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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 10:37
von m_a_d
ich bringe meine Frage hier ein, damit jeder sieht, dass sie schon gestellt wurde und Du nicht viele emails mit dem gleichen / ähnlichen Inhalt bekommst:

Können auf den neuen §17 Kat.A Plätzen auch B-Waffen eingetragen werden? Wenn ja, wird in diesem Fall der §17 Kat-A Platz zu einem Kat-B Platz und ist er somit "verloren" oder bleibt der Platz als §17 Kat-A Platz bestehen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 11:54
von gewo
m_a_d hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 10:37
ich bringe meine Frage hier ein, damit jeder sieht, dass sie schon gestellt wurde und Du nicht viele emails mit dem gleichen / ähnlichen Inhalt bekommst:

Können auf den neuen §17 Kat.A Plätzen auch B-Waffen eingetragen werden? Wenn ja, wird in diesem Fall der §17 Kat-A Platz zu einem Kat-B Platz und ist er somit "verloren" oder bleibt der Platz als §17 Kat-A Platz bestehen?
kann man gerne hier posten, kein problem
grundsaetzlich waeren emails aber ned schlecht weil wenn zwanzig leut die selbe frage stellen zeigt es dass es fuer offenbar viele persoenen zutrifft
es formuliert auch jeder ein bisserl anders, da kann es sein dass bestimmte nebenaspekte auftauchen auf die auch ich ned gedacht haette auf den ersten blick

wie auch immer

ja klar ich nehm deine frage auf die liste
da ich aber bereits das rueckseiten textlayout der neuen WBKs kenne kann ich dir sagen dass es eine "kann" option wird.
es sind auch der rueckseite die diversen ziffern des §17 drauf und dazu kommt halt dann die anzahl der stueck die genehmigt wurden
d.h. du hast das recht anstelle deiner kat B plaetze auch bis zu "2 Waffen gem. §17 Z 2 " zu besitzen (ist nur ein beispiel)
meiner meinung ist das schon ziemlich selbsterklaerend

du hast eine glock auf kat B
du hast "22 magazine gem. §17 Z 4" (ist nur ein beispiel) auf der WBK eingetragen
du hast "bis zu 2 waffen gem. §17 Z 2" (ist nur ein beispiel) auf der WBK eingetragen
wenn du eines deiner 33iger mag reinsteckst in diese glock dann wird diese zu einer waffe kat A - also gem. §17 Z 2 (ist nur ein beispiel)
da du bis zu zwei solche Kat A waffen hzaben darfst darfst du ein HiCap magazin in die waffe stecken
dann ist sie eine kat A gemäss §17 Z blablabla
und wennst das magazin wieder rausgibst ist sie wieder eine Kat B ..

EDIT:
ich habe deine frage grad nochmal durchgelesen
du wolltest auf was anderes raus
deine frage lautet eigentlich: koennen Kat A §17 altbesitz plätze verfallen wenn sie nicht mit kat A waffen belegt sind...
ja das kann ich gerne versuchen zu klaeren

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 29. Okt 2019, 13:43
von Lexman1
Was ist mit Waffen a la Troy PAR und high Cap Mag's? Ich habe einige Mag's, die in ein M4 oder eben auch in meine PAR passen. Werden diese dann auch mittels eines solchen Vermerkes hinterlegt?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 30. Okt 2019, 12:40
von Yukon
gewo hat geschrieben:
Mo 28. Okt 2019, 13:59
mit anfang november beginnen die schulungen der waffenreferenten
und es gibt auch eine ZWR schulung fuer haendler

du hast recht dass wahrscheinlich nicht alle fragen geklaert werden koennen
aber die mainstreamthgemen werden bis mitte november abgehandelt

wer eine spezielle frage zu einer besonders exotischen konstellation hat kann mir die frage fertig vorformuliert an info@doubleaction.at schicken und ich versuche sie per mitte novenber zu klaeren

EDIT: tippfehler in der emailadresse bereingt am 29.10. 11:17
vorher an mich gesendete emails sind wohl nicht eingetroffen bei mir ...
Mail ist unterwegs zu Dir, danke für Dein Angebot

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 14:28
von riddler
Gibt es schon Neuigkeiten aus den Schulungen?
Habe ein paar 33er Magazinge für eine Glock und bin nicht siche was ich machen soll, ich komme kaum noch zum schießen, und bin nicht sicher ob ich die Magazine registrieren oder verkaufen soll. ich nehme an für das eintragen wird wieder eine neue WBK + Gebühr fällig.oder?
danke im vorhinein.
LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 6. Nov 2019, 16:18
von bino71
Du hast bis zum 14.12.2019 (bis dahin leichter zu verkaufen) + 1 Jahr und 364 Tage (letzte Frist der Anmeldung) Zeit Dir das zu überlegen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 06:00
von Emil
gewo hat geschrieben:
Mo 28. Okt 2019, 13:59

mit anfang november beginnen die schulungen der waffenreferenten
und es gibt auch eine ZWR schulung fuer haendler

du hast recht dass wahrscheinlich nicht alle fragen geklaert werden koennen
aber die mainstreamthgemen werden bis mitte november abgehandelt

wer eine spezielle frage zu einer besonders exotischen konstellation hat kann mir die frage fertig vorformuliert an info@doubleaction.at schicken und ich versuche sie per mitte novenber zu klaeren

