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Re: Import Deutschland

Verfasst: Mi 16. Feb 2022, 14:52
von Dingo
Tja - schaut so aus, als ob es allgemein Brösel mit den Germanen gäbe was die Papierkrieg angeht.

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 12:03
von hari
Lauft das nach wie vor ueber CSP GmbH MB Waffenhandel?

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 12:48
von gewo
hari hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 12:03
Lauft das nach wie vor ueber CSP GmbH MB Waffenhandel?
ueber die CSP Gmbh

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 14:57
von hari
danke gewo!

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 15:02
von gewo
hari hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 14:57
danke gewo!
gibt aber seit ca 4 wochen a komplett neues infoblatt dazu
neuer preis
neue einschraenkung bei bestimmten langwaffen halbautomaten
infos zur beschusspflicht usw

kannst du jederzeit per email bekommen

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 15:20
von famlac
gewo hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 15:02
hari hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 14:57
danke gewo!
gibt aber seit ca 4 wochen a komplett neues infoblatt dazu
neuer preis
neue einschraenkung bei bestimmten langwaffen halbautomaten
infos zur beschusspflicht usw

kannst du jederzeit per email bekommen
Ah okay, ich meld mich auch nochmal per Mail das ich auch die neuesten Infos bekomme. Meine Waffe aus dem Gewinnspiel sollte demnächst so weit sein

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 15:44
von RaGeAUT
gewo hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 15:02
hari hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 14:57
danke gewo!
gibt aber seit ca 4 wochen a komplett neues infoblatt dazu
neuer preis
neue einschraenkung bei bestimmten langwaffen halbautomaten
infos zur beschusspflicht usw

kannst du jederzeit per email bekommen

Gilt das auch für Neuwaffen von Händler oder nur Gebrauchtwaffen?

Re: Import Deutschland

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 16:14
von gewo
RaGeAUT hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 15:44
gewo hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 15:02
hari hat geschrieben:
Mo 21. Mär 2022, 14:57
danke gewo!
gibt aber seit ca 4 wochen a komplett neues infoblatt dazu
neuer preis
neue einschraenkung bei bestimmten langwaffen halbautomaten
infos zur beschusspflicht usw

kannst du jederzeit per email bekommen

Gilt das auch für Neuwaffen von Händler oder nur Gebrauchtwaffen?
wenn du bei mir eine neuwaffe kaufst dann ist es fuer dich in aller regel voellig egal wo die herkommt
sprich .... du musst NIX dafuer bezahlen wenn sie aus dem ausland kommen sollte
da gibts einen kaufpreis den gebe ich dir bekannt und feddich

wenn du selbst dir im ausland eine (gebraucht)waffe bei wem anderen kaufst dann ueberweist du den kaufpreis direkt an den verkaeufer
ich verdiene am kauf nichts
ich stelle dir nur die verbringungs- bzw transportkosten nach oesterreich in rechnung
siehe unser infofolder

Re: Import Deutschland

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 13:07
von gewo
@Import von TakeDown Schusswaffen:

ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.

bitte bei importauftraegen beruecksichtigen:
wir sind waffenrechtlich der ueberlasser derartiger importwaffen in oesterreich und koennen waffen nur an berechtigte ueberlassen.
im fall einer take down waffe muss daher bei importen die wir im auftrag von endkunden durchfuehren durch den kunden eine ausnahemgenehmigung gem §17/1/3 durch den endkunden vorgelegt werden koennen, oder die waffe vor der ausfolgung von einem sachverstandigen eingestuft werden.
die dadurch entstehenden kosten werden natuergemaess nicht von uns getragen.

rueckfragen dazu jederzeit bei mir

Re: Import Deutschland

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 14:48
von thomers
gewo hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 13:07
@Import von TakeDown Schusswaffen:

ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.

bitte bei importauftraegen beruecksichtigen:
wir sind waffenrechtlich der ueberlasser derartiger importwaffen in oesterreich und koennen waffen nur an berechtigte ueberlassen.
im fall einer take down waffe muss daher bei importen die wir im auftrag von endkunden durchfuehren durch den kunden eine ausnahemgenehmigung gem §17/1/3 durch den endkunden vorgelegt werden koennen, oder die waffe vor der ausfolgung von einem sachverstandigen eingestuft werden.
die dadurch entstehenden kosten werden natuergemaess nicht von uns getragen.

rueckfragen dazu jederzeit bei mir
kann ich leider bestätigen. allerdings geht's um 17/1/2 (wegen "schleunig zerlegbar").
17/1/3 bezieht sich ja auf die zu kurzen waffen.

bei der gelegenheit muss ich mich bei gewo nochmal für seine engelsgeduld und seine unterstützung bedanken!

