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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Di 28. Jul 2020, 23:46
von KGR84
Ja das verstehe ich, aber der Vergleich trifft ja auf die Frage in meinem Fall bzw. Die Magazine in meinem Fall ja nicht zu, da die ja offensichtlich nicht unter die neue Regelung fallen würden.

Oder soll deine Kernaussage sein, genau deshalb weil sie nicht unter die neue Regelung fallen, sollte ich sie nicht melden, da ich mir, so wie du es mit den Pumpen vergleichst, damit Rechte wegnehmen lasse?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Di 28. Jul 2020, 23:51
von rupi
fast12 hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 15:40
Es gilt üblicherweise das wofür das Magazin gebaut wurde. Also auch wenn du irgendwie noch eine 21te Patrone reinquetschen kannst, bleibt es ein 20er Magazin.
es bleibt dem Wesen nach ein Kurzwaffenmagazin - soweit korrekt
aber wie du darauf kommst dass es ein freies 20er bleiben soll obwohl 21 hineinpassen musst mir bitte erläutern

Das Gesetz das da recht klar formuliert:
§17/1/9.

von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
das Gesetz spricht auch nicht von 100% funktionsfähigen Magazinen
nur von denen wo mehr als X reinpassen
also wenn du eine Patrone zu viel reinquetschen kannst ist es dann ein Kat A Magazin auch wenns nicht mehr zuverlässig funktioniert

fast12 hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 15:40

Im Übrigen kann man auch nicht von jedem Waffenbesitzer erwarten dass er bei jedem Magazin durchprobiert ob da vielleicht mir entsprechendem Kraftaufwand noch was geht.
warum sollte man nicht verlangen können dass ein Waffenbesitzer weiß wieviele Patronen tatsächlich hineinpassen ?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Di 28. Jul 2020, 23:56
von rupi
KGR84 hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 23:46
Ja das verstehe ich, aber der Vergleich trifft ja auf die Frage in meinem Fall bzw. Die Magazine in meinem Fall ja nicht zu, da die ja offensichtlich nicht unter die neue Regelung fallen würden.

Oder soll deine Kernaussage sein, genau deshalb weil sie nicht unter die neue Regelung fallen, sollte ich sie nicht melden, da ich mir, so wie du es mit den Pumpen vergleichst, damit Rechte wegnehmen lasse?
wenn 21 reinpassen dann ists Kat A
wurscht ob hinten aufm Glock Magazin je ein Sichtloch für 1-17 Schuss ist oder nicht

und somit ist es meldepflichtig als Kategorie A §17/1/7 oder 9
wenn du es vor 14.12.2019 besessen hast ist es Altbestand
wenn du es nach 14.12.2019 zusammengebaut hast brauchst du einen Neubestandsplatz



meine Kernaussage ist sie zu melden
dein Recht ist sie behalten zu dürfen unter dem Schirm des Altbestandes - wenn sie eben gemeldet wurden

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Di 28. Jul 2020, 23:58
von KGR84
Naja, ich sehe zumindest momentan keinen Nachteil, wenn ich die Magazine melde.

Ich werde das einfach Mal den SB so als Frage zukommen lassen, und der soll mir dann sagen ob er die Magazine eintragen möchte oder nicht, und wenn nicht, dass er mir das schriftlich bestätigt.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 06:31
von Lexman1
Wenn du deine Magazine entsprechend der gültigen Gesetzeslage meldest, bist du definitiv auf der sicheren Seite. Sei es nun Altbestand für schon besessene Kat B (Dann darfst du zukünftig auch weiterhin zukaufen), oder für Kat C oder noch nicht jetzt im Besitz befindliche Kat B (dann darfst du deinen Besitz auch weiterhin besitzen und verwenden).

Wenn du jetzt NICHTS meldest, gibst du nicht nur freiwillig einen nicht unwichtigen Teil deiner Rechte auf, sondern du begibst dich zusätzlich auf gefährliches Terrain. Wenn im Zuge einer Überprüfung zb ein HC Mag rumliegt, welches du zwar ob deiner Altbestandsmeldung deiner Pistole an und für sich besitzen dürftest, du aber nicht gemeldet hast, kann seine Zuverlässigkeit ganz schnell angezweifelt werden. Im Besten Fall hast du nur unnötigerweise Schwierigkeiten, der Behörde zu erklären weshalb du im Besitz solcher NICHT GEMELDETEN Magazine bist.

