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Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von gewo » Mo 29. Aug 2022, 08:16

Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 08:11
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 07:59
Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 07:15
... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
eigentlich nein
wurde durch uebersiedelung geloest
Hast nen Link zu dem Thread parat?
Was hat die Übersiedlung gebracht? Dass ihm die neue Behörde dann eine Mag WBK ausgestellt hat? Kann mich nimmer erinnen...
ja klar
die andere BH hat ihm ohne viel hin oder her einfach eine WBK fuer seine langen magazine ausgestellt
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Joewood
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von Joewood » Mo 29. Aug 2022, 08:31

gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 08:16
Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 08:11
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 07:59
Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 07:15
... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
eigentlich nein
wurde durch uebersiedelung geloest
Hast nen Link zu dem Thread parat?
Was hat die Übersiedlung gebracht? Dass ihm die neue Behörde dann eine Mag WBK ausgestellt hat? Kann mich nimmer erinnen...
ja klar
die andere BH hat ihm ohne viel hin oder her einfach eine WBK fuer seine langen magazine ausgestellt
Was dann meine Theorie bestätigt, dass manche Behörden offensichtlich nicht zwischen WBK und Magazin-WBK unterscheiden können. Vermutung liegt nahe, dass die Behörde des TO zu der Sorte gehört, die das nicht hinbekommen - es lebe die einheitliche Vorgehensweise
:at2:

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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von gewo » Mo 29. Aug 2022, 08:33

Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 08:31
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 08:16
Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 08:11
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 07:59


eigentlich nein
wurde durch uebersiedelung geloest
Hast nen Link zu dem Thread parat?
Was hat die Übersiedlung gebracht? Dass ihm die neue Behörde dann eine Mag WBK ausgestellt hat? Kann mich nimmer erinnen...
ja klar
die andere BH hat ihm ohne viel hin oder her einfach eine WBK fuer seine langen magazine ausgestellt
Was dann meine Theorie bestätigt, dass manche Behörden offensichtlich nicht zwischen WBK und Magazin-WBK unterscheiden können. Vermutung liegt nahe, dass die Behörde des TO zu der Sorte gehört, die das nicht hinbekommen :at2:
es ist leider grundsaetzlich so dass ein und derselbe waffenrechtliche sachverhalt von unterschiedlichen waffenbehoerden unterschiedlich interpretiert und entschieden wird.
in sehr vielen dingen ist der ermessensspielraum bzw die gesetzesauslegung so offen dass solche entscheidungen durchaus bis zum VwgH bestaetigt werden
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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine

Beitrag von Steppenwolf » Di 30. Aug 2022, 21:47

Joewood hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 07:15
Grün hat geschrieben:
Sa 27. Aug 2022, 12:49
Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.
Steppenwolf hat geschrieben:
Sa 27. Aug 2022, 12:57

Der TO hat einen Antrag auf WBK mit Altbesitzmeldung gemacht und nicht nur eine Magazin- WBK. Seitens der Behörde gibt es da absolut kein Missverständnis. Die Behörde hat da richtig gehandelt da sie seine Zuverlässigkeit nicht anerkennt resultierend der Delikte.
Man könnte sogar meinen der TO hat wissentlich das Gutachten sowie den Führerschein gemacht, in der Hoffnung die Behörde sieht darüber hinweg und stellt sie aus aufgrund der vielen Anträge aus.

Die Fehlkommunikation da, musst du mir erklären? :think:
Ihr 2 seids euch da einig Liegt aber beide falsch. Er wollte eine WBK FÜR seine Magazine. die steht ihm auch rechtlich zu - Vorstrafen hin oder her. Verläslichtkeit: wurscht! Das bekommt die Behörde ganz offensichtlich nicht hin.
Ich liege nicht falsch sondern die Beh‘rde sieht das offensichtlich so, siehe Posting von ihm
Heute bekam ich ein Schreiben der KPD-Wien mit dem Wortlaut:
Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme in welchen Angeführt wird das aufgrund mangelnder Verlässlichkeit eine WBK nicht ausgestellt werden könne.
Auch wenn du es als „Fleißaufgabe gesehen hast in dem er das Gutachten und den Führerschein machte, war das schlussendlich kontraproduktiv wenn nicht sogar irreführend oder er hat es sogar bewusst so beantragt. How knows :whistle:

Nichts anderes wurde gesagt ;)
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