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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 13:36
von gewo
storma hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 12:46
Laut meiner Sachbearbeiterin der BH müßen Magazine, in einen Einbruchsicheren Behältnis verwahrt werden.
ja eh

die Diskussionen hier die aktuellen Themen gehen tief in die gesetzestheorie rein
da bist weit eurer dem level von an Sachbearbeiter
da verabschiedet sich auch der jurist auf der BH schon mal geistig meistens
und auch als Waffenhändler ... ka chance ...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 13:49
von cas81
Das sind eigentlich Basics aus dem ersten Semester Öffentliches Recht. Kein Witz. Jeder Jurist weiß das, die Frage ist nur, wie er es konkret auslegt und ich glaub fast, dass das manchmal nicht ganz objektiv erfolgt ^^ Oder aber die sind so viel besser und sehen etwas, das hier gleich mehrere Leute übersehen. Kann auch sein.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:20
von Yukon
cas81 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 13:49
Das sind eigentlich Basics aus dem ersten Semester Öffentliches Recht. Kein Witz. Jeder Jurist weiß das, die Frage ist nur, wie er es konkret auslegt und ich glaub fast, dass das manchmal nicht ganz objektiv erfolgt ^^ Oder aber die sind so viel besser und sehen etwas, das hier gleich mehrere Leute übersehen. Kann auch sein.
Ganz ehrlich, ich glaub keineswegs, dass die besser wären und etwas sehen, das wir bislang nicht entdeckt haben.
Ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass bezüglich der ganzen Verwahrungsgeschichte, Kat-A-Kat-B-hin-her-Geschichte, etc, die Meinungen der diversen Sachbearbeiter dermaßen in den Vordergrund gerückt ist, dass der Inhalt des Gesetzes komplett auf der Strecke geblieben ist.
Ich meine das keineswegs böse, die Sachbearbeiter haben sich sicher im Zuge ihrer Schulung irgendwelche Meinungen gebildet, die nicht unbedingt dem entspricht, was ihnen vom Vortragenden erzählt und erklärt wurde. Mit diesem Halbwissen/persönliche Meinung, wird dann versucht das Gesetz zu vollziehen, wobei dann zwangsweise die Situation entsteht, dass der Vollzug nicht dem Gesetz entspricht.
Die Rechtsmeinung eines Sachbearbeiters zu erfragen ist zwar ganz nett, die vom Sachbearbeiter hinzugedichteten, seinem Verständnis nach erforderlichen Auflagen und Bedingungen, sind jedoch nicht Gesetz!!!
Einzig das Gesetz, bzw. nachfolgende Verordnungen haben das Pouvoir von uns zu erbringende Nachweise, Auflagen und Bedingungen oder ein von uns erwartetes Verhalten zu definieren, die persönliche Meinung eines Sachbearbeiters kann diese Dinge keineswegs definieren.
Ich halte es für mehr als fragwürdig, wenn die persönlichen Meinungen von Sachbearbeitern als allumfassende und korrekte Umsetzung des WaffG gesehen und publik gemacht wird. Der Sachbearbeiter ist "Muskel", nicht "Hirn". Der Sachbearbeiter definiert niemals das Recht, er hat es rechtskonform zu vollziehen.

Once again, ich meine das soeben Geschriebene keinesfalls böse oder abwertend, ich möchte nur Bewusstsein schaffen, dass Sachbearbeiter nicht mit dem Gesetzgeber gleichzusetzen sind.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:24
von Yukon
storma hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 12:46
Laut meiner Sachbearbeiterin der BH müßen Magazine, in einen Einbruchsicheren Behältnis verwahrt werden.
Hast du deine Sachbearbeiterin auch nach der Rechtsgrundlage für diese besondere Verwahrungsvorschrift gefragt?
Ich finde keine.
Deine Sachbearbeiterin wird auch keine haben.
Eventuell hätte deine Sachbearbeiterin gerne, dass Magazine so verwahrt werden, aber wenn sie etwas gerne hätte, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt, ist die dir gegebene Information wertlos, weil rechtlich nicht gedeckt.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:28
von cas81
Ich glaube nicht, dass da wirklich viele persönliche Meinungen vorliegen. Es heißt wahrscheinlich einfach von oben "Wiss ma selber nicht wirklich, nach einem kurzen Blick ins WaffG sagen die Juristen das sind Waffen der Kat A und darum ab in den Safe. Dann mach mas einfach so". Der Fisch fängt in aller Regel beim Kopf zum stinken an. Auch ich unterstelle keine böse Absicht, denn selbst wenn ein Juristenfuzzi, der im Laufrad der Behörde rennen muss, dagegen kurz mal aufmuckt: wurscht. Und dass die keine fundamentalen Rechtsstretigkeiten mit ihrem Arbeitgeber führen wollen, kann ich sogar verstehen. Das machts halt nicht besser. Die Verband reagiert mit ihrem Schreiben mMn eher präventiv, weil der Platz für irgendwelche Spinnereien und schlampige Arbeit den Behörden vorbehalten ist. Außer natürlich, wir übersehen doch etwas, nichts ist unmöglich.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:33
von gewo
cas81 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 14:28
Ich glaube nicht, dass da wirklich viele persönliche Meinungen vorliegen. Es heißt wahrscheinlich einfach von oben "Wiss ma selber nicht wirklich, nach einem kurzen Blick ins WaffG sagen die Juristen ......
die einzelnen behoerden betreffend nicke ich da mal ummerklich mit bedeutsamen blick und sag sonst diplomatisch garnix dazu ....

