Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?
Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 12:04
cooles sinnloses Teil ist es allemal
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
da werden Erinnerungen wach...Georg K hat geschrieben:....ein Plastikstrohhalm zur Abgabe von Schlatzkugerln...
Georg K hat geschrieben:Das hast zu völlig Recht, das gehört zu den Dingen, die, auch für den Laien ersichtlich, explizit dastehen. Aber wie kommt der VwGH zu dieser Ansicht? Welche allgemeine Regel sieht er durch diese Waffe erfüllt? Wir wollen nicht davon ausgehen, dass der VwGH sich hier aus unilateral selbstkonferierter Machtvollkommenheit Legislativbefugnisse angemaßt hat, oder? Könnte es vielleicht sein, dass die Parenthese "Kombinationswaffe: Kontakt- und Distanzwaffe" und die Wendung "bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar" uns einen Hinweis darauf geben, welches Prinzip der VwGH hier zur Anwendung bringt?
Georg K hat geschrieben:Wenn du den Schlüsselstellen nachgehst und herausfindest, in welchen hier interessanten Fachpublikationen von Kontakt- und Distanzwaffen die Rede ist und worauf der VwGH mit dieser Wortwahl hier Bezug genommen hat, wirst du diese Fragen beantwortet sehen, da bin ich ganz, ganz zuversichtlich. Nur zu, du schaffst das.
Ich habe einen groben Überblick über die einschlägige Spruchgeschichte, kenne die (vermutlich) wesentlichsten rechtswissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema, zumindest oberflächlich, und vermeine, den Formulierungen des VwGH ansehen zu können, welche davon er sich in diesem Urteil zu eigen gemacht hat. Meinem bescheidenen Dafürhalten nach hat das nichts mit Hineininterpretieren zu tun, sondern mit Gelernthaben.
"Unkonventionelle Bauart" und "für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbare Funktion" sind zwei direkte, wörtliche Zitate aus zwei der bekannteren Texte zu diesem Thema. Ich schlage vor, du identifizierst und liest diese Texte, bevor du mir das nächste Mal mit Pampfigkeiten von wegen sinnerfassendem Lesen kommst.
haunclesam hat geschrieben:Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht
sandman hat geschrieben:haunclesam hat geschrieben:Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht
Meiner Ansicht nach ist es eine Waffe, aber keine Schusswaffe, da es die Kriterien nicht erfüllt.
sandman hat geschrieben:P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"
Expat hat geschrieben:Äh... Agree to disagree?
Georg K hat geschrieben:sandman hat geschrieben:P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"
Ja. Und es heißt "§17 WaffG", nicht "WaffenG §17", du Spitzenjurist.
Normalerweise sagt man ja, die "Argumentation" mit Schreibfehlern ist der wirklich letzte Tiefpunkt, aber unser selbsternannter Verwaltungsrechtsexperte legt sogar da noch einen drauf.
Ansonsten ist glaub ich alles gesagt.
sandman hat geschrieben:Deine Argumentation ist nämlich in keinster Weise nachvollziehbar und damit nicht relevant.