelrepetierer oder einem kammerstaengelrepetierer ist das zerlegen jedoch nicht dem wesen der waffentype entsprechend und macht die waffe daher zu einem sg. Survival- bzw Wilderergewehr gem par 17/1/? … also Kat A
Jetzt gab es Takedown-Ausführungen vom Modell Winchester 1892 - DEM UHR-Modell schlechthin - aber spätestens ab 1893 und zwar primär für den sportlichen Bereich entwickelt.

Beispielsweise gibt es im American Rifleman von 2009 einen Artikel genau dazu und wer Google zu nutzen weiß, findet auch selbst genug, inkl. zu ersteigernde historische Takedown-Modelle.
Inwiefern entspricht die Möglichkeit zur Zerlegung eines 1892er UHR also nicht dem Wesen genau dieses Waffentyps???


gewo hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 19:00
- der oesterreichische chiappa importeur (soweit ich auf die schnelle gesehen habe) keine einzige chiappa takedown im sortiment hat. die am markt kommen alle ueber drei ecken aus DE wo es die verbotsnorm der schnellzerlegbarkeit ned gibt
Ich weiß nicht auf welchen Chiappa Importeur du anspielst, aber der, den ich in Wien kenne, hat die Takedowns sehr wohl im Sortiment, als auch lagernd und ist von der Legalität der 1892er Alaskan Takedown in Ö auch voll und ganz überzeugt.

Dieses gegenseitige Aufhussen unter den Händlern in Ö wird langsam zu einer richtigen Peinlichkeit und sorgt für so ziemlich alles außer Rechtssicherheit und Vertrauen. :roll:



Vielleicht weiterführend interessant: Macht es Sinn, als Privatperson eine entsprechende Anfrage an das BMI zu stellen, bzw. wie würde man das am besten anstellen um ein entsprechendes Ergebnis zu erhalten?
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Mi 23. Nov 2022, 09:28

Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
Ich darf das Thema noch einmal aufwärmen...
warum?
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
gewo hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 19:00
- der oesterreichische chiappa importeur (soweit ich auf die schnelle gesehen habe) keine einzige chiappa takedown im sortiment hat. die am markt kommen alle ueber drei ecken aus DE wo es die verbotsnorm der schnellzerlegbarkeit ned gibt
Ich weiß nicht auf welchen Chiappa Importeur du anspielst, aber der, den ich in Wien kenne, hat die Takedowns sehr wohl im Sortiment, als auch lagernd und ist von der Legalität der 1892er Alaskan Takedown in Ö auch voll und ganz überzeugt.
ich weiss ned von wem du glaubst dass er der chiappa importeur ist.
die beretta ammotec group in wr neudorf ist chiappa importeur
alle am markt erhaeltlichen take downs kommen soweit mir bekannt aus "grauimporten" aus DE weil dort take down kein problem darstellt
es seie denn ich hab was uebersehen
was auch vorkommt
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
Dieses gegenseitige Aufhussen unter den Händlern in Ö wird langsam zu einer richtigen Peinlichkeit und sorgt für so ziemlich alles außer Rechtssicherheit und Vertrauen. :roll:
wer husst hier wen auf
bei allem respekt
aber eigentlich bist es DU der grad aufhussst, oder ...?
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Flying Dog » Mi 23. Nov 2022, 09:49

gewo hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 09:28
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
Ich darf das Thema noch einmal aufwärmen...
warum?
Weil es ein sehr interessantes Thema zu einer sehr interessanten Waffe ist, darum.

gewo hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 09:28
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
gewo hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 19:00
- der oesterreichische chiappa importeur (soweit ich auf die schnelle gesehen habe) keine einzige chiappa takedown im sortiment hat. die am markt kommen alle ueber drei ecken aus DE wo es die verbotsnorm der schnellzerlegbarkeit ned gibt
Ich weiß nicht auf welchen Chiappa Importeur du anspielst, aber der, den ich in Wien kenne, hat die Takedowns sehr wohl im Sortiment, als auch lagernd und ist von der Legalität der 1892er Alaskan Takedown in Ö auch voll und ganz überzeugt.
ich weiss ned von wem du glaubst dass er der chiappa importeur ist.
die beretta ammotec group in wr neudorf ist chiappa importeur
alle am markt erhaeltlichen take downs kommen soweit mir bekannt aus "grauimporten" aus DE weil dort take down kein problem darstellt
es seie denn ich hab was uebersehen
was auch vorkommt
Ich rede vom Uitz/Fritsch, nach deren Aussage.

gewo hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 09:28
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
Dieses gegenseitige Aufhussen unter den Händlern in Ö wird langsam zu einer richtigen Peinlichkeit und sorgt für so ziemlich alles außer Rechtssicherheit und Vertrauen. :roll:
wer husst hier wen auf
bei allem respekt
aber eigentlich bist es DU der grad aufhussst, oder ...?
Was bitte an meinem Post fasst du als Aufhussen auf? Meinen Kommentar zur historischen Entwicklung des 1892er Takedown hast du ja galant umschifft.

