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Überprüfung - Polizei

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nopowder
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von Nopowder » Di 29. Mär 2011, 13:09

gewo hat geschrieben:
slasher hat geschrieben:wo bitte steht denn geschrieben das der tresor mit der wand verdübelt sein muss?
:tipphead:


hi

naja, der schutz gegen entwendung muss wohl - damit es ein solcher ist - wirksam sein

bin aber ned sicher ..


Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber das ist FALSCH .

Im Gesetz ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff festgehalten, NICHT jedoch der Schutz gegen Entwendung (=Diebstahl). Eine Kat. B Waffe muß so gelagert werden, daß eine nicht befugte Person (sprich ohne WBK, WP ) keine Gelegenheit hat, ohne technische Hilfsmittel und ohne den Rahmen der Legalität zu verlassen eine Kat B Waffe an sich zu nehmen.
Der Schutz vor Diebstahl (Entwendung) ist NICHT im Gesetz festgehalten. Beispiel.
Ich kann meine Kat B Waffe im 30 Euro Baumax-Safe mit Zahlenschloß ( ca. 5 Kilo) im Gewandkasten lagern. Somit kann meine Ehefrau, Sohn, Tochter, Enkerl (sofern keine WBK) etc. die Waffe nicht erreichen sprich unbefugt darauf zugreifen . Die gesetzliche Anforderung ist somit erfüllt.
Ein Schutz gegen Diebstahl ist damit aber nicht gegeben. Ein solcher kann aber auch nicht festgelegt werden, da die Erfüllbarkeit "Schutz gegen Diebstahl" nicht standardisiert festlegbar ist. Auch ein 2000 Kilo Safe kann aufgebrochen werden.

Bitte nicht "Schutz vor unbefugtem Zugriff" mit "Schutz vor Diebstahl" verwechseln.
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von gewo » Di 29. Mär 2011, 13:12

Nopowder hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
slasher hat geschrieben:wo bitte steht denn geschrieben das der tresor mit der wand verdübelt sein muss?
:tipphead:


hi

naja, der schutz gegen entwendung muss wohl - damit es ein solcher ist - wirksam sein
bin aber ned sicher ..


Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber das ist FALSCH .
Im Gesetz ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff festgehalten, NICHT jedoch der Schutz gegen Entwendung (=Diebstahl). ...


hi

ohne jemand nahetreten zu wollen ;-)
aber die 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung sieht das anders:


2. Waffengesetz Durchführungsverordnung
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von BigBen » Di 29. Mär 2011, 16:58

ob ein behältniss einbruchs- oder aufbruchssicherer wird wenn man es anschraubt ist wäre mal interessant auszujudizieren!
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von Lichtgestalt » Di 29. Mär 2011, 17:31

Viel interessanter finde ich ob es als einbruchssicher gilt wenn man es aus der Wand reißen kann.
Wenn nein, dann stlt sich als weitere Frage hinsichtlich der bankomaten die aus dem Boden gerissen wurden :-)

Thule
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von Thule » Di 29. Mär 2011, 17:53

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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von Lichtgestalt » Di 29. Mär 2011, 21:53

warum dann die Rede von "...entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit"
und nicht von -hemmend?

Ich verstehe natürlich worauf du hinaus willst, ich spreche daher nur von der juristischen Auslegung.

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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von Thule » Mi 30. Mär 2011, 07:36

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von gertbley » Mi 30. Mär 2011, 08:35

Das ist so, wie bei vielen Rechtsfragen in Österreich: Bis es nicht eine Entscheidung der obersten Instanz gibt - diesfalls VwGH - bleibt die Auslegung des Gesetzes dem vollziehenden Beamten überlassen.....
Ob das jetzt gut oder schlecht ist, sei dahin gestellt - wie schon angesprochen werden konkrete Normen eher strenger sein, als solche die einen Ermessensspielraum zulassen.
Gruß
gertbley

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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von pointi2009 » Mi 30. Mär 2011, 12:36

für den §2 Pkt 2 Abs 2 wird ja was ich weiss unterschieden bezüglich Aussenschutz oder Innenschutz. Wenn das Objekt nach Aussen gut gesichert ist, dann ist die Anforderung an den Innenschutz nicht so streng gesehen. Ich sehe halt ebenfalls das Problem, dass ein kleiner Safe ohne Montage an Wand oder Boden ohne Probleme, sobald Aussenschutz überwunden, abtransportiert werden kann.

Klar ein an der Wand/Boden verschraubter Tresor lässt sich rausbrechen. Nur eine 100% Sicherheit gegen Diebstahl gibts halt mal nicht. Ich wette aber, wenn jemand den MiniTresor oder Handkassa nur rumstehen hat, ein Einbrecher diesen mitnimmt, mit dieser Waffe etwas passiert, man dann etwas Erklärungsnotstand bekommen könnte von wegen Zumutbarkeit der möglichen Montage.
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von gewo » Mi 30. Mär 2011, 20:00

BigBen hat geschrieben:ob ein behältniss einbruchs- oder aufbruchssicherer wird wenn man es anschraubt ist wäre mal interessant auszujudizieren!


hi

es geht um den satzteil

...auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.....

dass heisst es geht sehr wohl AUCH um einen schutz gegen das mit wegnehmen (im tresor oder nicht im tresor)
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von BigBen » Mi 30. Mär 2011, 20:50

ist ein argument...dübel und schrauben sind eh schon, am wochenende wird wohl doch gebohrt,
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von MikeD » Mi 30. Mär 2011, 22:55

Absolute Sicherheit gibt es sowieso nicht und das wissen auch die Behörden !

