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WBK Dauer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Skill Issue
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Skill Issue » Di 7. Nov 2023, 15:20

Nachfragen kostet nichts.

Ein Freund von mir hat telefonisch nachgefragt (BH Mödling) und plötzlich war sie am Folgetag abholbereit.

Dem Ausstellungsdatum zu urteilen dürfte sie aber schon 1-2 Wochen auf der BH gelegen sein.

Wir reden hier immer noch von Beamten. :)

eric92
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Re: WBK Dauer

Beitrag von eric92 » Mi 17. Apr 2024, 19:06

Hallo aus Vorarlberg:
Ich musste zuerst einen Antrag gemäß § 5 Abs. 5 Zivildienstgesetz (ZDG) stellen (Waffenverbot war fast vorbei, aber ich hatte keine Geduld um noch 6 Monate zu warten).

13.1. Antrag bei der LPD gestellt
23.1. Psychologisches Gutachten erstellt
5.2 Genehmigung im elektronischen Briefkasten
6.2. Antrag auf der BH Dornbirn gestellt - psychologisches Gutachten nocheinmal nachgebracht, da sie es wohl im Mail Postfach verloren hatten.
19.2 nochmals ‚blöd‘ nachgefragt, ob alle Unterlagen vorhanden sind (Geheimtipp! Dann haben sie deinen Akt schon einmal offen und bearbeiten ihn gleich) Antwort: Ja, die Polizei wird noch kommen.
20.2. Überraschung - um 8:30 war die Polizei da, ich natürlich nicht. Sie haben mich dann angerufen und sind wie abgesprochen um 14:00 wieder gekommen. Natürlich alles bestens in der Wohnung, ein paar Minuten gequatscht und hier noch ein Zitat des Beamten: ‚Z.B einem Messi werden wir keine WBK genehmigen lassen‘ also aufräumen Leute ;-)
26.2 E-Mail mit Zahlungs‘erlaubnis‘ bekommen. Antrag nochmals unterschrieben und eingescannt zurück gesendet
29.2 juhuuuu - Karte im Postkasten

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SectionThree
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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 17. Apr 2024, 20:06

Wirklich, die Beamten waren bei dir? Was wollen die? Ich meine, die Verwahrung dürfen sie ex lege alle 5 Jahre kontrollieren, aber vor der Ausstellung der WBK gibt's ja noch keine Waffen, also auch nichts zu kontrollieren … ?
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Re: WBK Dauer

Beitrag von eric92 » Mi 17. Apr 2024, 20:15

Ja… das ist in Vorarlberg und Tirol üblich. Zwar habe ich von ein paar Leuten im Schießclub schon gehört, dass sie nichtssagenden waren, jedoch meistens ist dieser Besuch unausweichlich. Hier geht es um die Verlässlichkeit des Ansuchenden. Alkohol, Drogen, und eben Messiwohnungen usw.. Frag mich nicht wie sinnvoll das ist, eher Steuergeldverschwendung. Sie haben meinen Schrank von außen angeschaut, die Kat. C Waffe haben sie mit keinem Wort erwähnt, obwohl sie einen ZWR Auszug dabei hatten.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von moretti » Mi 17. Apr 2024, 20:41

Messi Wohnung ist aber schwer definierbar.
Auch Alkohol darf doch herum stehen. Du solltest denen nur nicht morgens um 08:00 betrunken und mit Fahne die Türe öffnen.
Ich mache grundsätzlich nicht auf, oder frage an der Sprechanlage wer da ist. Ohne Ankündigung per Telefon/Post geht da gar nichts.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: WBK Dauer

Beitrag von SectionThree » Mi 17. Apr 2024, 21:32

eric92 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 20:15
Ja… das ist in Vorarlberg und Tirol üblich.
Halte ich ehrlich gesagt für ein bisschen bedenklich, weil Rechtsgrundlage kann ich dafür keine erkennen. Aber gut, wenn du's schon hinter dir hast …
Sie haben meinen Schrank von außen angeschaut
Auch seltsam, hätte es nicht um die Verlässlichkeit iSd WaffG gehen sollen? Naja, Behörden.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von eric92 » Mi 17. Apr 2024, 21:55

