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Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 10:27
von Promo
... und wieso glaubst du hab ich explizit geschrieben, dass er laut Einantwortungsurkunde der Erbberechtigte für die Waffen sein muss?

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 12:31
von AUG-andy
Promo hat geschrieben:
Mi 6. Jul 2022, 10:27
... und wieso glaubst du hab ich explizit geschrieben, dass er laut Einantwortungsurkunde der Erbberechtigte für die Waffen sein muss?
Stimmt zu 100%
Meine bessere Hälfte hätte sonst auch die Waffen ihres Vaters nicht mit neuen Plätzen bekommen. Er hat ihr die aber zu Lebzeiten schon Schriftlich vermacht. Danach gab's keine Diskussion darüber weil alles eindeutig war.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 12:43
von MikeV
Wollte damit nur darauf hinweisen, dass "erben" und "erben" nicht das gleiche ist..
Da der TO ja "vermutlich" nicht der direkte Allein-Erbe seines Großvaters ist, könnte es da schon zu Problemen kommen, wenn er jetzt schnell alle Plätze voll macht.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 12:46
von RAR
MikeV hat geschrieben:
Mi 6. Jul 2022, 12:43
… könnte es da schon zu Problemen kommen, wenn er jetzt schnell alle Plätze voll macht.
Welcher Art?

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 16:24
von MikeV
"DAS RECHT" auf Erweiterung der WBK besteht eben nur, wenn der Erbe ganz klar geregelt ist.
Wenn man eben "nur" eine Waffe im Nachlass hat und nicht absolut der einzige mit theoretischem Anspruch ist, muss man einen Platz auf der WBK wieder frei machen, bevor man die Waffe erhalten kann.
Dieses "Problem" kann auftreten, zumal Waffenkäufe und -verkäufe zumeist mit finanziellem Nachteil einhergehen.
Also ist das schnelle Vollmachen der WBK-Plätze nicht immer sinnvoll.
Rechtliche Probleme sind dadurch jedoch nicht zu befürchten.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 16:29
von AUG-andy
MikeV hat geschrieben:
Mi 6. Jul 2022, 16:24
"DAS RECHT" auf Erweiterung der WBK besteht eben nur, wenn der Erbe ganz klar geregelt ist.
Wenn man eben "nur" eine Waffe im Nachlass hat und nicht absolut der einzige mit theoretischem Anspruch ist, muss man einen Platz auf der WBK wieder frei machen, bevor man die Waffe erhalten kann.
Dieses "Problem" kann auftreten, zumal Waffenkäufe und -verkäufe zumeist mit finanziellem Nachteil einhergehen.
Also ist das schnelle Vollmachen der WBK-Plätze nicht immer sinnvoll.
Rechtliche Probleme sind dadurch jedoch nicht zu befürchten.
Bei einem schrottreifen Platzhalter um 30€ ist das zu vernachlässigen.

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 16:31
von gewo
Wenn ein erbfall absehbar ist dann ist es sinnvoll
- wbk beantragen
- die zwei plätze vollmachen (zb mit platzhaltern)
- dafuer sorgen dass man in der einantwortungsurkunde als erbe der waffe eingetragen wird

Da gibts eigentlich keine nachteile

Re: Anderes Kaliber als Zubehör eintragen

Verfasst: Sa 9. Jul 2022, 09:00
von MartinRaml
gewo hat geschrieben:
Mi 6. Jul 2022, 16:31
Wenn ein erbfall absehbar ist dann ist es sinnvoll
- wbk beantragen
- die zwei plätze vollmachen (zb mit platzhaltern)
- dafuer sorgen dass man in der einantwortungsurkunde als erbe der waffe eingetragen wird

Da gibts eigentlich keine nachteile
1: OK
2: auf gutem Weg
3: Wird so gemacht

Ich probiere das mal und dann kann ich ja berichten wie es gegangen ist. Risiko ist recht gering, wird wohl auf die Interpretation der Sachbearbeiterin ankommen. Aber Danke für die Tipps, ich glaub im August/September ist es dann soweit.