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Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 20:49
von Emil
hape hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:12
Weil mit der gleichen Ansicht "Es ist nur KM wenn es einen modernen Panzer durchschlägt" könnte man auch jedes Feldgeschütz, jeden WWII Panzer inklusive seiner Kanone rechtfertigen.
Nein, keine Sorge das könnte man so keinesfalls rechtfertigen, das wäre absolut absolut denkunmöglich:
KM-VO
Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. 3 a) Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art.
II. a) Kampfpanzer und sonstige militärische Kraftfahrzeuge ...
Die KM-VO ist diesbezüglich sehr, sehr deutlich formuliert.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 20:52
von hasgunz
hape hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:12
Eventuell liegt es daran, dass manches Kaliber zwar militärisch tot, bzw nutzlos gegen Panzer ist aber trotzdem zivil durchaus sehr mächtig wäre. Denke da an den VW Bus z.B.: der Polizei, Justizwache. Klar da ist ein Jagdgewehr auch effektiv, aber einen 50cal ist eine andere Liega ...... Könnte hier vielleicht die Intention des Gesetzgebers zu suchen sein?? Weil mit der gleichen Ansicht "Es ist nur KM wenn es einen modernen Panzer durchschlägt" könnte man auch jedes Feldgeschütz, jeden WWII Panzer inklusive seiner Kanone rechtfertigen.

Klar ich persönlich könnte auch damit leben, wenn die Grenze nach 50cal und eindeutig gezogen würde. Aber ok irgendwo muss sie sein..
Geh komm, als ob ein .338 Lapula nicht genauso effektiv gegen nen Bulli wäre...
Und wir wollen hier niemanden Wörter in den Mund legen, es ist eher ne Willkür der Behörde / Politiker gewesen.
Genauso wie das pumpgun Verbot und die 2 Kat.B Platz Begrenzung...

LG

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 21:24
von approach_lowg
hape hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:12
Eventuell liegt es daran, dass manches Kaliber zwar militärisch tot, bzw nutzlos gegen Panzer ist aber trotzdem zivil durchaus sehr mächtig wäre. Denke da an den VW Bus z.B.: der Polizei, Justizwache. Klar da ist ein Jagdgewehr auch effektiv, aber einen 50cal ist eine andere Liega ...... Könnte hier vielleicht die Intention des Gesetzgebers zu suchen sein?? Weil mit der gleichen Ansicht "Es ist nur KM wenn es einen modernen Panzer durchschlägt" könnte man auch jedes Feldgeschütz, jeden WWII Panzer inklusive seiner Kanone rechtfertigen.

Klar ich persönlich könnte auch damit leben, wenn die Grenze nach 50cal und eindeutig gezogen würde. Aber ok irgendwo muss sie sein..
Genau das ist vermutlich die Gschichte. Nur dass die Herrschaften net Angst haben dass jemand auf einen VW Bus mit der BMG schießt, eher das eine gepanzerte Regierungs Limo mit Hartkern oder Brandkern unter Beschuss kommen könnte.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 21:59
von Emil
approach_lowg hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 21:24
Genau das ist vermutlich die Gschichte. Nur dass die Herrschaften net Angst haben dass jemand auf einen VW Bus mit der BMG schießt, eher das eine gepanzerte Regierungs Limo mit Hartkern oder Brandkern unter Beschuss kommen könnte.
Das da wer ernsthaft Angst hat, dass jemand die ganze Prozedur mit Waffenführerschein, psychologischem Gutachten, Antrag, Kosten ect. für eine Waffenbesitzkarte macht, dann sich bei einem Händler um weit über 10.000,- Euro ein M82 bestellt, vermutlich ewig warten muss bis das geliefert wird, dann wird es beim Händler auf ihn im ZWR eingetragen, um sich dann - nach all der Mühe alles legal zu machen - in die Illegalität zu begeben um sich woher auch immer, weil in Österreich gibt es und gab es diese "ungute" Munition einfach nie legal, die "ungute" Munition zu beschaffen und dann so etwas zu machen, daran glaube ich einfach nicht. Dann hätten es die Deutschen längst verboten bzw. gar nie erst erlaubt.
Warum sollte jemand alles mit Mühe teuer legal kaufen, wenn er ohnehin die "ungute" Munition illegal beschaffen müsste, das macht doch bitte überhaupt keinen Sinn..?