SectionThree hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 21:32
eric92 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 20:15
Ja… das ist in Vorarlberg und Tirol üblich.
Halte ich ehrlich gesagt für ein bisschen bedenklich, weil Rechtsgrundlage kann ich dafür keine erkennen. Aber gut, wenn du's schon hinter dir hast …
Jap… da ist bedenklich und vor allem sinnlos. Aber mit den WBK Antragstellern kann man ‚alles‘ machen, die haben nämlich ansonsten Angst, dass sie die WBK nicht bekommen, oder es ewig dauern könnte. Ich bin froh, dass diese Prozedur vorbei ist. Es gibt ein paar Threads die diese Thematik mit den Vorkontrollen genauer behandeln, ich weiß nicht mehr alle Gründe, die die BH VBG und Tirol dazu veranlasst
SectionThree hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 21:32
Sie haben meinen Schrank von außen angeschaut
Auch seltsam, hätte es nicht um die Verlässlichkeit iSd WaffG gehen sollen? Naja, Behörden.
Ja es geht einerseits um die Verlässlichkeit nach WaffG und andererseits um die zukünftige Verwahrung. Ich hätte auf die Frage, wie ich meine Kat. B denn zukünftig lagern möchte einfach antworten können: „in einem Waffenschrank“ - dann wäre vermutlich die Frage gekommen wo ich meine Kat. C denn lagere - vermute ich einfach mal (bzgl Ausdruck Waffenregister)
Um diesen Fragen gleich zu entgehen, habe ich ihnen selbst angeboten den Waffenschrank anzusehen und dann war die Geschichte gegessen. Ich habe mich ja gut vorbereitet, sogar ein Zahlenschloss für die Schlüssel des Schrankes habe ich angeschraubt um der Frage zu entgehen, ob nicht meine Frau an meinen Schlüsselbund herankommen würde, wenn ich den Schlüssel dort dran habe… Die können einem glaub schon Steine in den Weg legen, wenn man sich nicht vorbereitet und das WaffG etwas kennt.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von trenck » Do 18. Apr 2024, 07:19

eric92 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 19:06
14:00 wieder gekommen. Natürlich alles bestens in der Wohnung, ein paar Minuten gequatscht und hier noch ein Zitat des Beamten: ‚Z.B einem Messi werden wir keine WBK genehmigen lassen‘ also aufräumen Leute ;-)
Spannend. Ich wusste gar nicht, dass das vom Gesetzgeber als neue Bedingung für die Ausstellung einer WBK definiert wurde.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von titan » Do 18. Apr 2024, 09:50

Ein Messie ist ein "psychisch kranker" Mensch (Verhaltensstörung, in Extremfällen bis zur völligen Verwahrlosung) und damit nicht zuverlässig.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von trenck » Do 18. Apr 2024, 10:11

titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 09:50
Ein Messie ist ein "psychisch kranker" Mensch (Verhaltensstörung, in Extremfällen bis zur völligen Verwahrlosung) und damit nicht zuverlässig.
Und ein Polizist ist qualifiziert dafür, den Unterschied zwischen einem psychisch Kranken und einem, der bloß unordentlich ist, festzustellen? Solche Eigenmächtigkeiten sind stets ein Einfallstor für weitere Einschränkungen und Gängelungen für den Bürger.

Die Anforderungen, um eine WBK auszustellen, sind glasklar definiert. Dann "ist die WBK auszustellen". So lautet der Gesetzestext. Von "ein Exekutivbeamter hat festzustellen, ob der Antragsteller unordentlich ist" habe ich im Gesetz nichts gelesen.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von titan » Do 18. Apr 2024, 10:31

Nein, sagt ja keiner, aber wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zuverlässigkeit in Frage stellen, wird die Behörde dich ggf. zum Amtsarzt zitieren. Das selbe wird passieren, wenn du beim Behördengang vormittags mit einer "Fahne" aufkreuzt. Zu Recht, wie ich meine! Wenn dich ein Beamter als Messie tituliert, kannst eh klagen. Ebenfalls zu Recht!
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Re: WBK Dauer

Beitrag von trenck » Do 18. Apr 2024, 10:38

titan hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:31
Nein, sagt ja keiner, aber wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zuverlässigkeit in Frage stellen, wird die Behörde dich ggf. zum Amtsarzt zitieren. Das selbe wird passieren, wenn du beim Behördengang vormittags mit einer "Fahne" aufkreuzt. Zu Recht, wie ich meine! Wenn dich ein Beamter als Messie tituliert, kannst eh klagen. Ebenfalls zu Recht!
Wie gesagt, es ist lt. Gesetz schlicht nicht vorgesehen, dass eine Behörde vor Ausstellung einer WBK bei Dir zu Hause was auch immer prüft.

