Re: Import Deutschland
Verfasst: Mi 16. Feb 2022, 14:52
Tja - schaut so aus, als ob es allgemein Brösel mit den Germanen gäbe was die Papierkrieg angeht.
Ah okay, ich meld mich auch nochmal per Mail das ich auch die neuesten Infos bekomme. Meine Waffe aus dem Gewinnspiel sollte demnächst so weit sein
wenn du bei mir eine neuwaffe kaufst dann ist es fuer dich in aller regel voellig egal wo die herkommtRaGeAUT hat geschrieben: ↑Mo 21. Mär 2022, 15:44
Gilt das auch für Neuwaffen von Händler oder nur Gebrauchtwaffen?
kann ich leider bestätigen. allerdings geht's um 17/1/2 (wegen "schleunig zerlegbar").gewo hat geschrieben: ↑Di 6. Dez 2022, 13:07@Import von TakeDown Schusswaffen:
ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.
bitte bei importauftraegen beruecksichtigen:
wir sind waffenrechtlich der ueberlasser derartiger importwaffen in oesterreich und koennen waffen nur an berechtigte ueberlassen.
im fall einer take down waffe muss daher bei importen die wir im auftrag von endkunden durchfuehren durch den kunden eine ausnahemgenehmigung gem §17/1/3 durch den endkunden vorgelegt werden koennen, oder die waffe vor der ausfolgung von einem sachverstandigen eingestuft werden.
die dadurch entstehenden kosten werden natuergemaess nicht von uns getragen.
rueckfragen dazu jederzeit bei mir
ja sorrythomers hat geschrieben: ↑Di 6. Dez 2022, 14:48kann ich leider bestätigen. allerdings geht's um 17/1/2 (wegen "schleunig zerlegbar").gewo hat geschrieben: ↑Di 6. Dez 2022, 13:07@Import von TakeDown Schusswaffen:
ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.
bitte bei importauftraegen beruecksichtigen:
wir sind waffenrechtlich der ueberlasser derartiger importwaffen in oesterreich und koennen waffen nur an berechtigte ueberlassen.
im fall einer take down waffe muss daher bei importen die wir im auftrag von endkunden durchfuehren durch den kunden eine ausnahemgenehmigung gem §17/1/3 durch den endkunden vorgelegt werden koennen, oder die waffe vor der ausfolgung von einem sachverstandigen eingestuft werden.
die dadurch entstehenden kosten werden natuergemaess nicht von uns getragen.
rueckfragen dazu jederzeit bei mir
17/1/3 bezieht sich ja auf die zu kurzen waffen.
bei der gelegenheit muss ich mich bei gewo nochmal für seine engelsgeduld und seine unterstützung bedanken!
Wie wurde das mit der Sauer 202 Take Down gehandhabt ?gewo hat geschrieben: ↑Di 6. Dez 2022, 13:07@Import von TakeDown Schusswaffen:
ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.
du, ganz ehrlichPoirot hat geschrieben: ↑Di 6. Dez 2022, 19:24Wie wurde das mit der Sauer 202 Take Down gehandhabt ?gewo hat geschrieben: ↑Di 6. Dez 2022, 13:07@Import von TakeDown Schusswaffen:
ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.
Das war schließlich jahrelang die gängigste Take Down Serienrepetierbüchse in Österreich.