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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 6. Dez 2016, 15:18
von McMonkey
Ich hab im Zuge einer Ausstellung eines Waffen-Einfuhrdokumentes, in der Schleuse der Landespolizeidirektion Wien meine Waffenbesitzkarte vorgezeigt. Rückmeldung "...wo isn des... aha ... a woffenbesitzkoarten, schau ...; hobens kan führerschein?..."

Da erübrigt sich ja jegliche Anfrage bei Behörden, was gilt wann wo und warum :?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 12:09
von ebner33
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Wenns nicht so traurig wäre...

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 09:43
von raptor
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 10:31
von Steelman
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Nach etwas mehr als 4 Jahre die Threadleiche wiederbeleben?

Manchmal fragt man(n) sich was in manchen Menschen so vorgeht.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 11:35
von Mindfreeq
Vielleicht hat er 4 Jahre lang an einer passenden Antwort gearbeitet? :lol:

Warum soll/darf man mit Waffenbesitz nicht hausieren gehen? Ich mach sowas zb am liebsten bei Leuten wo ich weiss das sie dem Bobo Klientel angehören 8-)

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 11:45
von diver99
Mindfreeq hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 11:35
Vielleicht hat er 4 Jahre lang an einer passenden Antwort gearbeitet? :lol:

Warum soll/darf man mit Waffenbesitz nicht hausieren gehen? Ich mach sowas zb am liebsten bei Leuten wo ich weiss das sie dem Bobo Klientel angehören 8-)
Ich hab da auch die Hemmungen abgelegt. ;) Man sollte gar nicht glauben, wer sich da anschließend in der Kollegenschaft "geouted" hat.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 11:48
von raptor
Weil z.B. niemand, der illegal an Waffen ran will, wissen braucht, dass bei einem Einbruch bei mir was zu holen wäre...

Außerdem bin ich nicht Bauhelfer oder furze bei einem Amt pragmatisiert in den Sessel. Manche Leute sollten halt nicht zum Nachteil der Kunden öffentlich eine Angriffsfläche bieten. Versteht man sogar im Ausland bei Bewerben bzgl. Ergebnisliste... aber das pd Forum ist halt spezieller.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 11:51
von raptor
Steelman hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 10:31
Nach etwas mehr als 4 Jahre die Threadleiche wiederbeleben?

Manchmal fragt man(n) sich was in manchen Menschen so vorgeht.
Das frage ich mich nach dem Post auch.

Mir wäre nicht bekannt, dass das laut Forenregeln verboten wäre. War heute im Freundeskreis Thema, warum der WP amtl. LBA ist, die WBK nicht. Ich hatte gehofft, dass hier jemand was dazu weiß. Mein Fehler, ich hatte vergessen, dass das Rauschen hier schon lange das Signal übertrifft.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 12:20
von xchris1975x
Hallo Forumsmitglieder!

Hatte bisher noch nie Probleme damit meine WBK als Lichtbildausweis vorzuzeigen. Wurde überall akzeptiert, sogar beim Wahlgang.
Meines Wissens ist eine WBK ein amtlicher Lichtbildausweis, wurde mir auch am Waffenamt so bestätigt.
Bezüglich hausieren ist bei mir der Zug wohl schon abgefahren.

LG

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 12:40
von titan
Karl Sousek ging mit der WBK wählen.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 12:54
von Steelman
titan hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 12:40
Karl Sousek ging mit der WBK wählen.
Glaubst wirklich das hier jemand den Karl kannte?
Na ja, 2-3 so oide wirds ev geben.

Und nun Mal im Ernst:

Es stand schon iwo hier im PD:
Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 14:27
von Mindfreeq
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 11:51
Steelman hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 10:31
Nach etwas mehr als 4 Jahre die Threadleiche wiederbeleben?

Manchmal fragt man(n) sich was in manchen Menschen so vorgeht.
Das frage ich mich nach dem Post auch.

Mir wäre nicht bekannt, dass das laut Forenregeln verboten wäre. War heute im Freundeskreis Thema, warum der WP amtl. LBA ist, die WBK nicht. Ich hatte gehofft, dass hier jemand was dazu weiß. Mein Fehler, ich hatte vergessen, dass das Rauschen hier schon lange das Signal übertrifft.
Na, net gleich Beleidigt sein.
Man sollte sich halt immer bei einem 4 Jahre alten Thema zb Fragen ob es nun wirklich sinnvoll ist da meinen Senf dazu zu geben.
Die Hälfte die hier mitgeschrieben hat, ist bereits Tot, im (Foren)Ruhestand, haben das Hobby Aufgegeben etc...etc...etc... bzw wie Steelman sagt das Thema schon mehr oder weniger gegessen ist...
raptor hat geschrieben: Weil z.B. niemand, der illegal an Waffen ran will, wissen braucht, dass bei einem Einbruch bei mir was zu holen wäre...

Außerdem bin ich nicht Bauhelfer oder furze bei einem Amt pragmatisiert in den Sessel. Manche Leute sollten halt nicht zum Nachteil der Kunden öffentlich eine Angriffsfläche bieten. Versteht man sogar im Ausland bei Bewerben bzgl. Ergebnisliste... aber das pd Forum ist halt spezieller.
Zu Tode gefurchten ist halt auch gestorben.
Genau so gut kann es abschreckend wirken wenn jemand weiss das du etwas zur Heimverteidigung Zuhause hast und sieht aus diesem Grund von einem Einbruch ab.

Ich bin auch weder Bauhelfer oder Pragmatisiert? Weiss auch grad gar net was das eine mit dem anderen zu tun hat?
Bzw. Nachteil von Kunden? Wenn du so Angst hast das jemand zu dir kommt und bei dir Einbricht Weil du Waffen zu Hause hast, oder das dir all deine Kunden weglaufen und du Haus und Hof verlierst weil du LWB bist dann ist es vermutlich geschickter alles zu Verkaufen? Wäre eine Sorge Weniger oder man kann ganz einfach zu seinem Hobby stehen und es nötigenfalls in Diskussionen gleich ins Richtige Licht rücken.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 14:35
von johro
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 11:48
Weil z.B. niemand, der illegal an Waffen ran will, wissen braucht, dass bei einem Einbruch bei mir was zu holen wäre...

Außerdem bin ich nicht Bauhelfer oder furze bei einem Amt pragmatisiert in den Sessel. Manche Leute sollten halt nicht zum Nachteil der Kunden öffentlich eine Angriffsfläche bieten. Versteht man sogar im Ausland bei Bewerben bzgl. Ergebnisliste... aber das pd Forum ist halt spezieller.
Hängst dir halt Schild an den gartenzau: Munition ist teuer, Warnschuss wird eingespart :dance:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 15:53
von Alaskan454
Mindfreeq hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 14:27
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 11:51

Weil z.B. niemand, der illegal an Waffen ran will, wissen braucht, dass bei einem Einbruch bei mir was zu holen wäre...
Zu Tode gefurchten ist halt auch gestorben.
Genau so gut kann es abschreckend wirken wenn jemand weiss das du etwas zur Heimverteidigung Zuhause hast und sieht aus diesem Grund von einem Einbruch ab.
Ich weiss nicht ob das so geschickt ist wenn man mit dem Nachbar zb im Clinch liegt und der weiss das du Waffen hast :whistle:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 19:27
von gertbley
Wbk ist immer am Mann. Wer weiß, was sich wann und wo günstig zum Kauf anbietet....