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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 13:57
von Baxter
Bamburi hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 13:50
Hallo,

frage zum nachweis "Altbestand". Hoffe das es hier nicht schon gefragt wurde, habe den Thread nur mal grob überflogen.
Was ich weiß: Besitzen heißt ich muss die Magazine haben. Rechnungsdatum ist irrelevant.
Wie kann ich das nachweisen dass ich diese schon vor dem 14.12. in meinem Besitz hatte bzw. was muss ich da der Behörde vorlegen. Ich habe ja jetzt dann 2 Jahre Zeit für die Meldung. Und außerdem habe ich nicht von allen Magazinen eine Rechnung.

Grüße,
Da du ab dem 14.12 keine HiCap Magazine mehr ohne Bewilligung kaufen kannst und eine Bewilligung nur durch Meldung des Altbestands bekommst (oder Sportschütze), ist alles was du in der Meldung angibst damit Altbestand.

Könnte es so einfach sein?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 14:22
von bino71
...und wenn Du am 16.12.2019 aus dem Ausland bestellst, weil noch möglich, importierst Verbotenes.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 14:54
von Nostromo
Würde es Sinn machen, Magazine (M4, AUG, AK47) als Altbestand zu melden, obwohl man keine hat um in Zukunft (bei Bedarf) eventuell noch welche erwerben zu dürfen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 15:01
von ratpack
Nostromo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 14:54
Würde es Sinn machen, Magazine (M4, AUG, AK47) als Altbestand zu melden, obwohl man keine hat um in Zukunft (bei Bedarf) eventuell noch welche erwerben zu dürfen?
wenn du das Risiko einer Bestrafung sehr gering siehst und den derzeit etwas chaotischen Zustand bei den Behörden - welcher der rechtlichen Auslegungen der neuen Bestimmungen geschuldet ist - dir zunutze machen willst, sei dir überlassen...
ein möglicher strafbarer Verstoß gegen Meldebestimmungen isses auf jeden fall... :whistle:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 15:08
von bino71
Nostromo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 14:54
Würde es Sinn machen, Magazine (M4, AUG, AK47) als Altbestand zu melden, obwohl man keine hat um in Zukunft (bei Bedarf) eventuell noch welche erwerben zu dürfen?
Ich denke nicht,daß Du es Dir aussuchen kannst/darfst, höchstens Du willst sie für Zombieapokalypse eingraben.
Oder doch, wie die xxxxx Pumpgun Besitzer, die sie nur streicheln dürfen, weil nicht angemeldet.
Du hast aber bis Dez 2021 zeit.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 15:13
von Parallaxe
@Bamburi - es geht um Besitz, nicht um Eigentum. Also, wenn ich ein Magazin gekauft habe, ist es mein Eigentum und zugleich in meinem Besitz - solange ich es habe. Wenn ich es Dir leihe oder Du es mir klaust, oder allein wenn Du es in Händen hältst, bist du im Besitz des Magazins. Klarerweise hast Du keine Rechnung.

Ich glaube, dass es darum geht, dass dann nach dem 14.12. nicht bunte Zustände mit Verleih ausbrechen. Drum setzt die ganze Formulierung schon beim Besitz und nicht beim Eigentum an. Aber, wie gesagt, Besitz ist nicht an eine Rechnung gekoppelt, Eigentum genau genommen schon.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 15:18
von ratpack
bino71 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 15:08
Nostromo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 14:54
Würde es Sinn machen, Magazine (M4, AUG, AK47) als Altbestand zu melden, obwohl man keine hat um in Zukunft (bei Bedarf) eventuell noch welche erwerben zu dürfen?
Ich denke nicht,daß Du es Dir aussuchen kannst/darfst, höchstens Du willst sie für Zombieapokalypse eingraben.
Oder doch, wie die xxxxx Pumpgun Besitzer, die sie nur streicheln dürfen, weil nicht angemeldet.
Du hast aber bis Dez 2021 zeit.
der Vergleich hinkt a bisser.. die VSRB-Inhaber haben ja die Teile und verschweigen dies.. ned wirklich legal... dürfte es aber geben :whistle:

die Fragen des Kollegen ist aber: er hat keine, betreffende >10/>30Magazine aber wenn er bewusst fälschlicherweise der Behörde (wie auch immer das dann zu erfolgen hat) meldet, dass er welche hätte,

