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WP und "verbotene Magazine"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3027
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: WP und "verbotene Magazine"
weil ich viel in der Nacht unterwegs bin und da der Erklärbedarf dass ich grad am weg zum/vom Stand bin schwierig wird...
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Re: WP und "verbotene Magazine"
Und wozu brauchst Du da große Magazine mit (machen doch nur im sportlichen Bereich Sinn) ?combatmiles hat geschrieben: ↑Fr 5. Mär 2021, 09:44weil ich viel in der Nacht unterwegs bin und da der Erklärbedarf dass ich grad am weg zum/vom Stand bin schwierig wird...
Mir sind zum Führen zwei 17er Magazine im Holster lieber als ein (oder mehrere) 33er Magazin(e) in einer Tasche (Rucksack).
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3027
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: WP und "verbotene Magazine"
wie ich bereits mehrfach erwähnt habe:
es geht darum Rechte die ich vorher hatte auch nachher zu haben
eventuell safe zu sein wenn ich mal wo in einem Rucksack ein Mag vergesse..
Und ja, ich finde 33iger an ner Glock zum Führen auch etwas "strange"... aber um des gehts mir da net..
es geht darum Rechte die ich vorher hatte auch nachher zu haben
eventuell safe zu sein wenn ich mal wo in einem Rucksack ein Mag vergesse..
Und ja, ich finde 33iger an ner Glock zum Führen auch etwas "strange"... aber um des gehts mir da net..
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Re: WP und "verbotene Magazine"
Wenn die Behörde mitspielt, wird man auch nichts verlieren und die Berechtigung wird entsprechend eingetragen.
Leider handhabt das jede Behörde anders und es bleibt im schlimmsten Fall dann nur die Beschwerde bzw. der Rechtsweg mit ungewissem Ausgang. Ob man sich das wirklich antun will (für etwas was man eigentlich nicht braucht), muss jeder für sich entscheiden.
Grundsätzlich garantiert das Gesetz nämlich nicht, dass es zu keinen Einschränkungen kommt, in den Erläuterungen steht:
Leider handhabt das jede Behörde anders und es bleibt im schlimmsten Fall dann nur die Beschwerde bzw. der Rechtsweg mit ungewissem Ausgang. Ob man sich das wirklich antun will (für etwas was man eigentlich nicht braucht), muss jeder für sich entscheiden.
Grundsätzlich garantiert das Gesetz nämlich nicht, dass es zu keinen Einschränkungen kommt, in den Erläuterungen steht:
Und zum Thema „im Rucksack vergessenes Magazin“ sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass die §17 Magazine nun als Waffen gelten und entsprechend behandelt werden sollten. Eine Schusswaffe würde ich jedenfalls nie im Rucksack vergessen…Die durch die Zuordnung einer Schusswaffe zu einer anderen Kategorie entstehenden Auswirkungen für den Betroffenen sollen mit einem umfassenden Übergangsregime abgefedert werden, sodass der Eingriff in bestehende Berechtigungen möglichst gering gehalten wird.
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3027
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: WP und "verbotene Magazine"
wennst so wie ich 3 Wohnorte und mehrere Dienstorte hast würdest vlcht anders darüber denken...
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