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CHIAPPA ALASKAN

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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GSchoenbauer
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von GSchoenbauer » Di 4. Nov 2014, 11:35

Sorry, aber da muss ich fragen, warum ist dann der 10/22 takedown verboten?


weils ein Halbautomat ist, und das im Kriegsmaterialgesetz eindeutig geregelt ist,

Auszug aus der VB-0401

....
Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 a):
....
Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind im Regelfall Kriegsmaterial.
....
Kein Kriegsmaterial sind u. a.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;
b) ...
c) ...
d) ...
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.


nebenbei:
"WARUM" brauchst in Waffengesetz nie fragen

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PhilReturns
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von PhilReturns » Di 18. Aug 2015, 20:38

INFO!

Laut BMI ist der Chiappa Alaskan Kat. C
Wer einen möchte http://www.professional-arms.at/1280/index.html kann welche liefern.
Preisliste stand 26.05.15

1892 T.D. RIFLEALASKAN 44RM 16'' CHROME 8rnd, oct bbl, skinner sight, fluo front sight

1892 T.D. RIFLEALASKAN 44RM 20'' CHROME 10rnd, oct bbl,skinner sight, fluo front sight

1892 T.D. RIFLEALASKAN 357MAG 16'' CHROME 8rnd, oct bbl, skinner sight, fluo front sight

der Preis liegt bei € 1850.-- Lieferzeit 4-5 Monate

Gruß Phil

Fwk
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Fwk » Do 12. Mai 2022, 08:19

Sieben Jahre nach dem letzten Beitrag liegen vielleicht Anwendererfahrungen zur Chiappa Alaskan - besonders in .357mag vor?

Jede Information wäre hilfreich. Danke.

MikeV
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von MikeV » Do 12. Mai 2022, 17:25

Hmmm... wenn man es legal bei einem Waffenhändler in A kaufen kann, dann sollte man doch auf die Beurteilung des Händlers vertrauen können... der würde doch sonst der Weitergabe einer Kat A an unberechtigte schuldig sein.

Im Zweifel würde ich wohl aber doch vor dem Kauf eine Auskunft vom BMI einholen.

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von angryscientist » Fr 14. Okt 2022, 11:21

Sorry dass ich das Thread wieder aufwärme, aber ist jetzt Chiappa 1892 Alsakan Takedown Kat A? Ich hätte eher Kat C geglaubt, aber nachdem was hier im Thread steht, bin ich mir nicht mehr sicher.. Müsste aber nach dieser Logik nicht jede zerlegbare Bockflinte auch Kat A sein (was eh klar nicht der Fall ist)?

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Flying Dog » Fr 14. Okt 2022, 12:07

Die Chiappa Alaskan Takedown Rifles werden in Ö von x Händlern ganz offiziell verkauft, als wird sie wohl kaum Kat. A sein. Warum immer alles so derartig verkomplizieren?
Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von TheWayOfTheGun » Fr 14. Okt 2022, 12:22

Ich habe eine Chiappa 1892 Alaskan und die ist als C gemeldet!
Zuletzt geändert von TheWayOfTheGun am Sa 15. Okt 2022, 08:02, insgesamt 2-mal geändert.
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von sparrow77 » Fr 14. Okt 2022, 12:25

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:22
Ich habe eine Alaskan und die ist als C gemeldet!
eine Takedown?

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von TheWayOfTheGun » Fr 14. Okt 2022, 12:27

sparrow77 hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:25
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:22
Ich habe eine Alaskan und die ist als C gemeldet!
eine Takedown?
Sind nicht alle Alaskan Takedown?

Wie Flying Dog geschrieben hat verkaufen x Händler die Alaskan, ich kann mir nicht vorstellen, dass die das machen würden wenn es KAT A wäre!
"I don´t want to be a product of my environment. I want my environment to be a product of me!"

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von sparrow77 » Fr 14. Okt 2022, 13:02

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:27
sparrow77 hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:25
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:22
Ich habe eine Alaskan und die ist als C gemeldet!
eine Takedown?
Sind nicht alle Alaskan Takedown?

Wie Flying Dog geschrieben hat verkaufen x Händler die Alaskan, ich kann mir nicht vorstellen, dass die das machen würden wenn es KAT A wäre!
nein
https://www.theduke.de/produkt-kategori ... r/chiappa/

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von angryscientist » Fr 14. Okt 2022, 19:16

Aber könnte jemand bitte kurz erklären, warum das mit der Kat A bei diesem UHR überhaupt ein Thema ist, wenn ich zB einen AR-15 mit nur zwei Stiften noch leichter zerlegen kann?

