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CHIAPPA ALASKAN

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 3. Nov 2014, 10:59

... ist eh nicht meine Verlässlichkeit.


... aber leider UNS ALLE betreffenden Verschärfungen bei der nächsten Gesetzesänderungen, bloß weil ein paar Leutchen vor lauter Herumraterei und Angstmacherei dann sogar fürs Klogehn um eine Genehmigung beim BMI anfragen.

:twisted:

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Hane » Mo 3. Nov 2014, 11:13

Darf mir ein österreichischer Händler das Trumm verkaufen, wenn es Kat. A ist und ich keine Berechtigung habe?

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 3. Nov 2014, 11:19


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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Floody » Mo 3. Nov 2014, 12:55

GSchoenbauer hat geschrieben:... aber leider UNS ALLE betreffenden Verschärfungen bei der nächsten Gesetzesänderungen, bloß weil ein paar Leutchen vor lauter Herumraterei und Angstmacherei dann sogar fürs Klogehn um eine Genehmigung beim BMI anfragen.


cowroper hat geschrieben:eh klar! anfrage an das BMI und liefert ihnen die idee, alle take down waffen zu verbotenen waffen zu erklären!


OH WOW - sorry, aber meine angeratene Vorsicht gegen eure Paranoia, respekt. Was zahlts, damit ich nicht anfragen gehen, böse wie ich bin? Liest ja auch sicher keiner von denen im Forum und der Sachverständiger oder sonst wer hält sicher dicht über die betreffenden Fakten.

GSchoenbauer hat geschrieben:Aber das Beste wird sein, ihr schafft hier im Forum gleich selbst ein neues Verbot, (ist ja auch durchaus nicht unüblich), dann muss euch des BMI das nurmehr leichten Herzens bestätigen.


Schwierigkeiten? Du hast das recht diese Seite nicht mehr aufzurufen.

Hane hat geschrieben:Darf mir ein österreichischer Händler das Trumm verkaufen, wenn es Kat. A ist und ich keine Berechtigung habe?


Bin mir sicher, die Richterin wird Verständnis haben und die deine eingezogenen Waffen eigenhändig zurückgeben. [Sollte sowas passieren und du berufst dich aus ausfolgen durch einen Händler]

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Promo » Mo 3. Nov 2014, 13:24

Floody, ich halte die Anmerkungen (wenngleich sicherlich überspitzt formuliert) sicherlich für korrekt. Man erklärt hier etwas für verboten, ohne wirklich eine Begründung dafür abzuliefern. Diverse Postings auf Seite 1 dieses Threads ohne eine genaue Begründung belegen das sehr wohl.

Zugleich möchte ich auch auf dein Posting eingehen, was interessanterweise nämlich genau die richtige Begründung mit der exakt gegenteiligen Konsequenz daraus ist. Du sprichst davon dass das Ding genau so gebaut wurde - das ist genau der springende Punkt, es wurde als solche Waffe gebaut, und es entspricht daher dem Gesetzeslaut nach dem üblichen Maß für Jagd und Sport - gleich wie jede andere Take-Down Waffe, die so gebaut wurde (.. wir haben schließlich auch Sako TRG's mit Klappschäften, KK-Halbautomaten mit Schubschäften, Blaser R93 mit Take-Down Systemen, etc.).

Dieser Paragraph wurde für die sog. Wilderergewehre geschaffen, das sind allesamt Waffen die nicht ab Werk so gebaut wurden, sondern nachträglich geändert wurden. Denkt an die Fotos von beschlagnahmten Waffen, wo der Lauf mit einer kurzen Drehung herausgenommen werden kann und der Vorderschaft angeklebt oder angeschraubt ist.

Soweit ich weiß, geht das BMI exakt auch nach dieser Form bei der Einstufung vor. Es wird versucht zu eruieren, worin der Ursprung dieser Waffe war (zB auch bei den Halbautomaten - ist es eine militärische Waffe die für zivile Zwecke abgeändert wurde, oder ist es eine Waffe die für zivile Zwecke entwickelt wurde?). Es gibt natürlich keine Garantie dafür, jedoch ist es aus der Praxis heraus ableitbar dass das Ministerium auch diese Sichtweise teilen würde.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Floody » Mo 3. Nov 2014, 13:49

Promo hat geschrieben:...

