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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 12:01
von rider650
mastercrash hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 13:15
...
Zuerst eine freundliche E-Mail an meinen SB, schreiben, dass ich gerne die Magazinmeldung machen würde und bereits a Foto anhängen mit den Mags und eine Auflistung und fragen wann ich vorbei kommen soll.
...
Joewood hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 18:16
...
Und sollst deine pöhsen Sachen auch mitnehmen oder nur du selber?
Hat irgendeine Behörde schonmal verlangt, Fotos zu sehen oder die Dinger vorgelegt zu bekommen? Ich hab bis jetzt noch nie davon gelesen - nur dass das immer wieder Leute machen wollen.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 12:45
von gewo
martin hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 09:54
Am 20er MecGar steht doch eindeutig "SW59" drauf, und daher sollte es rechtlich als Kurzwaffenmagazin gelten.
Ein 17er Glock Magazin ist auch kein Kat A 17/1/10 nur weil es in diverse Pistolenkarabiner passt.
???

ich nehme an er will in zukunft dieses magazin noch in den camp carbine reinstecken koennen

und er will den altbesitzplatz fuer 17/1/8 nutzen
den kriegt er doch nicht wenn er das nicnt meldet in der form

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 13:34
von martin
gewo hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 12:45
martin hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 09:54
Am 20er MecGar steht doch eindeutig "SW59" drauf, und daher sollte es rechtlich als Kurzwaffenmagazin gelten.
Ein 17er Glock Magazin ist auch kein Kat A 17/1/10 nur weil es in diverse Pistolenkarabiner passt.
???

ich nehme an er will in zukunft dieses magazin noch in den camp carbine reinstecken koennen

und er will den altbesitzplatz fuer 17/1/8 nutzen
den kriegt er doch nicht wenn er das nicnt meldet in der form
Wo steht, dass ein freies Pistolenmagazin (max. 20 Schuss und für eine "Kurzwaffe" gebaut) als HiCap Langwaffenmagazin registriert werden muss damit man den Pistolenkarabiner als Altbestand 17/1/8 melden kann? Weder im Gesetz noch im Runderlass findet sich das.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 14:40
von schurl45
Joewood hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 08:31
schurl45 hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 18:42
ich gehe erstmal ohne
Bitte um Bericht, wie es gelaufen ist :)
So, ziemlich chaotisch, man steht draußen auf der Gasse und wartet bis man gerufen wird oder man muss sich vordrängen, es gibt keine Nummer vergabe oder so was ähnliches. Die sehr nette Dame hat sich überhaupt nicht auskennt, ich habe selbst die Daten am PC ausgefüllt :shock: , ich hoffe nur, dass ich das richtig ausgefüllt habe. Wenn man hin geht, sollte man schon vorher wissen, welche Waffe oder Magazin zu welchen § gehört. Es wurde vermerkt, dass die Kollegen-innen am LPD Schottenring das Formular auf Richtigkeit kontrollieren sollen. Ich habe jetzt nur Altbestandmeldung gemacht, mit Erweiterung warte ich noch, ist mir jetzt zu blöd.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 17:40
von combatmiles
da hätt i ma glei no a paar zusätzliche B und A Plätze eingebucht.... :D:D

Wenn Sie mich schon an den PC lässt...

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 18:17
von zeroflow
Wie ich das aus 1020 / 1200 Wien kenne, hat die Person die das aufnimmt keinen direkten Zugriff, sondern füllt nur ein Formular aus.

So schaut dann ca. aus wie hier: viewtopic.php?f=20&t=50950&p=819785#p819785
Das unterschreibst du, und das geht dann mit allen Unterlagen zur LPD.

[Sarkasmus]
Wäre natürlich schon sexy, schnell mal n paar §17, §18 und Kat B. Plätze dazu eintragen :twisted:
[/Sarkasmus]

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 20:59
von Arminius
Danke Allen bis jetzt für ihre Beiträge:

Nächste Frage, Nummer 3:

ich habe einige Magazine erworben, als noch niemand ( ausser in den US ) an Magazinrestriktionen dachte.