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Irwin J. Finster » Fr 14. Okt 2022, 19:20

angryscientist hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 19:16
Aber könnte jemand bitte kurz erklären, warum das mit der Kat A bei diesem UHR überhaupt ein Thema ist, wenn ich zB einen AR-15 mit nur zwei Stiften noch leichter zerlegen kann?
Waffengesetz und Logik schließen sich meist gegenseitig aus.... :lol:
  ▲
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von gewo » Fr 14. Okt 2022, 21:05

angryscientist hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 19:16
Aber könnte jemand bitte kurz erklären, warum das mit der Kat A bei diesem UHR überhaupt ein Thema ist, wenn ich zB einen AR-15 mit nur zwei Stiften noch leichter zerlegen kann?
Weil das waffengesetz immer nach dem wesen einer waffe unterscheidet.

Bei einem halbautomaten entspricht es dem wesen der waffentype dass der oberteil vom unterteil mittels vglsw leicht zu loesender bolzen voneinander getrennt werden koennen ( das werkzeuglose trennen des laufes vom upper hingegen ist nicht typisch fuer halbautomaten und daher nicht zulaessig).

Bei einem unterhebelrepetierer oder einem kammerstaengelrepetierer ist das zerlegen jedoch nicht dem wesen der waffentype entsprechend und macht die waffe daher zu einem sg. Survival- bzw Wilderergewehr gem par 17/1/? … also Kat A
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Promo » Sa 15. Okt 2022, 17:19

Ich zitiere mich selbst aus einem anderen Thread:
Promo hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 10:18
Gemäß § 17 Abs. 1 Z. 2 ist der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunige Zerlegen eingerichtet sind, verboten. Hierzu hält der Runderlass des Bundesministerium für Inneres ("Das neue österreichische Waffenrecht" in der 4. Auflage von Grosinger/Siegert/Szymanski, Verein 978-3-214-17583-2, Seite 89) Folgendes fest:
Wildererwaffen-Faltflinten
a) Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996 sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind, verboten.
Da das Waffengesetz eine konkrete Aussage "über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß" nicht enthält, wäre das Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z 2 an sich in jedem einzelnen Fall gesondert zu prüfen.
b) Um jedoch der Praxis einerseits im Regelfalle eine solche Einzelprüfung zu ersparen und um andererseits eine möglichst einheitliche Vollziehung der o. a. Gesetzesbestimmung zu gewährleisten, wären Schusswaffen, die durch Zusammenklappen oder Zusammenschieben derart verkürzt werden können, dass sie in diesem Zustand eine Gesamtlänge von 60 cm oder weniger aufweisen, generell als verbotene Waffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 2 Waffengesetz 1996 anzusehen.
Die gegenständliche Waffe ist weder für das Zusammenschieben noch Zusammenklappen geeignet, weswegen lit. b - welcher auf den kürzest-möglichen feuerbereiten Zustand abzielt - nicht anwendbar. Infolge dessen wäre im Verdachtsfalle eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Der Begriff "Wildererwaffen" stellt grundsätzlich auf einen Umbau einer Waffe hinsichtlich schneller Zerlegbarkeit ab, welche mittels nachträglicher Umbaumaßnahmen bewerkstelligt wird. Nachdem diese Waffe ab Werk so gebaut wurde (und wird), kann mE hierbei nicht von einer Wildererwaffe ausgegangen werden.

Somit bleibt die Frage ob die Zerlegbarkeit "über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß" hinaus geht übrig. Hierzu wären Vergleiche mit anderen Waffenmodellen anzustellen. Gibt es das idente Prinzip schon länger bei anderen Waffenmodellen, beispielsweise auch bereits vor 50/100 Jahren? Werden derartige seit Jahren bei uns veräußert?

*edit*

Das Forum macht weiter oben aus dem Wort "I.S.B.N.", Abkürzung von International Standard Book Number das Wort "Verein". Kann ich leider nicht ändern.
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Re: CHIAPPA ALASKAN

Beitrag von Promo » Sa 15. Okt 2022, 17:22

gewo hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 21:05
( das werkzeuglose trennen des laufes vom upper hingegen ist nicht typisch fuer halbautomaten und daher nicht zulaessig).
Puh, hast du das Steyr schon gesagt, zwecks AUG-Z... und bald dann STM556 ;)
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