Also ICH sehe eindeutig keine Vorteile in einer nicht Meldung! A) Gibst du Rechte auf B) Gefährdest du dich unnötig selbst.

Ich hab 17er Glock Magazine mit einer +10 Mag Erweiterung, somit werden auch diese zu HC. Wenn ich mich VOR dem Melden des Altbestandes dazu entschließe, diese Mag Erweiterungen nicht zu verwenden, so bleibt es ein reguläres freies Mag. Selbiges gilt für LW Mag's mit zb +5 Erweiterungen auf einem 10 Schuss Magazin!

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 07:05
von fast12
rupi hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 23:51
fast12 hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 15:40
Es gilt üblicherweise das wofür das Magazin gebaut wurde. Also auch wenn du irgendwie noch eine 21te Patrone reinquetschen kannst, bleibt es ein 20er Magazin.
es bleibt dem Wesen nach ein Kurzwaffenmagazin - soweit korrekt
aber wie du darauf kommst dass es ein freies 20er bleiben soll obwohl 21 hineinpassen musst mir bitte erläutern

Das Gesetz das da recht klar formuliert:
§17/1/9.

von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
das Gesetz spricht auch nicht von 100% funktionsfähigen Magazinen
nur von denen wo mehr als X reinpassen
also wenn du eine Patrone zu viel reinquetschen kannst ist es dann ein Kat A Magazin auch wenns nicht mehr zuverlässig funktioniert

fast12 hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 15:40

Im Übrigen kann man auch nicht von jedem Waffenbesitzer erwarten dass er bei jedem Magazin durchprobiert ob da vielleicht mir entsprechendem Kraftaufwand noch was geht.
warum sollte man nicht verlangen können dass ein Waffenbesitzer weiß wieviele Patronen tatsächlich hineinpassen ?
Hmm, ich geb zu so im Nachhinein betrachtet bin ich mir bei der Sache auch nicht mehr so sicher.

ich denke mir nur gerade was bei einer Kontrolle in 20 Jahren passiert, wenn sie die "großen" Magazine sehen wollen und man nur 20er vorlegen kann in Verbindung mit der Aussage "ja, aber da passen ja 21 Patronen rein".

Ich denke du bist auf der "sichersten" Seite wenn du die Magazin mit der Kapazität meldest für die sie vom Hersteller gedacht sind, da kann dir im Nachhinein wohl keiner was vorwerfen.

Wenns nur darum geht wie man irgendwie irgendwelche Patronen reinkriegt, egal obs dann funktioniert oder nicht - ich kann so ein 9mm Glock Magazin wahrscheinlich mit über 30 Stück .22kurz vollstopfen... ;-)

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 07:08
von eriochromcyanin
fast12 hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 07:05
Wenns nur darum geht wie man irgendwie irgendwelche Patronen reinkriegt, egal obs dann funktioniert oder nicht - ich kann so ein 9mm Glock Magazin wahrscheinlich mit über 30 Stück .22kurz vollstopfen... ;-)
Randfeuerpatronen sind aber ein schlechtes Beispiel... die sind von der Regelung nämlich ausgenommen

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 07:13
von fast12
eriochromcyanin hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 07:08
fast12 hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 07:05
Wenns nur darum geht wie man irgendwie irgendwelche Patronen reinkriegt, egal obs dann funktioniert oder nicht - ich kann so ein 9mm Glock Magazin wahrscheinlich mit über 30 Stück .22kurz vollstopfen... ;-)
Randfeuerpatronen sind aber ein schlechtes Beispiel... die sind von der Regelung nämlich ausgenommen
Erst mal - das war natürlich nicht ganz Ernst gemeint, und die Diskussion is eigentlich ziemlich sinnfrei, aber wenn wir uns schon im theoretischen Haarespalten verzetteln:

Das wäre wurscht, weil lt. Gesetz gehts darum ob die Waffe für Zentralfeuer gebaut ist, und nicht die Patronen die man reinstopft. Das es Schwachsinn ist RF Patronen in eine ZF Waffe reinzustopfen ist natürlich klar aber wenn man nur nach dem Wortlaut des Gesetztes gehen würde, wärs egal, da steht ja nirgends das es passen muss....

