Seite 4 von 9

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 11:53
von spareribs
Tokarev von 7,62 auf 9er Para geht auch ....Makarov nicht...

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 07:20
von Realplutonium
Wo bekommt man G17 oder G 34 Gen 5 als Wechselsystem? Bin im Netz nicht wirklich fündig geworden. Oder gibt es das ohne Griffstück als WS nicht?

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 09:34
von AUG-andy
Realplutonium hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 07:20
Wo bekommt man G17 oder G 34 Gen 5 als Wechselsystem? Bin im Netz nicht wirklich fündig geworden. Oder gibt es das ohne Griffstück als WS nicht?
Bei jedem "besseren" Händler. ;)
Der trennt dir jede ganze Glock17 oder 34 in ein WS auf . Abzüglich Griffstück.
Frag einfach den Gewo alias Double Action hier im Forum.
Ist normalerweise alles recht Easy .

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 14:09
von Realplutonium
Alles klar, Danke

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 14:31
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 11:43
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 11:23
Aber was kann man sonst noch so kaufen? Eigentlich müsste fast jede Pistole gehen, wenn man den Verschluss komplett bekommt, oder?
Ich würde es umdefinieren auf " wenn sich Lauf problemlos vom Griffstück trennen lässt"
Eine PPK kannst dir z.b. aufzeichnen in der Hinsicht.
die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leute
das gibts in ganz europa

es gibt waffen bei denen geht es nicht
desert eagle geht NICHT
AK-clone gehen NICHT
es gehen alle pistolen NICHT bei denen der stossboden mit dem griffstueck verbunden ist
alle revolver gehen NICHT

die allermeisten kunden besitzen mehrere griffstuecke deshalb weil sie
- sich zb eines zur SV mit einem licht/laser modul aufruesten und
- das andere fuer den wettkampf verwenden wo das nicht erlaubt ist, oder
- eines stippeln bzw bearbeiten lassen und das andere nicht usw

die allermeisten kunden besitzen mehrere verschluesse deshalb weil sie
- unterschiedliche visiereinrichtungen montiert haben (dreistellungsvisier fuer PPC, targetvisier fuer FFW-GK, drei-dot visier fuer IPSC, elektronisches visier fuer IPSC optics, tritium visier fuer SV usw), das kannst ned immer tauschen, der schwalbenschwanz ist dafuer ned gemacht, oder
- auf einer verschlussgruppe ein laufgewicht drauf haben das aber nur in manchen disziplinen zulaessig ist, oder
- es sich um unterschiedliche lauf/verschlusslaengen handelt (G17, G34 oder AUG 508mm, AUG 417mm oder AR-15 7,5", AR-15 14,5", AR-15 16,75"usw) oder
- es sich um unterschiedliche kaliber handelt (AR 300blc, AR223rem oder G17 in 9x19mm in 40s&w in 357sig usw)

alles gute gruende
genau deshalb wurden zwei wechselsysteme ZUSÄTZLICH pro kat B platz ja ins gesetz geschrieben

daraus jetzt irgendwas "halblegales" zu konstruieren ist einfach fehl platz

und weil mich das die leut immer fragen:
es scheint so zu sein dass es haendler gibt denen das zu kompliziert ist
es scheint welche zu geben die keinen nachweis drueber haben ob sie das duerfen
mag alles sein
dann muessens halt die €€€,- in a gutachten investieren
wenns fuer glaspalaeste oder eine tankfuellung fuer die motoryacht reicht, dann wirds hoffentlich auch fuer den tausender fuer einen gerichtlich beeideten SV reichen ...
im prinzip gehts ned ohne weil jeder erwirkte bescheid halt immer nur fuer den antragsteller gilt ...

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 1. Feb 2020, 20:44
von milu
Wie läuft das jetzt ohne Basiswaffe?
Spreche von Lagerung im heimatlichen Tresor.
Kann man ein "beliebiges" WS zusammengebaut haben, wenn man die Gesamt WBK Plätze nicht überschreitet?
Also zB AR-15 ohne Lower, also nicht zusammengebaut, dafür ein WS?
Oder wenn ein Revolver zerlegt ist (Trommel ausgebaut), kann dafür zB ein G17 WS zusammengebaut sein?

Des wär spannend.

Edit: Satzzeichen sind schön.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 2. Feb 2020, 16:59
von hasgunz
gewo hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 14:31
die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leute
das gibts in ganz europa

es gibt waffen bei denen geht es nicht
desert eagle geht NICHT
AK-clone gehen NICHT
es gehen alle pistolen NICHT bei denen der stossboden mit dem griffstueck verbunden ist
alle revolver gehen NICHT
Bei der DE lass ich es mir noch einreden, da das Griffstück "Gasdruckbelastet" ist.

Hast du gemeint, jene Pistolen wo der Lauf mit dem Griffstück fixiert ist, ist es unmöglich ein WS zu machen?

Bezüglich Revolver... es gibt einige High End Revolver wo man Trommeln und sogar Lauf ohne viel zutun tauschen kann, darum sollte es auch Revolver als WS "geben".
Bild

LG

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 2. Feb 2020, 17:11
von Oberguru
hasgunz hat geschrieben:
So 2. Feb 2020, 16:59

Bei der DE lass ich es mir noch einreden, da das Griffstück "Gasdruckbelastet" ist.

