Vintageologist hat geschrieben:Wenn du als Begründung Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumen draufschreibst, MUSS dir die Behörde dann eine für 2 Plätze (solltest auch draufschreiben, dass du zwei willst, sonst bekommst am Ende nur einen) ausstellen. Ja, auch das von vielen hier so gefürchtete AB kann da genau gar nichts machen, außer dir den Schein zu geben.
Behörde nix MUSS.
Eine Rechtfertigung gilt jedenfalls als gegeben, wenn der Erwerber glaubhaft machen kann, dass er die Waffe innerhalb seiner Wohn- oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung benötigt (WaffG §22 Abs.1).
Die meisten Unstimmigkeiten die da Gottseidank selten auftauchen liegen an obigem roten Wort. Da bekommst einen Bescheid von der Behörde, daß deine Rechtfertigung "Bereithalten zur Selbstverteitigung" für diesige nicht glaubhaft ist. Mit Anwalt ist die Aufhebung des Bescheides kein Prob. aber manche Unwissende geben genervt auf.
Und bezüglich Gewehr-Vollmantelmunition, - nicht jede Vollmantelmunition ist Kriegsmaterial.:
d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Und die ausgenommenen Jagd- u. Sportkaliber sind nicht gerade wenig.
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