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 08:48
von m_a_d
KGR84 hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 09:30
Ich habe G17 Mags mit +3 Boden. Die wären ja dann eigentlich noch nicht Z7/Z9 oder?

Da die Federn aber schon etwas ausgelutscht sind, passt in einige um eine mehr rein, dann also 21. Ist es dann nicht Z7/9, da nominell nicht mehr reinpassen, oder doch Z7/9 da tatsächlich schon mehr reinpassen?
17er Mag mit plus3 Boden hat eine Kapazität von 20 und ist noch kein High-Capacity Magazin. Wenn durch (viel) Kraftaufwand (eventuell nur mittels Ladehilfe) noch eine Patrone mehr rein zu quetschen ist, lässt sich aus dem Gesetzestext nicht eindeutig ableiten, ob es damit ein HighCapMag wird oder nicht. Der als plus 3 verkaufte Magazinboden ist in der Realität vielleicht ein plus 4 und damit wärst Du im Bereich HighCap. Andererseits verändert ein Begrenzer (der wieder ausgebaut werden kann) ein Magazin nicht von einem HighCap zu einem "normalen" - dies verstehe ich aber analog der aktuellen Logik bei Waffen (und HighCap werden ja zu verbotenen Waffen) - eine Waffe kann max die Kategorie "intensivieren" aber nicht "reduzieren". Die Analogie bei den Mags ist, dass ein plus Boden es zum HighCap macht aber ein Begrenzer es weiterhin als HighCap belässt.

Wie so oft in diesen Fällen kann man Dir aber wohl am ehesten raten, das schriftlich mit Deinem SB abzustimmen oder ihm formlos per email zu melden.

Konsequenz einer Meldung (verkürzt):
.) Deine Glock (ich nehme an Du hast eine passende Waffe dazu) wird zu 17/1/7 und die Magazine kommen dazu. Damit kannst Du weiterhin unbegrenzt Glock 9mm HighCap Magazine kaufen. Die Waffe kannst Du später auch als reine Kat B verkaufen, die Magazine behältst Du (oder verkaufst sie an einen Berechtigten). Dann kannst Du Dir eine neue FFW und kannst sie auf den Platz legen und andere HighCap unbegrenzt dafür passend kaufen. etc
.) Wenn Du keine dazu passende Waffe hast, dann wären die Magazine als 17/1/9 zu registrieren und Du darfst sie an einem Schießstand mit einer passenden Waffe verwenden, aber nicht zuhause. Nachkaufen kannst Du nur immer so viele Magazine, wie Du vorher verkauft/abgegeben hast, da die Stückzahl in diesem Fall relevant ist.
.) manche Behörde wartet mit 17/1/9 bis zum Ende der Meldefrist und trägt Dir eine bis dahin gekaufte Glock dann als 17/1/7 mit den Mags ein - auch wenn die Waffe kein Altbestand ist, liegt es im Ermessen der Behörde Dir einen 17/1/7 Platz zu geben - danach wie im ersten Fall

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 09:35
von rhodium
ohne ins OT zu rutschen: welche HA waren bis dann frei? KK? Ich erinnere mich das ein älterer Bekannter einen Erma M1 hatte.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 14:58
von Emil
rhodium hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 09:35
ohne ins OT zu rutschen: welche HA waren bis dann frei? KK? Ich erinnere mich das ein älterer Bekannter einen Erma M1 hatte.
Das interessiert mich auch..!

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 17:42
von Wilhelmshoehe
Alle HA waren frei - die schafften es erst dezidiert 1997 in das Waffengesetz als genehmigungspflichtige Waffen.

