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Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 12:04
von pointi2009
cooles sinnloses Teil ist es allemal :)

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 12:14
von Schnittbrot
Georg K hat geschrieben:....ein Plastikstrohhalm zur Abgabe von Schlatzkugerln...
:lol: da werden Erinnerungen wach...

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 13:01
von haunclesam
Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 15:55
von sandman
Georg K hat geschrieben:Das hast zu völlig Recht, das gehört zu den Dingen, die, auch für den Laien ersichtlich, explizit dastehen. Aber wie kommt der VwGH zu dieser Ansicht? Welche allgemeine Regel sieht er durch diese Waffe erfüllt? Wir wollen nicht davon ausgehen, dass der VwGH sich hier aus unilateral selbstkonferierter Machtvollkommenheit Legislativbefugnisse angemaßt hat, oder? Könnte es vielleicht sein, dass die Parenthese "Kombinationswaffe: Kontakt- und Distanzwaffe" und die Wendung "bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar" uns einen Hinweis darauf geben, welches Prinzip der VwGH hier zur Anwendung bringt?


Ist es so schwer, wirklich nur einen Satz so zu lesen, wie er in der Erkenntnis steht, ohne ihn so zu verbiegen, dass er Deiner Interpretation entspricht?

Der VwGH kommt zu dieser Ansicht, weil es im Gesetz eindeutig so steht (WaffenG §17 Abs 1) Er sieht die allgemeine Regel erfüllt, dass besagter Gegenstand eine Elektroschockfunktion hat und eine zweite, verdeckte Pfeffersprayfunktion.

Und nein es könnte nicht sein, dass die Parenthese "Kombinationswaffe: Kontakt- und Distanzwaffe" auf die Wendung "bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar" anwendbar wäre, weil dies eine unzulässige und nicht vorhandene Verallgemeinerung darstellt. So wäre nach Deiner Interpretation jedes Gewehr mit einem Bajonett, ebenso wie die derzeit so beliebten Pistolenbajonette, eine verbotene Waffe der Kat. A., was natürlich vollkommener Unsinn ist.

Georg K hat geschrieben:Wenn du den Schlüsselstellen nachgehst und herausfindest, in welchen hier interessanten Fachpublikationen von Kontakt- und Distanzwaffen die Rede ist und worauf der VwGH mit dieser Wortwahl hier Bezug genommen hat, wirst du diese Fragen beantwortet sehen, da bin ich ganz, ganz zuversichtlich. Nur zu, du schaffst das.


Also üblicherweise begründen Gerichte in ihren Urteilen und der VwGH in seinen Erkenntnissen insbesondere, wie sie zu ihrem ergebnis kommen. Auch hier findet sich diese Begründung, einerseits in der Bestätigung der Ansicht der vorherigen Instanzen, wie auch in der direkten Erwähnung des §17 Abs. 1.

Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass der VwGH sich auf geheime, nicht näher bezeichnete Fachliteratur, für die Du ja auch keinerlei Quellenangabe angibst, bezieht und ein Urteil fällt, das etwas anderes bedeutet, als in der Erkenntnis (wortwörtlich) steht.


Ich habe einen groben Überblick über die einschlägige Spruchgeschichte, kenne die (vermutlich) wesentlichsten rechtswissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema, zumindest oberflächlich, und vermeine, den Formulierungen des VwGH ansehen zu können, welche davon er sich in diesem Urteil zu eigen gemacht hat. Meinem bescheidenen Dafürhalten nach hat das nichts mit Hineininterpretieren zu tun, sondern mit Gelernthaben.


Dann lass uns doch bitte an Deinem nicht enden wollenden juristischem Wissen teilhaben und nenne uns Deine Quellen, da ich leider nicht in der Lage war etwas zu finden, was nicht angegeben wurde.

"Unkonventionelle Bauart" und "für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbare Funktion" sind zwei direkte, wörtliche Zitate aus zwei der bekannteren Texte zu diesem Thema. Ich schlage vor, du identifizierst und liest diese Texte, bevor du mir das nächste Mal mit Pampfigkeiten von wegen sinnerfassendem Lesen kommst.


Ich hätte gesagt, dass das zwei Standard Formulierungen wären, die nicht einmal einer besonderen juristischen Formulierung entsprechen, sprich per se nicht durch ihre Einzigartigkeit zu identifizieren sind.

Im Prinzip versuchst Du mit nicht vorhandenen Quellenangaben Deine persönliche (falsche) Meinung zu untermauern ohne Rücksicht auf die Realität zu nehmen.

In diesem Sinne

Grüße

Sandman

P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 15:57
von sandman
haunclesam hat geschrieben:Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht



Meiner Ansicht nach ist es eine Waffe, aber keine Schusswaffe, da es die Kriterien nicht erfüllt.

Grüße

Sandman

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 16:00
von Revierler_old
+1

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 16:58
von Maggo
MOD INFO:

Diskusionen über das Waffenrecht ist immer wieder Zündstoff für hitzige Diskusionen bzw. Diskusionen die dann irgendwo aus dem Rudern laufen.
Es prallen immer wieder unterschiedliche Meinungen zusammen wo jeder der Meinung ist die Wahrheit genau zu kennen oder zu wissen. Irrtum!Es gibt keine definitive Warheit,sonst würden sich nicht ganze Scharen von Juristen und Gerichte über Gesetze deren Judikatur und noch als Draufgabe dazu die unterschiedlichen Definitionen über die Judikatur in Unterschiedlichen Lektüren beschäftigen.