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 14:39
von cas81
Ich kenn das Spielchen von einer bekannten Behördenjuristin, die sich ständig ärgert:
"Und, is eana wos aufgfalln?"
"Ja, hier und hier und hier, rechtswidrig, undeutlich, ..."
"Aha, gut, passt, danke".

Und geändert wird nichts.

Wie die das in Waffensachen handhaben, kann ich nicht beurteilen. Du? Sonst bist auch nicht diplomatisch, also spucks bitte aus. Quasi ein "Erfahrungsbericht"

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 15:00
von Yukon
cas81 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 14:28
Ich glaube nicht, dass da wirklich viele persönliche Meinungen vorliegen. Es heißt wahrscheinlich einfach von oben "Wiss ma selber nicht wirklich, nach einem kurzen Blick ins WaffG sagen die Juristen das sind Waffen der Kat A und darum ab in den Safe. Dann mach mas einfach so". Der Fisch fängt in aller Regel beim Kopf zum stinken an. Auch ich unterstelle keine böse Absicht, denn selbst wenn ein Juristenfuzzi, der im Laufrad der Behörde rennen muss, dagegen kurz mal aufmuckt: wurscht. Und dass die keine fundamentalen Rechtsstretigkeiten mit ihrem Arbeitgeber führen wollen, kann ich sogar verstehen. Das machts halt nicht besser. Die Verband reagiert mit ihrem Schreiben mMn eher präventiv, weil der Platz für irgendwelche Spinnereien und schlampige Arbeit den Behörden vorbehalten ist. Außer natürlich, wir übersehen doch etwas, nichts ist unmöglich.
Genau das meine ich ja, wenn eine "wiss-ma-ned-Situation" entsteht, wird nach eigener Überzeugung gehandelt. Das ist keinesfalls bös gemeint, dieses Verhalten liegt in der menschlichen Natur.
Bei manchen wird die Überzeugung lauten "dafür gibt's keine Rechtsgrundlage, kann auch im Nachtkasterl liegen".
Bei manchen wird die Überzeugung lauten "ui, a verbotene Waffe, ab damit in einen Tresor, weil sicher ist sicher und genau wissen wir es ja nicht".
Diese unterschiedlichen Überzeugungen von unterschiedlichen Sachbearbeitern in unterschiedlichen Behörden in weiterer Folge als korrekten Weg, wie beispielsweise Magazine zu verwahren sind, "anzupreisen", ist gefährlich da:
1. Die persönliche Überzeugung eines Sachbearbeiters zum Gesetz deklariert werden würde
2. ein einheitlicher bundesweiter Vollzug verhindert wird.

Dass der Verband auf der rechtlich sicheren Seite sein möchte, sehe ich genauso. Aber auch hier lauert die Gefahr, dass die Rechtsmeinung vom Mag. Rippel für bare Münze genommen wird (a la "immerhin sagt das der Verband, und der wird's schon wissen...."), obwohl ihr die Rechtsgrundlage fehlt.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 16:10
von -m-
versteh ich das richtig: die betroffenen mags gehören versperrt, ok. trotzdem habe ich 2jahre zeit sie zu melden?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 16:13
von susi
-m- hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:10
versteh ich das richtig: die betroffenen mags gehören versperrt.....?
Ich habe dazu keinen Gesetzestext gefunden....

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 16:17
von gewo
cas81 hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 14:39
Wie die das in Waffensachen handhaben, kann ich nicht beurteilen. Du? Sonst bist auch nicht diplomatisch, also spucks bitte aus. Quasi ein "Erfahrungsbericht"
ich telefoniere mehrfach woechentlich mit den diversesten waffenbehörden
und von vielen weiss ich dass sie hier regelmäßig mitlesen

welche aussagen erwartest du von mir dazu?

der überwiegende grossteil der zustaendigen in unseren heimischen beohoerden ist nicht nur sachlich kompetent und loesungsorientiert, es sind auch in aller regel auch sehr freundliche und zuvorkommende menschen mit denen zu kommunizieren es eine wahre freude ist.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 16:19
von eXo
susi hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:13
-m- hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:10
versteh ich das richtig: die betroffenen mags gehören versperrt.....?
Ich habe dazu keinen Gesetzestext gefunden....
Ganz im ernst.... Gesetzestext hin oder her...

