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Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 19:38
von Freiwild
Was wird mir schlecht, wenn ich Alpawolf's Beitrag lese. (Schreibt man "Alphawolf, eigentlich).

Ein Exkurs von mir, den ich mir sonst verwehrt hätte, aber bevor sich der Threadersteller noch tatsächlich verunsichern lässt.

Ich war 19 Jahre alt, oder gerade erst 20 geworden, als mir ein Fahrzeug auf meiner Spur entgegen kam und bin ausgewichen.

Habe dabei eine hölzerne Markierungsstange niedergemäht, bin stehen geblieben. Da mein Wagen einen minimalen Schaden (Plastikschaden) hatte habe ich alle abgesplitterten Teile aufgehoben, in's Auto gebracht und die Fläche wieder sauber hinterlassen.

Bei der hölzernen Stange habe ich das kurze Bruchstück in der Verankerung herausgeholt, die Stange (nunmehr wenige cm kürzer) wieder zurückgesteckt, da sie nicht weiter beschädigt war (an Reflektoren, etc.).

Da der andere Fahrer weitergefahren ist (=ich ihn nicht ausforschen konnte) und der Urzustand wieder hergestellt war (Stange steckt bis heute stabil in ihrer Verankerung..), dachte ich mir nichts dabei und fuhr nach Hause.

Im Endeffekt kostete mir das eine Anzeige wegen Fahrerflucht (Verwaltungsstrafe, es kam nie zu einer Verhandlung). Quasi eine Anzeige wie beim zu schnell fahren. Hätte mir nicht gedacht, dass ich auch so einen "Unfall" hätte melden müssen, es kam schließlich zu keinem Fremdschaden. Habe die € 140,- in die Staatskasse gedrückt und die Sache war erledigt.


Bei meiner Bewerbung bei der Polizei wurde ich auf Grund dessen wie ein Schwerverbrecher behandelt und abgewiesen, beim WBK Antrag (2 Jahre nach dem Vorfall) war es der BH nicht ein einziges Wort wert, habe sie nach wenigen Tagen erhalten.

Nach alpawolf's Doktrin müsste ich da schon längst die Guillotine erfahren haben als ich die WBK beantragt hatte.

Also: Beantragen und gut is'.

My 0,02 $.

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 20:01
von DerDaniel
Sorry für das OT, aber ich frage mich regelmäßig wofür es Verjährung überhaupt gibt, wenn es doch irgendwo stehen bleibt und manche Behörden doch rein schauen und noch 100 Jahre später einem einen Strick draus drehen können.
Ich mein, da kann man auch gleich auf den Arm tätowiert bekommen was man alles auf dem Kerbholz hat.

Nochmals Entschuldigung, aber das musste einfach gerade raus.

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 20:09
von Django
alpawolf hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:An alle, die sich sorgen machen wegen dem Strafregisterauszug: Den Strafregisterauszug könnt ihr selber anfordern, geht online über die Bürgercard, kostet so ca. 20€ und dauert 1 Tag bis ihr es dann habt.

Dann wisst ihr ob im Strafregisterauszug was drinnen steht. Die Behörde sieht auch nix anderes als den Strafregisterauszug.


stimmt nicht ! die waffenbehörde ist an die sicherheitspolizei gekoppelt und vereint zumeist beides in einer amtsperson.
die sehen alles bekommen alles und noch mehr. auch eine diversion !
Also wenn du von der rechtlichen Seite NULL Ahnung hast, schreib bitte nichts mehr dazu, so etwas zu lesen schmerzt schon. Danke.

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 21:53
von Floody
wallenstein hat geschrieben:Jetzt fällt mir gerade nicht ein wie diese Krankheit heist..... :D

Dunning Kruger?

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 22:00
von yoda
Freiwild hat geschrieben:....Bei meiner Bewerbung bei der Polizei wurde ich auf Grund dessen wie ein Schwerverbrecher behandelt und abgewiesen...
Und 2014 wird eine Klofrau wegen 40 Cent von einem betrunkenen Cobra Beamten gesalzen :D :D

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 22:03
von Hermann
gewo hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:An alle, die sich sorgen machen wegen dem Strafregisterauszug: Den Strafregisterauszug könnt ihr selber anfordern, geht online über die Bürgercard, kostet so ca. 20€ und dauert 1 Tag bis ihr es dann habt.