EDIT: tippfehler in der emailadresse bereingt am 29.10. 11:17
vorher an mich gesendete emails sind wohl nicht eingetroffen bei mir ...
Gewo, ist dir schon das folgende "Problem" mit der neuen Z 11 des § 17 aufgefallen:

11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können

Das betrifft jetzt z.B. das HERA mit 7,5" Lauf, das fällt nämlich nicht unter Z 7, da es zweifellos keine Faustfeuerwaffe ist:

7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann

Hat man z.B. ein HERA mit 7,5" Lauf und nur passende 10 Schuss Magazine dazu (wohl eher die Ausnahme) dann muss man es offensichtlich als § 17 Z 11 melden.

Nur was macht man bitte wenn man z.B. ein HERA mit 7,5" Lauf und passende 30 Schuss Magazine hat?
Die Waffe erfüllt dann sowohl die Bestimmungen der Z 8 (Langwaffe mit Magazinen >10 Schuss) als auch der Z 11 (Gesamtlänge von über 60 cm, mit dem üblichen Teleskopschaft auf unter 60 cm verkürzbar)


Als was ist die Waffe dann zu melden und wie (unter welcher Ziffer des § 17) auf WP/WBK einzutragen, so dass man sie weiter mit 30er Magazinen verwenden darf, als Z 8 wegen den "großen" Magazinen oder als Z 11 wegen der Möglichkeit sie auf unter 60cm "zusammenschieben" zu können?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 07:03
von riddler
bino71 hat geschrieben:
Mi 6. Nov 2019, 16:18
Du hast bis zum 14.12.2019 (bis dahin leichter zu verkaufen) + 1 Jahr und 364 Tage (letzte Frist der Anmeldung) Zeit Dir das zu überlegen.
ah ok danke für die info, also hab ich eh noch Zeit. dann schau ich mal wie sich das alles entwickelt.
notfalls falls ich sie nicht verkaufen kann werd ich sie zerlegen, zersägen und einschmelzen :cry:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 07:21
von Oicw
Gespannt bin ich, wie das ist wenn man jetzt eine M4 hat inkl. 30er Magazin und sich in Zb 3 Jahren sich eine zusätzliche M4 kauft. Darf man dann die Dinger in die Neue stecken oder ist das dann Verboten?

Darf man Magazine überhaupt kaufen und haben? Oder ist nur das Zusammenstecken strafbar.
Sprich Kontrollen am Stand oder bewerben ob Seriennummer X als Kat A registriert ist 🤔

Irgendwie klingt das ganze sehr schwer zu administrieren.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 08:50
von Dobi
Oicw hat geschrieben:
Do 7. Nov 2019, 07:21
Irgendwie klingt das ganze sehr schwer zu administrieren.
Die sinnvolle Administrierung ist jenen, welche die Gesetze machen in Österreich traditionell völlig wurscht!

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 14:57
von kurtk
Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 15:04
von Nuss_95
kurtk hat geschrieben:
Do 7. Nov 2019, 14:57
Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 17:16
von gunlove
Nuss_95 hat geschrieben:
Do 7. Nov 2019, 15:04
kurtk hat geschrieben:
Do 7. Nov 2019, 14:57
Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.
Meine Info lautet: An der Gesamtzahl der Plätze ändert sich nichts. Aber für alles was Kat A wird, verlierst du einen Kat B Platz.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 18:22
von Emil
Nuss_95 hat geschrieben:
Do 7. Nov 2019, 15:04

Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.
Kostet halt wieder eine Kleinigkeit:
Tarifpost
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte
1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
(2) Waffenpass
1. Ausstellung eines Waffenpasses (§ 21 Abs. 2 WaffG) 118,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 87 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 WaffG bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 87 Euro
2. Ausstellung eines Waffenpasses für Schusswaffen der Kategorie C oder D (§ 35 Abs. 3 WaffG) 118,40 Euro
Also für den neuen WP mit einer der neuen Kat A sind dann gleich einmal 205,40 Euro zu bezahlen ...

Weiß jemand ob bei einer WBK mit >2 Stück und einer der neuen Kat A zwei mal 43 Euro zusätzlich zu bezahlen sind oder nur einmal..? Hat zufällig jemand eine WBK mit einem registrierten Schalldämpfer (vor 2019) oder einer "Pumpgun" ect. und >2 Stück Kat B bezahlt?