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Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von BigBen » Mo 22. Nov 2010, 08:07

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Don Corleone » Mo 22. Nov 2010, 08:09

Super, vielen Dank Ben!
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von BigBen » Mo 22. Nov 2010, 08:10

keine ursache :-)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von KGR84 » Do 1. Mär 2012, 16:42

Andere blöde Frage...

ich habe doch 6 Wochen Zeit für die Meldung?

Wie ist das, wenn ich voll bin (2 Plätze), jemanden eine Waffe verkaufe, die Meldung aber noch nicht (geschickt) habe und mir dann schon ne neue (beim Händler, also Meldung gleich notwendig) dazu kaufe?

Dann hätte ich ja für die Behörde am Papier 3 Waffen, in Wirklichkeit habe ich aber eh nie mehr als zulässig.

Könnte ich da eventuell Probleme bekommen?
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 1. Mär 2012, 18:36

Also ich würde vorsichtshalber die Verkaufsmeldung vorher zur Behörde bringen....
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von gewo » Do 1. Mär 2012, 19:43

KGR84 hat geschrieben:Andere blöde Frage...
ich habe doch 6 Wochen Zeit für die Meldung?
Wie ist das, wenn ich voll bin (2 Plätze), jemanden eine Waffe verkaufe, die Meldung aber noch nicht (geschickt) habe und mir dann schon ne neue (beim Händler, also Meldung gleich notwendig) dazu kaufe?
Dann hätte ich ja für die Behörde am Papier 3 Waffen, in Wirklichkeit habe ich aber eh nie mehr als zulässig.
Könnte ich da eventuell Probleme bekommen?


nein
keine probleme

das was du da beschreibst ist eher der regelfall als die ausnahme

fast jeder verkauft und kauft an der stueckzahlgrenze

und auch der haendler hat 6 wochen zeit zur meldung
die meisten schicken zu monatsende alle auf einmal an die behoerden

und auch die sachbearbeiter kennen die 6 wochenfrist
wenn eine waffe ueberzaehlig ist wird der akt 6 wochen weiter terminisiert und bis dahin muss dann die fehlende verkaufsmeldung da sein
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 1. Mär 2012, 19:46

Ah ,wieder was gelernt, gut zu wissen...
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von KGR84 » Do 1. Mär 2012, 21:57

Danke für die Info!
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von KGR84 » Mo 2. Apr 2012, 11:00

Stickhead hat geschrieben:Wenn du die richtige E-Mail hast, ist es doch kein Problem. Ich machs schon länger so (mit Lesebestätigung).


Hallo,

habe eine Kat. B Waffe umzumelden (Veräußerung). Möchte das nun dem Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten (ehem. AB) per Mail bekannt geben.

Könnt ihr mir bitte mit der richtigen Mailadresse aushelfen?
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von gewo » Mo 2. Apr 2012, 11:03

KGR84 hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Wenn du die richtige E-Mail hast, ist es doch kein Problem. Ich machs schon länger so (mit Lesebestätigung).


Hallo,

habe eine Kat. B Waffe umzumelden (Veräußerung). Möchte das nun dem Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten (ehem. AB) per Mail bekannt geben.

Könnt ihr mir bitte mit der richtigen Mailadresse aushelfen?


hi

werden am AB wien per email ned angenommen
zumindestens bekommst keine lesebestaetigung retour

ist aber bei vielen BHs so
jede wills ein bisserl anders

manche akzeptieren emails
die meisten bestaetigen wennst dann telefonisch anrufts dass sie das mail erhalten haben
einige bestaetigen auch per lesebestaetigung oder per email retour

die meisten akzeptieren fax

und schriftlich (einschreiber bzw mit rueckschein) geht ueberall
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von KGR84 » Mo 2. Apr 2012, 11:33

gewo hat geschrieben:...
die meisten bestaetigen wennst dann telefonisch anrufts dass sie das mail erhalten haben
einige bestaetigen auch per lesebestaetigung oder per email retour
...


Hab ich mir nicht anders gedacht :D

Ich möchte ne Mail hinschicken und dann wegen einer Bestätigung anrufen.

Nur brauche ich dazu erst mal die richtige Mailadresse.
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von Schlesi » Mo 2. Apr 2012, 13:55

Mailadresse vom AB Wien hab ich auch nicht gefunden :/
Es grüßt der Schlesi!

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von sf77 » Mo 2. Apr 2012, 14:56

In Wien gehts per Fax, hab die Nummer leider nicht parat, aber anruf genügt dann sagen sie dir die Faxnr.

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von KGR84 » Mo 2. Apr 2012, 15:29

Danke.

Faxdurchwahl 79449. Aber ab 1530 werden aber auch die Faxe abgeschaltet ... die haben wohl die Faxen dicke ...

I bocks ned :at2:
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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Beitrag von growler » Di 20. Jun 2017, 11:22

Hallo zusammen!

Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?

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