Wenn man sich das so durchliest bekommt man ja noch den falschen Eindruck das rund 100 Jahre alte .50 BMG wäre ein wahres "Wunderkaliber" im Verhältnis zu allen anderen handelsüblichen Kalibern die ohnehin auf dem Markt sind... :roll:

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 22:00
von cal22
Da wären wir wieder dabei... So jemand der sowas vorhat besorgt sich die Waffe sicher legal.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Fr 22. Nov 2019, 22:37
von Emil
cal22 hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 22:00
Da wären wir wieder dabei... So jemand der sowas vorhat besorgt sich die Waffe sicher legal.
Deswegen macht so eine Diskussion auch keinen Sinn.

Thema war ja die Frage bzw. das Gerücht ob .50 BMG ab 14.12. nicht mehr KM sein wird und was bisher der Grund war, dass der VwGH es (noch 2010?) als "Panzerbüchse" eingestuft hatte.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Sa 23. Nov 2019, 13:15
von hape
cal22 hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 22:00
Da wären wir wieder dabei... So jemand der sowas vorhat besorgt sich die Waffe sicher legal.
Eventuell erhöht die legal Verfügbarkeit auch die illegale?? Und so am Großhorizont betrachtet, ist der Gesetzgeber nicht nur für Sportschützen da, es gibt auch noch andere Interessen und Interessengruppen in der Bevölkerung.

Aber ansonsten könnte, wenn des mit der Panzerbüchse und .50cal eh so klar ist, dass des eigentlich kein Kriegsmaterial und vor 100 Jahr zum Sportschießen auf Papiertaferl erfunden worden ist und obendrein kaum Wirkung im Ziel hat, jemand endlich vor Gericht ziehen und diese Falschansicht korrigieren. Diese Großkaliberdiskriminierung is a Wahnsinn, Widerspricht jeglichen Gleichheitsgrundsatz.

Dann bitte hier gleich melden und ich hol mir endlich die Steyr HS 50 ohne des Preisschild zu beachten. Ich sags euch, als ich das Ding des erste Mal gesehen haben seit dem glaube ich an Liebe auf den ersten Blick. :dance:

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 14:27
von Promo
Emil hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 23:58
Promo hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 17:55
Preise waren nur Beispiele. Kann dir auch den 29" raussuchen, macht aber auch nicht so viel Unterschied. Betreffend Primer (oder auch Zündhütchen, wie bisher..) kann ich keine Auskunft geben.
Was kostet denn die gleiche Variante mit 29“ Lauf?
Hab nachgeschaut. Das Gleiche.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 14:30
von Promo
approach_lowg hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 07:23
in Ö wird das .50 BMG Kal sicherlich nie für zivile Anwender ( Ausnahme Gen ist was anderes ) zugelassen. das 8mm Zündhüttchen von der BMG oder 416 Barrett ist nun mal KM.
Bitte benenne mir den Grund, wieso das Zündhütchen KM ist - ich konnte auch nach Prüfung nichts finden.

mW ist übrigens die 14.5 Russisch in Deutschland zulässig. Zumindest sind mir mehrere Besitzer einer derartigen Waffe auch bekannt. Es gibt auch genügend Besitzer eines Mauser 1918 Tankgewehres.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 19:21
von DarthAlexxx
:at1: also bekomme ich keine GM6 ‚Lynx‘ ?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 21:01
von HowlingWolf
DarthAlexxx hat geschrieben:
Mo 25. Nov 2019, 19:21
:at1: also bekomme ich keine GM6 ‚Lynx‘ ?
Hey! Hinten anstellen! :mrgreen:

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 11:30
von Promo
In Österreich gäbe es schon eines zu haben. Notwendiges Kleingeld als auch Ausnahmegenehmigung vorhanden?

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 12:08
von Emil
Promo hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 11:30
In Österreich gäbe es schon eines zu haben. Notwendiges Kleingeld als auch Ausnahmegenehmigung vorhanden?
Der war gut :lol: als ob die Ausnahmegenehmigungen nach § 18 WaffG (realistisch) für sportliche Zwecke zu bekommen wären. Ist ja schon in den seltenen Fällen wo anerkannten Sammler für irgendeine - oft verhältnismäßig "minderwirksame" - historische Waffe die unter § 18 fällt eine Genehmigung beantragen eine ewige mühsame und teure Prozedur (Rechtsmittel ect.) mit ungewissem Ausgang.

Re: .50 BMG ab 14. 12.

Verfasst: Mi 3. Mär 2021, 13:01
von mrbungle
Gerade erst gesehen, dass im "Jagd und Sport" Katalog auf S. 47 das Steyr HS .50 M1 (knapp 9.000,-, 14kg) angeboten wird. Ist das Kaliber also nun frei erwerblich? Die Mun??? Oder eh nur mit Sonderbefugnis. Weiss da wer was?