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Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:42
von simultan4
Hello Foumsgemeinde!
Hatte eben einen Geistesblitz:
Da ich zur Zeit beruflich in Deutschland bin, könnte ich das (lästige) Notwendige mit Nützlichem verbinden und hier shoppen gehen!
Ich denke da an Frankonia und dergleichen.
Preise sollten moderat sein und die horrenden Versandkosten fallen auch weg.
Nur, was darf ich denn hier kaufen?
Wiederlade-Zeugs? Hülsen, Geschosse, Zünder, etc.? Die Deutschen brauchen ja dafür ein extra Papier dafür, nicht? Muss ich da mit einem Deutschen hingehen, dass ich die Sachen bekomme?
Was ist mit Waffenteilen? Ersatz-, bzw. Tuningteile für meine Schätze, oder Optiken, Visiere. Darf ich solche Dinge kaufen? Natürlich fallen da Lauf und Verschluss weg.
Was wäre mit Waffen generell? Darf ich hier eine Waffe kaufen? Da würde der teure Versand zu einem Büchsner wegfallen.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit?
Wenn das klappt und die Preise passen, fülle ich den Kombi an, dass er mit'm Auspuff streift.
Grüße aus Germanien!

Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:49
von Varminter
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=13577" onclick="window.open(this.href);return false;
Es wird enger mit sowas...

Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 10:52
von spareribs
hi !
normalerweise darfst als österreicher daselbe kaufen, wie ein Brd-ler ohne waffenrechtliche Papiere !
Wiederladezeugs, auch Zündhütchen,Geschosse,Hülsen, aber kein PULVER !!
ZFs , die angeboten werden, alle Waffenteile und Zubehör, die auch Piefke einfach so kaufen können !
die meisten Händler schreiben eh dazu, frei ab 18 Jahren usw...
ob du das Zeug einfach so nach Österreich importieren darfst, kann ich dir nicht sagen, macht bei einer eventuellen Kontrolle des überladenen Kofferraums
keinen guten Eindruck

Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 11:42
von mgritsch
spareribs hat geschrieben:ob du das Zeug einfach so nach Österreich importieren darfst, kann ich dir nicht sagen, macht bei einer eventuellen Kontrolle des überladenen Kofferraums
keinen guten Eindruck

was soll schon sein bei dingen die nicht einer generellen gesetzlichen kontrolle unterliegen (Waffen u -teile)? dafür haben wir ja eine EU - freier warenverkehr!
das einzige was sein könnte ist dass du probleme bekommst wenn es sich um gefahrgut handelt (zündhütchen).
lg
Martin
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:03
von Varminter
Ich erlaub mir, Kollegen Wolff zu zitieren:
"Das mit dem neuen Außenwirtschaftsgesetz stimmt schon, leider auch dass darin ZF über 4x (und vieles weitere, wie Jagd- und Sportwaffen sowie Munition dafür, ja sogar Flinten und KK-Waffen und diversestes Waffenzubehör und vieles weitere, was auch nur im entferntesten eine Militärische Anwendung haben könnte) als Verteidigungsgüter eingestuft werden und damit von der Genehmigungspflicht betroffen sind. Dass es so gut wie keine (sinnvollen und wirksamen) Ausnahmen gibt, stimmt leider auch.
Allerdings kann ich nirgends (weder im Gesetz selber, noch in der Verordnung) einen Hinweis darauf finden, dass die Genehmigungspflicht auch auf die Einfuhr aus einem EU-Land nötig ist, also dass worum es vermutlich den meisten hier geht (Bestellungen von Zubehör, Wiederladeartikel usw. aus dem Ausland). Das muss aber nichts heißen, da ich das Gesetz noch keineswegs voll verstanden habe. Ich bin aber dran, mir Klarheit zu verschaffen. Für die Aus- und Durchfuhr trifft das Gesetz aber definitiv zu (Achtung bei Verkäufen ins EU-Ausland über zB eGun!).
Hier die relevanten Links dazu:
Außenwirtschaftsgesetz 2011, Fassung vom 25.11.2012
Erste Außenhandelsverordnung 2011, Fassung vom 25.11.2012
Zweite Außenhandelsverordnung 2011 , Fassung vom 25.11.2012
Wer im Umgang mit Gesetztestexten geübt ist möge sich das bitte durchlesen und uns seine Erkenntnisse darlegen. Ich habs mir jetzt schon zum x-ten mal durchgelesen, aber diesem Juristengeschwafel bin ich als Techniker nicht gewachsen. "
_
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:08
von Varminter
mgritsch hat geschrieben:spareribs hat geschrieben:ob du das Zeug einfach so nach Österreich importieren darfst, kann ich dir nicht sagen, macht bei einer eventuellen Kontrolle des überladenen Kofferraums
keinen guten Eindruck

