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Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Fr 8. Apr 2011, 09:55
von sandman
Vor ein paar Jahren, als ich nur eine Kat B Waffe hatte, wurde eine Standard Metallkassette bei einer Überprüfung als ausreichender Schutz angesehen (in Wien, wohlgemerkt). Mittlerweile geht das aus Platzgründen nicht mehr und ein Mteallschrank musste her mit eingebautem Tresor.

Grüße

Sandman

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Fr 8. Apr 2011, 10:08
von Thule
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Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 14:25
von raptor
Bei der sicheren Verwahrung geht es lediglich darum, daß im Haushalt lebende Unberechtigte nicht ohne erheblichen Aufwand und nicht mit üblichem Haushaltswerkzeug an die Waffe kommen. Jemand, der alleine lebt und die Waffen irgendwo verwahrt, wo zufällig Anwesende (Besucher, Handwerker) normalerweise nicht hinkommen, könnte sie - theoretisch - sogar unversperrt verwahren.

Der Schutz gegen Einbrecher spielt bei der Verläßlichkeit/Verwahrung keine Rolle (unter einer gewissen Stückzahl), da man annimmt, daß Einbrecher, die Bereitschaft und Zeit vorausgesetzt, ohnehin irgendwie an das Zeugs kommen.

Einem Freund von mir haben's kürzlich den Tresor samt Pistole drin abtransportiert. Keinerlei Probleme mit der Behörde.

Irgendwelche Wegtrageversuche von überprüfenden Polizisten halte ich für Latrinengerüchte. Und wenn, dann ist die Überprüfungsmodalität rechtswidrig und man muß sich halt wehren. Detto wenn einer behauptet, man müsse Waffe und Munition getrennt verwahren.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 14:40
von pointi2009
hmmm ja übertrieben: aber übliches Haushaltswerkzeug = Flex (=Winkelschleifer) :) zumindest wennst ein Haus hast ziemlich sicher :think:

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 14:43
von raptor
Wasauchimmer ...

Der Punkt ist, daß es bei der Verwahrung rein um die Sicherung gegenüber nicht berechtigten Mitbewohnern geht.

Der Einbrecher wird erst ein Thema ab einer gewissen Stückzahl (IIRC 25 inkl. C und D, korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 16:19
von Warnschuss
raptor hat geschrieben:Wasauchimmer ...

Der Punkt ist, daß es bei der Verwahrung rein um die Sicherung gegenüber nicht berechtigten Mitbewohnern geht.

Der Einbrecher wird erst ein Thema ab einer gewissen Stückzahl (IIRC 25 inkl. C und D, korrigiert mich, wenn ich falsch liege).


Ich nehme an, Du meinst die Meldung nach §41 WaffG bei der Verwahrung von 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander?

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 16:31
von raptor
Ja. Was ich weiß, geht's dann schon auch um die Außensicherung.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 16:38
von HS911
Thule hat geschrieben:Der beste Tresor ist der den sie gar nicht finden.


Wenn er aus Metall ist, dann findens ihn.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 16:46
von Thule
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Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 17:06
von HS911
Kann man einen Tresor so verstecken, dass ihn der Metalldetektor nicht findet? Durch Abschirmung mit einem anderen metallischen Objekt, aber sonst wohl nicht.

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 20. Apr 2011, 19:40
von Ticket
raptor hat geschrieben:Der Punkt ist, daß es bei der Verwahrung rein um die Sicherung gegenüber nicht berechtigten Mitbewohnern geht.
´
Vollkommen richtig dein Punkt. Man sollte generell eine Schußwaffe natürlich so sicher als möglich auf Grund der Gegebenheiten des Aufbewahrungsortes (Kinder, Nichtberechtigte) verwahren, aber selbst wenn eine Beanstandung durch die überprüfenden Beamten erfolgt wird nicht automatisch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen, sondern die Behörde gibt nach Einlangen des Überprüfungsberichts immer die Möglichkeit der Nachbesserung. Zumindest in Wien, beim ach so strengen AB ist mir kein Fall bekannt wo da die WBK sofort und unbarmherzig eingezogen worden ist. Es gibt aber andererseits auch einige wenige Kollegen die glauben dem AB mit Einspruch und anwaltlicher bzw. richterlicher Erkenntnis beibringen zu müssen wie eine Mindestsicherung ihrer Waffen auszusehen hat. Das geht natürlich nicht immer zufriedenstellend aus.
Ticket

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Do 21. Apr 2011, 10:56
von cowroper
Ticket hat geschrieben: einige wenige Kollegen die glauben dem AB mit Einspruch und anwaltlicher bzw. richterlicher Erkenntnis beibringen zu müssen wie eine Mindestsicherung ihrer Waffen auszusehen hat. Das geht natürlich nicht immer zufriedenstellend aus.


