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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Mo 13. Feb 2012, 11:48
von Warnschuss
KGR84 hat geschrieben:Steuerhinterziehung passiert aber mit Vorsatz, unterlassene Hilfeleistung (in welcher Form auch immer) nicht! Es geht wohl keiner außer Haus und denkt sich:" Haha, heute bin ich fies drauf, wenn ich jemanden Verbluten sehe lasse ich den voll krass sterben!"



Es gibt keine "Fahrlässige Unterlassene Hilfeleistung" im Strafgesetzbuch, sondern nur die vorsätzliche. Der strafgesetzliche Vorsatzbegriff ist aber weiter gefasst als der umgangssprachliche. Siehe § 5 Abs. 1 StGB

Vorsatz

§ 5. (1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

(2) Der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

(3) Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiß hält.


Strafbarkeit vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns

§ 7. (1) Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.

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