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Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:05
von titan
trenck hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:38
Wie gesagt, es ist lt. Gesetz schlicht nicht vorgesehen, dass eine Behörde vor Ausstellung einer WBK bei Dir zu Hause was auch immer prüft.

trenck
Wenn die Behörde dem Gesetz nach angehalten ist, aufgrund des Antrags zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt sind, dann kann sie sehr wohl ausschließende Gründe in Betracht ziehen, sofern diese im Zuge der Kontrolle etc. auffallen. Dafür braucht man auch nichts suchen. Wäre ja gelacht, wenn es nicht so wäre..

Wenn sie dich pauschal zum Amtsarzt zitieren (wie früher in Vorarlberg) dann hast du natürlich recht. Im alten Interessensvertretungsforum war von dieser Praxis zu genüge zu lesen.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:06
von Flying Dog
Welche "Voraussetzungen für die Ausstellung"?

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:08
von trenck
Flying Dog hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:58
JA, es ist definitiv von Bedeutung. Das nennt sich WILLKÜR und es ist rechtlich ein äußerst bedenklicher Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte, etc. und eine massive Kompetenzüberschreitung von Seiten der BH obendrein, die einer Anfechtung vor Gericht niemals standhalten würde. Die BH nützt da einfach die Tatsache aus, dass niemand der Erste sein will, der das tut.
Stimmt. Sonst wäre eine solche Vorgangsweise ausbaufähig: ich finde, auch Politiker (ab Ebene Gemeinderat), Richter, Staatsanwälte, Notare und Polizisten sollten regelmäßig durch Hausbesuche überprüft werden, ob der Zustand ihrer Lebensverhältnisse mit der besonderen Verantwortung, die mit ihrem Amt einhergeht, im Einklang steht.

Lustig: in Italien will die Meloni Psychotests für angehende Richter und Staatsanwälte einführen:
https://www.tagesschau.de/ausland/europ ... s-100.html

Da weinen dann alle und sehen das als "Angriff auf die Justiz".

trenck

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:10
von titan
Flying Dog hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:06
Welche "Voraussetzungen für die Ausstellung"?
Kein Waffenverbot, nicht ausschließend vorbestraft, positives psychologisches Gutachten, Verwahrungsmöglichkeit vorhanden, Waffenführerschein erledigt, Antrag korrekt gestellt.. usw.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:15
von trenck
titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:10
Flying Dog hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:06
Welche "Voraussetzungen für die Ausstellung"?
... Verwahrungsmöglichkeit vorhanden, ...
Davon lese ich hier nix: https://www.oesterreich.gv.at/themen/ge ... 50800.html

trenck

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:15
von Flying Dog
titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:10
Flying Dog hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:06
Welche "Voraussetzungen für die Ausstellung"?
Kein Waffenverbot, nicht ausschließend vorbestraft, positives psychologisches Gutachten, Verwahrungsmöglichkeit vorhanden, Waffenführerschein erledigt, Antrag korrekt gestellt.. usw.
NICHTS davon rechtfertigt einen Hausbesuch und VERWAHRUNGSMÖGLICHKEITEN MÜSSEN NUR BEI BESITZ EINER WAFFE VORHANDEN SEIN!!! Letzteres ist im ZWR ersichtlich, alles andere liegt der BH dann bereits längst vor.

Meine Güte. :roll:

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:24
von titan
Die Behörde kann eine Verwahrungskontrolle jederzeit anordnen. Wenn du angibts, dir Waffen kaufen zu wollen aber angeblich keine Verwahrungsmöglichkeit benötigst (kann durchaus möglich sein - gemeinsame Verwahrung Ehepartner), werden sie halt wissen wollen wie sie verwahrt sind. Wenn du angibts, derzeit keine haben zu wollen, wirds wsl egal sein. Das alles müsst ihr mit euren Behörden klären. Woher sollen die das denn schmecken, was Sache ist?? Die Sachlage ist jeweils individuell..

