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Re: Magazinsammler

Verfasst: So 15. Dez 2019, 10:42
von Parallaxe
Wir werdens ja sehn, theoretisch ist ja alles möglich.

Ich denke aber, dass es eher kurz- bis mittelfristig auf eine Kennzeichung für neue Magazine hinauslaufen wird - wenn man den Leuten die Magazine nicht ganz verbietet, wird man wohl maximal Kontrolle anstreben.

Überhaupt hab ich bei der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie den Eindruck, dass man den Leuten ihre Rechte lassen und lediglich einen möglichst vollständigen Überblick haben möchte, also wer was und wieviel davon hat. In Deutschland dürfte man ja eher auf Entwaffnung oder zumindest Abbau der Bestände in Bürgerbesitz hinarbeiten. Ist aber nur meine Verschwörungstheorie.

Re: Magazinsammler

Verfasst: So 15. Dez 2019, 16:58
von panhandle
Mein genereller Zugang zu dieser Thematik....

Da wir ja alle (noch) nicht (auf Knopfdruck durch irgendwelche Implantate) zu etwas "gezwungen" werden können, sehe ich das eben noch immer als einen "Quid pro quo" Zustand...... nicht mehr, aber auch nicht weniger.

g
Willi

Re: Magazinsammler

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:24
von James
Was mich zu der Thematik interessieren würde wäre, wie es mit ehem Zivildienern aussieht, die die 15 Jahre Frist noch nicht hinter sich haben und jt nur Magazine besitzen?? Wahrscheinlich ein weiterer ungeklärter Punkt....

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 14:31
von Archbishop Gumby
James hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 14:24
Was mich zu der Thematik interessieren würde wäre, wie es mit ehem Zivildienern aussieht, die die 15 Jahre Frist noch nicht hinter sich haben und jt nur Magazine besitzen?? Wahrscheinlich ein weiterer ungeklärter Punkt....

Waffg § 58 Abs. 13 hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Meiner Ansicht nach habe ich demnach also eine Bewilligung (in welcher Form auch immer) zu erhalten, obwohl im ZDG folgendes steht:
ZDG § 5 Abs. 5 hat geschrieben: [...]sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.[...]

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 22:54
von Mr_M
Erst heute sind meine verbotenen High Cap Magazine gekommen. Mache ich mich strafbar wenn ich sie auspacke und annehme? *gg*

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 23:02
von mastercrash
Mr_M hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 22:54
Erst heute sind meine verbotenen High Cap Magazine gekommen. Mache ich mich strafbar wenn ich sie auspacke und annehme? *gg*
Du Schwervergeher! :naughty:

Re: Magazinsammler

Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 00:22
von Emil
Archbishop Gumby hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 14:31
James hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 14:24
Was mich zu der Thematik interessieren würde wäre, wie es mit ehem Zivildienern aussieht, die die 15 Jahre Frist noch nicht hinter sich haben und jt nur Magazine besitzen?? Wahrscheinlich ein weiterer ungeklärter Punkt....

Waffg § 58 Abs. 13 hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Meiner Ansicht nach habe ich demnach also eine Bewilligung (in welcher Form auch immer) zu erhalten, obwohl im ZDG folgendes steht:
ZDG § 5 Abs. 5 hat geschrieben: [...]sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.[...]
Das wird wirklich besonders spannend, vor allem weil das ZDG nur Ausnahmen (z.B. für Sportschützen) für genehmigungspflichtige nicht aber für verbotene (Schuss-) Waffen kennt.
Also nach WaffG hat die Behörde aber nach ZDG darf sie nicht... :clap:

Re: Magazinsammler

Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 10:11
von howa308
Emil hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 00:22
Archbishop Gumby hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 14:31
James hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 14:24
Was mich zu der Thematik interessieren würde wäre, wie es mit ehem Zivildienern aussieht, die die 15 Jahre Frist noch nicht hinter sich haben und jt nur Magazine besitzen?? Wahrscheinlich ein weiterer ungeklärter Punkt....
Waffg § 58 Abs. 13 hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Meiner Ansicht nach habe ich demnach also eine Bewilligung (in welcher Form auch immer) zu erhalten, obwohl im ZDG folgendes steht:
ZDG § 5 Abs. 5 hat geschrieben: [...]sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.[...]
Das wird wirklich besonders spannend, vor allem weil das ZDG nur Ausnahmen (z.B. für Sportschützen) für genehmigungspflichtige nicht aber für verbotene (Schuss-) Waffen kennt.
Also nach WaffG hat die Behörde aber nach ZDG darf sie nicht... :clap:

Da Gibt's dann zwei Möglichkeiten.

Entweder die Magazine an berechtigte abgeben oder die WBK über den normalen Weg als Zivi beantragen und dann beim WBK Antrag die Magazine mit melden.

Sollte ja zu schaffen sein.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 11:03
von howa308
howa308 hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 10:11
Emil hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 00:22
Archbishop Gumby hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 14:31





Meiner Ansicht nach habe ich demnach also eine Bewilligung (in welcher Form auch immer) zu erhalten, obwohl im ZDG folgendes steht:

Das wird wirklich besonders spannend, vor allem weil das ZDG nur Ausnahmen (z.B. für Sportschützen) für genehmigungspflichtige nicht aber für verbotene (Schuss-) Waffen kennt.
Also nach WaffG hat die Behörde aber nach ZDG darf sie nicht... :clap:

Da Gibt's dann zwei Möglichkeiten.

Entweder die Magazine an berechtigte abgeben oder die WBK über den normalen Weg als Zivi beantragen und dann beim WBK Antrag die Magazine mit melden.

