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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Verfasst: Do 1. Jul 2021, 23:50
von RcL
Ich grab den Thread mal aus...
Du machst dich damit nicht strafbar, wenn es ein behördlich genehmigter Schießstand (also nicht bloß irgendein privater Schießkeller) ist. Das Schießstätten-Privileg gilt auch für Waffen nach § 17 WaffG.
Stimmt das so?

Frage aus dem einfachen Grund, weil man ja lange Magazine ohne zugehörige Waffe melden kann, und man "die dann am Schießstand anstecken darf" (so die Aussage der SB), was impliziert dass ich das sonst nicht dürfte :think:

Ich frag mich nämlich, ob ich jemandem am Schießstand ohne WBK eine Waffe mit langem Magazin in die Hand drücken darf (ich gestehe ich hab keine 10er Mags fürs Hera und will eigentlich auch keine extra kaufen..) und außerdem, wie für mich ein behördlich genehmigter Schießstand erkennbar ist.