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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 11:02
von MikeV
Ich denke, dass wir uns hier in einer derzeit nicht ausjudizierten Grauzone befinden... das Thema Platzüberschreitung ist ja auch nur dann schlagend, wenn man keinen Platz frei hat.
Meine Interpretation wäre schon so, dass ich wenn ich zB einen Wechsellauf, oder ein WS am zusammengebaut im Safe habe, und das andere (nummerngleiche) Teil der Waffe, eben derzeit nicht zusammengebaut ist, ich also TATSÄCHLICH den Lauf oder den Upper GEWECHSELT habe, sollte das kein Problem darstellen, weder von der Grundidee, noch seitens der Platzüberschreitung.
Mit diesem zusammengebauten WS sollte ich dann eigentlich auch auf den Schießplatz fahren dürfen, zu Hause Trockenübungen etc veranstalten usw.

Wo man sicherlich in Erkläungsnotstand kommt, ist wenn im Safe das zusammengebaute (nummerngleiche) Wechselssystem steht, welches eben nur wegen eines "Kunstgriffs" ein Wechselsystem ist. Dahingehend gibt's ja auch die eindeutigen Empfehlungen (zB durch GEWO) selbst den demontierten Lower nicht zusammen mit dem WS-Upper zu lagern.

Echte Rechtssicherheit wird man wohl erst erhalten, wenn's den Ersten erwischt, und es eine eindeutige Rechtsprechung dazu gibt.
Erfahrungsgemäß wird's aber zumeist nicht besser für die LWB-Gemeinde. Alleine schon von daher sollten sich alle LWB darum bemühen, eben nicht unnötig mit der BH o.ä. zu diskutieren.
Eine Möglichkeit wäre eventuell auch, dass man sich eine Rechtsauskunft von der BH holt, wie die das sieht. Wenn man sich dann nach dieser richtet, wird einem selbst normalerweise nichts passieren - aber auch da würde ich davon ausgehen, dass das Gesetz eher streng ausgelegt wird.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 11:20
von TheWayOfTheGun
Hat jemand von euch der ein Wechselsystem besitzt,
(bei dem Wechselsystem meine ich eines bei der eine ganze Waffe zerlegt wurde...Bsp. Glock 19 oder AR15)
nach der Gesetztesnovelle 2019 eine Kontrolle gehabt bei der es Schwierigkeiten gab?

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 11:22
von milu
...es is schon wieder so eine wurscht geworden, sry.
dabei ist es eigentlich nit schwer:
wenn wechselsystem zu einer basiswaffe (alt), dann kein problem
wenn wechselsystem als freies zubehör und ich bau es mit "freiem" lower zusammen, dann bubu.

jeder lwb weiß, was da passiert, sich dumm stellen führt zu nix bzw zu shit.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 11:35
von rider650
Ballisticus hat geschrieben:
So 6. Nov 2022, 22:49
...
Lustig ist ja, dass ein lower ein freies Teil ist - aber der lower einer gekauften B-Waffe ist ja insofern nicht frei, als er ja die Nummer trägt, die der upper auch hat.
Der ist trotzdem frei, egal was da für Nummern draufstehen. Den original Lower kannst du verkaufen an irgendwen der volljährig ist und dir nen anderen kaufen - solltest deiner Behörde dann ev. mal den aktuellen Stand mitteilen, was auf deiner Waffe nun so alles für Seriennummern draufstehen. Für mein AR15 stehen 3 verschiedene Seriennummern im ZWR, weil Lauf, Verschluss und Lower jeweils eine andere Nummer haben.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Mo 7. Nov 2022, 12:01
von Mr. Danger
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 11:20
Hat jemand von euch der ein Wechselsystem besitzt,
(bei dem Wechselsystem meine ich eines bei der eine ganze Waffe zerlegt wurde...Bsp. Glock 19 oder AR15)
nach der Gesetztesnovelle 2019 eine Kontrolle gehabt bei der es Schwierigkeiten gab?
Ja, und es war in Ordnung (habe nicht gefragt und Sie haben nichts gesagt).
Eine Ruger Mark 4 wo immer der Volquartsen-Upper installiert ist.
Habe die ganze Waffe mit Wechselsystem gezeigt und danach den Original-Upper als seperates Teil.

Wenn man Wechselsysteme dem Namen entsprechend verwendet, sollte es weder zu Hause noch sonst wo zu Problemen kommen.
Wer sich ganze Waffen als Wechselsystem kauft sollte zumindest den Anschein eines Wechselsystems wahren (Griffstück seperat lagern).
Zusammengebaut als zusätzliche Waffe maximal am behördlich genehmigten Schiesstand.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 11:49
von Wilhelmshoehe
Mr. Danger hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 12:01
Wer sich ganze Waffen als Wechselsystem kauft sollte zumindest den Anschein eines Wechselsystems wahren (Griffstück seperat lagern).
Der Sukkus dieser und anderer Aussagen:
Wer nicht im Sinne des Gesetzes handelt, sollte wenigstens den Anschein wahren, als ob er dies tun würde.

:lol: :lol: :lol:

Ich hoffe jedem ist klar, dass es keinesfalls der Willen des Gesetzgebers war, dass sich jeder mit seinen 2 B Plätzen nun 6 B Waffen kaufen darf, wovon nur zwei außerhalb vom Schießstand zusammengebaut sind. :roll:

Wo ich gewo 100% zu stimme ist, das VwGH Urteil kommt bestimmt! :violin:

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 12:14
von Coolhand1980
Der Sukkus ist, dass in unserem Rechtsstaat alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist.

Was der Wille des Gesetzgebers war, ist völlig unerheblich, solange die wörtliche Verständlichkeit des Gesetzes klar ist.
Basiswaffe nicht nötig, die Beschaffenheit von erlaubnispflichtigen Waffenteilen ist klar - da gibt es nicht viel zu diskutieren, solange
die Definitionen nicht geändert werden. Sollte das jemals passieren, weil der VwGH diese Sichtweise ebenso vertreten müsste, dann ist die einzige Möglichkeit, alle WS in Plätze auf der WBK der Betroffenen umzuwandeln. Eine Gesetzesänderung wäre dafür nötig. Dass es in dieser Republik ein rückwirkendes Bestrafungsverbot gibt, darf auch nicht vergessen werden. Nulla poena sine lege, wie der Lateiner weiß.
Tatsächlich ist eine große Schwierigkeit bei den "Griffstücken", selbige legistisch vollumfänglich zu umfassen, da die Definition dann für alle Marken/Typen jetzt und in Zukunft passen müsste. Unmöglich, das sauber zu machen. Und unsauber führt zu sehr viel Arbeit am VwGH.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 12:15
von AUG-andy
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 11:49
Mr. Danger hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 12:01
Wer sich ganze Waffen als Wechselsystem kauft sollte zumindest den Anschein eines Wechselsystems wahren (Griffstück seperat lagern).
Der Sukkus dieser und anderer Aussagen:
Wer nicht im Sinne des Gesetzes handelt, sollte wenigstens den Anschein wahren, als ob er dies tun würde.

:lol: :lol: :lol:

Ich hoffe jedem ist klar, dass es keinesfalls der Willen des Gesetzgebers war, dass sich jeder mit seinen 2 B Plätzen nun 6 B Waffen kaufen darf, wovon nur zwei außerhalb vom Schießstand zusammengebaut sind. :roll:

Wo ich gewo 100% zu stimme ist, das VwGH Urteil kommt bestimmt! :violin:
Und?
Was wird passieren?
Die Griffstücke und Lower werden nachträglich registriert. Wie die Magazine.
Die übliche Altbestandsregelung. Oder du bekommst für jedes Griffstück und Lower einen Platz dazu. Freier Verkauf somit gestoppt. Also ist es besser jetzt passende Griffstücke zu besitzen als nacher zu jammern. Für die Zukunft würde das bedeuten das man ein WS dann nur mehr zu einer passenden Waffe kaufen kann, weil Griffstücke / Lower einen freien Platz benötigen.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 12:20
von Joewood
Promo hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 09:22