Sollte ja zu schaffen sein.
Das dürfte wirklich spannend werden.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 6. Apr 2021, 19:49
von Xandolas
Gibt es zu dem Thema Zivildiener mit Sportschützen Sondergenehmigung und großen Magazinen bereits Erkenntnisse?
Wäre blöd wenn die Meldung dann zu einem Waffenverbot führt....

ZDG § 75b.
Zivildienstpflichtigen darf innerhalb der Geltung des Verbotes gemäß § 5 Abs. 5 von den zuständigen Behörden keine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen nach dem Waffengesetz 1996 erteilt werden; ausgestellte derartige Urkunden sind zu entziehen.

Würden sie dann die §17/1/X genehmigung entziehen oder die ganze WBK...

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 6. Apr 2021, 21:12
von gewo
Archbishop Gumby hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 17:54
Weiß man eigentlich schon, ob man dann mit Verwahrungskontrollen rechnen muss, wenn man nur Magazine besitzt?
Jop

Es handelt sich um (verbotene) waffen die man aufgrund einer waffenrechtluchen urkunde besitzt

Passt wie die faust aufs aug

Re: Magazinsammler

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 06:59
von mastercrash
@Xandolas:
Genau genommen ist es verfassungsrechtlich geboten, dass auch Ex-Zivis der Besitz dieser verbotenen Waffen (die zum Zeitpunkt des Erwerbs reine Alltagsgegenstände ohne waffenrechtliche Relevanz waren) weiterhin erlaubt ist, soweit es sich um Altbestand handelt.
Alles andere wäre ein Fall für den VfGH (klarer Eingriff in die Eigentumsgarantie, der sachlich nicht zu rechtfertigen ist).
Ich persönlich finde die Menschen in AT viel zu zögerlich in solchen Fällen auch zum VfGH zu gehen. Ich würde mir eine solche Enteignung (und um nichts anderes handelt es sich hier) jedenfalls nicht gefallen lassen. Aber ich sehe auch immer wieder Leute die sich vom Staat viel mehr gefallen lassen, von daher wundert mich das nicht.

Genau genommen ist das ZDG dahingehend zu novellieren, dass der Besitz von Altbestandsmagazinen nicht unter diese sonderbare Waffenverbotsvorschrift fällt.

Ich würde mit der Behörde den Fall besprechen. Vielleicht stellen sie ja einfach entgegen dem Wortlaut des ZDG eine solche Genehmigung nach 17 WaffG aus und wo kein Kläger da kein Richter.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 21:55
von Woyzeck
Spannend wird es ja für die ganzen Leute, die beim BH waren und noch irgendwo ein AUG Magazin daheim haben, ohne waffenrechtlichem Dokument und daher auch die Änderung der Rechtslage nicht mitverfolgt haben. Wenns blöd herkommt, fassen die ein Waffenverbot aus, wenn mal zufällig ein Polizist das Magazin sieht.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 22:07
von fast12
Das wäre wohl illegaler Besitz einer Kategorie A Waffe, da fasst wohl mehr aus als nur ein Waffenverbot...

Re: Magazinsammler

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 22:56
von Xandolas
mastercrash hat geschrieben:
Mi 7. Apr 2021, 06:59
@Xandolas:
Genau genommen ist es verfassungsrechtlich geboten, dass auch Ex-Zivis der Besitz dieser verbotenen Waffen (die zum Zeitpunkt des Erwerbs reine Alltagsgegenstände ohne waffenrechtliche Relevanz waren) weiterhin erlaubt ist, soweit es sich um Altbestand handelt.
Alles andere wäre ein Fall für den VfGH (klarer Eingriff in die Eigentumsgarantie, der sachlich nicht zu rechtfertigen ist).
Ich persönlich finde die Menschen in AT viel zu zögerlich in solchen Fällen auch zum VfGH zu gehen. Ich würde mir eine solche Enteignung (und um nichts anderes handelt es sich hier) jedenfalls nicht gefallen lassen. Aber ich sehe auch immer wieder Leute die sich vom Staat viel mehr gefallen lassen, von daher wundert mich das nicht.

Genau genommen ist das ZDG dahingehend zu novellieren, dass der Besitz von Altbestandsmagazinen nicht unter diese sonderbare Waffenverbotsvorschrift fällt.

Ich würde mit der Behörde den Fall besprechen. Vielleicht stellen sie ja einfach entgegen dem Wortlaut des ZDG eine solche Genehmigung nach 17 WaffG aus und wo kein Kläger da kein Richter.
Hab die Causa heute mit einem Freund durchgesprochen der vom Fach ist. Er hat dir prinzipiell zugestimmt (VfGH usw.).
Problematisch wird das Zivildienstgesetz §6. Kurzfassung: Besitz von verbotenen Waffen (=Kat A) führt dazu dass man wieder Wehrpflichtig wird und auch nach abgeleisteten Zivildienst midestens. 4 Monate des Wehrdienstes absolvieren muss. :clap: :tipphead:
Anfragen an den VfGH kann nur jemand stellen der direkt betroffen ist und dass ist nur der Fall wenn man sowas besitzt, was eben ein direktes Schuldeingeständnis ist. Bei einer BH nachzufragen welche bei der 5000 Schuss Meldung schon einen Auzucker bekommt und mit einer Anzeige droht weil ja 1000 Schuss schon zu melden seien, ist keine Option.
Ich bin zum Glück nur ein Internettroll der sich dinge durchüberlegt und nicht im Besitz von verbotenen Waffen.... :naughty: