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Schusswaffen 0.0 Promille

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Michl9mm
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Michl9mm » Sa 16. Apr 2022, 10:03

m_a_d hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 09:51
im Sommer könnte es SA nachmittags durchaus sein, dass man beim Grillen & Co das eine oder andere Bierchen getrunken hat
Michl9mm hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 09:40
m_a_d hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 09:34
Michl9mm hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 09:17
Die Überprüfung findet Mo-Fr von 8-18 Uhr (falls ich mich richtig erinnere) statt
MO-SA, 7-20
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Danke, wieder was gelernt .
Ich denke auch diese Zeiten sollten halbwegs nüchtern zu schaffen sein. :lol:
Wenn am Samstagnachmittag 20 Leute bei mir im Garten sitzen sollte es für jedem Beamten verständlich sein das ich eventuell das eine oder andere Bier getrunken habe.

Es besteht ja kein 24h Alkoholverbot nur weil irgendwo im Haus ein Tresor steht in dem 4 Kanonen eingesperrt sind.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

Dude72
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Dude72 » Sa 16. Apr 2022, 10:30

gewo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:15
GoodReason hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 09:20
Dem Beamten den Sachverhalt schildern und um einen anderen Termin bitten. Das wäre meine Vorgangsweise.

tresor oeffnen und die beamten um entn ahme ersuchen erscheint mir ein gangbarer weg
Darf das ein Beamter ohne waffenrechtliches Dokument überhaupt?
Irgendwo hast du mal geschrieben, Polizisten wollten bei dir mir ihrem Dienstausweis 9mm Mun kaufen und du hast sie ihnen nicht verkauft.
Und vor einiger Zeit ein Thread mit dem Thema... "Einem befreundeten Polizisten seine Waffensammlung zeigen, oder so"
Resümee war da glaube ich, ohne WBK oder WP darf der nix angreifen.
hurry up and wait

Simon80
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Simon80 » Sa 16. Apr 2022, 10:36

Dude72 hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 10:30
gewo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:15
GoodReason hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 09:20
Dem Beamten den Sachverhalt schildern und um einen anderen Termin bitten. Das wäre meine Vorgangsweise.

tresor oeffnen und die beamten um entn ahme ersuchen erscheint mir ein gangbarer weg
Darf das ein Beamter ohne waffenrechtliches Dokument überhaupt?
Irgendwo hast du mal geschrieben, Polizisten wollten bei dir mir ihrem Dienstausweis 9mm Mun kaufen und du hast sie ihnen nicht verkauft.
Und vor einiger Zeit ein Thread mit dem Thema... "Einem befreundeten Polizisten seine Waffensammlung zeigen, oder so"
Resümee war da glaube ich, ohne WBK oder WP darf der nix angreifen.
Das sind zwei Paar Schuhe, wenn er im Dienst ist und deine Waffen zu überprüfen hat darf er sie natürlich auch in die Hand nehmen. Wenn er privat bei dir ist weil er dein Spetzl ist darf er nicht ohne Wbk/WP

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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von ruz » Sa 16. Apr 2022, 12:46

Dein Beitrag besteht aus 7 Zeichen.
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gewo
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von gewo » Sa 16. Apr 2022, 18:51

Simon80 hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 10:36
Dude72 hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 10:30
gewo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:15
GoodReason hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 09:20
Dem Beamten den Sachverhalt schildern und um einen anderen Termin bitten. Das wäre meine Vorgangsweise.

tresor oeffnen und die beamten um entn ahme ersuchen erscheint mir ein gangbarer weg
Darf das ein Beamter ohne waffenrechtliches Dokument überhaupt?
Irgendwo hast du mal geschrieben, Polizisten wollten bei dir mir ihrem Dienstausweis 9mm Mun kaufen und du hast sie ihnen nicht verkauft.
Und vor einiger Zeit ein Thread mit dem Thema... "Einem befreundeten Polizisten seine Waffensammlung zeigen, oder so"
Resümee war da glaube ich, ohne WBK oder WP darf der nix angreifen.
Das sind zwei Paar Schuhe, wenn er im Dienst ist und deine Waffen zu überprüfen hat darf er sie natürlich auch in die Hand nehmen. Wenn er privat bei dir ist weil er dein Spetzl ist darf er nicht ohne Wbk/WP
So ist es
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von titan » Sa 16. Apr 2022, 22:03

Ich lasse sie trotzdem nichts angreifen. Ein Polizist kann auch ein Waffenverbot haben. Wurde aber auch noch nie verlangt und würde ich immer ablehnen.
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v0s
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von v0s » Sa 16. Apr 2022, 22:29