Ist mir jetzt neu


Eine DE besteht ohne Kleinteile aus

Griffstück
Schlitten
Verschluß
Lauf

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 2. Feb 2020, 17:27
von Chris Kriss
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Das hättens auch gleich streichen können. Wieder neue WBK beantragen.... :evil:

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:17
von Joewood
gewo hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 14:31
desert eagle geht NICHT
Da muss ich widersprechen. Ich kenn nen Typen, der hat de facto 3 Desert Eagle (mit unterschiedlichen Kalibern, Lauflängen, etc...), die alle zusammen nur 1 Platz auf der WBK verbrauchen; nach dem alten System allerdings noch mit Einzelgenehmigungen von der Behörde

gewo hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 14:31
die allermeisten kunden besitzen mehrere griffstuecke deshalb weil sie
- sich zb eines zur SV mit einem licht/laser modul aufruesten und
- das andere fuer den wettkampf verwenden wo das nicht erlaubt ist, oder
- eines stippeln bzw bearbeiten lassen und das andere nicht usw
Das liegt aber primär daran, dass die allermeisten Kunden bis jetzt eine Basiswaffe brauchten. Vermute, es gibt mehr als einen, der mit der potentiell zusammenbaubaren Menge an Glocks seine WBK Plätze deutlich überschreiten würde.
Nur ist es ja nach dem aktuellen Gesetz (ist ja noch nicht so lange gültig)so, dass ich eben keine Basiswaffe brauche... könnte mir bei 2 Plätzen, die z.B. mit 2 Revolvern gefüllt sind, noch eine Glock, eine 1911er, eine Tokarev und eine CZ bauen (reicht ja der Verschluss, den ich behördlich melden muss; Griffstücke sind frei)

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:46
von Lexman1
Was hier immer wieder vergessen wird, ist die Tatsache, dass du dich beim unerlaubten Zusammenbau strafbar machst! Es war bisher schon nicht anders und es ist immer noch eine vernünftige Lösung.

Du kannst dir zuhause auch alles mögliche Zusammentragen was für sich alleine betrachtet legal, kombiniert allerdings verboten oder illegal ist! Die Argumentation mit, was wäre wenn ist hier nicht zielführend!

Ein jeder hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu halten und dann sind alle glücklich.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 12:32
von HowlingWolf
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 11:46
Was hier immer wieder vergessen wird, ist die Tatsache, dass du dich beim unerlaubten Zusammenbau strafbar machst! Es war bisher schon nicht anders und es ist immer noch eine vernünftige Lösung.

Du kannst dir zuhause auch alles mögliche Zusammentragen was für sich alleine betrachtet legal, kombiniert allerdings verboten oder illegal ist! Die Argumentation mit, was wäre wenn ist hier nicht zielführend!

Ein jeder hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu halten und dann sind alle glücklich.
Wobei "unerlaubter Zusammenbau" in diesem Fall bedeutet, mehr zusammengebaute/verwendungsfähige Waffen als Plätze auf der WBK vorhanden sind gleichzeitig innezuhaben.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 12:34
von AUG-andy
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 11:46
Was hier immer wieder vergessen wird, ist die Tatsache, dass du dich beim unerlaubten Zusammenbau strafbar machst! Es war bisher schon nicht anders und es ist immer noch eine vernünftige Lösung.

Du kannst dir zuhause auch alles mögliche Zusammentragen was für sich alleine betrachtet legal, kombiniert allerdings verboten oder illegal ist! Die Argumentation mit, was wäre wenn ist hier nicht zielführend!

Ein jeder hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu halten und dann sind alle glücklich.
Wir reden auch nicht von zu Hause sondern vom Schießstand.
Und da ist es legal, auch wenn es dir nicht passt.
Zu Hause wird keiner seine Wechselsysteme zusammengebaut liegen haben.

alles gute gruende
genau deshalb wurden zwei wechselsysteme ZUSÄTZLICH pro kat B platz ja ins gesetz geschrieben

daraus jetzt irgendwas "halblegales" zu konstruieren ist einfach fehl platz

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 13:21
von Lexman1
Hier wird gerade etwas falsch verstanden. Ich will mit diesem Posting darauf hinweisen, das WS völlig legal und problemlos sind! Nur der UNERLAUBTE ZUSAMMENBAU zuhause ist verboten! Am SS kannst du X Systeme zusammensetzen ohne Probleme und dies ist auch gut so.

Es ist völlig unerheblich ob jemand theoretisch 15 Waffen zusammensetzen KÖNNTE, solange er es nicht zuhause tut und diese zusammenverbaut verwahrt, ist dies unerheblich.

Die Bedenken welche hier immer öfters genannt werden, bez des Besitzes von Waffenunaabhängigen WS ist völlig unnötig, da alles komplett legal und erlaubt!

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 13:31
von Jiggler
Darf eigentlich zu Hause nur die als komplette Waffe registrierte Waffe zusammengebaut und verwahrt werden, oder darf wenn die vollständige Waffe zerlegt ist, das Zubehör zusammengebaut im Safe liegen? Platzüberschreitung findet ja keine statt.