Ich kann dir sehr genau folgen, mir ist auch sehr bewusst das dieser Paragraph hauptsächlich ob der "Wildererwaffen" existiert. Dennoch tue ich nichts anderes, als zur Vorsicht mahnen, denn in dem Absatz wird das nicht so konkretisiert. Würde da was von nachträglichen Arbeiten stehen wäre das klar.

Bezogen auf diese Sätze die 2cm Über diesem Thread stehen:
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...kann ich meine Aussage nur auf die öffentlich verfügbaren und mir bekannten Gesetze machen. Ich habe ja auch keine endgültige Aussage gemacht, nein, ich habe darauf hingewiesen, dass es öffentliche Stellen gibt, die das wissen.

Die waffenrechtliche Verlässlichkeit ist so schnell weg, da sollte man einfach auf der sicheren Seite sein. Bekomme ich darauf überspitzt formulierte "Antworten" reagiere ich dementsprechend.

Man muss sich zusätzlich fragen, wie man damit umgehen soll, wenn User ander vom rechtssichersten Weg abraten. Erinnert mich alles sehr an "Waffen registrieren... oder lieber nicht...?"

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Hane » Mo 3. Nov 2014, 14:17

Floody: stimmt schon, sicher ist sicher.

Aber:
1. Ich habe meine TakeDown bei einem renommierten Österreichischem Waffengeschäft als C-Waffe gekauft.
2. Sie wurde damals als Kat. C laut §30 vom Waffenhändler gemeldet.
3. Sie wurde fristgerecht im Waffenregister als Kat. C eingetragen, und zwar mit der dortigen Auswahl als TakeDown.

Und wenn ihr mich jetzt prügelt, ich vertraue auf unseren Rechtsstaat, zumindest in dem Punkt.

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 3. Nov 2014, 15:03

OH WOW - sorry, aber meine angeratene Vorsicht gegen eure Paranoia, respekt
.

:)

agehh ... lies Dir doch diesen thread oder auch etliche andere aus dem Waffenrechts-Thema nochmals von vorne durch .... und dann sag, WO die Paranoia sitzt.
Was hier herumgeraten uns verunsichert wird, das ist ja schon fast kabarettreif.

ich sag ja nicht, daß hier bei vielen Anfragen nicht auch brauchbare Stellungnahmen oder Ratschläge kommen, aber in der Summe bleibt ein negativer Eindruck.
Und wer glaubt, daß des BMI nicht auf jede Gelegenheit oder Anlass wartet, über Verordnungen die Schraube weiter anzuziehen, der verleugnet die Realität.

Schwierigkeiten? Du hast das recht diese Seite nicht mehr aufzurufen.


.. und? ändert das dann was an der Situation ?
das sind halt meine 2 Groschen dazu, aber Kritik ist hier anscheinend nicht erwünscht. :roll:

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Maggo » Mo 3. Nov 2014, 17:30

Ich vermute mal das der Gesetzgeber wollte das man Waffen die auch kurz schussbereit sind,sodas man sie versteckt und sofort schussbereit transportieren kann nicht erlaubt sind.Eine Take Down ist aber wenn sie zerlegt ist nicht schussbereit, auch eine Flinte ist zerlegt nicht schussbereit.Es sind auch keine unübliche Maßnahmen eine Flinte oder einen Unterhebelrepetierer zerlegt zu Produzieren.Es gibt ja auch andere Waffen die bewusst als Take down Konzipiert sind.Jagdwaffen gibt es ja zu hauf die nach dem Take down Prinzip Arbeiten oder ähnlich mit Wechselläufen sind die zerlegt im Koffer im Set zu haben sind.Die wären dann im Prinzip nach gewissen Rechtsmeinungen alle verboten.selbst Kipplaufbüchsen würden zu Verbotenen Waffen werden weil sie in wenigen Sekunden zu drei Teilen zerfällt und in einen Rucksack passt.
Ganz anderst sieht es hier bei Halbautomaten aus,dort ist die Rechtslage auch viel härter weil auch die KM VO und schlussendlich auch das BMLVS ein Wörtchen mitzureden hat.

