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Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 16:03
von cowroper
Drei Seiten völlig sinnlose Diskussion.

Das WG ist nun mal nicht von dem geprägt, was ein "normaler" Mensch unter Logik versteht.

Abgesehen davon ist ein STG 58 Verschnitt/Geradezugrepetierergenausoviel STG 58 wie ein mit Goldfarbe angemalter Pflasterstein Gold ist.

cowroper

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 17:07
von Vintageologist
mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
mgritsch hat geschrieben:für all die anderen ordonnanzwaffen-repetierer gabs auch jeweils gutachten und bescheide dass die zivil i.o sind?


soweit ich weiss nein
fuer repetierer gibts es keine zulassungen oder so
die legalitaet ergibt sich aus dem gesezestext und den erlaesen und verordnungen

und dort hat man alle jene die einen HA als vorbild haben auf kat B eingereiht (denn "einstufung" gab es keine)
und alle die einen VA als voprbild haben hat man als KM eingereiht

damit ist der ofen aus
leider


ich weiß die diskussion ist zwecklos und wird nix an der gelebten praxis ändern.
aber so ganz rechtens kann es trotdem nicht sein. denn ein repetiergewehr ist ganz eindeutig kat. C. "vorbild"... pfff... das ist kein juristisch definierter begriff. außerdem: in eine kat. A waffe kann ich bald mal was umbauen (zB glock 18?), da brauchts wirklich kein altes STG ohne gassystem. sowas wieder zu einem HA/VA zu machen ist ungefähr genauso aufwändig wie einen beliebigen anderen repetierer dazu umzubauen. klar, gute idee. morgen bohr ich ein loch in den lauf vom k31 und dann brauch ich noch ein paar cm stahlrördl und einen kolben... eine schließfeder werd ich auch noch irgendwie anhängen, und fertig. :tipphead:

beim AUG versteh ich es noch eher dass die zivile HA version wesentliche änderungen enthalten muß und die bauteile nicht mit der VA version zusammenpassen dürfen. aber bei einem auf repetierer umgebauten system!? bei aller geduld, aber sowas will nicht in meinen kopf passen. bin wohl für eine karriere im innenministerium ungeeignet. 8-)


Das ist einfach eine Frage der Ansicht:

Sieht man nur ein komplett fertiges Produkt als Waffe und somit als KM an oder auch die einzelnen Teile? Ansonsten wäre ein vollautomatisches A-Gewehr, bei dem ein Teil fehlt kein solches mehr und bei einem anderen, bei dem was anderes fehlt das Gleiche und du könntest beide legal kaufen und danach "theoretisch" zusammenfügen.
Deswegen sind eben schon die Teile ansich KM, selbst wenn sie in ein reines Sportgewehr kommen.
Ist zwar merkwürdig, weil ein Repetierer, der einen Lauf von einem Vollautomaten drin hat, trotzdem ein Repetierer bleibt, aber so ist eben die herrschende Ansicht :(

Re: Erlaubt??

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 17:14
von Warnschuss
cowroper hat geschrieben:Drei Seiten völlig sinnlose Diskussion.

Das WG ist nun mal nicht von dem geprägt, was ein "normaler" Mensch unter Logik versteht.

Abgesehen davon ist ein STG 58 Verschnitt/Geradezugrepetierergenausoviel STG 58 wie ein mit Goldfarbe angemalter Pflasterstein Gold ist.

cowroper


Sehe ich auch so.