Maggo hat geschrieben:gewo hat geschrieben: (waffe muss mit ins lokal, logisch ... im auto lassen, selbst wenn es nur fuer eine minute ist ist rechtlich ein absolutes no-go) aber darueber hinaus... einkaufen fahren? ...vermutlich heikel.
So auch nicht richtig,es gibt ein Urteil wo richtungsweisend Zeiten angegeben sind,Gundsätzlich ist es zu vermeiden mit Waffen im Auto stehen zu bleiben, aber Gewehre und Flinten kann man unter Tags 6 Stunden,Genehmigungspflichtige 3 Stunden im Auto verwahren wenn sie entsprechend gesichert sind und von aussen die Waffen nicht einsehbar sind.
hi
ich glaube du irrst dich
es ist sehr wohl verboten genehmigungspflichtige im auto zu lassen
kat C+D gilt:
6 stunden tagsueber und 3 stunden in der nacht dann, WENN nicht besondere umstaende es wahrscheinlich machen dass sich im fahrzeug eine waffe befindet (im PKW am parkplatz vor dem schiesstand oder vor dem wirtshaus nach der gesellschaftsjagd darfst du die waffe garned lassen, auch kat C+D nicht)
kat B:
niemals im auto unbeaufsichtigt, bei allfaelligen verrichtungen am weg muss die knarre mit ...