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Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von BigBen » Do 29. Jul 2010, 18:46

Hallo,

Folgendes Szenario:

- ich mit Wohnort Wien und WBK ausgestellt vom AB Wien will eine Kat. B Waffe von privat an privat (!) verkaufen

Szenario A:

- ein anderer WBK Inhaber aus Wien möchte die Waffe kaufen

Szenario B:

- ein anderer WBK Inhaber aus z.B. Innsbruck möchte die Waffe kaufen

Was genau ist beim Verkauf (Formulare, Meldung an welche Behörden etc.) zu beachten und inwiefern (sofern überhaupt) unterscheiden sich Szenarien vorneinander?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

sponsi
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von sponsi » Do 29. Jul 2010, 18:56

kurz: Verkäufer und Käufer müssen die Veräußerung binnen 6 Wochen der Behörde anzuzeigen, welche WP oder WBK des Käufers ausgestellt hat

§ 28/2 WaffG

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Stickhead » Do 29. Jul 2010, 19:09

sponsi hat eigentlich schon alles gesagt.

§ 28 (2) WaffG hat geschrieben:Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
genehmigungspflichtigen Schusswaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.


BTW: Du kannst dem Innsbrucker auch ohneweiters die Waffe mit einem Packerl schicken, da lediglich der "Versandhandel" mit Waffen gemäß GewO verboten ist.

§ 50 (2) GewO hat geschrieben:Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen, Vorheriges Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Ticket » Do 29. Jul 2010, 20:21

Und hier das wichtigste, das Formular:
http://www.lunashooters.at/Service/Priv ... fault.aspx
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Stickhead » Do 29. Jul 2010, 20:27

Formular gibt es eigentlich kein vorgeschriebenes. Wichtig ist nur, dass alle Daten in der Meldung sind. :) (Da hab ich aber schon schönere Formulare gesehen :whistle: )
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von BigBen » Fr 30. Jul 2010, 08:29

Danke - dann läuft es eh so ab wie ich es in Erinnerung hatte. Der Hintergrund für meine Frage: ein Bekannter wollte eine Kat. B Waffe über einen Büchsner verkaufen, der wollte die Waffe aber nicht. Außerdem meinte der Büchsner, dass bei einem Privatverkauf sowohl der Käufer als auch der Verkäufer gemeinsam persönlich bei der BH des Käufers vorsprechen und den Kauf/Verkauf melden müssen. Da hat der Fachhandel wohl wieder mal durch waffenrechtliche Kompetenz überzeugt.... :doh:
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von evo86 » Fr 30. Jul 2010, 08:38

Weil ich gerade den Link mit dem Forumlar gesehen hab.
Vielleicht könnte man ja eine Art Database hier im Forum anlegen, eben für solche nützlichen PDFs.
Wo dann jeder PDFs hochladen kann.
Z.B. Gebrauchsanweisungen für div. Waffen, Ladedaten oder Ballistische Tabellen
Gesetze, Verordungen und Präjustize,etc
Nützliches Zeug eben !
Nur so eine Idee die ich gerade hatte :whistle:
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Armalito » Fr 30. Jul 2010, 08:38

BigBen hat geschrieben: gemeinsam persönlich bei der BH des Käufers vorsprechen und den Kauf/Verkauf melden müssen.


OMG! in begleitung der eltern und hand in hand oder was? :roll:

Da hat der Fachhandel wohl wieder mal durch waffenrechtliche Kompetenz überzeugt.... :doh:


gratuliere, wieder ein meisterstück! :clap:

brrr.....
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Ticket » Fr 30. Jul 2010, 08:52

Stickhead hat geschrieben:Da hab ich aber schon schönere Formulare gesehen

Ich drucke es immer auf Büttenpapier, oder wenn zur Hand auf Papyrus, da schaut es dann "Behördengenügend" aus. :D
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Steirer » Fr 30. Jul 2010, 09:02

Ticket hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Da hab ich aber schon schönere Formulare gesehen

Ich drucke es immer auf Büttenpapier, oder wenn zur Hand auf Papyrus, da schaut es dann "Behördengenügend" aus. :D
Ticket

Pha! Drucken!? Nur mit Gänsefeder und Oktopusejakulat! :whistle:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Stickhead » Fr 30. Jul 2010, 16:13

Einfach per Mail, oder? ;)
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Varminter » Mi 4. Aug 2010, 08:50

Stickhead hat geschrieben:Einfach per Mail, oder? ;)



Mails werden noch immer nicht anerkannt... du hast keine Garantie und keinen Beleg, dass dein Mail in die richtigen Hände kam.

Einschreiben und gut isses.

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Stickhead » Mi 4. Aug 2010, 21:26

Wenn du die richtige E-Mail hast, ist es doch kein Problem. Ich machs schon länger so (mit Lesebestätigung).
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Varminter

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Varminter » Do 5. Aug 2010, 07:01

Stickhead hat geschrieben:Wenn du die richtige E-Mail hast, ist es doch kein Problem. Ich machs schon länger so (mit Lesebestätigung).



In dem Fall eher, wenn dir der Empfänger eine Bestätigung schickt... ist sonst aber nicht zu empfehlen. Heutzutage landet sehr viel in Spam-Ordnern, ohne dass man es je erfährt.

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Don Corleone » Mo 22. Nov 2010, 07:44

Guten Morgen Gemeinde!

Muss den Fred jetzt nochmal ausgraben.
Hab mir eine Pistole von privat gekauft.

Bräuchte jetzt ein Blankoformular, wie im Thread beschrieben.
Auf der Luna HP find ich leider nichts mehr.

Hat vielleicht wer ein Blanko zur Hand.
Gern auch per PN.

Danke!
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