Dann wisst ihr ob im Strafregisterauszug was drinnen steht. Die Behörde sieht auch nix anderes als den Strafregisterauszug.


hi

nee
die waffenbehoerde sieht (und schaut auch) in datenbanken in denen bereits getilgte verurteilungen aufscheinen ( die im strafregisterauszug eben dann nicht mehr drinnenstehen)

aber wie gesagt
im anlassfall des threaderstellers voellig egal
solange keine alkoholisierung vorgelegen ist waere auch eine fahrlaessige kv kein problem...


Hallo Jungs !

Nicht nur die Waffenbehörde sieht das. Es wird alles über einen gespeichert, nicht nur Verurteilungen, alle Anzeigen egal ob STVO, KFG, ABGB, Ausländerbeschäftigungsgesetz, usw. , alle Anklagen egal ob Freispruch oder Schuldspruch. Der Strafregisterauszug ist was anders. Denn brauchst ja damit du bei manchen Firmen überhaupt einen Job bekommst. Da gibt es die Tilgung. Nur aufscheinen tut alles und immerzu. Aber das hat ja schon so ähnlich unser sehr sattelfester GEWO gesagt.

Liebe Grüße Hermann

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 22:39
von wallenstein
Floody hat geschrieben:
wallenstein hat geschrieben:Jetzt fällt mir gerade nicht ein wie diese Krankheit heist..... :D

Dunning Kruger?

Danke Floody, genau das war es ! :clap:

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 09:26
von Thule
yoda hat geschrieben:
Freiwild hat geschrieben:....Bei meiner Bewerbung bei der Polizei wurde ich auf Grund dessen wie ein Schwerverbrecher behandelt und abgewiesen...
Und 2014 wird eine Klofrau wegen 40 Cent von einem betrunkenen Cobra Beamten gesalzen :D :D

Dazu muss man wissen, dass eine Übertretung nach §4 und 5 StVO ein Ausschließungsgrund von der Bewerbung ist. Auch wenn es nur Verwaltungsübertretungen sind.

Ja, es bleiben Verurteilungen mitunter lange gespeichert. Es gibt aber unterschiedliche Anfrageebenen. Die höchste Ebene darf nur die Justiz und die Polizei nur in ganz bestimmten Fällen, im Wesentlichen im Auftrag der und für die Justiz abfragen.

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 09:38
von Thule
Weil auch die Frage der Verjährung bzw Tilgung aufgekommen ist. Es gibt unterschiedliche Fristen und wenn man immer wieder ein neues Ding dreht, erwischt und auch noch verurteilt wird verzögert sich die gesamte Tilgung.
Ist hier eigentlich umfassend erklärt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 11:01
von Styrax
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das es KEINE Aufzeichnungen zu vergangene und sogenannt getilgten Akten gibt.

In Zeiten der Totalüberwachung sind eingescannte Papierakten oder gesammelte Urteile höchstens ein paar MB groß, Speicherplatz gibts genug.

Vergessen und Verzeihen ist anscheinend nur in familieren Kreisen und Freundschaften vorgesehen, doch nicht beim Papa Staat.

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 21:47
von Al3x
Alkohol bzw. Drogen und/oder gefährliche Drohungen, speziell im Strassenverkehr, vertragen sich nicht mit Waffendokumenten da in diesen Fällen die Zuverlässigkeit nicht (mehr) gegeben ist.

Ich sehe da kein Problem für den TE.

