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Waffe kaufen - nachhause transportieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von gewo » So 15. Mai 2011, 12:43

Maggo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: (waffe muss mit ins lokal, logisch ... im auto lassen, selbst wenn es nur fuer eine minute ist ist rechtlich ein absolutes no-go) aber darueber hinaus... einkaufen fahren? ...vermutlich heikel.



So auch nicht richtig,es gibt ein Urteil wo richtungsweisend Zeiten angegeben sind,Gundsätzlich ist es zu vermeiden mit Waffen im Auto stehen zu bleiben, aber Gewehre und Flinten kann man unter Tags 6 Stunden,Genehmigungspflichtige 3 Stunden im Auto verwahren wenn sie entsprechend gesichert sind und von aussen die Waffen nicht einsehbar sind.



hi

ich glaube du irrst dich
es ist sehr wohl verboten genehmigungspflichtige im auto zu lassen

kat C+D gilt:
6 stunden tagsueber und 3 stunden in der nacht dann, WENN nicht besondere umstaende es wahrscheinlich machen dass sich im fahrzeug eine waffe befindet (im PKW am parkplatz vor dem schiesstand oder vor dem wirtshaus nach der gesellschaftsjagd darfst du die waffe garned lassen, auch kat C+D nicht)

kat B:
niemals im auto unbeaufsichtigt, bei allfaelligen verrichtungen am weg muss die knarre mit ...
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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von BigBen » So 15. Mai 2011, 12:53

Hier noch im Detail:

Eine Verwahrung (Zurücklassen) von Jagdwaffen der Kategorie C und D in Kraftfahrzeugen ist nach der Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Inneres (siehe dazu auch Der Oö. Jäger, Nr. 88, Dezember 2000, Seite 34) nur zulässig, wenn

* es sich nur um eine kurzfristige Verwahrung handelt (tagsüber bis 6 Stunden, in der Dunkelheit bis 3 Stunden),
* die Jagdwaffe gegen Abgabe eines Schusses gesichert ist (Abzugschloss oder Entfernung eines wesentlichen Teiles - zB. des Verschlusses) und
* die Jagdwaffe im versperrten, von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder im versperrten Fahrgastraum gegen Erkennbarkeit von außen geschützt oder im versperrten Fahrgastraum mit geschlossenem, aber leicht abnehmbaren oder leicht zerstörbarem Verdeck widerstandsfähig mit einem tragenden Teil des Fahrzeuges verbunden gegen Wegnahme gesichert und gegen Erkennbarkeit von außen geschützt verwahrt ist.

Die Verwahrung anderer Waffen (Kategorien A und B - zB. Faustfeuerwaffen, Automaten usw.) in Kraftfahrzeugen ist keinesfalls zulässig.


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Re: Waffe kaufen - nachhause transportieren

Beitrag von OC Tom » So 15. Mai 2011, 20:05

ja das man die Waffe Kat. B nicht im Auto lassen darf ist klar (für mich).
Glaube ich würde gar keine im Auto lassen als WBK Besitzer, denke man wird bei Verlust immer massiven Erklärungsbedarf haben egal ob man das darf oder nicht Wurscht was da im Gesetz steht. Denke die WBK kann da immer in Gefahr sein gibt genug Wichtigtuer unter den Beamten.

@gewo

ja das min Einkaufen gehen ist dann wohl ein interessantes Thema.
Von A nach B ist bei mir immer halbwegs einfach innerhalb von Wien zwei Wohnsitze 22 und 23 Bezirk :D
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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