Re: WBK Dauer
Verfasst: Do 8. Jul 2021, 11:46
Hat hiet jemand erfahrung mit der BH Mödling gemacht? Wie lange brauchen die für sowas.
Du bist neugierig
Hm, die werden einfach nur dann nachschauen wenn die 5 jährige Kontrolle ansteht, nehm ich mal an. Wennst das Zeug zwischen WBK Erhalt und Erweiterung / Kontrolle verschrieben bekommen hast, ergibt das irgendwo durchaus Sinn.Octavian hat geschrieben: ↑Fr 9. Jul 2021, 22:28Du bist neugierig
Wie gesagt, in Wien ist der Amtsarzt offenbar ein Polizeiarzt (was naheliegend ist, da ich ja zur LPD Wien musste) - weiß nicht ob es da überhaupt „reguläre“ Amtsärzte gibt wie am Land (?).
Es geht (gesetzlich) in diese Richtung, jedoch waren es keine lustigen Zigaretten sondern ein (stärker reguliertes ) verschreibungspflichtiges Medikament.
Aber natürlich wird sowas (ist gesetzlich verpflichtend vorgesehen bei dieser Medikamentenklasse, dass das an die Gesundheitsbehörde gemeldet wird - und dementsprechend im Akt landet) vermerkt und ich find es gut, dass dem nachgegangen wird.
Verwundert war ich nur, dass die mich erst 3 Jahre später sehen wollten, was mich anfangs irritiert hat.
Nix Z3Octavian hat geschrieben: ↑Mo 2. Aug 2021, 20:04Heute den Anruf bekommen ob ich einen Erlagschein mitbekommen habe. Auf Bejahung der Frage wurde ich gebeten 100€ und ein paar Zwetschke zu überweisen. Und auf die Frage ob ich die alte WBK vorbeibringe soll oder die dann schicken muss, hat sie gesagt, ich werde wieder angerufen wenns so weit ist.
Fand ich irgendwie amüsant, aber es war auch „nur“ die Praktikantin.
In Wien ist das schon wirklich ein Marathon, am Land funktioniert das auf der BH definitiv einfacher.
Über den Betrag war ich etwas verwundert, da er nicht der Gebührenordnung entspricht.
Zitat aus der akt. Fassung der Bundesverwaltungsabgabenverordnung
„ 34a Ausstellung
1. einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) EUR 43
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schußwaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich EUR 43
und ich denke mal es kommt Z3 dazu, weil ich ja, wenn ich die neue bekomme, die alte abgeben muss. Also zusätzlich:
34a Z3
„Einer Bestätigung über die Ablieferung […] einer Waffenbesitzkarte EUR 21,80
Somit Ausstellung der WBK 43, da mehr als 2 Waffen nochmal 43 und da die alte abgegeben wird nochmal 21,80. Macht nach Adam Riese dann EUR 107,80.
Überweisen sollte ich etwa 10€ mehr, dieser Betrag erschließt sich aus der Gebührenordnung aber nicht.
Bin nicht pingelig, nur interessiert. Evtl Kosten für RSA Einschreiber.
Ging nur um Erweiterung 2 -> 5 FFW, keine sonstigen Einträge wie Altbestände oder Magazine.
Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:
Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40Octavian hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 02:55Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545
Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
wenn mas genau nehmen dann ist die LPD wien eine behoerde des landes oderDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:47Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40Octavian hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 02:55Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545
Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Da ist das richtige Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882
Was die Verordnung ist, keine Ahnung...
Das sind aber die Sätze, die dem Land von der Bundesabgabe zustehen. Bundesabgabe für WBK 74,40 davon gehen 56,20 an das Land.gewo hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:58wenn mas genau nehmen dann ist die LPD wien eine behoerde des landes oderDavomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:47Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40Octavian hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 02:55Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545
Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Da ist das richtige Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882
Was die Verordnung ist, keine Ahnung...
dann wuerde doch gelten:
(5) Erfolgt die Ausstellung eines Waffendokuments durch eine Behörde des Landes, steht dieser Gebietskörperschaft je Waffendokument ein Pauschalbetrag zu. Dieser beträgt in den Fällen
– des Abs. 1 Z 1
56,20 Euro
–
des Abs. 1 Z 1 lit. a und b
99,20 Euro
–
des Abs. 2 Z 1 und 2
100,20 Euro
–
des Abs. 2 Z 1 lit. a und b
187,20 Euro.
Danke, das ist dann tatsächlich der Betrag der mir mitgeteilt wurde.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 11:47Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40Octavian hat geschrieben: ↑Di 3. Aug 2021, 02:55Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545
Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Da ist das richtige Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882
Was die Verordnung ist, keine Ahnung...