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 23:06
von gewo
Thule hat geschrieben:Weil auch die Frage der Verjährung bzw Tilgung aufgekommen ist. Es gibt unterschiedliche Fristen und wenn man immer wieder ein neues Ding dreht, erwischt und auch noch verurteilt wird verzögert sich die gesamte Tilgung.
Ist hier eigentlich umfassend erklärt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html


hi

das WiRKLICH wichtige steht ganz am anfang:

Allgemeines
Tilgung bedeutet, dass eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung in der Strafregisterbescheinigung nicht mehr aufscheint.

es geht bei der tilgung immer nur um die eintraege im strafregisterauszug

in allen anderen datenbanken, auch in denen die mit auslaendischen ataaten ausgetauscht werdem bleiben diese verurteilungen unbefristet gespeichert

dass weiss man seit vor ca 5 jahren ein mittelwichtiger provinzpolitiker wegen eines kleinen viele jahre vorher begangenen drogendeliktes nicht in die USA einreisen durfte ...

Re: AW: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 23:15
von cgas
gewo hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Weil auch die Frage der Verjährung bzw Tilgung aufgekommen ist. Es gibt unterschiedliche Fristen und wenn man immer wieder ein neues Ding dreht, erwischt und auch noch verurteilt wird verzögert sich die gesamte Tilgung.
Ist hier eigentlich umfassend erklärt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html


hi

das WiRKLICH wichtige steht ganz am anfang:

Allgemeines
Tilgung bedeutet, dass eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung in der Strafregisterbescheinigung nicht mehr aufscheint.

es geht bei der tilgung immer nur um die eintraege im strafregisterauszug

in allen anderen datenbanken, auch in denen die mit auslaendischen ataaten ausgetauscht werdem bleiben diese verurteilungen unbefristet gespeichert

dass weiss man seit vor ca 5 jahren ein mittelwichtiger provinzpolitiker wegen eines kleinen viele jahre vorher begangenen drogendeliktes nicht in die USA einreisen durfte ...

Hallo gewo,

bedeutet dies auch dass eine Diversion den Weg zur WBK erschwert? Bei der Diversion handelt es sich ja um keine Verurteilung und das Strafregister ist somit auch sauber? Irgendwie ist das schon sehr verwirrend. Hoffe, du kannst mir hier weiterhelfen.

Danke und liebe Grüße

Re: WBK trotz Diversion?

Verfasst: So 9. Nov 2014, 23:35
von Magnum828
Für den wbk antrag spielt der strafregisterauszug eine rolle, und sonst nix!

Wenn ihr es mir nicht glauben wollt, dann rufts auf einer BH an (nicht auf eurer eigenen), und fragts den zuständigen Sachbearbeiter.

Re: AW: WBK trotz Diversion?

Verfasst: Mo 10. Nov 2014, 01:51
von gewo
cgas hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Weil auch die Frage der Verjährung bzw Tilgung aufgekommen ist. Es gibt unterschiedliche Fristen und wenn man immer wieder ein neues Ding dreht, erwischt und auch noch verurteilt wird verzögert sich die gesamte Tilgung.
Ist hier eigentlich umfassend erklärt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html


hi

das WiRKLICH wichtige steht ganz am anfang:

Allgemeines
Tilgung bedeutet, dass eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung in der Strafregisterbescheinigung nicht mehr aufscheint.

es geht bei der tilgung immer nur um die eintraege im strafregisterauszug

in allen anderen datenbanken, auch in denen die mit auslaendischen ataaten ausgetauscht werdem bleiben diese verurteilungen unbefristet gespeichert

dass weiss man seit vor ca 5 jahren ein mittelwichtiger provinzpolitiker wegen eines kleinen viele jahre vorher begangenen drogendeliktes nicht in die USA einreisen durfte ...

Hallo gewo,

bedeutet dies auch dass eine Diversion wegen gefährlicher Drohung den Weg zur WBK erschwert? Bei der Diversion handelt es sich ja um keine Verurteilung und das Strafregister ist somit auch sauber? Irgendwie ist das schon sehr verwirrend. Hoffe, du kannst mir hier weiterhelfen.

Danke und liebe Grüße,
Gas


hi

nein, leider
kann ich nicht

wenn waffen, oder androhung von waffengewalt dabei im spiel war ( oder behauptet wurde) dann sieht es auch bei diversion schlecht aus fuer einen WBK antrag

wenn nicht ..... weiss ich es nicht