was soll schon sein bei dingen die nicht einer generellen gesetzlichen kontrolle unterliegen (Waffen u -teile)? dafür haben wir ja eine EU - freier warenverkehr!
das einzige was sein könnte ist dass du probleme bekommst wenn es sich um gefahrgut handelt (zündhütchen).
lg
Martin
Da wäre ich mir nicht mehr so sicher.
Soviel ich verstanden habe, hat ein Ösi kein Problem, wenn ihm das Zeug ein Teitscher schickt (aber dafür ev. dieser), aber wenn er selber einkauft und ausführt, das ist die grosse Frage.
Ich vermute, da kommt noch sehr, sehr
ÜBLES auf uns zu, das an der Erkenntnis der Jäger und Schützen bisher vorbeiging.
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:10
von pointi2009
wie Varminter schreibt, es gibt ja neue Exportbestimmungen für Waffen + Waffenrelevante Teile. Heisst, wenn du in DE einkaufst und nach AT bringen willst, exportierst du und somit kanns Probleme geben. Und welche Sachen nicht unter diese neue Bestimmung fallen ist leider nirgends taxativ aufgezählt.
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:11
von gewo
Varminter hat geschrieben:
Allerdings kann ich nirgends (weder im Gesetz selber, noch in der Verordnung) einen Hinweis darauf finden, dass die Genehmigungspflicht auch auf die Einfuhr aus einem EU-Land nötig ist
hi
da nicht in EU-ausland und in ausland unterschieden wird gilt es fuer ausland im ueblichen sprachgebrauch
wurde auch bei der tagung in der WKO vor gut einem jahr so erklaert
wenn ich zb waffen nach deutschland verbringe muss ich seit juli 2012 nicht nur vorab an die waffenbehoerde melden sondern eben auch auf die ausfuhrgenehmigung des aussenministeriums warten
das selbe gilt auch umgekehrt
deshalb dauern die importe aus DE ja auch so lange
wartezeit auf die exportpapiere aus DE sind meist ca 10 tage
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:12
von gewo
pointi2009 hat geschrieben:welche Sachen nicht unter diese neue Bestimmung fallen ist leider nirgends taxativ aufgezählt.
oja
schon
recht genau sogar
eh in dem genannten link vorher
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:19
von Varminter
gewo hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:
Allerdings kann ich nirgends (weder im Gesetz selber, noch in der Verordnung) einen Hinweis darauf finden, dass die Genehmigungspflicht auch auf die Einfuhr aus einem EU-Land nötig ist
hi
da nicht in EU-ausland und in ausland unterschieden wird gilt es fuer ausland im ueblichen sprachgebrauch
wurde auch bei der tagung in der WKO vor gut einem jahr so erklaert
wenn ich zb waffen nach deutschland verbringe muss ich seit juli 2012 nicht nur vorab an die waffenbehoerde melden sondern eben auch auf die ausfuhrgenehmigung des aussenministeriums warten
das selbe gilt auch umgekehrt
deshalb dauern die importe aus DE ja auch so lange
wartezeit auf die exportpapiere aus DE sind meist ca 10 tage
Kleine Korrektur: das hab nicht ICH geschrieben, ich habe ausdrücklich den Kollegen wolff
zitiert
Die Situation ist so: es gibt neue gesetzliche Bestimmungen, aber die sind bei den meisten Usern und auch bei bestimmten Händler hier und in DE noch nicht durchgedrungen.
Mayerl war einer der ersten Warner, der darauf hingewiesen hat.
Ich hab mir die neuen Bestimmungen angesehen, blick aber auch nicht voll durch, es scheint aber wirklich so zu sein, dass fast jeder Kram erfasst ist und das auch bei privaten Käufen.

Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:26
von gewo
Varminter hat geschrieben:..es scheint aber wirklich so zu sein, dass fast jeder Kram erfasst ist und das auch bei privaten Käufen.

hi
genau gesagt alles was an waffen verwendet werden kann (unabhaengig davon ob es dazu bestimmt ist) wenn es nicht schon in einer industrienorm erfasst ist
das schrauberl fuer die triggerverstellung am abzug ist also dann frei schickbar wenn es sich um eine genormte schraube handelt
wenn die steigung oder der schraubenkopf eine sonderfertigung ist die so nicht anders genormt ist dann brauchst fuer des de**erte schrauberl a ausfuhrgenehmigung
die ganze regelung hat mit waffenrelevanten teilen nix zu tun
es geht um schaefte, optiken, zweibeine, rails, huelsen, geschosse, montagen usw
wer oder wie das im privaten bereich kontrolliert werden soll hat sich offenbar niemand ueberlegt
im gewerblichen bereich wird es kontrolliert und ist halt ein zusaetzlicher arbeitsaufwand und ein zeitfaktor bei der warenbestellung ..
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:54
von 444Marlin
Varminter hat geschrieben:Ich erlaub mir, Kollegen Wolff zu zitieren:
"Das mit dem neuen Außenwirtschaftsgesetz stimmt schon, leider auch dass darin ZF über 4x (und vieles weitere, wie Jagd- und Sportwaffen sowie Munition dafür, ja sogar Flinten und KK-Waffen und diversestes Waffenzubehör und vieles weitere, was auch nur im entferntesten eine Militärische Anwendung haben könnte) als Verteidigungsgüter eingestuft werden und damit von der Genehmigungspflicht betroffen sind. Dass es so gut wie keine (sinnvollen und wirksamen) Ausnahmen gibt, stimmt leider auch.
Allerdings kann ich nirgends (weder im Gesetz selber, noch in der Verordnung) einen Hinweis darauf finden, dass die Genehmigungspflicht auch auf die Einfuhr aus einem EU-Land nötig ist, also dass worum es vermutlich den meisten hier geht (Bestellungen von Zubehör, Wiederladeartikel usw. aus dem Ausland). Das muss aber nichts heißen, da ich das Gesetz noch keineswegs voll verstanden habe. Ich bin aber dran, mir Klarheit zu verschaffen. Für die Aus- und Durchfuhr trifft das Gesetz aber definitiv zu (Achtung bei Verkäufen ins EU-Ausland über zB eGun!).
Hier die relevanten Links dazu:
Außenwirtschaftsgesetz 2011, Fassung vom 25.11.2012
Erste Außenhandelsverordnung 2011, Fassung vom 25.11.2012
Zweite Außenhandelsverordnung 2011 , Fassung vom 25.11.2012
Wer im Umgang mit Gesetztestexten geübt ist möge sich das bitte durchlesen und uns seine Erkenntnisse darlegen. Ich habs mir jetzt schon zum x-ten mal durchgelesen, aber diesem Juristengeschwafel bin ich als Techniker nicht gewachsen. "
_
§ 80 Abs. 1 Z 1 AußWG 2011
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 12:58
von gewo
444Marlin hat geschrieben:
§ 80 Abs. 1 Z 1 AußWG 2011
danke
die muehe haetten ich mir ned gemacht
aber zitieren ist jetzt leicht..
§ 80 Abs. 1 Z 1 AußWG 2011 hat geschrieben:
§/Artikel/Anlage
§ 80
Inkrafttretensdatum
30.06.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AußWG 2011
Index
54/02 Außenhandelsgesetz
Text
Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union
§ 80. (1) Wer
1. Güter innerhalb der Europäischen Union ohne eine nach diesem Bundesgesetz, gemäß einer auf seiner Grundlage erlassenen Verordnung oder eines auf seiner Grundlage erlassenen Bescheides oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a erforderliche Genehmigung oder ohne Genehmigung eines anderen EU-Mitgliedstaates gemäß § 33 verbringt,
2. eine Genehmigung für die Verbringung von Gütern innerhalb der Europäischen Union im Sinne von Z 1 durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschleicht
3. einen Genehmigungsbescheid im Sinne von Z 1 zur Verwendung durch einen Nichtberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt oder übernimmt,
4. usw.
ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Re: Welches Zeug aus Deutschland nach Ö mitbringen?
Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 13:05
von buckshot
und wo steht jetzt, welche "güter" genehmigungspflichtig im sinne dieses handelsgesetzes sind?
und müßte nicht ggf. eine "handelsplattform" wie egun einen entsprechenden hinweis zur verfügung stellen - zb sobald jemand ein 5fach zfr zum verkauf anbietet "achtung: bei der verbringung ins EU ausland bedarf es....!" (bei waffen ist ja auch immer der hinweis "EWB" für erwerbsberechtigung...