Das Problem ist bei einem Bescheid zur Einstufung von Schusswaffen vom BMI besteht das es hier starke nachwirkungen auch zukünftige Waffen oder auch schon verkaufte Waffen oder gar auf eine ganze Waffengattung hat.Die Gesetzeslage ist Schwammig,wenig Judikatur,keine ernsthafte Gefahr einer Organisation oder großen Bevölkerungsanteil ist da der einem hilft,somit haben die Beamten vom BMI recht großen Entscheidungsspielraum.
Deshalb sind eigenmächtige Anfragen zur einstufung von Waffen eher abzuraten, außer sie sind wohl vorbereitet, mit Rechtsbeistand und guten Argumenten, und das muss man sich alles zusammen erst leisten können.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Senf » Mo 3. Nov 2014, 18:38

Maggo hat geschrieben:Ich vermute mal das der Gesetzgeber wollte das man Waffen die auch kurz schussbereit sind,sodas man sie versteckt und sofort schussbereit transportieren kann nicht erlaubt sind.Eine Take Down ist aber wenn sie zerlegt ist nicht schussbereit, auch eine Flinte ist zerlegt nicht schussbereit.Es sind auch keine unübliche Maßnahmen eine Flinte oder einen Unterhebelrepetierer zerlegt zu Produzieren.Es gibt ja auch andere Waffen die bewusst als Take down Konzipiert sind.Jagdwaffen gibt es ja zu hauf die nach dem Take down Prinzip Arbeiten oder ähnlich mit Wechselläufen sind die zerlegt im Koffer im Set zu haben sind.Die wären dann im Prinzip nach gewissen Rechtsmeinungen alle verboten.selbst Kipplaufbüchsen würden zu Verbotenen Waffen werden weil sie in wenigen Sekunden zu drei Teilen zerfällt und in einen Rucksack passt.
Ganz anderst sieht es hier bei Halbautomaten aus,dort ist die Rechtslage auch viel härter weil auch die KM VO und schlussendlich auch das BMLVS ein Wörtchen mitzureden hat.

Das Problem ist bei einem Bescheid zur Einstufung von Schusswaffen vom BMI besteht das es hier starke nachwirkungen auch zukünftige Waffen oder auch schon verkaufte Waffen oder gar auf eine ganze Waffengattung hat.Die Gesetzeslage ist Schwammig,wenig Judikatur,keine ernsthafte Gefahr einer Organisation oder großen Bevölkerungsanteil ist da der einem hilft,somit haben die Beamten vom BMI recht großen Entscheidungsspielraum.
Deshalb sind eigenmächtige Anfragen zur einstufung von Waffen eher abzuraten, außer sie sind wohl vorbereitet, mit Rechtsbeistand und guten Argumenten, und das muss man sich alles zusammen erst leisten können.


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Der Praragraf, ist schwammig formuliert. Jeder, der eine eigenmächtige Anfrage startet, ohne sich vorher mit Jemandem mit Einfluss und Sachverstand zusammengesetzt zu haben, riskiert hier sehr viel. Rechtsstaat hin oder her, Fakt ist, dass im Ministerium gewisse Personen darauf warten, Stück für Stück Waffen zu Kat A zu stempeln... Je mehr wir diesen Graubereich an das Ministerium weiterleiten, desto schwärzer wird er.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Maggo » Mo 3. Nov 2014, 20:02

Der Praragraf, ist schwammig formuliert. Jeder, der eine eigenmächtige Anfrage startet, ohne sich vorher mit Jemandem mit Einfluss und Sachverstand zusammengesetzt zu haben, riskiert hier sehr viel. Rechtsstaat hin oder her, Fakt ist, dass im Ministerium gewisse Personen darauf warten, Stück für Stück Waffen zu Kat A zu stempeln... Je mehr wir diesen Graubereich an das Ministerium weiterleiten, desto schwärzer wird er.


