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Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

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Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von klhe12 » Do 14. Mär 2013, 19:25

Hallo.
Es ist schon vieles über den Import von Kat.B Waffen aus Deutschland geschrieben worden und es scheint auch sehr einfach zu sein (Gehe zur BH laß die Importgenehmigung ausstellen,sende diese dem Waffenverkäufer nach DE,dieser läst sich die Exportgenemigung ausstellen,und versendet dann die Waffe!)
Die Frage die mich jetzt aber Interessieren würde und die ich hier im Tread auch nicht beantwortet finde ist:
Welches Formular ist auszufüllen:
http://www.bauli.at/diverses/Bundesgese ... aengen.pdf
§ 28 Überlassen genehmigungspflichtiger Schußwaffen Formular Anlage 7 oder
§ 37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union Formular Anlage 9
MfG

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von klhe12 » Fr 15. Mär 2013, 09:37

woolf hat geschrieben:Das nach § 37 Abs. 3

Hallo!
Mir wurde von meiner BH das Formular nach §28 Anlage 7 wie lautet:

(Vorherige Einwilligung gemäß § 28 Abs. 6 WaffG
für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B oder Munition in
einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus der Republik Österreich
(Artikel 7 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 911477/EWG; Artikel 10 der Richtlinie 93/15/EWG).

ausgestellt.

Kosten 57,30.-Euro. Gültig 3 Monate.
Formular §37 Anlage 9 (Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union)wurde von mir fertig ausgefüllt zur BH mitgenommen aber nicht akzeptiert!!
Da beide Ansuchen um Importgenehmigung ident zu sein scheinen kommt es wahrscheinlich auf die deutsche Behörde an welches der beiden Formulare sie annehmen.
MfG

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von klhe12 » Fr 15. Mär 2013, 12:11

Ich habe noch einmal nachgefragt um folgendes zu erfahren.
Formular §28 Absatz 6 Anlage 7 wird für genehmigungspflichtige Schußwaffen verwendet.
Dies trifft dann für den Import von Kategorie B auch zu.
Im §37 wird der Begriff ,,genehmigunspflichtige Schußwaffen``auch nirgends verwendet, dürfte also für alle anderen Arten von Waffen und Munition gelten.
Ob nun der Beamte auf der BH recht hat wird sich zeigen.
Ob die Waffe geliefert wird oder die deutsche Behörde ablehnt wird dann hier veröffentlicht.
MfG

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von gewo » Fr 15. Mär 2013, 14:06

klhe12 hat geschrieben:Ich habe noch einmal nachgefragt um folgendes zu erfahren.
Formular §28 Absatz 6 Anlage 7 wird für genehmigungspflichtige Schußwaffen verwendet.
Dies trifft dann für den Import von Kategorie B auch zu.
Im §37 wird der Begriff ,,genehmigunspflichtige Schußwaffen``auch nirgends verwendet, dürfte also für alle anderen Arten von Waffen und Munition gelten.
Ob nun der Beamte auf der BH recht hat wird sich zeigen.
Ob die Waffe geliefert wird oder die deutsche Behörde ablehnt wird dann hier veröffentlicht.
MfG



hi

das stimmt schon so

vorherige einwilligung..
die schickst an den deutschen verkaeufer

der bekommt damit die waffe aus seinem waffendokument raus

und kann sie dir dann zuschicken ...
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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von chris34G4 » Mi 3. Apr 2013, 13:27

Wie schauts eigentlich mit Munition von DE nach Ö aus.

Habe einen Händler knapp nach der Grenze gefunden dessen Munition mir zusagt und hätte die mir gerne selber abgeholt.

mit Muni kaufen und einfach wieder heimfahren wirds ja wohl ned gehn

Benötige ich da auch eine Einfuhrgenehmigung oder ähnliches?
.

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von Stickhead » Mi 3. Apr 2013, 13:34

Einfuhrgenehmigung von Österreich.
Ausfuhrbewilligung in Deutscheland.
Und eine Bewilligung für Erwerb und Besitz in Deutscheland.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von chris34G4 » Mi 3. Apr 2013, 13:38

Danke
Weist auch welche Kosten auf mich zukommen und ob die genehmigung einmalig oder für einen längeren Zeitraum gilt
.

