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Re: Waffenrecht der Schweiz: Eine Übersicht

Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 21:20
von sandman
Vintageologist hat geschrieben:.....Zum Auswandern würde sich nur die Schwiz oder ganz weit weg in liberale Bundesstaaten der USA anbieten.

Oder Tschechien :D


Aber nur, wenn Dir Langwaffen egal sind, diese sind nämlich dort recht schwierig zu bekommen.

Grüße

Sandman

Re: Waffenrecht der Schweiz: Eine Übersicht

Verfasst: So 30. Mai 2010, 11:12
von Vintageologist
sandman hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:.....Zum Auswandern würde sich nur die Schwiz oder ganz weit weg in liberale Bundesstaaten der USA anbieten.

Oder Tschechien :D


Aber nur, wenn Dir Langwaffen egal sind, diese sind nämlich dort recht schwierig zu bekommen.

Grüße

Sandman


Sind sie das? Warum?

Re: Waffenrecht der Schweiz: Eine Übersicht

Verfasst: So 30. Mai 2010, 12:30
von Shotgun
Soweit ich weiss ist es in Tschechien ziemlich genau umgekehrt wie bei uns: Kurzwaffen bekommt man (relativ) einfach indem man wie in der Schweiz eine Art WES beantragt (und ich glaub sonst noch ein paar Scherze wie Multiple Choice Test etc.), für Langwaffen muss man aber schon mehr durch an Reifen springen wenn man die haben will, sprich eine Art Vereinszwang bei Sport oder nachweislichen Grund, z.B. Jagd, weil die könnte der Normalo ja zum wildern verwenden und überhaupt sind sie viel stärker, weitreichender und gefährlicher sind als Kurzwaffen....

Bei uns gehns halt den umgekehrten Weg und sagen Kurzwaffen sind so gefährlich weil man sie so leicht verdeckt tragen kann was bei Langwaffen nicht der Fall ist. Und Selbstlader sind ja auch so gefährlich, weil man könnte ja schnell schiessen damit.

Beides Blödsinn, siehe USA: ein legaler Waffenbesitzer der sein Zeug auch längerfristig behalten will lässt sich in der Regel weder zum Wildern hinreissen, noch schleppt er a Kurzwaffe ohne Erlaubnis herum. Weil das kann im Extremfall des erwischtwerdens heissen: Als Verurteilter Krimineller hast kein Recht auf Waffenbesitz mehr in Zukunft. (Und wählen darfst auch nimmer)

Re: Waffenrecht der Schweiz: Eine Übersicht

Verfasst: So 30. Mai 2010, 12:37
von Vintageologist
Arg... na klasse... bei denen in Tschechien WBK=WP und du kannst sofort führen... dafür keine LW...

Wissts was.... ich glaub ich bleib da...