:clap: :dance: :mrgreen:

cowroper

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Do 21. Apr 2011, 11:27
von Expat
Ich wurde vom Beamten mündlich aufgefordert nachzubessern, weil er meinte, der nächste kontrollierende Beamte könnte das als unzureichend ansehen.
Also eher eine beratende Aussage (der ich trotzdem Folge geleistet habe), keine Spur von "Das kann ich dem jetzt reindrücken und ihm das Leben schwer machen!".

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 12:17
von KGR84
Hab gerade nen Anruf (am handy) bekommen ... wo die bloß meine prepaid Nummer her haben :shock: ... und ein Beamter meinte nett, er müsste mal wegen der Waffenverwahrung bei mir vorbei schaun, ob bzw. wann er vorbeikommen könnte ...

Tja, hab dann mal nen Termin für morgen mit ihm ausgemacht.

Bei mir ists jetzt jedoch so, dass ich meinen Waffenschrank (für 8 Langwaffen) mit Schlüssel in meiner (neuen) Wohnung stehen habe, und den kleinen Kat. B Save mit Zahlenschloss noch in der alten Wohnung (wo die Waffe bereits abgemeldet wurde).

Den Schlüssel für den Waffenschrank habe ich im Vorzimmer "versteckt". Glaubt ihr ist das für die ein möglicher Kritikpunkt, wenn ich im Vorzimmer (wo die Beamten wohl stehen werden) den Schlüssel aus meinem Versteck zaubere und ins Schlafzimmer gehe um den Schrank aufzusperren? Ich könnte mir, nachdem ich weiß dass sie kommen, den Schlüssel natürlich vorher schon einstecken, aber ist das notwendig?

Achja, und nochne Frage, damit die mich nicht zum Waffenführerschein verdonnern, sollte ich morgen die Jagdkarte bereithalten, oder muss ich die dann nachträglich der Waffenbehörde nachmelden, um den WaffFS nicht vorweisen zu müssen?

Re: Überprüfung - Polizei

Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 12:48
von Incite
KGR84 hat geschrieben:Hab gerade nen Anruf (am handy) bekommen ... wo die bloß meine prepaid Nummer her haben :shock: ... und ein Beamter meinte nett, er müsste mal wegen der Waffenverwahrung bei mir vorbei schaun, ob bzw. wann er vorbeikommen könnte ...

Tja, hab dann mal nen Termin für morgen mit ihm ausgemacht.

Bei mir ists jetzt jedoch so, dass ich meinen Waffenschrank (für 8 Langwaffen) mit Schlüssel in meiner (neuen) Wohnung stehen habe, und den kleinen Kat. B Save mit Zahlenschloss noch in der alten Wohnung (wo die Waffe bereits abgemeldet wurde).

Den Schlüssel für den Waffenschrank habe ich im Vorzimmer "versteckt". Glaubt ihr ist das für die ein möglicher Kritikpunkt, wenn ich im Vorzimmer (wo die Beamten wohl stehen werden) den Schlüssel aus meinem Versteck zaubere und ins Schlafzimmer gehe um den Schrank aufzusperren? Ich könnte mir, nachdem ich weiß dass sie kommen, den Schlüssel natürlich vorher schon einstecken, aber ist das notwendig?

Achja, und nochne Frage, damit die mich nicht zum Waffenführerschein verdonnern, sollte ich morgen die Jagdkarte bereithalten, oder muss ich die dann nachträglich der Waffenbehörde nachmelden, um den WaffFS nicht vorweisen zu müssen?


Ich würd ihn einstecken um auf Nummer sicher zu gehen und die Jagdkarte bereithalten - wenns nix bringt, schaden tuts auf keinen Fall und eliminiert mögliche Diskussionsgrundlagen :)

lg