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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:18
von Oicw
Ein Waffenhändler hat mir ein neues Gedankenexperiment wegen Kat A erzählt:

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer „vollauto“ Kat A und einer „30 Schuss“ Halbauto Kat A?

Nachdem ja Kat A eine Kriegswaffe ist, wie schaut es aus einen Kat A Platz mit Vollauto aus zu statten? Die Waffe ist ja schon Kat A.

Bis jetzt hat sich das keiner getraut, aber eigentlich haben sie jetzt Kat A Waffen für Zivilpersonen eingeführt?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:20
von Emil
Oicw hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:18
Ein Waffenhändler hat mir ein neues Gedankenexperiment wegen Kat A erzählt:

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer „vollauto“ Kat A und einer „30 Schuss“ Halbauto Kat A?

Nachdem ja Kat A eine Kriegswaffe ist, wie schaut es aus einen Kat A Platz mit Vollauto aus zu statten? Die Waffe ist ja schon Kat A.

Bis jetzt hat sich das keiner getraut, aber eigentlich haben sie jetzt Kat A Waffen für Zivilpersonen eingeführt?
Es gab immer schon Kat A § 18 (Kriegsmaterial) Waffen für Zivilpersonen - THEORETISCH.
Praktisch brauchst eine Ausnahmegenehmigung vom BMI / BMLV und die bekommt man quasi nicht.

Und nein, eine § 17 Kat A Waffe ist "NUR" eine Verbotene Waffe aber kein § 18 Kriegsmaterial.

Sie haben eigentlich nur gemeinsam, dass bei beiden Kat A steht, der ganze Verfahrensablauf ist anders, das "Gedankenexperiment" deines Händlers funktioniert nicht. Es hat sich nichts geändert bei den § 18 Bewilligungen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:22
von zeroflow
Das Problem da ist: Du hast die Berechtigung für §17/1/7 oder /8 - nicht generisch die Kat A.
Also Waffe + großes Magazin.

Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:25
von Emil
zeroflow hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:22
Das Problem da ist: Du hast die Berechtigung für §17/1/7 oder /8 - nicht generisch die Kat A.
Also Waffe + großes Magazin.

Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Ja, es gibt bei der Behörde ein eigenes Feld im Computer "Kriegsmaterial" zum anklicken, nachdem auf der WBK / WP keine Voreintragungen sind vermute ich mal stark, dass die § 18 Waffen bei "Behördliche Eintragungen" stehen.
Und 1 Waffe gem § 18 wird's auch nicht spielen, weil das würde ja jede Waffe aus der KM-VO erlauben, also eher:

1 Waffe gem. § 18 WaffG iVm § 1 Z 1 lit a KM-VO (1 vollautomatisches Gewehr)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:29
von mastercrash
zeroflow hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:22
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Leider falsch geraten ;)
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.

So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der letztlich zum Besitz berechtigt und auf dem eh noch jede Menge Sonderbedingungen stehen (betreffend Verwahrung und ähnliches).

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:31
von Emil
mastercrash hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:29
zeroflow hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:22
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Leider falsch geraten ;)
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.

So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der zum Besitz berechtigt.
Ja habe ich eh vorhin geschrieben, sind sie nicht von den extra Papierbescheiden abgekommen inzwischen..?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:32
von mastercrash
Emil hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:31
mastercrash hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:29
zeroflow hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:22
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Leider falsch geraten ;)
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.

So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der zum Besitz berechtigt.
Ja habe ich eh vorhin geschrieben, sind sie nicht von den extra Papierbescheiden abgekommen inzwischen..?
Normalerweise ja, nur bei Kriegsmaterial soweit ich weiß nicht... Nunja der letzte KM-Bescheid den ich hier irgendwo liegen habe ist auch schon ein paar Jahre alt aber das was da alles drauf steht hätte auf einer WBK eh nie und nimmer Platz...
Das ist ein halbes Buch :D

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:35
von Emil
mastercrash hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:32
Emil hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:31
mastercrash hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:29
zeroflow hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 23:22
Wie jetzt ein Vollautomat eingetragen wird kann ich nur raten.
Ich würde sagen, es ist ein zusätzliche Eintragung für "1x Waffe gem. §18"
Leider falsch geraten ;)
Der WBK Vordruck kennt keinen festen Platz für § 18. Nur für § 17 gibt es da den fest definierten Platz.

So eine Waffe wird entweder unter den behördlichen Eintragungen vermerkt oder ein eigenständiger Bescheid auf Papier dazu ausgestellt. Jedenfalls bekommt man dafür eh einen eigenen Bescheid vom BMLV der zum Besitz berechtigt.
Ja habe ich eh vorhin geschrieben, sind sie nicht von den extra Papierbescheiden abgekommen inzwischen..?
Normalerweise ja, nur bei Kriegsmaterial soweit ich weiß nicht... Nunja der letzte KM-Bescheid den ich hier irgendwo liegen habe ist auch schon ein paar Jahre alt aber das was da alles drauf steht hätte auf einer WBK eh nie und nimmer Platz...
Das ist ein halbes Buch :D
Hast du außer der Verwahrung usw. eigentlich irgendeine Befristung oder ähnliches bekommen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 28. Jul 2021, 18:49
von RcL
Ich hab jetzt eine viertel Stunde gesucht und keine konkrete Antwort gefunden.... Wenn ich eine Kat A Waffe nach neuem Gesetz habe (z.B. AR-15 von B auf A umgemeldet), kann ich dafür ein Wechselsystem kaufen, an welches ich lange Mags anstecken darf?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 28. Jul 2021, 19:25
von fast12
Wenn du eine Kat A Waffe hast, bekommst du auch zwei Kategorie A Zubehörplätze.

Von daher vertrete ich (und meine Waffenbehörde teilt diese), die Rechtsmeinung dass ich dafür auch entsprechende Magazine kaufen darf.

Ich würde aber dennoch vorher mal die Rechtsmeinung DEINER Waffenbehörde erfragen...