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WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
@ Gewo:
mir fehlt die Zeit, noch Ergebnislisten ranzuschaffen und die Behörde macht da auf stur. Und ich brauch den Pass am besten vorgestern für die Arbeit (hängt mit der Entlohnung zusammen. Pass = neuer/besserer Dienstposten = mehr Marie im Börsel. Und bei selbiger fehlts grad extrem). Ich denk, ich nehms jetzt einfach mal so wies kommt und dann seh ich weiter. Die WBK will ich eh mal erweitern wenn mehr Zeit da ist und das mit der Passerweiterung... das werd ich im Fall der Fälle dann einfach mal ausprobieren
mir fehlt die Zeit, noch Ergebnislisten ranzuschaffen und die Behörde macht da auf stur. Und ich brauch den Pass am besten vorgestern für die Arbeit (hängt mit der Entlohnung zusammen. Pass = neuer/besserer Dienstposten = mehr Marie im Börsel. Und bei selbiger fehlts grad extrem). Ich denk, ich nehms jetzt einfach mal so wies kommt und dann seh ich weiter. Die WBK will ich eh mal erweitern wenn mehr Zeit da ist und das mit der Passerweiterung... das werd ich im Fall der Fälle dann einfach mal ausprobieren
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"You don´t have to follow orders when your leader is acting like a daft c*nt!"
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Es steht zwar nirgendwo im WaffG, dass ein WP nicht mit mehr als 2 Plätzen ausgestellt werden darf, aber de facto ist das die Höchstgrenze. Wenn Du wirklich 2 Plätze haben willst, dann musst Du begründen können, weshalb Du 2 B-Waffen gleichzeitig führen musst und das ist schwierig. Bei Jägern vielleicht als Begründung: HA für die Jagd + FFW für Fangschuss.
Egal wie Du es machst, ob Du nun die WBK vorerst opferst für den 2. WP-Platz, so wie gewo rät (was gar nicht so dumm klingt), oder auch nicht, so achte auf jeden Fall darauf, dass sie Dir keine unzulässige Einschränkung in den WP reinschreiben, das heißt, wenn das Führen auf einen bestimmten Ort (z.B. Revier oder Arbeitsplatz) und/oder auf bestimmte Zeiten (z.B. Arbeitszeit MO-FR 6.00 - 18:00) begrenzt wird. Das wäre zwar rechtswidrig, doch wäre es rechtswirksam, würde man nicht dagegen innerhalb der Frist berufen (Vermerk im WP gilt wie ein Bescheid). Also vielleicht lieber vor der Ausstellung diskret anmerken lassen, dass Du Dich da auskennst.
Schon zulässig wäre ein solcher Vermerk, wenn er Deinen WP auf die Dauer des Bestehens Deines Grundes einschränkt. Beispiel: WP gilt solange der Inhaber Jäger ist (d.h. eine gültige Jagdkarte besitzt) oder solange er den Beruf des Taxifahrers, Wachmanns etc. ausübt.
Egal wie Du es machst, ob Du nun die WBK vorerst opferst für den 2. WP-Platz, so wie gewo rät (was gar nicht so dumm klingt), oder auch nicht, so achte auf jeden Fall darauf, dass sie Dir keine unzulässige Einschränkung in den WP reinschreiben, das heißt, wenn das Führen auf einen bestimmten Ort (z.B. Revier oder Arbeitsplatz) und/oder auf bestimmte Zeiten (z.B. Arbeitszeit MO-FR 6.00 - 18:00) begrenzt wird. Das wäre zwar rechtswidrig, doch wäre es rechtswirksam, würde man nicht dagegen innerhalb der Frist berufen (Vermerk im WP gilt wie ein Bescheid). Also vielleicht lieber vor der Ausstellung diskret anmerken lassen, dass Du Dich da auskennst.
Schon zulässig wäre ein solcher Vermerk, wenn er Deinen WP auf die Dauer des Bestehens Deines Grundes einschränkt. Beispiel: WP gilt solange der Inhaber Jäger ist (d.h. eine gültige Jagdkarte besitzt) oder solange er den Beruf des Taxifahrers, Wachmanns etc. ausübt.
Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Das mit den Beschränkungen ist mir bereits bekannt, da habe ich auch ein waches Auge drauf. Habe den Runderlass da und mir auch schon rausgeschrieben, wo ich die entsprechenden Vorschriften finde.
Ach, das wird schon. Ich werd einfach positiv denken
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Leg die WBK zurück und nimm den WP mit 2 Stück. Dann beantrag wieder die WBK.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?
MfG,
MfG,
Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?
MfG,
null
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Und nicht vergessen, wenn du dann mit deinen zwei WP Plätzen links und rechts je eine Brügger & Thomet TSP führst, auf die Stoppuhr zu drücken, wie lang es dauert, bis die Cobra anrückt.
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"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
gewo hat geschrieben:Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?
MfG,
null
es soll exekutivbeamte geben, die aufgrund ihres WP keine WBK bekommen - kenne persönlich einen fall und halte es für eine frechheit und ich glaube auch, dass man dagegen vorgehen könnte und recht bekommen würde.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Ich hab ja schon mancherlei Blödsinnigkeiten mit diversen Ämtern erlebt, aber das wär das erste mal, dass sich das Beamtenwesen so leicht überlisten lässt - deswegen wär ich da äusserst vorsichtig.
WBK 2 Plätze + WP 2 Plätze =
WP 2 + WBK 2 = ....?
Nee, nee Herr KaLeun.
Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte der Behalt der WBK und der WP für eine (1) Waffe ausgehandelt werden - was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist - muss ich dann gleich während der Herumfeilscherei am Amt aufstehen, laut "Betrug!" schreien, den Sachbearbeiter wild gestikulierend beschimpfen und mich unter Protest von der Exekutive abführen lassen, oder reicht es, diesen Bescheid (WP) nach Erhalt dann schriftlich (innerhalb welcher Frist) anzufechten (bei welcher Stelle)?
Ich nehme an, das Dokument behält während des laufenden Einspruches seine Gültigkeit?
MfG,
WBK 2 Plätze + WP 2 Plätze =
WP 2 + WBK 2 = ....?
Nee, nee Herr KaLeun.
Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte der Behalt der WBK und der WP für eine (1) Waffe ausgehandelt werden - was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist - muss ich dann gleich während der Herumfeilscherei am Amt aufstehen, laut "Betrug!" schreien, den Sachbearbeiter wild gestikulierend beschimpfen und mich unter Protest von der Exekutive abführen lassen, oder reicht es, diesen Bescheid (WP) nach Erhalt dann schriftlich (innerhalb welcher Frist) anzufechten (bei welcher Stelle)?
Ich nehme an, das Dokument behält während des laufenden Einspruches seine Gültigkeit?
MfG,
Zuletzt geändert von Wiking-76 am So 16. Jan 2011, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
@BigBen:
Mit welcher Begründung denn das? Ich war jetzt schon fast soweit, morgen beim Amt anzurufen und zu fragen, ob man den Antrag noch abändern kann, sprich, ich geb die WBK ab und bekomme zwei Plätze auf den Pass. Nur die Aussage lässt mich da eher davor zurückschrecken
Mit welcher Begründung denn das? Ich war jetzt schon fast soweit, morgen beim Amt anzurufen und zu fragen, ob man den Antrag noch abändern kann, sprich, ich geb die WBK ab und bekomme zwei Plätze auf den Pass. Nur die Aussage lässt mich da eher davor zurückschrecken
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?
MfG,
null
es soll exekutivbeamte geben, die aufgrund ihres WP keine WBK bekommen - kenne persönlich einen fall und halte es für eine frechheit und ich glaube auch, dass man dagegen vorgehen könnte und recht bekommen würde.
Warum oder mit welcher Begründung soll einem Beamten verwehrt werden, einen Sport auszuüben?
lg
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Wiking-76 hat geschrieben:...wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, die WBK verweigert zu bekommen, weil mann ja eh einen WP hat?
MfG,
null
es soll exekutivbeamte geben, die aufgrund ihres WP keine WBK bekommen - kenne persönlich einen fall und halte es für eine frechheit und ich glaube auch, dass man dagegen vorgehen könnte und recht bekommen würde.
hi
ja logisch
wenn der bemate sich weigert ergebnislisten abzugeben ....
so einen fall kenn ich auch
vor dem AB sind alle gleich
ohne jede weitere begreundung hast du ein anrecht auf zwei waffen.
nicht mehr
also entweder
2 auf der WBK
1 auf WBK und eine auf WP
oder 2 auf WP
fuer jede weitere waffe musst du begruenden warum die sie willst
also ergebnisslisten sammel
mit passenden kalibern/waffenarten
ggf - in wien - sogar mitgliedschaft in einem verein damit der vereinshaeuptling dann bestaetigen kann dass du regelmaessig trainierst
und dann geht es ganz genauso wie beim "normalen" buerger
vier plaetze sind - auch in wien - auf die tour kein problem, mit vielen ergebnisslisten bis zu fuenf stueck
am ende also zb:
2 am WP und
3 auf der WBK
OHNE begruedung erhaeltst du in den allermeisten faellen keine WBK wenn du bereits waffen am WP hast
auch als polizist oder als jaeger ned
und ja, es gibt regionen in oesterreich wo das ganz anders gehandhabt wird
da gibts auch 50 plaetze auf WBK und so geiles zeug
aber der regelfall ist der oben von mir zitierte
und im gegenstaendlichen fall:
die 2 plaetze auf dem WP sind hoeherwertig als auf WBK
und WBK bekommst - mit ergebnisslisten - immer wieder
einen zusaetzlichen platz am WP aber sicher nicht so leicht ...
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Wiking-76 hat geschrieben:Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
Sollte der Behalt der WBK und der WP für eine (1) Waffe ausgehandelt werden - was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist - soll ich diesen Bescheid (WP) nach Erhalt dann schriftlich (innerhalb welcher Frist) anfechten (bei welcher Stelle)?
Ich nehme an, das Dokument behält während des laufenden Einspruches seine Gültigkeit?
War 'ne ernste Frage...
MfG,
Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
Wiking-76 hat geschrieben:Nachdem bei mir in absehbarer Zukunft der gleiche Zirkus (WBK + Antrag auf WP) ansteht würde ich gerne wissen, wie so ein Einspruch auszusehen hat, sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden.
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MfG,
hi
ich weiss ned was du mit "...- was ja entgegen der derzeitigen Bestimmungen ist -..." meinst
dein grundrecht auf zwei waffen bleibt unberuehrt
du hast das recht auf zwei waffen
eben zwei am WP
oder eine am WP und eine auf der WBK
wenn du mit gewalt zwei auf der WBK haben willst musst du halt auf den waffenpass verzichten
oder entsprechend vereinsmitglied werden und ergebnisslisten abliefern
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Re: WBK und Waffenpass... ja wie denn nun?
...dann hab ich wohl die Geschichte, dass WP und WBK zwei verschiedene Paar Schuhe sind falsch aufgefasst.
MfG,
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