Dingo hat geschrieben: ↑Fr 28. Jan 2022, 07:50
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)
näh
1.) das ZWR ist fuer haendler gratis
2.) das ZWR ist mit dem ZMR vernetzt
da sind nur leut drin die einen wohnsitz haben
ZMR sollte tagesaktuell sein
hilft aber nix wenn er einen wohnsitz gemeldet hat
3.) das grundbuch wird von den gemeinden gepflegt, kann sein dass das ned tagesaktuell ist
wenn ein beamter fuer die richtigstellung eines falschen grundbucheintrags geld nimmt ist das vermutlich a amtsmissbrauch. falsche eintraege sind zu berichtigen. fuer so einen berichtigungsantrag gibts ned amal a eingabegebuehr mehr ...
aber mich wundert gar nix mehr
hatte vor a paar tagen a telefonat mit einer niederosterreichischen waffenreferentin aus dem sueden.
unfassbar.
keine ahnung vom waffenrecht
keine ahnung vom AVG
es gibt nix was es ned gibt offenbar
in der sache selbst:
man darf nach EU recht gemeinschaftsbuerger nicht gegenueber den nationalen buergern diskriminieren
sie muessen die selben rechte haben
ohne einschraenkung
ein verbot fuer gemeinschaftsbuerger kat C waffen in AT zu kaufen ist nur zulaessig wenn auch oesterreicher keine kat C waffen in AT kaufen duerfen.
alles andere ist ein verstoss gegen das gemeinschaftrecht.
die herkunft darf nie als indikator verwendet werden um rechtliche regelungen daran zu knuepfen
EU schei**e halt
es kann durchaus sein dass die waffe legal in AT erworben und besessen wurde
wenn der haendler die abkuehlphase eingehalten hat
wenn er bei seiner behoerde angefragt hat ob was gegen die person vorliegt (oder im ZWR nachgesehen hat)
ich habe in unserem warenwirtschaftsystem und in den waffenbuechern der letzten monate nachgesehen
wir warens zu 99,9% nicht
kein solcher vorname
keine solchen waffentypen
haette aber auch uns erwischen koennen ....
fakt ist dass die waffe illegal nach DE verbracht wurde
es handelt sich um einen kriminalfall
der besitz der waffe war in DE illegal
im WaffG wird in AT fuer offenbar ein und dieselbe sachlage mehrfach ein unterschiedlicher begriff verwendet. es wird bei der abgabe fallweise der begriff "wohnsitz" und dann wieder der begriff "mittelpunkt der lebensbeziehung" (was auf den hauptwohnsitz hindeutet) verwendet.
hier kann man sehr wohl legistisch klarheit schaffen.
es gibt geruechte dass das ZWR bereits bezueglich eintrag von waffen auf nebenwohnsitze adaptiert wurde
weiss aber ned ob das stimmt
und wenn dann ist das unfug so wie es angeblich implementiert wurde
die anzeige dass eine meldung der waffe nicht erfolgen kann weil kein hauptwohnsitz vorhanden ist muss nicht beim versuch der meldung der waffe (nach dem verkauf) sondern bei der erstabfrage ob ein waffenverbot vorliegt aufscheinen.
ansonsten ist das sinnlos, der verschiebt nur die verantwortung von der behoerde auf den haendler
in wirklichkeit muss bei jeder anzeige der personendaten von personen ohne hauptwohnsitz an jeder stelle wo ggf bei personen die ein waffenverbot haben der "kein rechtsgeschaeft moeglich" disclaimer angezeigt wird dann halt "kein hauptwohnsitz vorhanden" angezeigt werden
das wuerde sowas in zukunft verhindern