Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???
Verfasst: Do 19. Dez 2019, 11:53
Tokarev von 7,62 auf 9er Para geht auch ....Makarov nicht...
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Bei jedem "besseren" Händler.Realplutonium hat geschrieben: ↑Sa 1. Feb 2020, 07:20Wo bekommt man G17 oder G 34 Gen 5 als Wechselsystem? Bin im Netz nicht wirklich fündig geworden. Oder gibt es das ohne Griffstück als WS nicht?
die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leuteJoewood hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 11:43Ich würde es umdefinieren auf " wenn sich Lauf problemlos vom Griffstück trennen lässt"Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 11:23Aber was kann man sonst noch so kaufen? Eigentlich müsste fast jede Pistole gehen, wenn man den Verschluss komplett bekommt, oder?
Eine PPK kannst dir z.b. aufzeichnen in der Hinsicht.
Bei der DE lass ich es mir noch einreden, da das Griffstück "Gasdruckbelastet" ist.gewo hat geschrieben: ↑Sa 1. Feb 2020, 14:31die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leute
das gibts in ganz europa
es gibt waffen bei denen geht es nicht
desert eagle geht NICHT
AK-clone gehen NICHT
es gehen alle pistolen NICHT bei denen der stossboden mit dem griffstueck verbunden ist
alle revolver gehen NICHT
Das hättens auch gleich streichen können. Wieder neue WBK beantragen....Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Da muss ich widersprechen. Ich kenn nen Typen, der hat de facto 3 Desert Eagle (mit unterschiedlichen Kalibern, Lauflängen, etc...), die alle zusammen nur 1 Platz auf der WBK verbrauchen; nach dem alten System allerdings noch mit Einzelgenehmigungen von der Behörde
Das liegt aber primär daran, dass die allermeisten Kunden bis jetzt eine Basiswaffe brauchten. Vermute, es gibt mehr als einen, der mit der potentiell zusammenbaubaren Menge an Glocks seine WBK Plätze deutlich überschreiten würde.gewo hat geschrieben: ↑Sa 1. Feb 2020, 14:31die allermeisten kunden besitzen mehrere griffstuecke deshalb weil sie
- sich zb eines zur SV mit einem licht/laser modul aufruesten und
- das andere fuer den wettkampf verwenden wo das nicht erlaubt ist, oder
- eines stippeln bzw bearbeiten lassen und das andere nicht usw
Wobei "unerlaubter Zusammenbau" in diesem Fall bedeutet, mehr zusammengebaute/verwendungsfähige Waffen als Plätze auf der WBK vorhanden sind gleichzeitig innezuhaben.Lexman1 hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 11:46Was hier immer wieder vergessen wird, ist die Tatsache, dass du dich beim unerlaubten Zusammenbau strafbar machst! Es war bisher schon nicht anders und es ist immer noch eine vernünftige Lösung.
Du kannst dir zuhause auch alles mögliche Zusammentragen was für sich alleine betrachtet legal, kombiniert allerdings verboten oder illegal ist! Die Argumentation mit, was wäre wenn ist hier nicht zielführend!
Ein jeder hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu halten und dann sind alle glücklich.
Wir reden auch nicht von zu Hause sondern vom Schießstand.Lexman1 hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 11:46Was hier immer wieder vergessen wird, ist die Tatsache, dass du dich beim unerlaubten Zusammenbau strafbar machst! Es war bisher schon nicht anders und es ist immer noch eine vernünftige Lösung.
Du kannst dir zuhause auch alles mögliche Zusammentragen was für sich alleine betrachtet legal, kombiniert allerdings verboten oder illegal ist! Die Argumentation mit, was wäre wenn ist hier nicht zielführend!
Ein jeder hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu halten und dann sind alle glücklich.