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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 6. Feb 2022, 16:22
von Glock1768
Ich führe ein trainingsbuch in form einer excelliste … hier sehe ich auch die schussbelastung jeder einzelnen waffe … diese tabelle hat sowohl bei meinen erweiterungen, als auch bei der waffenrechtlichen kontrolle volle akzeptanz bekommen …

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 6. Feb 2022, 16:29
von austria_fighter7
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 5. Feb 2022, 10:02
KarawankenHippie hat geschrieben:
Sa 5. Feb 2022, 02:44
austria_fighter7 hat geschrieben:
Fr 4. Feb 2022, 20:21
Beim "Abschied" sagte noch der ältere Polizist, dass es immer angenehm ist, eine Kontrolle mit einem so freundlichen Bürger zu haben, sie haben zum Teil mit wirklich merkwürdigen Waffenbesitzern zu tun. Alles in allem circa 15 Minuten. Ich gebe vier von fünf Sternen.
Würde mich mal aus Sicht eines Beamten interessieren, welche "Vorkommnisse" und Merkwürdigkeiten er bei den Kontrollen so vorfindet :lol:
Einige Highlights :
Durchgeladene Waffe in die Hand gedrückt
Schuhe ausziehen weil dreckig
Unfreundlich weil es gerade nicht passt
Waffe(n) zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht versperrt
Und und und ;)
Der Polizist meinte, dass es dann vorkommen kann, dass einer die Waffe aus dem Safe nimmt und dann dem Polizisten vor den Oberkörper hält. Ich glaube, er meine kein sweepen, sondern ein Bedrohen des Beamten. Klingt für mich bisschen extrem, aber ich habe nicht die Erfahrung eines Polizisten.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 6. Feb 2022, 20:38
von raptor
Das halte ich für Latrinengerüchte nach ein paar Bier zu viel nach Dienstschluss.

Die Entzugsverfahren bewegen sich im Promillebereich. Hier wird aufwändig kontrolliert und fast nichts gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da laufend zu Szenen und Auseinandersetzungen kommt. Ein Verwandter von mir hat früher nach der Einführung 1996 diese Kontrollen gemacht und keine "Highlights" zu berichten.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 6. Feb 2022, 23:11
von austria_fighter7
Glock1768 hat geschrieben:
So 6. Feb 2022, 16:22
Ich führe ein trainingsbuch in form einer excelliste … hier sehe ich auch die schussbelastung jeder einzelnen waffe … diese tabelle hat sowohl bei meinen erweiterungen, als auch bei der waffenrechtlichen kontrolle volle akzeptanz bekommen …
Tatsächlich? Laut PD wird ja sowas generell nicht akzeptiert... das wäre toll, wenn das bei der Erweiterung akzeptiert wird, denn genau so etwas führe ich auch. Sogar mit Munitionskosten pro Besuch und pro Kaliber bzw. Waffe.
raptor hat geschrieben:
So 6. Feb 2022, 20:38
Das halte ich für Latrinengerüchte nach ein paar Bier zu viel nach Dienstschluss.

Die Entzugsverfahren bewegen sich im Promillebereich. Hier wird aufwändig kontrolliert und fast nichts gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da laufend zu Szenen und Auseinandersetzungen kommt. Ein Verwandter von mir hat früher nach der Einführung 1996 diese Kontrollen gemacht und keine "Highlights" zu berichten.
Einer meiner Freunde hat auch schon einige Kontrollen durchgeführt und nichts berichtet.

KarawankenHippie hat geschrieben:
So 6. Feb 2022, 07:44

Habe auch noch was geniales gefunden:
Der Halbautomat Lundmann sei halbgeladen neben dem Waffenschrank unversperrt an die linke Seitenwand des Schrankes angelehnt gewesen. [...]
Der Holzschrank verfüge über keine Sperrvorrichtung. Aus dem Polizeibericht gehe hervor, dass Herr A die halbautomatische Langwaffe erst suchen habe müssen, da er den Aufbewahrungsort nicht mehr in Erinnerung gehabt habe. [...]
In dem gesamten Wohnbereich habe es penetrant nach Hundekot und Ammoniak gestunken. [...]
Der Beschwerde ist [aufgrund korrekter Verwahrung] Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben.
Siehe https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 01_2018_00
Habe mir mal diese Entscheidung durchgelesen und fand ja diesen Satz - der sich auf Kat. B bezieht - relativ interessant:

Aus § 8 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz und der 2. WaffV lässt sich kein generelles Erfordernis ableiten, neben dem Versperren des Wohnhauses die Waffe noch durch ein zusätzliches ein- bzw. aufbruchssicheres Behältnis zu sichern.