Das Problem ist nicht das Ministerium oder der/die Minister, sondern der Beamtenstab darunter.
Denn die haben das sagen im Lande,und nicht wir, die Regierung oder der Minister.
Wir können zwar eine Regierung mit dementsprechenden Parlament wählen,das alles hingegen bringt nix weil die meisten leitenden Beamten weiterhin ihre Stellen besetzen und das sagen haben und schalten und walten wie sie es benötigen. Politische und ideologischen Zankerein unter den leitenden Beamten, inlusive Schaden den wir anhand von Steuergeldern bezahlen müssen.
Wer also meint das Regierungen Staaten zu Fall bringen der irrt,es sind deren großen Staatsdiener die dessen Apparat auf Kosten kleiner Staatsdienerfische aufblasen nur um Posten und Sessel zu besetzen bzw zu halten.

Einen Hofrat hier, einen Amtsrat dort, einen Regierungsrat dazu, dafür haben die Schulen für unsere Kinder Toiletten aus den 70er und 80er Jahren die der Hygiene keinesfalls mehr genüge tun, und Klopapier mit dem ich nicht mal für meine Drehmaschine zum Putzen verwenden würde weil ich Angst habe das ich Kratzer in die Führungen mache.
Dafür hat Herr Schulrat immer noch einen nutzlosen dafür aber Hochbezahlten Posten den er bis an sein Karriereende bekleidet. :doh:
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von kawaz » Mo 3. Nov 2014, 20:11

Senf hat geschrieben:Jeder, der eine eigenmächtige Anfrage startet, ohne sich vorher mit Jemandem mit Einfluss und Sachverstand zusammengesetzt zu haben, riskiert hier sehr viel.


So ist es und deswegen ruft man von mir im zweiten Post erwähnten Fritsch - Austriaarms an, die importieren die Dinger und er wird einem sagen können ob das Gewehr in AT Kat. A oder C. ist statt seitenweise zu spekulieren ob es eine verbotene Waffe ist

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Senf » Mo 3. Nov 2014, 21:18

kawaz hat geschrieben:
Senf hat geschrieben:Jeder, der eine eigenmächtige Anfrage startet, ohne sich vorher mit Jemandem mit Einfluss und Sachverstand zusammengesetzt zu haben, riskiert hier sehr viel.


So ist es und deswegen ruft man von mir im zweiten Post erwähnten Fritsch - Austriaarms an, die importieren die Dinger und er wird einem sagen können ob das Gewehr in AT Kat. A oder C. ist statt seitenweise zu spekulieren ob es eine verbotene Waffe ist



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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Revierler_old » Di 4. Nov 2014, 08:52

Auch meiner Information nach orientiert sich "das übliche Maß" am Stand der Technik. Was der Hersteller so produziert ist in Ordnung.
Wenn nachträglich was umgebastelt wird (Kar 98k zum Schnellzerleger mi Klappschaft etwa), dann wird der §17 berührt.

Wenn jetzt die Leute mit dem Survivalgewehrchen daher kommen, dann frage ich gegen: Warum ist das Ruger Mini-14 oder der M1 Karabiner oder der Garand Kriegsmaterial/verboten? Weil sie auf der einst erstellten "bösen Liste" stehen, und bevor die eine Änderung erfährt wird eher der Hirschenstein zum 8000er.

Und was ein Händler sagt ist immer noch nicht rechtsverbindlich. Vor 2 Jahren habe ich einen Waffenhändler gebeten, seine Chinakracher-Teleskopschlagstöcke wegzuräumen, da sie verboten sind. Hat er nicht geglaubt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: AW: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Musashi » Di 4. Nov 2014, 10:52

Sorry, aber da muss ich fragen, warum ist dann der 10/22 takedown verboten?
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