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Re: WBK Dauer

Beitrag von gewo » Do 18. Apr 2024, 10:53

trenck hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:38
Wie gesagt, es ist lt. Gesetz schlicht nicht vorgesehen, dass eine Behörde vor Ausstellung einer WBK bei Dir zu Hause was auch immer prüft.
die frage ist:
ist das von bedeutung?

ich kenne div gemeinden in NÖ bei denen es ca alle 10 jahre begehungen gibt um festzustellen ob es zu illegalen an- oder umbauten gekommen ist.
ich glaub ned das das wo im gesetz steht
darf das trotzdem gemacht werden?
braucht die verwaltung fuer die erfuellung ihrer verpflichtungen fuer eine kontrolle tatsaechlich fuer jeden fall eine ausdrueckliche ermaechtigung im gesetz?

ich weiss es ehrlich gesagt nicht
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Flying Dog » Do 18. Apr 2024, 10:58

JA, es ist definitiv von Bedeutung. Das nennt sich WILLKÜR und es ist rechtlich ein äußerst bedenklicher Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte, etc. und eine massive Kompetenzüberschreitung von Seiten der BH obendrein, die einer Anfechtung vor Gericht niemals standhalten würde. Die BH nützt da einfach die Tatsache aus, dass niemand der Erste sein will, der das tut.

Man muss sich baulich in keinster Weise vor dem Erwerb einer Waffe (d.h. bei alleinigem Erlangen der WBK) auf besagten Erwerb einstellen. Zum Erwerb muss die Sicherung gegeben sein, aber ich kann das auch an selben Tag, zur selben Stunde erledigen.
Ich kenne genügen Leute, die zwar die WBK haben, aber keinerlei Kat. B Waffen daheim und Kat. C Überprüfung ist keine vorgesehen, sofern es nicht einen driftigen Grund dafür gibt.

Und wenn ich bei einer nicht angekündigten Überprüfung mit einer Fahne aufmache und am Tisch eine halb leere Flasche Bourbon und daneben ein Stapel alter Zeitungen steht, ist das MEINE SACHE und nicht die der Behörde und hat ABSOLUT NICHTS mit der Verlässlichkeit zu tun. Wedle ich besoffen mit der Waffe herum und schieß vom Balkon auf Tauben, ist das eine andere Geschichte.

Die BH hat diesbezüglich überhaupt nichts festzustellen. Die können maximal ein erneutes, externes psychologisches Gutachten beauftragen und auch dafür müssen sie einen Grund nennen. Soweit mir bekannt, ist es in Ö noch nicht verboten, einen über den Durst zu trinken. Auch Waffenbesitzern nicht, sofern sie dabei nicht mit der Waffe hantieren.
Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)

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Re: WBK Dauer

Beitrag von trenck » Do 18. Apr 2024, 11:03

gewo hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:53
trenck hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:38
Wie gesagt, es ist lt. Gesetz schlicht nicht vorgesehen, dass eine Behörde vor Ausstellung einer WBK bei Dir zu Hause was auch immer prüft.
die frage ist:
ist das von bedeutung?

ich kenne div gemeinden in NÖ bei denen es ca alle 10 jahre begehungen gibt um festzustellen ob es zu illegalen an- oder umbauten gekommen ist.
Ich weiß. In Wien prüfen sie übrigens mit Luftbildern die Einhaltung des "Baumschutz"gesetzes mittels Luftbildern (d.h. ob diejenigen Bäume, die bei der vorherigen Generation der Luftbilder da waren, jetzt noch immer da sind).

Nur ist halt die Unverletzlichkeit der Wohnung gesetzlich bis hinauf zur Verfassung besonders geschützt.

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