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Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Maddin » Do 28. Jan 2016, 20:18

preisi hat geschrieben:Geh hin und sprich freundlich und höflich mit dem zuständigen Sachbearbeiter dann weißt du sehr schnell wie es aussieht. Idealerweise hast du schon bei Bewerben mitgemacht und etliche Ergebnisslisten mit, das sollte die Chancen deutlich steigern.

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Das ist halt noch nicht passiert, weil ich wie gesagt eben auch noch nicht so lange dabei bin und speziell im Winter jetzt dort kaum was los ist. Ich meine es wäre jetzt auch keine Tragödie, aber was man hat, das hat man denk ich mir immer.
Ich werds wohl demnächst wirklich mal versuchen, schon bei der Ausstellung waren sie zumindest mehr als nur freundlich. Übrigens BH-Graz Umgebung falls es jemanden interessiert, weiß einer hier wie es speziell dort aussieht ?

bino71
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von bino71 » Do 28. Jan 2016, 20:34

Ohne Ergebnislisten ist die Chance gleich 0.
Immer schön freundlich sein bei der Anfrage. Nicht das sie sich an Dich später erinnern, wenn Du dann erweitern kannst.

Du kannst, wenn Du willst, innerhalb von wenigen Monaten viele Listen haben ... jedes WE gibt es Bewerbe.
Geschenkt wird es nun mal nicht.

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Maddin
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Maddin » Do 28. Jan 2016, 20:48

bino71 hat geschrieben:Ohne Ergebnislisten ist die Chance gleich 0.
Immer schön freundlich sein bei der Anfrage. Nicht das sie sich an Dich später erinnern, wenn Du dann erweitern kannst.

Du kannst, wenn Du willst, innerhalb von wenigen Monaten viele Listen haben ... jedes WE gibt es Bewerbe.
Geschenkt wird es nun mal nicht.


Hab ich die nächsten Wochen auch vor, dann sollte es klappen. Wenn nicht, muss man halt warten. :)

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von mr400watt » Do 28. Jan 2016, 21:00

Bewerbe gibts wirklich jede Woche. Kostet üblicherweise auch nicht viel und macht Spaß. Zudem lernt man Leute und Bewerbe kennen.
Ergebnislisten sind also nicht schwer zu bekommen und es macht auch noch riesen Spaß.
Ergo: Los gehts :D

In einem Jahr schafft man so locker 30 Ergebnislisten und ein Verein wird sich auch finden. Geschenkt gibts natürlich nix, aber wenn man es will, dann gibts Möglichkeiten.

Grüße - Flo
Zuletzt geändert von mr400watt am Do 28. Jan 2016, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
*glock glock* … "whos there?"

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von bandit31 » Do 28. Jan 2016, 22:17

holzi30 hat geschrieben:Heisst soviel wie ohne verein usw kann ich nicht erweitern? Auch wenns nur auf 3 plätze wäre? Lg holzi

Mit Ergebnisliste.

Aus dem Waffenrecht Runderlass 2014 Seite 28

Kann die Rechtfertigung „Ausübung des Schießsports“ anders als durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein glaubhaft gemacht werden?
Grundsätzlich kann auch durch andere Tatsachen als durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein glaubhaft gemacht werden, dass eine Schusswaffe zur Ausübung des Schießsports benötigt wird. Beispielsweise kommt dafür etwa der Nachweis der Teilnahme an Wettbewerben mit anderen Schusswaffen als der Kat. B oder ähnliches in Betracht. Die Ankündigung, den Schießsport in Zukunft ausüben zu wollen, wird allerdings nicht zur Rechtfertigung geeignet sein, da es hiefür einer - in diesem Fall nicht vorhandenen - bereits bestehenden Notwendigkeit des Waffenbesitzes bedarf.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von granatapfel » Mo 1. Feb 2016, 12:53

preisi hat geschrieben:Gesetz lesen und verstehen:

Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

Das müssen Sie dir geben, d.h. ohne Ergebnislisten wirst du im schlechtesten Fall nach 5 Jahren von 2 auf 4 Plätze kommen, nach weiteren 5 Jahren auf insgesamt 5 Plätze. Darauf hat man eben Anspruch. Alles was darüber hinausgeht ist mehr oder weniger freiwillig, kann sich die Behörde aussuchen ob dud das bekommst oder nicht.
Ich habe eben mit Ergebnislisten erweitert und man hat mir daher auch insgesamt 7 Plätze zugestanden. Aber darauf hat man eben keinen Anspruch. Wenn der Referent gesagt hätte, ich bekomme jetzt nur insgesamt 4 Plätze hätte ich auch damit leben müssen.

Kein Widerspruch, gecheckt?
Und wie deine Behörde und dein Waffenreferent das sieht, musst du dort schon bitte selbst erfragen!


Ok, aber wofür brauche ich dann nach 5 Jahren eine Vereinsmitgliedschaft?

MfG
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Feb 2016, 13:00

Du musst nur nachweisen, dass du den "Schießsport" betreibst - wie, das bleibt dir überlassen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Ferrum » Mo 1. Feb 2016, 13:20

Stickhead hat geschrieben:Du musst nur nachweisen, dass du den "Schießsport" betreibst - wie, das bleibt dir überlassen.

Zusatz: wie du es zur Zufriedenheit der Behörde nachzuweisen versuchst, das bleibt dir überlassen.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Feb 2016, 13:39

Bleiben eigentlich nur 2 Möglichkeiten: Ergebnisse vorlegen oder Vereinsmitgliedschaft nachweisen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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