Re: Signalstift/Signalgeber
Verfasst: So 3. Mai 2020, 07:29
Genau, der umgebaute Signalstift ist eine Verbotene Waffe nach § 17 Abs. 1 Z 1 WaffGAlaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 2. Mai 2020, 18:31War da nicht mal etwas mit einem umgebauten Signalstift der quasi ein Einzellader (scharfe Munition)war?
In den Stadien und bei Demos gab es auch tlw massive Probleme damit.
Das wären Gründe die mir so einfallen würden aber ob sie entscheidend waren,keine Ahnung.
In Stadien dürfen diese ohnehin nicht verwendet werden, siehe § 39 Abs. 2 PyroTGIn einem bekannt gewordenen Fall wurde auf den Signalstift der Type ERMA SG 67E ein bis zu 36 mm langer Lauf im Kaliber .22 l.r. aufgesetzt. Damit wurde der Signalstift so verändert, dass er zum Verfeuern wirksamer (in bestimmten Fällen auch letal wirkender) Munition (Kaliber .22 l.r.) geeignet ist. Da der derart umgebaute Signalstift, der im Regelfall unter der Position 9303 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, einem Signalstift, mit dem Signal- und Leuchtmittel abgefeuert werden können, täuschend ähnlich sieht, weist er somit als Waffe eine Form auf, die geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.
(2) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden.