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Transport zum Schießplatz wie?

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abactus
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von abactus » Mi 3. Feb 2016, 07:28

Hane hat geschrieben:Eskimo sagt man nicht, sondern Inuit!


"...würden wir sagen, wenn wir grün wählen würden." ;)

(https://de.wikipedia.org/wiki/Eskimo)

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troglodyte
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von troglodyte » Mi 3. Feb 2016, 07:37

Maddin hat geschrieben:...Mich hätte es interessiert, denn ich hab für die Munition/Waffe eine ziemlich gute Box daheim gefunden, würd mir
da etwas Geld ersparen. ...

Die Waffe sollte aus der Box nicht unbedingt sofort zugriffsbereit sein. Ich würde das mal mit der in Deutschland im Gesetz stehenden
Regel in Verbindung bringen =

Zugriffsbereit: "Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sie mit wenigen schnellen Handgriffen (Faustformel: 3 Handgriffe in 3 Sekunden)
in Anschlag gebracht werden kann."


Wenn Deine Box einen vernünftigen Verschluss hat und die Waffe & Munition darin so verstaut ist, daß sie nicht mit einem Handgriff
aufschnappt und griffbereit, wie der Kasperl aus der Box, vor Dir liegt, dann wird das sicherlich OK sein. Aber auch hier werden die
Meinungen im Forum auseinandergehen - bin überzeugt :roll:

"in einem geschlossenen Behältnis" wie im Österr. Waffengesetz §7 Abs 3 steht, ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Im Praxiskommentar zum Waffengesetz 1996, Ausgabe Sept. 2015 (Kepplinger/Löff) auf Seite 42 ist zu lesen:
---
7. Ein priviligierter Transport im Sinne des § 7 Abs. 3 WaffG setzt voraus, dass die Waffe "in einem geschlossenen Behältnis" befördert
wird. Ein solches Behältnis kann etwa ein (harter) Pistolenkoffer oder eine (weiche) Gewehrtasche sein, nicht aber ein (offener)
Waffenholster. Es genügt wenn das Behältnis "geschlossen" ist, es muss nicht verschlossen im Sinn von versperrt sein.

---
Dann steht noch weiter, daß die Waffe ungeladen sein muss, aber das ist ja bekannt. Und übrigens, zum Unterschied - in Deutschland
muß das ein 'verschlossenes Behältnis', also versperrt sein. :doh:
=======================================================
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Stickhead
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Mi 3. Feb 2016, 08:10

Bitte verwendet mal die Forensuche. Das wurde schon 15463 mal durchgenommen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Benson
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Benson » Mo 23. Mai 2016, 18:52

Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.

Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?

Soll ja vorkommen, dass man im Rahmen einer Veranstaltung mal wo übernachten muss, bzw. nicht schon zum Frühstück mit dem Rucksack rumlaufen will. :?:

Senf
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Senf » Mo 23. Mai 2016, 19:03

Benson hat geschrieben:Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.

Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Mo 23. Mai 2016, 19:07

Senf hat geschrieben:
Benson hat geschrieben:Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.

Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?

Soll ja vorkommen, dass man im Rahmen einer Veranstaltung mal wo übernachten muss, bzw. nicht schon zum Frühstück mit dem Rucksack rumlaufen will. :?:

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Benson
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Benson » Mo 23. Mai 2016, 20:09

Senf hat geschrieben:
Benson hat geschrieben:Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.

Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?

Soll ja vorkommen, dass man im Rahmen einer Veranstaltung mal wo übernachten muss, bzw. nicht schon zum Frühstück mit dem Rucksack rumlaufen will. :?:

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Dann is ja alles klar :D , auf nach Wien

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Martin P
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Martin P » Di 24. Mai 2016, 09:46

gewo hat geschrieben:auf reisen ist auch ohne safe ok
siehe runderlass


Genau genommen ergibt sich aus dem Runderlass, dass auch in einem Hotel die Verwahrung in einem Safe der Regelfall sein sollte. Die Verwendung des Wortes "Insbesondere" (Insb.) macht nur deutlich, dass auch eine andere Verwahrung zulässig ist, sofern diese - an objektiven Kriterien gemessen - geeignet ist, die Aneignung der Waffe durch nicht Befugte zu verhindern. Zumindest ein versperrtes Behältnis, das zusätzlich gegen Mitnahme gesichert ist, wird es schon sein müssen - und auch das wird nur dann ausreichend sein, wenn ein Zimmersafe nicht zur Verfügung steht.

Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Di 24. Mai 2016, 09:49

Martin P hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:auf reisen ist auch ohne safe ok
siehe runderlass


Genau genommen ergibt sich aus dem Runderlass, dass auch in einem Hotel die Verwahrung in einem Safe der Regelfall sein sollte. Die Verwendung des Wortes "Insbesondere" (Insb.) macht nur deutlich, dass auch eine andere Verwahrung zulässig ist, sofern diese - an objektiven Kriterien gemessen - geeignet ist, die Aneignung der Waffe durch nicht Befugte zu verhindern. Zumindest ein versperrtes Behältnis, das zusätzlich gegen Mitnahme gesichert ist, wird es schon sein müssen - und auch das wird nur dann ausreichend sein, wenn ein Zimmersafe nicht zur Verfügung steht.

Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?

In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.



lies bitte nochmal

"...Verwahrung ...... in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum...."

von versperrtem behaeltnis ist in diesem sonderfall nicht mehr die rede
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Martin P » Di 24. Mai 2016, 09:56

Nein, bitte lies du den Satz zuende:

"... zur Verfügung gestellten Raum der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, ..."

Wenn das so wäre, wie du schreibst, könnte ich die Waffe in meinem Hotelzimmer einfach in meinen unversperrten Koffer legen, egal ob das Zimmermädchen dann mein Zimmer betritt, um aufzuräumen. Das ist keinesfall eine ordnungsgemäße Verwahrung.
Zuletzt geändert von Martin P am Di 24. Mai 2016, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Di 24. Mai 2016, 09:57

Martin P hat geschrieben: Das ist keinesfall eine ordnungsgemäße Verwahrung.


wie kommst auf das?

genau dazu gibt es diesen erlass.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Martin P » Di 24. Mai 2016, 10:20

Du interpretierst das unrichtig:

Gemeint ist nicht das Hotelzimmer, das ich zur Verfügung gestellt bekomme (und zum dem das Hotelpersonal jederzeit Zutritt hat), sondern - als Alternative zu dem als erste Variante angeführten (Zimmer-)Safe - ein zur Verfügung gestellter, eigener Verwahrungsraum, zu dem für die Dauer der Verwahrung nur ich Zutritt habe.

Jedenfalls diese beiden Varianten erfüllen laut Erlass "... die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.". Wenn du die Waffe in deiner offenen Sporttasche im Zimmer verwahrst, ist sie hingegen in keiner Weise gegen Aneignung oder unbefugte Verwendung geschützt. Wie kommst du darauf, dass das zulässig sein sollte?

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Di 24. Mai 2016, 10:25

Martin P hat geschrieben:.....Wenn du die Waffe in deiner offenen Sporttasche im Zimmer verwahrst, ist sie hingegen in keiner Weise gegen Aneignung oder unbefugte Verwendung geschützt. .....


deine privatmeinung in ehren
aber du liegst falsch
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Martin P » Di 24. Mai 2016, 10:47

Dann erkläre uns doch bitte - juristisch nachvollziehbar - warum der allgemeine Grundsatz, dass eine Waffe so zu verwahren ist, dass sie gegen Aneignung oder unbefugten Gebrauch gesichert ist, in einem Hotelzimmer überhaupt nicht gelten sollte?

Noch einmal: zu deinem Hotelzimmer hast nicht nur du, sondern haben auch andere Zutritt, ohne dass du das kontrollieren kannst. Diese anderen können sich die Waffe aneignen bzw. sie unbefugt verwenden. Dennoch behauptest du, dass man sie nicht einmal versperrt aufbewahren müsste.

Wenn das so wäre, hätte ich waffenrechtlich nichts zu befürchten, wenn mir alle meine Waffen bei einem Ausflug nach Wien aus meinem Hotelzimmer abhanden kommen, auch wenn ich sie einfach nur in einer Tasche im Zimmer stehen hatte. Glaubst du das wirklich?

Bitte nicht schreiben "weil es im Erlass steht", sondern rechtlich argumentieren. Danke!

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von hari » Di 24. Mai 2016, 10:50

@gewo: IANAL aber die Interpretation on Martin scheint schlüssig. Hast Du "belastbare" Informationen die gegen seine Sicht der Dinge sprechen? Ich erwarte kein Rechtsgutachten, aber es würde mich schon sehr wundern wenn der Gesetzgeber hier eine komplett ungesicherte Verwahrung erlaubt. Sonst darf nicht mal die Frau den Tresor Pin kennen und auch eine kurzfristige Verwahrung im Auto von Kat. B ist unzulässig. Und dann sei eine Sporttasche im Hotelzimmer plötzlich hinreichend?

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