gewo hat geschrieben:slasher hat geschrieben:wo bitte steht denn geschrieben das der tresor mit der wand verdübelt sein muss?
hi
naja, der schutz gegen entwendung muss wohl - damit es ein solcher ist - wirksam sein
bin aber ned sicher ..
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber das ist FALSCH .
Im Gesetz ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff festgehalten, NICHT jedoch der Schutz gegen Entwendung (=Diebstahl). Eine Kat. B Waffe muß so gelagert werden, daß eine nicht befugte Person (sprich ohne WBK, WP ) keine Gelegenheit hat, ohne technische Hilfsmittel und ohne den Rahmen der Legalität zu verlassen eine Kat B Waffe an sich zu nehmen.
Der Schutz vor Diebstahl (Entwendung) ist NICHT im Gesetz festgehalten. Beispiel.
Ich kann meine Kat B Waffe im 30 Euro Baumax-Safe mit Zahlenschloß ( ca. 5 Kilo) im Gewandkasten lagern. Somit kann meine Ehefrau, Sohn, Tochter, Enkerl (sofern keine WBK) etc. die Waffe nicht erreichen sprich unbefugt darauf zugreifen . Die gesetzliche Anforderung ist somit erfüllt.
Ein Schutz gegen Diebstahl ist damit aber nicht gegeben. Ein solcher kann aber auch nicht festgelegt werden, da die Erfüllbarkeit "Schutz gegen Diebstahl" nicht standardisiert festlegbar ist. Auch ein 2000 Kilo Safe kann aufgebrochen werden.
Bitte nicht "Schutz vor unbefugtem Zugriff" mit "Schutz vor Diebstahl" verwechseln.