Joewood hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 07:15
Grün hat geschrieben: ↑Sa 27. Aug 2022, 12:49
Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.
Steppenwolf hat geschrieben: ↑Sa 27. Aug 2022, 12:57
Der TO hat einen Antrag auf WBK
mit Altbesitzmeldung gemacht und nicht nur eine Magazin- WBK. Seitens der Behörde gibt es da absolut kein Missverständnis. Die Behörde hat da richtig gehandelt da sie seine Zuverlässigkeit nicht anerkennt resultierend der Delikte.
Man könnte sogar meinen der TO hat wissentlich das Gutachten sowie den Führerschein gemacht, in der Hoffnung die Behörde sieht darüber hinweg und stellt sie aus aufgrund der vielen Anträge aus.
Die Fehlkommunikation da, musst du mir erklären?
Ihr 2 seids euch da einig Liegt aber beide falsch. Er wollte eine WBK FÜR seine Magazine. die steht ihm auch rechtlich zu - Vorstrafen hin oder her. Verläslichtkeit: wurscht! Das bekommt die Behörde ganz offensichtlich nicht hin.
Ich liege nicht falsch sondern die Beh‘rde sieht das offensichtlich so, siehe Posting von ihm
Heute bekam ich ein Schreiben der KPD-Wien mit dem Wortlaut:
Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme in welchen Angeführt wird das aufgrund mangelnder Verlässlichkeit eine WBK nicht ausgestellt werden könne.
Auch wenn du es als „Fleißaufgabe gesehen hast in dem er das Gutachten und den Führerschein machte, war das schlussendlich kontraproduktiv wenn nicht sogar irreführend oder er hat es sogar bewusst so beantragt. How knows
Nichts anderes wurde gesagt
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)