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von Stickhead » Do 4. Apr 2013, 10:15

Bei uns kostet sie soweit ich weiß, seit 01.01.2013 43 Euro. Die Eingabegebühr ist ja für Waffenangelegenheiten entfallen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von klhe12 » Mi 10. Apr 2013, 09:40

klhe12 hat geschrieben:Hallo.
Es ist schon vieles über den Import von Kat.B Waffen aus Deutschland geschrieben worden und es scheint auch sehr einfach zu sein (Gehe zur BH laß die Importgenehmigung ausstellen,sende diese dem Waffenverkäufer nach DE,dieser läst sich die Exportgenemigung ausstellen,und versendet dann die Waffe!)
Die Frage die mich jetzt aber Interessieren würde und die ich hier im Tread auch nicht beantwortet finde ist:
Welches Formular ist auszufüllen:
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Zum Abschluß möchte ich nun über meine Erfahrungen vom Waffenimport aus DE berichten.

-Der Beamte auf der BH hatte mit der Ausstellung von Formular §28 Anlage 7 völlig recht.Das Formular wurde im
Original eingeschrieben an den Waffenhändler in Deutschland gesendet.Der zu zahlende Betrag wurde per Vorauskasse an den Waffenhändler einbezahlt. Dieser hat die Waffe für den Export aus DE
bei seiner Behörde freigeben lassen und an mich per Overnite Kurierdienst verschickt.
Der Kurierdienst übergibt die Waffe nur persönlich an den Käufer durch nachweisen der Identität.
Mit den Waffendokumenten habe ich die Waffe bei meiner BH registrieren lassen.

Alles in allem hat dieser Vorgang reibungslos geklappt und würde so eine Bestellung jederzeit wieder tätigen.
-Die Kosten: Die BH in Oberösterreich hat für die Ausstellung für das Formular §28 eine Gebühr von 57,30.-verlangt.
Der Waffenhändler berechnete mir für die Versandkosten nach Österreich 56,90.-Euro
und für die Ausfuhrgenehmigung inkl.Bearbeitungsgebühr 19,90.-
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos.
Hätte ich die Waffe bei meinem BüMa in Österreich bestellt wäre diese um 300.-Euro teurer gewesen und hätte eine Lieferzeit von einem Jahr in kauf nehmen müßen.

Lg

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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von gewo » Do 11. Apr 2013, 00:12

klhe12 hat geschrieben:...
-Die Kosten: Die BH in Oberösterreich hat für die Ausstellung für das Formular §28 eine Gebühr von 57,30.-verlangt.
Der Waffenhändler berechnete mir für die Versandkosten nach Österreich 56,90.-Euro
und für die Ausfuhrgenehmigung inkl.Bearbeitungsgebühr 19,90.-
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos.
...


hi

naja, 135,- ...
is ja ned so schlimm

frage:
was meinst du mit "registrierung ist kostenlos"?
war es eine C/D waffe oder eine B waffe?
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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von klhe12 » Fr 12. Apr 2013, 16:06

gewo hat geschrieben:
klhe12 hat geschrieben:...
-Die Kosten: Die BH in Oberösterreich hat für die Ausstellung für das Formular §28 eine Gebühr von 57,30.-verlangt.
Der Waffenhändler berechnete mir für die Versandkosten nach Österreich 56,90.-Euro
und für die Ausfuhrgenehmigung inkl.Bearbeitungsgebühr 19,90.-
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos.
...


hi

naja, 135,- ...
is ja ned so schlimm

frage:
was meinst du mit "registrierung ist kostenlos"?
war es eine C/D waffe oder eine B waffe?


Hallo!
Es handelt sich um eine B-Waffe.
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos ist so gemeint: Das auf jeder Behörde immer etwas zu bezahlen ist egal für was..
Für die Registrierung wurde nichts in Rechnung gestellt und das hat mich eigentlich gewundert.
LG

gewo
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Re: Waffenimport aus DE welches Formular für Kat. B

Beitrag von gewo » Fr 12. Apr 2013, 16:38

klhe12 hat geschrieben:Es handelt sich um eine B-Waffe.
Die Registrierung der Waffe ist kostenlos ist so gemeint: Das auf jeder Behörde immer etwas zu bezahlen ist egal für was.. Für die Registrierung wurde nichts in Rechnung gestellt und das hat mich eigentlich gewundert.
LG


hi

ja, die B-meldung ist bei der imporgebuehr dabei

die meldung von kat C und kat D waffen ins ZWR waere aber extra zu zahlen, die ist bei der importgebuehr nicht inkludiert
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