Die kreative Uminterpretation, dass man dann zusätzliche Kat.B Waffen "zerlegt" besitzt, die wurde dann in der Praxis hauptsächlich von Händlern erfunden (wer denn auch sonst, hätte ja keine Privatperson die Waffen als Wechselsysteme verkaufen können)
Das würde ich in Abrede stellen. Die Händler (machen übrigens auch nicht alle) haben bestenfalls erfunden, eine Neuwaffe vor Verkauf vor Ort zu zerlegen und einem die Einzelteile zu verkaufen. Die Leute haben sich auch schon lange vor der Gesetzesnovelle für ein vorhandenes Wechselsystem (z.B.: 22er Verschluss/Lauf zu einer Glock 17/19) bald mal ein 120€ Plastikgriffstückl gekauft und hätten damit eine Waffe mehr daheim, würde sie alles gleichzeitig zusammenbauen.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 13:38
von TheWayOfTheGun
Ich bin mir auch sicher das der Gesetzesgeber mit der neuen Novelle 2019, nicht vorhatte die "Waffengesamtanzahl"
(zusammengebaut und nicht zusammengebaut) der LWB über dem Masse der festgelegten B-Waffenplätze zu erhöhen.
Was mich jedoch etwas ins grübeln bringt, seitdem sind 3 Jahre vergangen und es gab keine Anpassung.
Liegt es daran das in Österreich die Mühlen langsam mahlen oder will sich der Gesetzesgeber seinen Fehler nicht eingestehen
oder was natürlich auch sein kann, es einfach nicht aufgefallen ist!?

Die Frage ist, sollte man diese Lücke im System ausnutzen?
Kann einem etwas vom Gesetz her passieren wenn man das WS korrekt verwahrt (Upper+Lower separat versperrt) und NUR am Stand zusammenbaut (egal ob eine dazugehörige Hauptwaffe vorhanden oder nicht vorhanden ist)!?
Habe vor einigen Post schonmal die Frage gestellt, ob jemand der ein solches WS besitzt eine Kontrolle und ev. Schwierigkeiten hatte.
Leider ist bis Dato wenig zurückgekommen........ev. beim zweiten Versuch :lol: , ist vl. einfach untergegangen in der doch schon längeren Diskussion.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 13:54
von fast12
Nur der Vollständigkeit halber:

in Wahrheit hat sich durch die Novelle 2019 nicht viel verändert. Du konntest dir vorher ja schon freie Griffstücke zu deinen Wechselsystemen kaufen. Nur weil die Bindung an eine Basiswaffe weggefallen ist, hat sich daran ja nichts geändert (nur die "Auswahl" wurde größer)

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 14:18
von Mr. Danger
Wie schon erwähnt, mit 14.12.2019 hat sich fast nichts geändert:
Davor konnte man beliebig viel Zubehör kaufen. Je nach BH hatte man einen Zubehöreintrag und hat einfach das Zubehör gekauft und danach der BH genmeldet zu welcher Waffe es gehört oder man musste immer separat fragen.
Nachteil: Beim Wegfall der Basiswaffe haben die zugeordneten Zubehöre einen vollen Platz eingenommen und konnten so zu einer Stückzahlüberschreitung führen. (Glock 23 mit Wechsellauf für 9x19, .357 SIG, Uhl .22 Wechselsystem, ... Glock 23 wurde verkauft und so wurde aus einem Platz drei Plätze.)

Dieser Fall wurde mit der Novelle vom 14.12.2019 behoben. Zubehör bleibt Zubehör. Das war meiner Meinung nach der Grund der "Vereinfachung".

Weiters, auch jetzt gibt es keine Zubehörbeschränkung! Man kann weiterhin eine Zubehöreintrag bei der BH beantragen und zu 2 Waffen auch 10 Zubehöre besitzen.

