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Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 14:41
von ronhan
Interessanter Thread!

Jetzt will ich auch so eine .50er Panzerbüchse.

Aber zuerst, da ich ja niemanden stören will:
Wer verkauft mir eine Kellerröhre mit den Maßen 3 m x 3000 m?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: So 7. Mär 2021, 23:12
von Emil
mrbungle hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 13:01
Gerade erst gesehen, dass im "Jagd und Sport" Katalog auf S. 47 das Steyr HS .50 M1 (knapp 9.000,-, 14kg) angeboten wird. Ist das Kaliber also nun frei erwerblich? Die Mun??? Oder eh nur mit Sonderbefugnis. Weiss da wer was?
Gibt es hierzu einen Einstufungsbescheid, weiß da jemand etwas?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 8. Mär 2021, 18:20
von Promo
.. ruf doch einfach mal an.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 13:51
von trsh9669
Unterförster hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 14:00
Wieviel .408 CT es in A gibt?

Ich persönlich kenn 5 Stk. 408CT, und 2 Stk. 375CT- dh. absolutes Minderheitrnprogramm.
Warum sollte .408CT klasse A sein?
Ich finde auch die Stelle im Waffengesetz nicht die .50BMG verbietet...

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 13:53
von gewo
trsh9669 hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 13:51
Unterförster hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 14:00
Wieviel .408 CT es in A gibt?

Ich persönlich kenn 5 Stk. 408CT, und 2 Stk. 375CT- dh. absolutes Minderheitrnprogramm.
Warum sollte .408CT klasse A sein?
Ich finde auch die Stelle im Waffengesetz nicht die .50BMG verbietet...
Kriegsmaterialverordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000621

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1.a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 14:22
von trsh9669
Danke!
Also die .50 BMG oder die russische 50er sind eindeutig Panzerbüchsen.

...aber ab wann gilt ein Kaliber als Kriegsmaterial?

Warum sollte die .408CT oder .375CT Kriegsmaterial sein aber eine .338 LM nicht?
Ich hab ein Angebot für ".308 M80" Munition gesehen, dass sind doch Militär Patronen soweit ich weiß.
Die sollten eigentlich auch Kriegsmaterial sein?

Der ursprüngliche Grund warum ich mich informiere ist dass ich in Deutschland ein 50er Luftgewehre gesehen habe und mich frage ob man hier sowas auch zulassen kann.
da es kein Kriegsmaterial ist sollten Luftgewehre mit .50 Kaliber ganz normale C Waffen sein oder?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 14:25
von gewo
trsh9669 hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 14:22
da es kein Kriegsmaterial ist sollten Luftgewehre mit .50 Kaliber ganz normale C Waffen sein oder?

bei der 50BMG haengt es nicht am kaliber sondern an der energie

auch wenn man das normalerweise nie so locker flockig sagen sollte .. aber wenn dein luftgewehr kaliber 50 deutlich unter 10.000 joule hat dann sollte es ganz normal kat C sein ....

10.000joule war immer die grenze zur panzerbuchse
es gab aber vor ein paar jahren ein urteil betreffend der 408ct bei dem die massnahmen gegen eine person die eine solche waffe in besitz hatte aufgehoben wurden
ob das jetzt heisst dass auch mehr als 10.000 joule erlaubt sind weiss man ned
das BMLV hatte damals glaub ich zweimal gar niemand zur verhandlung geschickt und dann einen pyrotechniker als "amtsgutachter" hingeschickt oder so aehnlich
das gericht war not amused und hat das verfahren gekippt

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 14:34
von Ballisticus
mrbungle hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 13:01
Gerade erst gesehen, dass im "Jagd und Sport" Katalog auf S. 47 das Steyr HS .50 M1 (knapp 9.000,-, 14kg) angeboten wird. Ist das Kaliber also nun frei erwerblich? Die Mun??? Oder eh nur mit Sonderbefugnis. Weiss da wer was?
Die hoffen vermutlich auf deutsche Kunden.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 14:52
von trsh9669
[/quote]
das BMLV hatte damals glaub ich zweimal gar niemand zur verhandlung geschickt und dann einen pyrotechniker als "amtsgutachter" hingeschickt oder so aehnlich
das gericht war not amused und hat das verfahren gekippt
[/quote]

Klingt komisch...
Also als Pyrotechniker kann ich dir sagen dass Explosivmunition im Kaliber 10" (mit F4 Ausweis) grundsätzlich Legal ist....
Deswegen sollte man keine Pyrotechnik Antwort auf Waffen Fragen geben.

Bei welcher Stelle müsste ich nachfragen um dort eine Eindeutige Antwort zu erhalten?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 15:00
von trsh9669
[/quote]

d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
[/quote]


Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 15:10
von kuni
trsh9669 hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 15:00
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
[/quote]


Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?
[/quote]
ausgenommen Jagd- und Sportpatronen

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 15:18
von trsh9669
Ja danke, hab ich übersehen.

Also solange es keine fürs Militär gemachte Munition ist sollte es klar gehen?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 15:21
von gewo
kuni hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 15:10
trsh9669 hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 15:00
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

Jetzt seh ich das erst, heißt das dass generell alle Voll und Teilmantel .308 und .223 Kriegsmaterial sind?
ausgenommen Jagd- und Sportpatronen
noe

bitte die interpunktion beachten
die war mal falsch und wurde berichtigt
kaliber 223rem und 308win vollmantel sind generell kriegsmaterial
duerfen aber mit WBK oder WP besessen werden

die von dir erwaehnten "Jagd- und Sportpatronen" gelten nur fuer die formulierung ab "sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß", also fuer die aenderen kaliber ausser 223rem und 308win
dort sind nur jene FMJ patronen KM welche nicht jagd- oder sportpatronen sind
das gilt also im wesentlich nur fuer die surplus
und fuer dezitierte militaerpatronen wie zb die RUAG swiss patronenserie usw

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 15:26
von kuni
gewo hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 15:21
bitte die interpunktion beachten
die war mal falsch und wurde berichtigt
kaliber 223rem und 308win vollmantel sind generell kriegsmaterial
duerfen aber mit WBK oder WP besessen werden
Stimmt, ist ein ; noch da - Dann könnten aber viele Jäger und normale LW Schützen eigentlich keine 223 FMJ kaufen.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 16:00
von gewo
kuni hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 15:26
gewo hat geschrieben:
Mo 26. Sep 2022, 15:21
bitte die interpunktion beachten
die war mal falsch und wurde berichtigt
kaliber 223rem und 308win vollmantel sind generell kriegsmaterial
duerfen aber mit WBK oder WP besessen werden
Stimmt, ist ein ; noch da - Dann könnten aber viele Jäger und normale LW Schützen eigentlich keine 223 FMJ kaufen.
das triift zu
koennen sie nicht

wobei ich glaube dass die jagdkarte genauso gibt wie WBK oder WP
bin aber ned sicher
steht in der durchfuehrungsverordnung