dann könnte er ja mit so erwirkten dem behördlichen Vermerk wegen Altbestand auf einem Bescheid (Magazin-wBK, WBK oder sonstigem) eauch nach 14.12.2019 noch welche kaufen.. :think:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 15:29
von bino71
Wenn er keine hat, wie will er diese anmelden.
Weil die BH wird sicher Beweise haben wollen, im besten Falle Bilder, im schlechtesten Falle Überprüfung durch Beamte (ist ja noch offen)
Stell Dir vor, das könnte man so machen, dann melde ich jedes Magazin (AK, FAL, UZI, ....) an und fahr nächstes Jahr nach Kroatien oder Tschechien und hole mir diese illegal.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 17:27
von AUG-andy
bino71 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 15:29
Wenn er keine hat, wie will er diese anmelden.
Weil die BH wird sicher Beweise haben wollen, im besten Falle Bilder, im schlechtesten Falle Überprüfung durch Beamte (ist ja noch offen)
Stell Dir vor, das könnte man so machen, dann melde ich jedes Magazin (AK, FAL, UZI, ....) an und fahr nächstes Jahr nach Kroatien oder Tschechien und hole mir diese illegal.
Die selbe Frage habe ich auch schon mal gestellt.
Glaubst du wirklich die Behörde will "Beweise" über den derzeitigen Besitz?
Die wissen nicht mal wie es zu Handhaben ist , geschweige von Besitznachweis.
Das wäre Arbeit hoch drei , und würde den zwei Jahresplan sprengen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 17:37
von bino71
Ist möglicherweise ein blödes Beispiel:
Die wollten auch Bilder von der Verwahrung, als ich die +5000er Munition Meldung gemacht habe.
Dabei können sie nicht mal wissen, ob die Fotos meiner Wohnung sind, aber durch die Möglichkeit jederzeit auftauchen zu dürfen, um es zu überprüfen, ist man ja gesetzestreu und meine WBK will ich echt nicht verlieren. Das sie es selten tun, wegen Aufwand und Kosten, ist unser Glück.
Wir werdens eh bald wissen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 18:06
von Nostromo
War nur mal so eine Frage, zum Glück hat man jetzt mal zwei Jahre Zeit...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 10:46
von Mjoelnir
ratpack hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 15:18

die Fragen des Kollegen ist aber: er hat keine, betreffende >10/>30Magazine aber wenn er bewusst fälschlicherweise der Behörde (wie auch immer das dann zu erfolgen hat) meldet, dass er welche hätte,

dann könnte er ja mit so erwirkten dem behördlichen Vermerk wegen Altbestand auf einem Bescheid (Magazin-wBK, WBK oder sonstigem) eauch nach 14.12.2019 noch welche kaufen.. :think:
Wer sagt, dass man nach dem 14.12.2019 noch hi-cap Magazine kaufen kann, zu denen man keine vor dem 14.12. besessene und dann eingetragene Kat A Waffe besitzt, also all jene super_duper überteuerten Halbautomaten die ab 15.12 erhältlich sind?

Genau das wird nämlich als "nur_Magazin_Altbestandsbesitzer" nicht erlaubt, auch steht im Erlass genau gar nichts zu dem Thema.

Man wird also so wie es jetzt aussieht, ein Sportschütze sein müssen, um noch mehr von diesen "Altbestandsmagazinen ohne Waffe vor 14.12.2019" kaufen zu dürfen.

DAS ist ja genau was noch offen/unsicher ist, genauso ob denn die Art der Waffe, das Kaliber des Magazins und die Anzahl eingetragen bzw. mittels Papierbescheid festgehalten wird.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 11:23
von kuni
In unserer Schulungsunterlage steht:
  • Sofern jemand vor dem 14.12.2019 ein großes Magazin mit der dazugehörigen Schusswaffe besitzt, darf der Waffenbesitzer unbegrenzt Magazine zur passenden Schusswaffen kaufen. Hier gibt es keine ZWR-Erfassung bzw. Registrierung.
  • Großes Magazin + Kategorie B Schusswaffe -> Kategorie A (A-Platz)
  • Magazinsammler haben ein Privileg.
  • Sportschützen haben einen Rechtsanspruch auf große Magazine, sofern die Voraussetzungen des § 11b WaffG (Sportschützenbegriff) erfüllen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 11:39
von Oicw
Wie wird man Magazin Sammler 🤔
Punkt 1: wer überprüft die „passenden“ Magazine?
Kauf mir nächstes Jahr eine Glock. Habe jetzt verschiedene Magazine und eine „neue“ Kat A Altbestand. Bin somit Sammler und Altlümmler.
Kann ich dann mehr Glock Zb 50er Magazine kaufen? Eines ist momentan Altbestand ohne Waffe. Für das AR15 darf ich nach Regel 1 kaufen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 11:52
von Maddin
Parallaxe hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 15:13
@Bamburi - es geht um Besitz, nicht um Eigentum. Also, wenn ich ein Magazin gekauft habe, ist es mein Eigentum und zugleich in meinem Besitz - solange ich es habe. Wenn ich es Dir leihe oder Du es mir klaust, oder allein wenn Du es in Händen hältst, bist du im Besitz des Magazins. Klarerweise hast Du keine Rechnung.

Ich glaube, dass es darum geht, dass dann nach dem 14.12. nicht bunte Zustände mit Verleih ausbrechen. Drum setzt die ganze Formulierung schon beim Besitz und nicht beim Eigentum an. Aber, wie gesagt, Besitz ist nicht an eine Rechnung gekoppelt, Eigentum genau genommen schon.
Wie wollen sie denn das kontrollieren ?

Es wird auch weit nach dem 14.12. zu Schenkungen, Verleih usw. kommen. Da gibts keine "Rechnung".

Es hängt sehr viel daran ab wie die Meldung des Altbestands genau aussehen wird. Wenn man wirklich "nachkaufen" darf, dann wird es auch weiterhin Schenkungen usw. geben. Das wird sich nicht verhindern lassen. Rechnung ? Nicht nötig, die gibts nur beim KAUF. Das Gesetz spricht aber von ERWERB.