Also bitte bleibt Sachlich und diskutiert vernünftig miteinander.
Danke!

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 18:29
von haunclesam
sandman hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht



Meiner Ansicht nach ist es eine Waffe, aber keine Schusswaffe, da es die Kriterien nicht erfüllt.


ich stimme dir da zu 100% zu, dass es eine Waffe ist die keine Schusswaffe darstellt; bleibt jedoch die Frage ob es erlaubt ist oder nicht... immerhin sind genug Waffen (Schlagringe usw.) [zurecht] verboten, ohne das diese Schusswaffen wären :-/
somit steh ich immer noch am Anfang und weiß nicht ob ich mir sowas kaufen dürfte, wenn es dieses denn wo gäbe ...

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 19:25
von haunclesam
Bei meiner diesbezüglichen Internetrecherche bin ich wohl an meine Grenzen gestoßen; jedenfalls habe ich keine Deutsch- oder Englischsprachige Quelle gefunden wonach dieses Messer auch nur irgendwo legal wäre ... und ich kann weder russisch noch würde ich mich auf russische Gesetze beziehen wollen/müssen ...

dennoch, bevor man den Thread schließt ein kurzer Exkurs zur Pfeilpistole auf Seite 2: frei erwerbbar ab 18 , aber man darf sie auch nicht führen oder?

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 08:55
von Georg K
sandman hat geschrieben:P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"

Ja. Und es heißt "§17 WaffG", nicht "WaffenG §17", du Spitzenjurist.

Normalerweise sagt man ja, die "Argumentation" mit Schreibfehlern ist der wirklich letzte Tiefpunkt, aber unser selbsternannter Verwaltungsrechtsexperte legt sogar da noch einen drauf.

Ansonsten ist glaub ich alles gesagt.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 09:00
von Expat
Äh... Agree to disagree?

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 09:06
von Georg K
Expat hat geschrieben:Äh... Agree to disagree?

Klar, von mir aus gerne.

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 10:46
von sandman
Georg K hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"

Ja. Und es heißt "§17 WaffG", nicht "WaffenG §17", du Spitzenjurist.

Normalerweise sagt man ja, die "Argumentation" mit Schreibfehlern ist der wirklich letzte Tiefpunkt, aber unser selbsternannter Verwaltungsrechtsexperte legt sogar da noch einen drauf.

Ansonsten ist glaub ich alles gesagt.


Das mit dem Tiefpunkt, kann ich nur unterstreichen, ebenso wie persönliche Angriffe.

Das Problem ist eben, dass Deine Argumentation auf nicht angegebenen Quellen, auf ominöser "Fachliteratur", über die Du den Überblick hast, aber sonst niemand und auf Interpretationen beruht, die einfach nicht in der Erkenntnis des VwGH ( http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0100127X00 ) vorkommen, daher in keinster Weise nachvollziehbar sind.

Auch Deine geäußerte Ansicht, dass es sich um eine Schusswaffe handeln würde ist schlicht weg falsch, weil dieses Messer die Kriterien nicht erfüllt.

Ebenso findet sich im §17 des Waffengesetzes (Verbotene Waffen) von 1996 kein Hinweis darauf, dass eine Stichwaffe überhaupt in Österreich verboten wäre. Lediglich Hiebwaffen, Schusswaffen und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit alltäglichen Gegenständen verkleidet sind werden erwähnt. Sonst nichts

Deswegen nocheinmal, diesmal als Bitte: Nenne uns doch, bitte, Deine Quellen, damit wir auch zu der gleichen Erkenntns kommen können. Deine Argumentation ist nämlich in keinster Weise nachvollziehbar und damit nicht relevant. Es liegt aber in Deiner Möglichkeit, sie relevant zu machen.

Im übrigen habe ich nie behauptet ein Verwaltungsrechtsexperte oder Spitzenjurist zu sein, lediglich die unterschwellige Behauptung, dass ich Sinn erfassend lesen kann kam von mir.

Gesagt wurde sehr viel, nur den Inhalt vermisse ich.........

Grüße

Sandman

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 12:36
von cowroper
Ich habe nur das Eröffnungsposting gelesen, dazwischen 2 oder 3 andere und jetzt die vorerst letzten postings.

Wie kann man sich wegen eines derart unnötigen Geräts dermaßen in die Haare kriegen?

Leuz, cool bleiben!
Beruhigt euch wieder.

cowroper

Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 13:02
von Magnum
sandman hat geschrieben:Deine Argumentation ist nämlich in keinster Weise nachvollziehbar und damit nicht relevant.

Kein, keiner, am keinsten :mrgreen:

Davon abgesehen: Ich verstehe nicht wieso die Meinung des offensichtlich universalst gebildeten "Georg K" hier nicht entsprechend ihrer Wertigkeit gewürdigt wird.
Er weiß doch alles, wieso wird ihm widersprochen?