Re: Import Deutschland

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:27
von gewo
thomers hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 14:48
gewo hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 13:07
@Import von TakeDown Schusswaffen:

ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.

bitte bei importauftraegen beruecksichtigen:
wir sind waffenrechtlich der ueberlasser derartiger importwaffen in oesterreich und koennen waffen nur an berechtigte ueberlassen.
im fall einer take down waffe muss daher bei importen die wir im auftrag von endkunden durchfuehren durch den kunden eine ausnahemgenehmigung gem §17/1/3 durch den endkunden vorgelegt werden koennen, oder die waffe vor der ausfolgung von einem sachverstandigen eingestuft werden.
die dadurch entstehenden kosten werden natuergemaess nicht von uns getragen.

rueckfragen dazu jederzeit bei mir
kann ich leider bestätigen. allerdings geht's um 17/1/2 (wegen "schleunig zerlegbar").
17/1/3 bezieht sich ja auf die zu kurzen waffen.

bei der gelegenheit muss ich mich bei gewo nochmal für seine engelsgeduld und seine unterstützung bedanken!
ja sorry
upps

17/1/2 war gemeint
danke

Re: Import Deutschland

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 19:24
von Poirot
gewo hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 13:07
@Import von TakeDown Schusswaffen:

ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.
Wie wurde das mit der Sauer 202 Take Down gehandhabt ?
Das war schließlich jahrelang die gängigste Take Down Serienrepetierbüchse in Österreich.

Re: Import Deutschland

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 19:30
von gewo
Poirot hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 19:24
gewo hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 13:07
@Import von TakeDown Schusswaffen:

ein kunde von uns hat betreffend einer anfrage wegen einer waffe die wir fuer ihn importieren sollten letzte woche von einer sehr grossen LPD die rueckinfo bekommen dass der von ihm gewuenschte Takedown Repetierer (das Modell wird seit ueber 100 jahren in dieser form so hergestellt) mit hoher wahrscheinlichkeit unter
"..Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;.."
und damit in die kategorie A / verboten gem § 17/1/3 faellt und ohne vorherige einstufung durch eine sachverstandigen in oesterreich nicht in umlauf gebracht werden darf.
das bezugnehmende email (anfragetext und rueckantworttext) liegt mir vor.
Wie wurde das mit der Sauer 202 Take Down gehandhabt ?
Das war schließlich jahrelang die gängigste Take Down Serienrepetierbüchse in Österreich.
du, ganz ehrlich
mir ist das takedown thema voellig egal
ich hab bisher keine einzige take down neuwaffe verkauft
vor allem weil eh immer schon klar war dass das ein graubereich ist
ich bekomme rechtsauskuenfte zu dem thema (bei mir bei der LPD) schon seit jahren immer gleichlautend

die allgemeine schwarmmeinung im handel und bei den kunden ist offenbar: "je mehr wir in umlauf bringen desto eher haben wir eine chance die definition "ueber das normale aussmass hinaus zerlegbar" zu kippen, denn wenn es viele davon gibt bei kunden dann kann der gesetzgeber nix mehr dagegen tun und es ist dann halt "ueblich" und fertig"

kann jeder machen wie er will

ich will nur vermeiden dass ich in schwierigkeiten kommen durch einen auftragimport eines meiner kunden
und ich will vermeiden dass meine importkunden selber in schwierigkeiten kommen

daher hab ich an dieser stelle betreffend auftragsimport drauf aufmerksam gemacht
ich werden vermutlich zum jahreswechsel auch mal ein email an alle importkunden senden damit wir da ned wo moeglich mal in zukunft in eine falle stolpern

in DE sind die takedown ja in keinster weise reglementiert
daher faellt das rechtsunkundigen ja ned auf bei der einfuhr ...