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Re: Lagerung Kat. B + Munition

Verfasst: Fr 7. Okt 2022, 08:21
von doc steel
Bäckerl hat geschrieben:
Do 6. Okt 2022, 16:50
Es ist nur meine Frau und ich im Haus und die weiß weder wo die Waffe ist noch wie sie aufbewahrt ist.
Das glaubhaft zu machen kann schwierig werden, soferne du nicht auf 3000m² Wohnfläche mit 120 verschiedenen Räumen wohnst.
Dass nämlich ein waffenrechtlich geeignetes Behältnis im Zuge des gemeinsamen Zusammenlebens deiner Frau nie aufgefallen wäre und sie dann keine Fragen gestellt hat, ist so gut wie unwahrscheinlich.
Und was sagst dann?
"Pfuuh, seh ich auch grad erst, keine Ahnung wie das da her kommt."
Dieses Argument würde ich bei einer behördlichen Überprüfung nicht vorbringen wollen.
Weil was ist, wenn dir etwas passieren sollte?
Zuverlässiger ist da in jedem Fall, wenn du sagst dass sie den Code nicht kennt.
Am zuverlässigsten ist jedoch wenn sie wie Promo schreibt, ebenfalls die WBK macht.

Re: Lagerung Kat. B + Munition

Verfasst: Fr 7. Okt 2022, 10:29
von Bäckerl
Promo hat geschrieben:
Do 6. Okt 2022, 20:15
Bäckerl hat geschrieben:
Do 6. Okt 2022, 16:50
Tresor bereits besorgt und morgen wird er festgeschraubt! Nein es sind keine Kinder im Haus sonst hätte ich die Knarre definitv besser abgesichert. Es ist nur meine Frau und ich im Haus und die weiß weder wo die Waffe ist noch wie sie aufbewahrt ist.
Oje, der nächste "Fehler". Ein Tipp, sie sollte auch WBK machen. Schlimmstenfalls hast du dann "mehr Plätze", wenn sie es nur dir zuliebe macht ;) .
Bin noch dabei sie davon zu überzeugen haha ;)

Re: Lagerung Kat. B + Munition

Verfasst: Fr 7. Okt 2022, 17:33
von MartinRaml
Chris Mannix hat geschrieben:
Di 4. Okt 2022, 21:03

bzw. wenn die WBK jetzt 5 Jahre alt ist und du vor hast zu erweitern, würde ich über nen LW-Schrank nachdenken (mehr Platz für Guns und Muni) ;)
Gibt es eigentlich Limits für die Munition? Wird das beachtet bei der Inspektion?

Re: Lagerung Kat. B + Munition

Verfasst: Fr 7. Okt 2022, 17:38
von fast12
§ 41. (1) WaffG

1) Es gibt kein Limit
2) aber eine Meldepflicht bei mehr als 5.000 Patronen
3) ist nicht Teil der Überprüfung

Re: Lagerung Kat. B + Munition

Verfasst: So 9. Okt 2022, 22:06
von DumbDummy
fast12 hat geschrieben:
Fr 7. Okt 2022, 17:38
§ 41. (1) WaffG

1) Es gibt kein Limit
2) aber eine Meldepflicht bei mehr als 5.000 Patronen
3) ist nicht Teil der Überprüfung
Ist nicht Teil der 5 jährigen Waffenüberprüfung, bei mir waren sie jedoch kurz nach Meldung um zu überprüfen wie die Munition (und Waffen) verwahrt sind.