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Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Undertaker
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Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Undertaker » Do 18. Okt 2012, 19:08

Wie alles Irdische kommen auch C- und D-Gebrauchswaffen ans Ende ihrer sinnvollen Nutzungsdauer und Lebenszeit. Was ist da bezüglich ZWR eigentlich vorgesehen? Verschrottung bei BüMa > Verschrottungsbestätigung > Austragung aus dem ZWR oder was?
Kann ja nicht sein, dass alles auf ewig registriert bleiben muss und was könnten da wieder für Kosten entstehen? :think:
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Promo
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Promo » Do 18. Okt 2012, 19:15

Du kannst sie bei der Behörde abgeben. Abgesehen davon wird im ZWR eine Waffe nicht ausgetragen, sondern nur eingetragen.
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von savage3000 » Do 18. Okt 2012, 21:12

ergo die Behörde "streicht" sie dann??

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Hausmasta
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Hausmasta » Do 18. Okt 2012, 22:21

Promo hat geschrieben:Du kannst sie bei der Behörde abgeben. Abgesehen davon wird im ZWR eine Waffe nicht ausgetragen, sondern nur eingetragen.

Bei der Polizei kannst du sie abgeben. Die BH nimmt keine Waffen entgegen...
Stellt sich wirklich die Frage: wer trägt sie dann aus dem ZWR aus?

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von gewo » Do 18. Okt 2012, 23:43

Hausmasta hat geschrieben:Stellt sich wirklich die Frage: wer trägt sie dann aus dem ZWR aus?


hi

vermutlich niemand
soweit ich das verstanden habe sind "austragungen" von waffen nicht vorgesehen

das ZWR ist nix anderes als eine zentrale elektronische verwaltung von den alten §30 papiermeldungen
und logischerweise hat man nix anderes gemacht als genau DAS so zu programmieren

seits doch bitte froh
wer haette denn wirklich bock darauf gehabt dass das alles wie bei Kat b ablaeuft?

seitenweise papier bei einem waffenverkauf
eingeschriebene meldungen per post von beiden am kauf beteiligten
und
und
und
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Undertaker » Fr 19. Okt 2012, 04:59

Cooles Szenario: Irgendeine Gurke bleibt auf ewig personenbezogen registriert, obwohl es sie gar nicht mehr gibt........ ich glaub ich bin zu deppert, dass ich das System kapier :confusion-confused:
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Teal'c » Fr 19. Okt 2012, 06:15

Undertaker hat geschrieben:Cooles Szenario: Irgendeine Gurke bleibt auf ewig personenbezogen registriert, obwohl es sie gar nicht mehr gibt........ ich glaub ich bin zu deppert, dass ich das System kapier :confusion-confused:

Bei dem System scheint was wichtiges zu fehlen -> DIE LOGIK!!! :lol: :headslap:

Dass man die dann nicht mal austragen könnte oder lassen könnte ist ja mal der Hammer. :tipphead: Auf ewig dein sozusagen. :roll:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Mandella » Fr 19. Okt 2012, 06:29

Wenns um die liebe Bürokratie geht, kann man Logik echt vergessen. :(

Möglicherweise wird die Waffe dann, über einen Antrag mit der entsprechenden Bestätigung vom Büchsner oder Polizei, ja doch, von der BH, gestrichen.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von savage3000 » Fr 19. Okt 2012, 06:51

oiso i find des supa... sollts mal ne waffenbezogene steuer geben, is egal ob man das trum nu hat oder ned. im zwr stehts drum MUSS bezahlt werden.
wie bei da gis, wurst obst ne glotze hast oder ned...

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Hausmasta » Fr 19. Okt 2012, 08:02

gewo hat geschrieben:vermutlich niemand
soweit ich das verstanden habe sind "austragungen" von waffen nicht vorgesehen

Oh-Oh!!

gewo hat geschrieben:wer haette denn wirklich bock darauf gehabt dass das alles wie bei Kat b ablaeuft?

Werden Kat B nicht künftig auch im ZWR eingetragen?
Und die trägt dann auch niemand aus???

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Stickhead » Fr 19. Okt 2012, 08:06

Hausmasta hat geschrieben:Die BH nimmt keine Waffen entgegen...


Doch

2. WaffV
§ 7. (1) Übergibt der Eigentümer einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe, deren Erwerb
seinerzeit angezeigt wurde, diese Waffe der Behörde und erklärt er schriftlich und
unwiderruflich auf sein Eigentum zugunsten der Republik Österreich zu verzichten, so hat die
Behörde die Waffe zu übernehmen
und hierüber dem bisherigen Eigentümer unverzüglich eine
Bestätigung auszufolgen.
(2) Die Verzichtserklärung ist jener Behörde zur Kenntnis zu bringen, die den Waffenpass oder
die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat; dies gilt als Meldung gemäß § 28 Abs. 7 WaffG.


Wenn du drauf verzichtest, wird die Behörde dir die Waffe natürlich austragen! :roll:


Bitte bemühts euch a bissl...
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Hausmasta » Fr 19. Okt 2012, 08:17

Habe in einem anderen Zusammenhang bei der BH wegen Rücknahme nachgefragt. Damals wollte ich meine Erma M1 schlachten und den Lauf und Verschluss auf die BH bringen.
Dort habe ich dann die Info bekommen, dass Waffen nur bei der Polizei abgegeben werden können.
Da kennen sie sich scheinbar auch net so recht aus...

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Undertaker » Fr 19. Okt 2012, 08:49

Stickhead hat geschrieben:Wenn du drauf verzichtest, wird die Behörde dir die Waffe natürlich austragen! :roll:


Bitte bemühts euch a bissl...


Danke für den erklärenden Hinweis......... mich überfordert das ein bissl da ich leider nicht der Hellste bin - zB welche Behörde ist jetzt definitiv für eine Abgabe zuständig (Salzamt?) - aber grundsätzlich gilt schon: Wer sinnerfassend lesen kann, ist klar im Vorteil :confusion-scratchheadyellow:
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Mandella » Fr 19. Okt 2012, 09:02

Daß nur bei der Polizei Waffen abgegeben werden können, ist eher eine logische Antwort.
Der Begriff Behörde ist schon ganz gut definiert: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991033.html

Es ist logisch, daß am Amt keine Waffen entgegen genommen werden können.
Wo sollten sie die Waffe auch ordnungsgemäß verwahren, bis sie fachgerecht entsorgt wird?
Bei der Polizei gibts Dienstwaffenträger und dementsprechend auch Waffenschränke.

Sie sollten nur ersichtlich definieren, wo genau. Bei einer kleinen Dienststelle werdens nicht glücklich sein, und bei der BPD werdens einem was ganz nettes erzählen, wenn man mit einer Waffe durchs Gebäude latscht (sofern man damit überhaupt hineinkommt).
Darum wär es echt nicht schlecht, zu wissen, welche Stellen der Polizei Waffen entgegen nehmen.
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Stickhead » Fr 19. Okt 2012, 09:07

"jene Behörde, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat" - also direkt dort im Büro (Waffenamt)!

Formular: http://666kb.com/i/c888x3gz6rshd9fju.gif

Also bei meiner BH gibts einen riesen Tresor!

Die Behörde (= das Waffenamt) ist dazu gesetzlich verpflichtet Waffen entgegenzunehmen. Folglich wird man damit auch hingehen dürfen ^^
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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