Bei der Sicherung gegen unbefugte Aneignung (auch samt Tresor) kommt es deshalb auf die Zumutbarkeit an.
Keiner kann verlangen, dass man sich für 1-2 FFW einen 300kg Tresor anschafft, es ist aber sicher zumutbar selbst den billigsten Baumarkt-Tresor irgendwo anzuschrauben.

Ich bin mir ganz sicher, dass bei einem Trick- bzw. Einschleichdiebstahl (z.B. falsche Gasmänner, etc.) mit dem Tresor und Waffe(n) auch die waffenrechtliche Verlässlichkeit weg ist, wenn das Ding NICHT angeschraubt war.
Je besser der Tresor und dessen Verankerung in so einem Fall sind, desto eher behält man dann seine WBK (bzw. auch seine Waffen).

Man sollte sich deshalb nicht die Frage stellen "Wie erfülle ich die Mindestanforderungen für eine sichere Verwahrung ?" sondern "Was kann ich tun damit meine Waffe(n) möglichst sicher verwahrt sind ?"
Schliesslich möchte wohl jeder von uns seine Waffe(n) behalten...

HEAVY DUTY

Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von HEAVY DUTY » Do 31. Mär 2011, 06:56

MikeD hat geschrieben:Absolute Sicherheit gibt es sowieso nicht und das wissen auch die Behörden !

Bei der Sicherung gegen unbefugte Aneignung (auch samt Tresor) kommt es deshalb auf die Zumutbarkeit an.
Keiner kann verlangen, dass man sich für 1-2 FFW einen 300kg Tresor anschafft, es ist aber sicher zumutbar selbst den billigsten Baumarkt-Tresor irgendwo anzuschrauben.

Ich bin mir ganz sicher, dass bei einem Trick- bzw. Einschleichdiebstahl (z.B. falsche Gasmänner, etc.) mit dem Tresor und Waffe(n) auch die waffenrechtliche Verlässlichkeit weg ist, wenn das Ding NICHT angeschraubt war.
Je besser der Tresor und dessen Verankerung in so einem Fall sind, desto eher behält man dann seine WBK (bzw. auch seine Waffen).

Man sollte sich deshalb nicht die Frage stellen "Wie erfülle ich die Mindestanforderungen für eine sichere Verwahrung ?" sondern "Was kann ich tun damit meine Waffe(n) möglichst sicher verwahrt sind ?"
Schliesslich möchte wohl jeder von uns seine Waffe(n) behalten...


I glaub des trifft´s auf den Punkt. Wenn olles verschraubt, verschlossen und sauber eingeräumt is, wird sicher niemand fragen ob des 8er oder 10er Dübel sind. Die Aufbewahrung der Schlüssel spielt dabei, glaub ich, eher eine Rolle.

L.G.
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von KGR84 » Do 31. Mär 2011, 07:25

Aber hier geht es nicht darum, dass man seine Waffen sicher verwahrt (verwahren soll), das liegt eh im Interesse eines jeden eigenen, sondern um die Frage, was bei einer Waffenüberprüfung als Sicher anerkannt wird.

Um noch einmal den Gesetzestext in Erinnerung zu bringen, der sich damit beschäftigt:

Thule hat geschrieben:
...
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
...


Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist. So wie ich es in meiner Ausbildung gelernt habe, geht es da nicht um den Zugriff, den sich ein Unberechtiger verschaffen kann, sondern um den unmittelbaren zugriff. Und der ist durch die Tatsache, dass die Waffe versperrt ist, nicht gegeben.

Auch wenn ein Einbrecher den kompletten Tresor mitnimmt, hat er danach noch die Hürde den Tresor zu öffnen. Ok, die 2mm Blech aufzumachen stellt in Wirklichkeit nicht wirklich eine Hürde da, aber in meiner Ausbildung habe ich gelernt, dass es zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften reicht.

Natürlich, wenn ich meinen Tresor in Garten stelle und nicht verschraube, werdens mich auch fragen ob ich deppat bin, ob jetzt bei ner Überprüfung, oder im Falle eines Diebstahls.

Aber wenn man seine Waffe zu Hause offen liegen lässt, was ja legitim ist, solange jeder, der Zugang zum Haushalt hat, ein waffenrechtliches Dokument besitzt, dann zählt nicht der Passus mit Aufbruchssicherheit des Behältnisses, sondern Einbruchsicherheit der Räumlichkeit.

Daher sind auch beide Fälle im Gesetzestext angeführt.
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Re: Überprüfung - Polizei

Beitrag von forrrexxx » Mi 6. Apr 2011, 15:18

pointi2009 hat geschrieben:könn ma nur hoffen, dass das Wahlergebnis der Landtagswahlen in DE nicht Schule macht in AT


bitte hörts auf damit.. wir sind ned im Verband forum wo sich alle ins hoserl machen.. es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben.. :whistle:

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