Wer mit Hilfe der der derzeitigen Gesetzeslage eine Stückzahlüberschreitung herbeiführt verhält sich einfach nicht konform zum Gesetz.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 14:51
von Promo
Joewood hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 12:20
Promo hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 09:22

Die kreative Uminterpretation, dass man dann zusätzliche Kat.B Waffen "zerlegt" besitzt, die wurde dann in der Praxis hauptsächlich von Händlern erfunden (wer denn auch sonst, hätte ja keine Privatperson die Waffen als Wechselsysteme verkaufen können)
Das würde ich in Abrede stellen. Die Händler (machen übrigens auch nicht alle) haben bestenfalls erfunden, eine Neuwaffe vor Verkauf vor Ort zu zerlegen und einem die Einzelteile zu verkaufen.
Genau das meinte ich damit. Weil eine Privatperson konnte ja nicht wirklich seine als komplette Waffe eingetragene Glock 17 als Wechselsystem verkaufen und das Griffstück behalten (bzw. wird sich das in der Praxis nicht so oft ergeben haben). Es gab bis zur Novelle die Möglichkeit im ZWR eben nicht, daher blieb es nur bei Neuwaffen möglich, was dann eben nur auf Händler raus läuft.
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Di 8. Nov 2022, 13:38
Ich bin mir auch sicher das der Gesetzesgeber mit der neuen Novelle 2019, nicht vorhatte die "Waffengesamtanzahl"
(zusammengebaut und nicht zusammengebaut) der LWB über dem Masse der festgelegten B-Waffenplätze zu erhöhen.
Was mich jedoch etwas ins grübeln bringt, seitdem sind 3 Jahre vergangen und es gab keine Anpassung.
Liegt es daran das in Österreich die Mühlen langsam mahlen oder will sich der Gesetzesgeber seinen Fehler nicht eingestehen
oder was natürlich auch sein kann, es einfach nicht aufgefallen ist!?
Die für die Formulierung dieser Passage zuständige Person müsste einräumen, dass sie mit ihrem Wortlaut unbeabsichtigterweise etwas ermöglicht hat, was sie nicht wollte. Also wird man das tunlichst vermeiden es zu reparieren. In ein paar Jahren (10+?) kann man bei einer anderen Novelle hier eine Verbesserung der Praxis durchführen und eine leichter administrierbare, staatsbürgerfreundlichere Lösung etablieren, die die bisherige tolle Regelung auf ein noch höheres Niveau hebt ... ;)

Im Ernst übrigens: momentan wird die "Stückzahlüberschreitung durch zerlegte Waffen" (bitte nicht auf den Wortlaut stürzen, geht nur darum, damit alle wissen, was ich hier meine) stillschweigend geduldet. Das schützt nicht davor, dass irgendeine Behörde, Bearbeiter oder wer auch immer dies anders sehen kann, und dann irgendwann diesbezüglich anderslautende Judikatur die aktuell gelebte Praxis ins Gegenteil verkehrt. Es könnte aber genauso sein, dass das Gericht dies bestätigt. Ich für mich persönlich habe beschlossen dies nicht zu riskieren, aber das basiert vielleicht auch auf individuellen Voraussetzungen. Daher sollte es jeder so handhaben, wie er es für richtig hält.

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 18:40
von Trijikon
Kann sich denn keiner vorstellen das die Behörde endlich einmal vernünftig war?
Die zB 5 Waffen immer "betriebsbereit" und 10 extra eben nicht "betriebsbereit" um am Schiesstand und bei Bewerben eine größere Auswahl zu haben.
In meinen Augen war es genau das was sie damit erreicht haben (wollen).
Tut (sagt man eigentlich nicht) doch keinem weh wenn ein WBK Besitzer am Schießstand sich eine andere Waffe
zusammenstellt und sie nachher wieder zerlegt.

LG Wolfgang

Re: Wechselsystem und freie Plätze

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 18:57
von spareribs
" Promo" ist "gstopft" und hat eine Berechtigung für zig Waffen und ist scheinbar neidig, wenn manch andere ein paar Wechselsysteme haben, die laut Gesetz eindeutig legal sind ....Sonst kann ich mir seine Sorgen und Befürchtigungen nicht vorstellen.....