Ich habe simpel und einfach eine Beobachtung vermerkt, darüber was in diesem Forum über andere Händler gesagt wird und darüber was bei Händlern direkt über dieses Forum und wiederum über andere Händler gesagt wird. Da muss man schon beeindruckende Scheuklappen aufhaben, um das nicht mitzubekommen.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Mi 23. Nov 2022, 10:16

Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 09:49
gewo hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 09:28
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
gewo hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 19:00
- der oesterreichische chiappa importeur (soweit ich auf die schnelle gesehen habe) keine einzige chiappa takedown im sortiment hat. die am markt kommen alle ueber drei ecken aus DE wo es die verbotsnorm der schnellzerlegbarkeit ned gibt
Ich weiß nicht auf welchen Chiappa Importeur du anspielst, aber der, den ich in Wien kenne, hat die Takedowns sehr wohl im Sortiment, als auch lagernd und ist von der Legalität der 1892er Alaskan Takedown in Ö auch voll und ganz überzeugt.
ich weiss ned von wem du glaubst dass er der chiappa importeur ist.
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es seie denn ich hab was uebersehen
was auch vorkommt
Ich rede vom Uitz/Fritsch, nach deren Aussage.
ja, genau ..... ganz sicher ......
:headslap:

hier kannst nachsehen
beratta ammotec
chiappa importeur
vertrag laeuft noch bis ich glaub 2024
https://ammotec-shop.at/
wenn du da einen take down findest dann hab ich mich geirrt (falls er auch geliefert werden kann und ned nur irrtuemlich in den shop aufgenommen wurde, sowas passiert auch leider)

der shop des deutschen chiappa importeurs hat leider keinen endkundenzugang
aber da sind mind. ein dutzend chiappa take downs drinnen
denn dort gibt es keine vergleichbare verbotsbestimmung
gewo hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 09:28
Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 08:26
Dieses gegenseitige Aufhussen unter den Händlern in Ö wird langsam zu einer richtigen Peinlichkeit und sorgt für so ziemlich alles außer Rechtssicherheit und Vertrauen. :roll:
wer husst hier wen auf
bei allem respekt
aber eigentlich bist es DU der grad aufhussst, oder ...?
Ich habe simpel und einfach eine Beobachtung vermerkt, darüber was in diesem Forum über andere Händler gesagt wird und darüber was bei Händlern direkt über dieses Forum und wiederum über andere Händler gesagt wird. Da muss man schon beeindruckende Scheuklappen aufhaben, um das nicht mitzubekommen.
ich selber hab hier ganz sicher nirgendst irgendwas ueber marktbegleiter angemerkt
ausser dass jeder das tun soll und kann von dem er glaubt das es richtig ist
auch der herr chiappa importeur ... :liar:
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Flying Dog » Mi 23. Nov 2022, 10:27

Danke für die Aufklärung.

Aber du siehst, dass es zT wirklich schwierig ist sich einigermaßen sicher zu sein. Auf der Chiappa Seite selbst sind "nicht-Takedown" Varianten von der Alaskan oder solche mit Schiebesicherung zb. überhaupt nicht angeführt, wohingegen auf der Ammotec Seite von festem Lauf und Schiebesicherung die Rede ist - gleichzeitig steht da aber "abnehmbares Magazin" und sie haben eindeutig die Takedown Variante abgebildet (auch wenn man das als Symbolfoto verstehen kann). O_o

Gut, man könnte jetzt sagen, "Italiener".... aber dennoch.
Zuletzt geändert von Flying Dog am Mi 23. Nov 2022, 10:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Bulletmonk » Mi 23. Nov 2022, 10:31

Naja nachdem was ich hier rauslese weiß es keiner wirklich weil keiner einen schrieb vom Amt vorlegen kann wo das eindeutig geklärt ist. Ergo tapsen Grad alle mehr oder weniger im dunklen rum mit viel vermuten und glauben 🤣🤷

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Mi 23. Nov 2022, 10:32

Flying Dog hat geschrieben:
Mi 23. Nov 2022, 10:27
Danke für die Aufklärung.

Aber du siehst, dass es zT wirklich schwierig ist sich einigermaßen sicher zu sein. Auf der Chiappa Seite selbst sind "nicht-Takedown" Varianten von der Alaskan oder solche mit Schiebesicherung zb. überhaupt nicht angeführt, wohingegen auf der Ammotec Seite von festem Lauf und Schiebesicherung die Rede ist - gleichzeitig steht da aber "abnehmbares Magazin" und sie haben eindeutig die Takedown Variante abgebildet (auch wenn man das als Symbolfoto verstehen kann). O_o

Gut, man könnte jetzt sagen, "Italiener".... aber dennoch.
du kannst bei chiappa alles bestellen
ich selbst hab mir mal vor jahren einen little badger mit ueberlangem lauf geholt und versucht wenigstens den durch die einstufung ztu bringen
keine chance, obwohl der lauf alleine ueber 60cm geblieben ist dabei ...
ausser spesen nix gewesen ..
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