Ich denke sobald wir wissen ein Gegenstand ist Kat. A sollten wir diese ohnehin IMMER versperren, besonders drauf aufpassen, denn haben wir eine Erlaubnis den Kat. A Gegenstand besitzen zu dürfen dann sollten wir darauf achten, dass wir diesen Gegenstand nicht verlieren oder er uns evtl. entwendet wird...

Haben wir einen Kat. A Gegenstand wo wir keine Ausnahmegenehmigung haben sollten wir diesen Gegenstand eher nicht besitzen, da Verboten...

Eigl. sollten wir uns keine Gedanken darüber machen ob wir Kat. A Gegenstand Magazin Versperren MÜSSEN sondern es einfach schonmal aus dem Grund machen, dass wir das Magazin weder Verlieren, Verlegen oder entwendet wird... oder möchte jemand von euch eine "Verlust/Diebstahlsanzeige" machen wegen einen Kat. A Gegenstand?

Lustig wird das auch auf den Ständen... schon öfter mal ein Leeres Magazin auf einen Stand gefunden welches vergessen worden ist...

Just my 2 Cents

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 16:43
von Yukon
eXo hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:19
susi hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:13
-m- hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:10
versteh ich das richtig: die betroffenen mags gehören versperrt.....?
Ich habe dazu keinen Gesetzestext gefunden....
Ganz im ernst.... Gesetzestext hin oder her...

Ich denke sobald wir wissen ein Gegenstand ist Kat. A sollten wir diese ohnehin IMMER versperren, besonders drauf aufpassen, denn haben wir eine Erlaubnis den Kat. A Gegenstand besitzen zu dürfen dann sollten wir darauf achten, dass wir diesen Gegenstand nicht verlieren oder er uns evtl. entwendet wird...

Haben wir einen Kat. A Gegenstand wo wir keine Ausnahmegenehmigung haben sollten wir diesen Gegenstand eher nicht besitzen, da Verboten...

Eigl. sollten wir uns keine Gedanken darüber machen ob wir Kat. A Gegenstand Magazin Versperren MÜSSEN sondern es einfach schonmal aus dem Grund machen, dass wir das Magazin weder Verlieren, Verlegen oder entwendet wird... oder möchte jemand von euch eine "Verlust/Diebstahlsanzeige" machen wegen einen Kat. A Gegenstand?

Lustig wird das auch auf den Ständen... schon öfter mal ein Leeres Magazin auf einen Stand gefunden welches vergessen worden ist...

Just my 2 Cents
Ebenfalls ganz im Ernst:
Wo genau lässt sich nachlesen, dass es für Magazine iSd §17 besondere Verwahrungsvorschriften gibt, sodass diese versperrt aufzubewahren wären?
Ich find nichts dazu.
Kein Sterbenswörtchen.

Ich denke mir, dass wir uns eher fragen sollten, warum wir uns bei gewissen Themen selbst einschränken wollen, obwohl der Gesetzgeber diese Einschränkung weder formuliert hat, noch dass selbst bei einem weitläufigen Interpretationsspielraum, diese Einschränkung aus der Gesetzesmaterie interpretierbar wäre.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 16:52
von Mauser98Lover
wie schaut es eigentlich aus, wenn jemand vor dem 14.12. ein ,,High-cap" Magazin kauft und am Ende der Übergangsfrist (Ende 2021) noch nicht 21 Jahre alt ist um eben eine WBK gewöhnlich zu beantragen? Muss in dem Fall die Behörde eine Ausnahme gem. §21 Abs. 1 machen? ;( [...]ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.)

Prinzipiell gilt ja der Altbestandsschutz, folglich also muss etwas, das legal erworben und besessen wurde, weiterhin legal im Besitz bleiben können, oder?
Ich mein vorm 14.12.2019 war ja ein Magazin rechtlich komplett unreguliert, bei so einem Sammlerstandl beim Heeresgeschichtlichen Museum haben sich auch Jugendliche so 20 Schuß STG 58 Magazine gekauft, wie schauts jetzt in dem Fall aus, die müssen ja auch die Dinger weiterhin legal besitzen können, oder ned? Spätestens mit Fristende muss man ja eine WBK haben samt Eintrag für die Magazine

Ich wäre hier für Aufklärung sehr dankbar!

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 17:53
von fast12
Mauser98Lover hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:52
Spätestens mit Fristende muss man ja eine WBK haben samt Eintrag für die Magazine
Das ist nicht korrekt. Man braucht eine Genehmigung. Diese wird üblicherweise wohl durch eine WBK erfolgen, muss aber nicht. Es kann aber auch einfach ein Bescheid sein. Wies die Behörde dann macht wird man im Einzelfall sehen.
Mauser98Lover hat geschrieben:
Mi 18. Dez 2019, 16:52
Ich wäre hier für Aufklärung sehr dankbar!
Da du der Lover von der Mauser bist hätt ich gedacht dein Papa hätte das mit der Aufklärung schon erledigt...