Die großen Verschärfungen des WaffG von 1967 bis 1997:
Startpunkt WaffG 1967: FFW definiert als unter 30 cm, sonst gibt's noch verbotene Waffen. Alles andere ist frei.
1971: FFW nun unter 60 cm
1979: Waffenpässe können nun befristet werden & Kriegsmaterial findet den Weg in das WaffG
Mär 1986: Kurze Flinten unter 90cm oder 45cm Lauflänge werden verboten
Dez 1994: Vorderschaftrepetierflinten "Pumpguns" werden verboten
WaffG 1997: Grosse Novelle, unter anderem werden alle HA genehmigungspflichtig

Andere Novellen im selben Zeitraum:
1973: Formelle Änderungen
1975: Verlässlichkeit novelliert
Aug 1986: Wiederkundmachung des WaffG 1967 mit allen Novellen bis zu diesem Zeitpunkt als WaffG 1986
1994: EWR und Durchreisebestimmungen

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 18:22
von Balistix
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 17:42
Alle HA waren frei - die schafften es erst dezidiert 1997 in das Waffengesetz als genehmigungspflichtige Waffen.

Die großen Verschärfungen des WaffG von 1967 bis 1997:
Startpunkt WaffG 1967: FFW definiert als unter 30 cm, sonst gibt's noch verbotene Waffen. Alles andere ist frei.
1971: FFW nun unter 60 cm
1979: Waffenpässe können nun befristet werden & Kriegsmaterial findet den Weg in das WaffG
Mär 1986: Kurze Flinten unter 90cm oder 45cm Lauflänge werden verboten
Dez 1994: Vorderschaftrepetierflinten "Pumpguns" werden verboten
WaffG 1997: Grosse Novelle, unter anderem werden alle HA genehmigungspflichtig

Andere Novellen im selben Zeitraum:
1973: Formelle Änderungen
1975: Verlässlichkeit novelliert
Aug 1986: Wiederkundmachung des WaffG 1967 mit allen Novellen bis zu diesem Zeitpunkt als WaffG 1986
1994: EWR und Durchreisebestimmungen
reload-smile Top Zusammenfassung, danke!

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 23:22
von Emil
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 17:42
Alle HA waren frei - die schafften es erst dezidiert 1997 in das Waffengesetz als genehmigungspflichtige Waffen.

Die großen Verschärfungen des WaffG von 1967 bis 1997:
Startpunkt WaffG 1967: FFW definiert als unter 30 cm, sonst gibt's noch verbotene Waffen. Alles andere ist frei.
1971: FFW nun unter 60 cm
1979: Waffenpässe können nun befristet werden & Kriegsmaterial findet den Weg in das WaffG
Mär 1986: Kurze Flinten unter 90cm oder 45cm Lauflänge werden verboten
Dez 1994: Vorderschaftrepetierflinten "Pumpguns" werden verboten
WaffG 1997: Grosse Novelle, unter anderem werden alle HA genehmigungspflichtig

Andere Novellen im selben Zeitraum:
1973: Formelle Änderungen
1975: Verlässlichkeit novelliert
Aug 1986: Wiederkundmachung des WaffG 1967 mit allen Novellen bis zu diesem Zeitpunkt als WaffG 1986
1994: EWR und Durchreisebestimmungen
:handgestures-thumbup: diese Zusammenfassung ist so gut, dass sie eigentlich irgendwo in die Übersicht aufgenommen werden sollte meiner Meinung nach! :clap:

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Do 30. Jul 2020, 11:50
von rider650
Folgendes passiert, wenn man in Innsbruck mit einer §17-Waffe und einer B-Waffe die Plätze tauschen möchte: Sie geben einem für alle Magazine, die man zusammen mit der Altbestandswaffe gemeldet hat, Z9/Z10-Plätze (auch für die, die man nach dem 14.12.2019 gekauft hat), und schreiben alle Z9/Z10-Magazine, die in die neue §17-Waffe passen, auf diese um. Das blöde daran ist, das man eine neue WBK zahlen muss. Dafür ist dann wieder alles tiptop korrekt in ZWR und WBK eingetragen.