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:25
von tousibaer
Finde ich auch im Hinblick darauf das die zu kaufende Waffe ja gar nicht daheim verwahrt werden muss ein wenig seltsam...

Grüße

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:29
von titan
Eure Argumentation ist seltsam.. zumindest wenn keine Angaben zu den Gründen dafür vorliegen, dass die Waffe irgendwo anders sein soll als bei euch zuhause. Immerhin steht in den meisten Anträgen wsl "Bereithaltung zur Selbstverteidigung" drinnen... ! Entweder ... oder!

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:01
von Flying Dog
Es muss jedenfalls eine Waffe vorhanden sein - selbige findet sich im ZWR!!! Wenn es nichts zu verwahren gibt, was soll dann auf welcher Grundlage kontrolliert werden? Die obligatorische Bereithaltung eines Safes ist jedenfalls nirgends festgehalten.
Und wozu gibts eigentlich ein ZWR, wenn man der Behörde nicht einmal zutraut darin nachzusehen, ob überhaupt eine zu verwahrende Waffe vorhanden ist?

Man muss sich nicht jeden Mist gefallen lassen. Man muss nicht ständig vor allem und jedem buckeln. Vorauseilender Gehorsam hat nichts mit Gesetzmäßigkeit zu tun. Auch nicht in Österreich. Nicht, solange wir einen demokratischen Rechtsstaat haben.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:05
von titan
Es wird vermutlich eh keiner kommen, weil die Polizei normal eine Liste mit den B und A Waffen von der Behörde bekommt. Aber den Waffenführerschein wirst du alle 5 Jahre trotzdem erneuern müssen.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:25
von gewo
titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 12:05
Es wird vermutlich eh keiner kommen, weil die Polizei normal eine Liste mit den B und A Waffen von der Behörde bekommt. Aber den Waffenführerschein wirst du alle 5 Jahre trotzdem erneuern müssen.
doch, kommen auch wenn keine waffe vorhanden ist
ist standard
es wird halt nur die WBk kontrolliert

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:42
von Flying Dog
gewo hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 12:25
titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 12:05
Es wird vermutlich eh keiner kommen, weil die Polizei normal eine Liste mit den B und A Waffen von der Behörde bekommt. Aber den Waffenführerschein wirst du alle 5 Jahre trotzdem erneuern müssen.
doch, kommen auch wenn keine waffe vorhanden ist
ist standard
es wird halt nur die WBk kontrolliert
Danke, so kenne ich es auch.


Es gibt dann nämlich auch noch den sehr kritischen Punkt, an dem eine Verwahrungskontrolle rechtlich gesehen zur unrechtmäßigen Hausdurchsuchung wird. Das soll jetzt nur in Hinblick auf die Willkür angemerkt sein.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:44
von SectionThree
gewo hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:53
die frage ist: ist das von bedeutung?
Schon.
ich kenne div gemeinden in NÖ bei denen es ca alle 10 jahre begehungen gibt um festzustellen ob es zu illegalen an- oder umbauten gekommen ist.
Wenn sie das von der Straße aus, oder meinetwegen auf dem Satellitenbild sehen: schön. Reinlassen muss ich die Baukommission aber nicht, ohne Rechtsgrundlage.
braucht die verwaltung fuer die erfuellung ihrer verpflichtungen fuer eine kontrolle tatsaechlich fuer jeden fall eine ausdrueckliche ermaechtigung im gesetz?
Absolut! Das steht auch wörtlich so in der Verfassung: Art. 18 Abs. 1 B-VG: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:47
von SectionThree
titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:10
Flying Dog hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 11:06
Welche "Voraussetzungen für die Ausstellung"?
Kein Waffenverbot, nicht ausschließend vorbestraft, positives psychologisches Gutachten, Verwahrungsmöglichkeit vorhanden, Waffenführerschein erledigt, Antrag korrekt gestellt.. usw.
Du vermischt da ein paar Dinge. Die "vorhandene Verwahrmöglichkeit" gehört jedenfalls nicht zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Ausstellung.