Mein erster Langwaffen-Tresor ist ja schon voll. Wäre klasse, wenn ich neue Waffen einfach so in den Kleiderkasten stellen könnte...
Natürlich haben sie ihn in der Entscheidung gedisst, weil er nicht so wirkt, als ob er Besucht kriegt und dass sein Heim zu abgesandelt für Einbrüche aussieht. Unter anderem deswegen wurde der angefochtene Bescheid schlussendlich (gottseidank) doch aufgehoben. :D

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: So 6. Feb 2022, 23:56
von RcL
Nochmal drübergelesen und wahrscheinlich falsch, daher editiert

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 16:12
von LuketheRifleman
Liebe Waffenbrüder. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Kat B Waffen sowie Ersatzteile, fein säuberlich und sicher im Waffenschrank verwahrt sind.
Die Exekutivbeamten kommen mit der ZWR Liste und prüfen alle fünf Jahre, laut Gesetz die Verlässlichkeit & Verwahrung von Schusswaffen.
Verlässlichkeit wird überprüft indem der Waffenführerschein entsprechende Stempel und Unterschriften aufweist, gleichwohl Trainingsbestätigungen und Ergebnislisten.
Die Verwahrung der Schusswaffen ist durch die Verwahrung im Waffenschrank gewährleistet.
Weder im Gesetz noch in den Runderlassen ist die Rede von der Überprüfung der Seriennummern! Ebenso wenig, dass die Waffen und Gegenstände aus dem Waffenschrank herausgenommen werden müssen.

Wie kommt es also, dass eure/unsere Erfahrungen alle konträr zum Gesetz sind und bei, so gut wie allen, die Waffen aus dem Schrank genommen; und die Seriennummern überprüft werden?!?
Dieses Vorgehen ist augenscheinlich nicht Gegenstand der Überprüfung, steht in keinem Gesetzestext ist somit nicht zu rechtfertigen…
Bitte um eure Erfahrungswerte, Meinungen und Anregungen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 16:21
von tousibaer
Muss auch nicht im Gesetz stehen.
Schau mal in der "2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV" nach.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074

Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.


Grüße

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 16:22
von combatmiles
Ich hol mir mal Chips und 🍺.....

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 16:33
von LuketheRifleman
quod erat demonstrandum: Im Gesetzestext steht nichts von Überprüfung etwaiger Seriennummern oder herausnehmen der Waffen aus deren Behältnis.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 16:54
von tousibaer

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 17:15
von gewo

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 17:20
von MrRiesa
LuketheRifleman hat geschrieben:
Di 24. Jan 2023, 16:33
quod erat demonstrandum: Im Gesetzestext steht nichts von Überprüfung etwaiger Seriennummern oder herausnehmen der Waffen aus deren Behältnis.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.
Wie soll der Beamte von aussen erkennen, was sich im Tresor befindet.
Statt meiner Colt Chiefs Special 38er leg ich die Schreckschuss rein und statt der Glock 17, die scharf unterm Kopfpolster liegt, verwahr ich im Tresor die G17 Softair... Also muss er die SNR überprüfen um sicherzugehen das alle auf mich gemeldeten KatB dort drin verwahrt sind.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 17:26
von AUG-andy
LuketheRifleman hat geschrieben:
Di 24. Jan 2023, 16:33
quod erat demonstrandum: Im Gesetzestext steht nichts von Überprüfung etwaiger Seriennummern oder herausnehmen der Waffen aus deren Behältnis.
Die Exekutivbeamten haben einen Auftrag und der beinhaltet nicht die Überprüfung der Seriennummern.
Und was ein Exekutivbeamte darf und was nicht, ist sehr wohl gesetzlich geregelt.
Also was heißt "es muss nicht im Gesetz stehen"? Steht es nicht im Gesetz ist es nicht rechtens.
Hast du eine WBK?
Dann wüsstest du es sicher besser.
Ohne Kontrolle der Seriennummer wäre jede Überprüfung ad absurdum.

Die Polizisten prüfen 3 Dinge:
Wird die Waffe sicher verwahrt?
Stimmt die registrierte Seriennummer überein?
Ist der Waffenführerschein innerhalb der letzten 6 Monate erneuert worden?
(oder aktuelle Ergebnislisten, Jagdkarte)

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 19:43
von FdH22
AUG-andy hat geschrieben:
Di 24. Jan 2023, 17:26

Ohne Kontrolle der Seriennummer wäre jede Überprüfung ad absurdum.

Die Polizisten prüfen 3 Dinge:
Wird die Waffe sicher verwahrt?
Stimmt die registrierte Seriennummer überein?
Ist der Waffenführerschein innerhalb der letzten 6 Monate erneuert worden?
(oder aktuelle Ergebnislisten, Jagdkarte)
Absolut perfekt auf den Punkt gebracht.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 24. Jan 2023, 19:49
von combatmiles
Kommt es nur mir so vor oder tauchen immer mehr Trolle auf??