( GENAU deswegen habe ich sie damals erworben ... muss um oder vor 2000 gewesen sein )

Diese melde ich "alleine", ohne "zugehörige" Waffe ( die waren damals normalerweise in Ö nicht erhältlich. ZB FN FAL, G 3, M 14 ...

Die melde ich nach $ 17/?/? - und sie belegen keine meiner Kat B Plätze?

Dann möchte ich aber ein paar Mags siehe oben als "Magazin, alleine" melden, obwohl ich zB auch solche Magazine ZUM OA 15 melde. Auch Meldung nach Kat $ 17/?/? ?

Und was ist, wenn ich nun genau eine dieser Waffen kaufe, mit 10er Mags? Darf ich dann das solo gemeldete Magazin am Schiesstand anstecken und gebrauchen?

Das wird ARBEIT, das alles zusammenzuschreiben. Muss ich die Waffennummer angeben, wenn ein Magazin zur Waffe gemeldet wird? Auch, wenn ich ja zB nur EIN OA 10 habe?

Im Voraus wieder DANKE, Hermann

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 22:00
von zeroflow
Arminius hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 20:59
Diese melde ich "alleine", ohne "zugehörige" Waffe ( die waren damals normalerweise in Ö nicht erhältlich. ZB FN FAL, G 3, M 14 ...

Die melde ich nach $ 17/?/? - und sie belegen keine meiner Kat B Plätze?
Korrekt. KW-Magazine ohne Waffe = /9, LW-Magazine ohne Waffe = /10
Arminius hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 20:59
Dann möchte ich aber ein paar Mags siehe oben als "Magazin, alleine" melden, obwohl ich zB auch solche Magazine ZUM OA 15 melde. Auch Meldung nach Kat $ 17/?/? ?
Wenn das deine LPD so akzeptiert, kannst du die "extra" OA-15 Magazine auch auf /10 melden.
Arminius hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 20:59
Und was ist, wenn ich nun genau eine dieser Waffen kaufe, mit 10er Mags? Darf ich dann das solo gemeldete Magazin am Schiesstand anstecken und gebrauchen?
Ja, am Schießstand geht das immer, da du dort durch das Schießstandsprivileg (§14 WaffG) diese Kombination (LW mit +10 Magazine) besitzen darfst.
Arminius hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 20:59
Das wird ARBEIT, das alles zusammenzuschreiben. Muss ich die Waffennummer angeben, wenn ein Magazin zur Waffe gemeldet wird? Auch, wenn ich ja zB nur EIN OA 10 habe?
ACHTUNG: Nur weil du jetzt ein OA-10 Magazin +10 besitzt, kannst du nicht später dir einen Altbestandsplatz /8 für das OA10 holen.

Du kannst:

a) §17 Altbestand OA15 verkaufen, dann OA10 auf den §17 Platz
b) OA10 auf Kat B, Magazin ist Altbestand nach /10, am Schießstrand anstecken ist i.O.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 22:18
von gewo
martin hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 13:34
gewo hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 12:45
martin hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 09:54
Am 20er MecGar steht doch eindeutig "SW59" drauf, und daher sollte es rechtlich als Kurzwaffenmagazin gelten.
Ein 17er Glock Magazin ist auch kein Kat A 17/1/10 nur weil es in diverse Pistolenkarabiner passt.
???

ich nehme an er will in zukunft dieses magazin noch in den camp carbine reinstecken koennen

und er will den altbesitzplatz fuer 17/1/8 nutzen
den kriegt er doch nicht wenn er das nicnt meldet in der form
Wo steht, dass ein freies Pistolenmagazin (max. 20 Schuss und für eine "Kurzwaffe" gebaut) als HiCap Langwaffenmagazin registriert werden muss damit man den Pistolenkarabiner als Altbestand 17/1/8 melden kann? Weder im Gesetz noch im Runderlass findet sich das.
Also ich steh offenbar auf der leitung
Wie will er denn den carabiner ohne hicap als 17/1/8 melden?