Wie schauts eigentlich bezüglich Haftung aus wenn ein Polizist bei der Kontrolle die Waffe fallen lässt und sie dabei beschädigt wird? Macht es da einen Unterschied ob ich ihm erlaubt habe sie aus dem Tresor zu nehmen, oder ob ich sie ihm in die Hand gebe? Oder komplett egal weil sie sowieso nicht haftbar sind?
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gewo
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von gewo » Sa 16. Apr 2022, 22:41

v0s hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 22:29
Wie schauts eigentlich bezüglich Haftung aus wenn ein Polizist bei der Kontrolle die Waffe fallen lässt und sie dabei beschädigt wird? Macht es da einen Unterschied ob ich ihm erlaubt habe sie aus dem Tresor zu nehmen, oder ob ich sie ihm in die Hand gebe? Oder komplett egal weil sie sowieso nicht haftbar sind?
Kein plan

Aber ich glaube fuer amtshaftung ist vorsatz voraussetzung ….
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von John Connor » Sa 16. Apr 2022, 22:55

gewo hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 22:41
v0s hat geschrieben:
Sa 16. Apr 2022, 22:29
Wie schauts eigentlich bezüglich Haftung aus wenn ein Polizist bei der Kontrolle die Waffe fallen lässt und sie dabei beschädigt wird? Macht es da einen Unterschied ob ich ihm erlaubt habe sie aus dem Tresor zu nehmen, oder ob ich sie ihm in die Hand gebe? Oder komplett egal weil sie sowieso nicht haftbar sind?
Kein plan

Aber ich glaube fuer amtshaftung ist vorsatz voraussetzung ….
Nein, das ist falsch.
Es reicht, dass ein Organ (Polizist) in Vollziehung der Gesetze (Waffenkontrolle ist Hoheitsverwaltung) durch ein rechtswidriges Verhalten (Beschädigung) schuldhaft gehandelt hat.
Es reicht daher einfache Fahrlässigkeit.
Das Organ haftet nicht selbst, sondern der Rechtsträger (hier: Bund)

Der Bund kann sich unter bestimmten Voraussetzungen (hier gilt Ähnliches wie beim Dienstnehmerhaftungsprivileg) dann beim Organ schadlos halten (was dem Waffenbesitzer aber wurscht sein kann).

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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von SearchMyAim » Sa 16. Apr 2022, 23:25

Wenn ein Polizist deine Waffe fallen lässt und damit beschädigt hoffe ich doch sehr das jeder der dieses Amt bekleidet genug Anstand hat dafür gerade zu stehen. Ob daraus resultiert das er das selbst, persönlich, zahlt oder es in irgendeiner Form die Polizei oder der Bund übernimmt ist dabei egal.
Soviel Anstand sollte jeder einzelne Polizist mitbringen.

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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Promo » Mo 18. Apr 2022, 15:31

combatmiles hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 07:28
na da werdn an Nehammer seine Cobrabuam schauen....
Etwas OT, da war in Die Presse letztens ein Artikel zu einem steirischen Polizisten, der im Vollsuff gefährliche Drohungen ("ich töte euch alle") ausgesprochen hat sowie seine Lebensgefährtin beim um-sich-schlagen 2x im Gesicht erwischte, und dann deshalb (u.a.) ein Waffenverbot erhielt. Die Dienstwaffe durfte er trotzdem weiter führen, da er im Exekutivdienst verblieb und das WaffG hierbei eine Ausnahme vorsieht. Voller Bericht hier: https://www.diepresse.com/6105035/trotz ... uf-streife
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Paddy91 » Mo 18. Apr 2022, 21:53

Geh bitte wo steigert ihr euch da jetzt wieder rein?

Der eine traut sich die Waffen generell nicht mehr selbst aus dem Tresor geben bei der Kontrolle und der Rest trinkt "sicherheitshalber" nichts mehr vor 20h weils euch irgendwelche Halbinformationen aus dem RIS zambastelts?!

Ra 2019/03/0080:
Alkoholmissbrauch vermag für sich genommen ein Waffenverbot nicht zu begründen. Vielmehr wurden in der Judikatur die Voraussetzungen für die Verhängung eines Waffenverbots nur dann angenommen, wenn zum Alkoholkonsum noch zusätzliche Gefahrenmomente hinzutraten. Derartige zusätzliche Gefährdungsmomente lagen beispielsweise vor, wenn sich der Betroffene nach dem Genuss von Vorheriger SuchbegriffAlkohol wiederholt aggressiv zeigte (vgl. etwa VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0031, mwN). Sie können aber auch in anderen gefahrenerhöhenden Umständen gelegen sein.
Gefährdung! Sowas ist konkret zu beurteilen nicht "wenn er wollte hätte er können".
Ende der Geschichte.


gewo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:47
hast dir die anderen rechtssaetze alle durchgelesen?

wenn zu einer alkoholisierung (offenbar ab 0,5promille) ein waffenrechtlicher bezug dazu kommt dann fuehrt das zu einem waffenverbot. die faelle im link waren zwar immer welche bei denen waffen gefuehrt oder mitgefuehrt wurden
das war der waffenrechtliche bezug zur alkoholisierung. ein solcher bezug entsteht meiner einschaetzung nach aber genauso beim hantieren zu hause
Ja ich hab alle gelesen. Finde keinen solchen Passus. Bei den Fällen, die zu einer Abnahme von WP oder WBK geführt haben, ging es um Waffenschieber, Wirtshausschläger, Waffenpassbesitzer die nachhause getragen werden und dann ist die Waffe weg, daueralkoholisierte Berufskraftfahrer oder ähnliche Helden.

Wie kommst du auf die Idee das Führen bzw. transportieren mit hantieren zuhause gleichzusetzen? Da sehe ich kein Indiz dafür.

Was es gibt, das steht in 8(5)WaffG:
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der
1.öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung.....
bestraft wurde, sofern sämtliche dieser Bestrafungen nicht getilgt sind.

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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von gewo » Mo 18. Apr 2022, 23:34

Ich suchs jetzt ned nochmal durch

Aber da sind mehrere dabei mit simplen mitfuehren im betrunkenen zustand
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Nuss_95
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Nuss_95 » Di 19. Apr 2022, 00:33

gewo hat geschrieben:
Mo 18. Apr 2022, 23:34
Aber da sind mehrere dabei mit simplen mitfuehren im betrunkenen zustand
Nein. Das steht zwar als Begründung dabei, aber passiert ist in diesen Fällen sehr viel mehr.

Waldkatzi
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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Beitrag von Waldkatzi » Fr 20. Jan 2023, 12:56

Prometheus hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 16:54
Solche Verantwortung habe ich gemeint weil der User Waldkatzi (Ich glaube eine Dame?) gemeint hat bei einer Überprüfung lässt sie einfach die Beamten alles machen weil sie nichts falsch machen will und am besten die Waffen garnicht anfasst weil sie wäre ja im Verlgeich zu einem Polizisten ein "Laie".
Der formal durch die WBK bestenfalls vom Laien zum Amateur erhobene, übrigens wenig bis kaum damenhafte user, der für seinen Spitznamen eigentlich gar nichts kann, weil er ihn von seiner besseren Hälfte so bekommen hat, möchte noch den Fall nachreichen, an den er damals gedacht hatte...

LVwG-AV-1223/001-2020

...und aus aktuellem Anlaß - allzu lange haben wir ja leider darauf nicht warten müssen - an den Fall aus den Nachrichten in Klagenfurt vor gut einer Woche erinnern.

Er wird das schon einmal bewährte Procedere also bei der nächsten Verwahrungskontrolle wieder so vorschlagen, damit die Kontrolleure diese eine - grundsätzlich im allgemeinen offenbar auch nicht ganz unberechtigte - Sorge weniger haben, weil er meint, daß diese Amtshandlung für selbige angesichts solcher selten, aber offenbar doch immer wieder auftretenden katastrophalen Pannen so wohl am angenehmsten und entspanntesten ablaufen dürfte. Er wollte mit seinem Angebot also eine etwaige Nervosität seiner Gäste reduzieren, es ging ihm mit Cousinen darum, seine eigene zu bewältigen.

Ein Kasperltheater mit militärisch zackigem Herumgefuchtel und gebrüllten Statusmeldungen zwecks Herstellung bzw. Bestätigung und Vorführung des sicheren Zustandes des Kontrollguts wird er also auch nächstes Mal so wie alle anderen ruckartigen und schwer vorhersehbaren Bewegungen vermeiden, bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch hin veranstalten. Von ihm aus kann er auch das gerne ablieferen, aber angesichts seiner wegen des großen C eher prosaisch-unpersönlich gestalteten letzten (und ersten) Kontrolle wird er es, bevor er das anbietet, erst mal mit Kaffee und Kuchen versuchen. Aber dabei wird er natürlich - um doch gerade noch die Kurve zum Titel des threads zu kratzen - ausschließlich antialkoholische Getränke anbieten!

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