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WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Fr 26. Sep 2014, 17:42
von razorback
Hat man einen WP, so darf man ja Feuerwaffen "führen".

Ich find nur momentan die einschlägigen Bestimmungen nicht, WO man NICHT führen darf - ich glaube mich zu erinnern, daß es "rote Zonen" gibt, wie z.B. das Bezirksgericht, öffentliche Veranstaltungen etc., aber ich hätt gern eine erschöpfende Aufstellung dieser Einschränkungen.

Und natürlich, aus gegebenem Anlaß des Bären im Lungau, inwieweit komm ich denn mit dem Jagdrecht (oder vielleicht mit noch einem Recht, von dem ich noch net amal weiß, daß es ein solches gibt - vielleicht gibts ja auch ein "Fischrecht", welches das Tragen von Waffen in einer bestimmten Entfernung von Gewässern untersagt) in Konflikt, wenn ich "im Wald und auf der Heide" die .357 dabei hab ???

mein Gott, ham mirs aber kompliziert.....

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 10:38
von JPS1
jedes Gerichtsgebäude + StA Gebäude, sowie Räumlichkeiten von Gerichten+StA in anderen Gebäuden (§1ff GOG)
jede Strafvollzugseinrichtung (StVG)
jede Versammlung nach §2 Versammlungsgesetz

Fischerei+Jagd ist Landessache -> Landesgesetze, manche haben Regelungen zum Führen von Waffen durch Nicht-jagdberechtigte

Sonst:
jeder "private" Ort (auch "öffentliche" private Orte wie zb EKZ) -> Willkür des Eigentümers (Hausordnung ist ein Anhaltspunkt), er könnts auch nur dir spontan verbieten.
Unis (zB alle Gebäude der Uni Wien), Öffis,... keine Willkür, aber Hausordnung.

Auch Botschaften, Sitze multinat. Organisationen, Polizeidienststellen und sonstige "Amts"gebäude (insb. Ministerien, Parlament,...) wären mal ein heißer Tipp...

auf gut deutsch: eine abschließende, positive "Liste" wirst&kannst du niemals finden ;)
Wo es nicht komplett verboten ist (GOG, StVG,...) und ggf. eine gesonderte Strafe besteht, kannst halt nur des Ortes verwiesen werden/Hausverbot bekommen oder deine Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen werden.

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 11:00
von Bud Spencer
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Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 11:27
von JPS1
Na, das mit §109 StGB ist mit Verlaub blödsinn...

Zutritt + Gewalt/Drohung - nur dann; Verweilen nach Hausverbot/Hineingehen nach Hausverbot ohne Drohung/Gewalt erfüllt nicht den tatbestand...

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 11:32
von Bud Spencer
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Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 12:51
von JPS1
Und wo soll da die Drohung/Gewalt ZUM erzwingen des Eintritts sein?

Wenn man beim erneuten eintritt angehalten wird und dann "dezent" auf seine Waffe hinweist, um eintritt zu erhalten - dann bin ich uU bei dir...
aber "einfach" nochmal hineingehen (auch mit einer Waffe) kann nichteinmal ein §109 (1) sein, dementsprechend auch keine 'Qualifikation'.

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 15:05
von arnstein
Hallo,
Wie sieht es auf Flughäfen aus ??

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 16:57
von JPS1
Für alle Bereiche, in die man nur mit Ticket oder als Angestellter kommt ("Sicherheitsbereiche") -> Waffen & gefährliche Gegenstände wenn nur im aufgegebenen Gepäck
-> VO (EU) Nr. 185/2010 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:055:0001:0055:DE:PDF

ansonsten (Wartehalle, CheckIn, Eingangshalle...) -> Hausordnung in den Benützungsbedingungen des Flughafens, im LFG steht nix allgemeines dazu AFAIK

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 18:58
von Al3x
In den Oeffis darfst du sehr wohl fuehren, laut Aushang der Betriebsregeln nur nicht geladen...also Magazin angesteckt, Kammer leer ist nicht geladen.

Gerade die Wiener Oeffis sind fuer mich ein Grund zu fuehren.

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 19:52
von IT Guy
Al3x hat geschrieben:...also Magazin angesteckt, Kammer leer ist nicht geladen...

Wo isn der Blödsinn her??? (Ausser Du meinst "leeres Magazin")

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 19:55
von Hellboy
Al3x hat geschrieben:In den Oeffis darfst du sehr wohl fuehren, laut Aushang der Betriebsregeln nur nicht geladen...also Magazin angesteckt, Kammer leer ist nicht geladen.

Gerade die Wiener Oeffis sind fuer mich ein Grund zu fuehren.


im gesetz gilt halbgeladen als geladen !

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: Sa 27. Sep 2014, 20:19
von howa308
In näherer ( xxx Meter) Umgebung und im inneren eines Wahllokales darf man auch nicht führen.
Genaue Angaben dazu fallen mir nicht mehr ein, jenes habe ich auf einer Behördlichen Ausschreibung zu einer Wahl gelesen.

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: So 28. Sep 2014, 08:00
von gunlove
Al3x hat geschrieben:...........Gerade die Wiener Oeffis sind fuer mich ein Grund zu fuehren.

:text-bravo:

Re: WP --> WO darf man NICHT führen ?

Verfasst: So 28. Sep 2014, 09:38
von Thule
Al3x hat im technischen Sinn und nicht im waffenrechtlichen Sinn von "geladen" gesprochen. Nehme ich mal an.