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 06:51
von schurl45
Was für mich unklar ist, wo trägt man die Mags zum 17/1/7 und 17/1/8 ein? die Dame hat das auch nicht gewusst.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 06:55
von schurl45
zeroflow hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 18:17
Wie ich das aus 1020 / 1200 Wien kenne, hat die Person die das aufnimmt keinen direkten Zugriff, sondern füllt nur ein Formular aus.

So schaut dann ca. aus wie hier: viewtopic.php?f=20&t=50950&p=819785#p819785
Das unterschreibst du, und das geht dann mit allen Unterlagen zur LPD.

[Sarkasmus]
Wäre natürlich schon sexy, schnell mal n paar §17, §18 und Kat B. Plätze dazu eintragen :twisted:
[/Sarkasmus]
du hats natürlich Recht aber wenn die sich nicht auskennen, wie soll das funktionieren? Ich rufe auf jeden Fall meine SB am LPD Schottenring an um sicherzustellen dass alles richtig ausgefüllt ist.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 08:37
von Arminius
zeroflow hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 22:00


ACHTUNG: Nur weil du jetzt ein OA-10 Magazin +10 besitzt, kannst du nicht später dir einen Altbestandsplatz /8 für das OA10 holen.

Du kannst:

a) §17 Altbestand OA15 verkaufen, dann OA10 auf den §17 Platz
b) OA10 auf Kat B, Magazin ist Altbestand nach /10, am Schießstrand anstecken ist i.O.
Hallo Gewo!

Danke für Alles bisher!

Ich habe OA 10 und OA 15. Also alles Altbestand, auch die HiCap Magazine.

lG Hermann

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 08:42
von Arminius
Nächste Frage ( ich glaube, Nummer 4 ):

Für Kleinkaliber Halbautomaten, also .22 lfB und .22 Mag:

Waffen sind Kat. B, grosse Magazine für Randzünder Kleinkaliber interessieren die Behörde nicht; keine Meldung, alles legal.

Danke, Hermann

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 10:22
von martin
gewo hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 22:18
martin hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 13:34
gewo hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 12:45
martin hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 09:54
Am 20er MecGar steht doch eindeutig "SW59" drauf, und daher sollte es rechtlich als Kurzwaffenmagazin gelten.
Ein 17er Glock Magazin ist auch kein Kat A 17/1/10 nur weil es in diverse Pistolenkarabiner passt.
???

ich nehme an er will in zukunft dieses magazin noch in den camp carbine reinstecken koennen

und er will den altbesitzplatz fuer 17/1/8 nutzen
den kriegt er doch nicht wenn er das nicnt meldet in der form
Wo steht, dass ein freies Pistolenmagazin (max. 20 Schuss und für eine "Kurzwaffe" gebaut) als HiCap Langwaffenmagazin registriert werden muss damit man den Pistolenkarabiner als Altbestand 17/1/8 melden kann? Weder im Gesetz noch im Runderlass findet sich das.
Also ich steh offenbar auf der leitung
Wie will er denn den carabiner ohne hicap als 17/1/8 melden?

Er meldet das Gewehr als § 17/1/8 und gibt an, dass es sich beim 20er Magazin vom Hersteller "Mec-Gar" Modell "MG-SW59-20" um eine freies Pistolenmagazin handelt welches weder unter 17/1/9 noch 17/1/10 fällt.

Wenn sich die Behörde damit nicht auskennt könnte er auf zwei Beispiele aus dem Ruderlass verweisen. Das mit dem freien Glock Magazin in der Langwaffe wofür eine Berechtigung nach 17/1/8 erforderlich ist oder die Zuordnung von Magazinen mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen die sich danach richtet für welche Schusswaffe ein Magazin erzeugt wurde.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 10:37
von bino71
Arminius hat geschrieben:
Do 4. Mär 2021, 08:42
Nächste Frage ( ich glaube, Nummer 4 ):

Für Kleinkaliber Halbautomaten, also .22 lfB und .22 Mag:

Waffen sind Kat. B, grosse Magazine für Randzünder Kleinkaliber interessieren die Behörde nicht; keine Meldung, alles legal.

Danke, Hermann
Wo ist hier die Frage?
Willst jetzt auf die Feststellung Applaus oder ein Kommentar?